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Nicht ermittelare Kennzeichen?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Allgemein: Nicht ermittelare Kennzeichen?
By Christian (217.80.172.12) on Mittwoch, den 21. November, 2001 - 13:25:

Ein Kollege von mir chauffiert/schützt Vorstände großer (ganz großer) Unternehmen.
Er hat mir erzählt, dass diese Herren Pkw mit Kennzeichen besitzen, bei denen sich der Halter (auch in Flensburg) nicht ermitteln lässt. Nie wieder Ärger mit Radarfallen oder anderem Unbill...

Gibts das echt oder hat er mich angeflunkert?

By alfa (195.124.135.7) on Mittwoch, den 21. November, 2001 - 13:53:

Wenn du mit Halter ermitteln meinst, dass der Nutzungsberechtigte des Wagens, also Vorstand abc nicht ermittelbar ist über Flensburg, dann stimmt das für viele Dienstwagen in Deutschland -nicht nur für Vorstandsdickschiffe. Denn als Halter ist dann eine juristische Person, also die XYZ Aktiengesellschaft eingetragen. Eigentümer des Wagens wird in aller Regel irgendeine ABC Leasing GmbH sein, die die KfZ Briefe aufbewahrt.
Nachdem für solche Wwagen allein aus steuerrechtlichen Gründen ein Fahrtenbuch geführt werden muss, ist der wahre Fahrer trotzdem auszumachen. Ein paar mehr Möglichkeiten hat man trotzdem. Aber den von dir vermuteten rechtsfreien Raum für Bonzen-Dickschiffe gibt es nicht.
Ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich glaube, sogar die Schleierfahnder Autos sind in FL mit allen ihren Kennzeichen registriert.

By Simon (80.133.218.5) on Mittwoch, den 21. November, 2001 - 15:53:

So weit ich weiß, sind alle Autos mit Kennzeichen in FL erfaßt, selbst die des BND und BfV, jedoch mit dem entsprechenden Hinweis, verstöße nicht weiter zu ahnden. Wäre ja auch blöd, wenn es nicht so wäre, da sonst ja bei Schutzbeamten der eindruck entstehen könnte, dass das Kennzeichen gefälscht wäre und der Wagen angehalten wird!!!

By Student (149.225.65.119) on Mittwoch, den 21. November, 2001 - 16:42:

Also ein Pflicht zur Führung eines Fahrtenbuches gibt es im Deutschen Steuerrecht nicht. Aus Einkommensteuerlichen Gründen und bei einem geringen Privatanteil ist das führen eines ordentlichen Fahrtenbuches jedoch angeraten, weil ansonsten die 1 % Regelung greift. Umsatzsteuerlich kann die Entnahme von sonstigen Leistungen geschätzt werden oder fahrtenbuch oder hilfsweise als Bemessungsgrundlage die 1% Regelung gewählt werden.

By reimar (195.127.201.98) on Mittwoch, den 21. November, 2001 - 17:14:

@student
Kannst Du mir mal eine Quelle mailen zur 1%-Regelung und den Vor- bzw. Nachteilen zum Fahrtenbuch? Ich habe nämlich derzeit die 1%-Reglung und fahre von den ca 65.000 km p. a. nur etwa 5000 privat.
Viele Grüße von der Küste
Reimar

By Goose (62.180.1.242) on Mittwoch, den 21. November, 2001 - 19:47:

@Simon: woher hast du denn die Info "mit dem entsprechenden Hinweis, verstöße nicht weiter zu ahnden." Hiervon habe ich noch nie etwas gehört.
Auch wir müssen, wenn wir mit dem grün-weißen geblitzt werden, einen A-Bogen ausfüllen. (mir hat sogar mal eine Politesse eine Knolle an den Streifenwagen gemacht, weil ich im Halteverbot stand)
Es gibt Kennzeichen, bei denen wir über den KBA-Rechner keine Auskunft erhalten. Jedoch können wir diese Halter bei Bedarf schriftlich (mit Begründung) beim KBA anfordern. (und natürlich kann man sich dann auf der Straße denken, wohin das Kennzeichen gehört)

Gruß
Goose

By W-Punkt (217.84.164.248) on Mittwoch, den 21. November, 2001 - 21:46:

Ich hätt´ gern Dein Gesicht gesehen, als Du die Knolle bekommen hast... ;)))

By Simon (217.229.198.123) on Donnerstag, den 22. November, 2001 - 00:32:

@Goose
Hierzu ein Zitat aus dem Buch "Verschlußsache BND" von Udo Ulfkotte:
"...:Sobald wegen Straßenvehrkehrsdelikten ermittelnde Behörden auf den Halter "BND" (gleicehs gilt für BfV, BKA, LKA usw.) stoßen, werden die Ermittlungsverfahren eingestellt."

Außerdem hat mir das mal ein Bekannter vom BKA/Wiesbaden erzählt bzw. bestätigt!

By Student (149.225.186.250) on Donnerstag, den 22. November, 2001 - 09:25:

Die Quelle ist das EStG im speziellen der § 8 EStG für den Arbeitnehmer. Er regelt den Begriff der Einnahme für Überschusseinkünfte. Bewertung der Einnahme gem. § 6 EStG. Also konkret 1 % des Listenpreises (brutto) pro Monat zuzüglich 0,03 % pro Entfernungs-KM Wohnung-Arbeitsstelle.
Lösungsansatz: Ab 01.01.2002 Vorsorl. Führung eines Fahrtenbuches, dies muß unbedingt ordnungsgemäß sein! Alle Kfz-Kosten-Belege sammeln. Probleme bei Belegsammlung durch den ArbG s. Paus Finanzrundschau 1996, S. 314. Es besteht keine Bindung an den Pauschalierung in der ESt-Veranlagung 2002. weitere Ausführungen siehe SCHMIDT, EStG Kommentar 2001 zu § 8 Rz. 63.
oder Fragen Sie ihren Steuerberater. obige Ausführungen sind eine allgemeine Darstellung und können im Einzelfall abweichen. Keine Rechtsberatung!!

By Alberto (62.224.96.33) on Samstag, den 24. November, 2001 - 11:44:

Ich habe auch mal ein Kennzeichen ermitteln lassen, weil ein Freund glaubte, daß ein Fahndunswagen vor seinem Haus parkt.
Es stimmt, dieses Kennzeichen war nicht zu ermitteln. Das gehörte irgendeiner Fahndunsbehörde, die nicht herauszubekommen war.
Aber - allein diese Auskunft genügte ja, um den Beweis zu bekommen, daß mit diesem Auto etwas nicht stimmte.

By traffic (213.6.49.196) on Samstag, den 24. November, 2001 - 12:07:

@Student: Wichtig ist auch noch, daß das steuerrechtliche und das verkehrsrechtliche Fahrtenbuch nichts miteinander zu tun haben, am besten trennt man sie vollkommen. Im steuerlichen ist der Fahrer z.B. egal, es geht nur darum, ob die Fahrt dienstlich oder privat veranlaßt erfolgte. Im verkehrsrechtlichen Fahrtenbuch geht es darum, wer wann gefahren ist.


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