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Pöller in Aachen

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Ruhender Verkehr: Pöller in Aachen
By StupidDog (212.79.160.160) on Mittwoch, den 21. November, 2001 - 16:04:

Folgende Knöllchen-Frage: Ich habe vor einem Schaufenster in einer Seitenstrasse in Aachen geparkt. Es war nach 19h, ein Parkschein war nicht mehr nötig. Ungefähr 3,50m (geschätzt) von dem Schaufenster weg ist dieser Platz durch Pöller versperrt, es gibt aber genau zwei Stellen, die frei sind, und wo ein PKW bequem an das Schaufenster heranfahren kann.

Nun habe ich ein Knöllchen bekommen (gefunden gegen 22h), nur weiß ich überhaupt nicht, weshalb. Kennt jemand von euch entsprechende Regelungen? Ein Halteverbotsschild oder ein Schild für eine Ladezone gab es nicht, und auch der Abstand bis zur nächsten Kreuzung war mindestens mehr als 4m.

By KJK (194.138.37.41) on Mittwoch, den 21. November, 2001 - 17:38:

War es eine verkehrsberuhigte Zone? Wenn Du bis an das Schaufenster heranfahren konntest, hört sich das so an, als wärest Du in einen für Fußgänger reservierten Bereich eingedrungen. In verkehrsberuhigten Zonen darf man nur in den markierten Flächen parken.

Nb.: Der Abstand zur Kreuzung (genauer: zum Schnittpunkt der Fahrbahnkanten) muß 5, nicht 4, Meter betragen.

By StupidDog (194.8.218.141) on Mittwoch, den 21. November, 2001 - 19:11:

Nein, auch keine verkehrsberuhigte Zone, und es sind sicher auch 5 Meter Abstand gewesen, daran wird's wohl nicht gelegen haben. Wie ist das mit vorgesehenen Parktaschen? Darf ich, wenn es in der Strasse aufgemalte Parktaschen gibt, nirgendwo anders parken?

By KJK (194.138.37.41) on Donnerstag, den 22. November, 2001 - 08:36:

Nö, es sei denn, es gibt so ein häßliches Schild "Parken nur in markierten Flächen", aber das gab's wohl nach Deiner Schilderung auch nicht.
Wenn es KEIN verkehrsberuhigter Bereich war und Du bis ans Schaufenster heranfahren konntest, mußtest Du da nicht irgendwo einen Bordstein hoch?!?

By StupidDog (194.8.218.132) on Donnerstag, den 22. November, 2001 - 22:50:

Nein, einen Bordstein gab es auch nicht. Nochmal zur verkehrsberuhigten Zone: Wann ist eine Zone dies? Etwa wenn es ein extra Schild "Hier ist eine verkehrberuhigte Zone" gibt, oder wenn die Strasse eine Sackgasse (war eine) ist?

By indy (195.226.96.179) on Freitag, den 23. November, 2001 - 00:42:

Die VBZ wird durch Zeichen 325 angekündigt, das ist das rechteckige blaue Zeichen mit den Kindern, dem Auto, dem Haus und dem Ball drauf.

By StupidDog (194.8.218.132) on Freitag, den 23. November, 2001 - 22:40:

Achso ;) Ich kenn das noch als "Spielstrasse". Nein, so eine war es auch nicht...

By StupidDog (194.8.218.132) on Freitag, den 23. November, 2001 - 22:54:

Nebenfrage: Was passiert, wenn ein Knöllchen, sagen wir, 1 Woche vor Ende der Verjährung eintrifft und der Halter mich dann knapp zwei Wochen später benennt? Hat mein Gebrauch der Verjährung dann zur Folge, dass der Halter trotzdem bezahlen muss (wg. Halterhaftung?)

By traffic (213.6.49.196) on Samstag, den 24. November, 2001 - 11:57:

@StupidDog: War es in einer Fußgängerzone? Das macht dann, meine ich, DM 20.

By StupidDog (194.8.218.132) on Dienstag, den 27. November, 2001 - 19:35:

Habe diese Woche nochmal nachsehen können (Knöllchen kam noch keins): SO gut versteckt gesehn hab ich ein VBZ-Schild noch nie gesehen ;(

By KJK (194.138.37.41) on Mittwoch, den 28. November, 2001 - 08:36:

Kleiner Tip für die Zukunft: Sei mißtrauisch, wenn Straße und Bürgersteig nicht durch einen Bordstein getrennt sind.


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