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Zu LANGSAM gefahren!

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: Zu LANGSAM gefahren!
By Christian (168.143.112.8) on Montag, den 19. November, 2001 - 13:23:

Ich kannte die Stelle, an der häufig mit Laser gemessen wird. (Duisburg-Mündelheim)
An dem betreffenden Tag standen sie auch mal wieder da (hatte übrigens wg. Betätigen der Lichthupe an dieser Stelle schon Mal DM 10,- bezahlt; geblitzt wurde in beide Richtungen)
Ich dachte mir: Nö, diesmal kriegt ihr mich NICHT - und fuhr nach Tacho genau 40 (50 erlaubt). Springt ein Grüner auf die Straße, winkt mich raus. Auf die Frage "Was hab ich denn jetzt schon wieder ausgefressen?" kommt "Zu SCHNELL sind Sie nicht gefahren." Selten so gelacht. Lachen musste ich, als es hieß, ich sei 30!!! gefahren. "Macht 20 Mark!" "Und wenn ich nicht sofort bezahle?" "Dann wird's natürlich teurer!" "Machen Sie es, aber ich werde Einspruch erheben." "Viel Glück mit Ihrem Einspruch."

Es wurde in der Tat teurer: Aber nicht nur die Kuliabnützungsgebühr, sondern plötzlich waren es auch DM 40,- Bußgeld: Summa summarum 78,-!!

Zum RA, der hat in 20 Jahren noch nicht sowas gehört. Der mutige POM hat aber dann gekniffen, sang- und klanglos ist die Affäre im Papierkorb verschwunden.
Hätte ich nicht eine Verkehrsrechtsschutz-Vers., wäre mir nichts anderes übrig geblieben, als zu latzen.

Und wie soll man so ein Verhalten nennen? Willkür? Auf welcher sachlichen Ebene soll ich denn nach so einem Vorfall noch mit unseren Ordnungsorganen sprechen???

By traffic (172.176.193.173) on Montag, den 19. November, 2001 - 13:29:

*LOL* - da könnten sie ja gleich die Geschwindigkeit per GPS zwangssteuern, dann bräuchte man auch keine Radarfallen mehr...
Im Ernst, was glauben die, sich noch alles erlauben und reglementieren zu können?

By Christian (168.143.112.8) on Montag, den 19. November, 2001 - 13:39:

War natürlich der Ärger, einige andere Autos hinter mir nicht blitzen zu können... Aber ich hab doch ne Straße gesucht!!! :)

By TMX (160.45.10.9) on Dienstag, den 20. November, 2001 - 12:22:

@Christian: Ja genau das ist es! Wo die Kasse klingeln soll, da ärgert man sich eben über Leute, die vor Radarfallen warnen, die langsam (im angemessenen Sinn) fahren, die Warner benutzen etc.
In diesem Zusammenhang: Kein Mensch kann jemandem verbieten, auf eine Falle aufmerksam zu machen, denn man wird schließlich auch nicht angezeigt, wenn man zu jemand sagt: "Da drüben steht eine Politesse und schreibt auf." Außerdem gibt es so etwas wie Meinungs- und Äußerungsfreiheit!

By Rainer G. (212.185.249.117) on Dienstag, den 20. November, 2001 - 18:55:

@ Christian,

also ich möchte mal so sagen: Verkehrsbehinderung ist ebenfalls eine OWi. Nur: Die Beweisführung dürfte schwierig sein. Wenn einer in einer Gegend/Stadt wo er sich nicht auskennt eine Straße sucht und deshalb langsam fährt, kann man wohl auch kaum von Verkehrsbehinderung reden.

Zur Radar-Warnung: Vor langer Zeit wurde mal in den Medien von einem eifrigen Radarwarner berichtet, der sich den Spaß gemacht hat und immer Radarkontrollen aufgesucht hat und sich so ca. 100 m davor mit einem großen Warnschild hingestellt hat. Die Polizei ging daraufhin vor Gericht mit diesem Burschen und - sie verlor in allen Instanzen! Also durfte der gute Mann sein "Spielchen" weiter betreiben.

MfG
Rainer G.

By TMX (160.45.10.9) on Mittwoch, den 21. November, 2001 - 13:22:

@Rainer: Stimmt! Vor paar Wochen haben das auch zwei Jugendliche hier in B gemacht bei einer Laserkontrolle: Sie haben an einer Stelle ein Schild "Radar 100 m" aufgestellt, und zwar so, daß nur die ankommenden KFZ das Schild sehen konnten. Die Polizei hat natürlich jemanden geschickt, um den "Verdacht" zu beweisen; gefunden haben sie nix. Es war eine lustige Aktion: Alle sind 30 gefahren, die Beamten hatten nix zu tun, und wir hatten viel Spaß! *g*
Allerdings: Es handelte sich um eine eindeutige Abzock-Zone; in einer Tempo 30-Zone mit spielenden Kindern bin ich gegen solche Aktionen!

By dagegen (134.147.103.18) on Mittwoch, den 21. November, 2001 - 13:40:

Wieso? Der Zweck wird doch erreicht: Alle fahren vorschriftsmäßig. Kein Kind wird überfahren.

By Christian (217.80.172.83) on Mittwoch, den 21. November, 2001 - 13:51:

@Rainer

Klar, Verkehrsbehinderung ist eine OWi. Ich kenne ja den §1 StVO.
Aber ist 40km/h fahren eine Behinderung, wenn 50 erlaubt sind? Oder wird bereits unterstellt, dass ich 59 fahre?
Und: Warum kostets auf der Straße 20,- brutto, zu Hause aber 40,- + (plus!) Verwaltungsgebühr? Aus Zorn, natürlich, und weil Scheffe seinen POM wohl gefragt hätte, ob er noch ganz dicht ist.

By pjh (62.158.82.177) on Donnerstag, den 22. November, 2001 - 21:39:

also mal generell ...
ich wäre dafür leute die 10 km/h unter der höchstgeschwindigkeit fahren genauso zu bestrafen wie die 10 km/h drüber.dadurch werden andere ebenso belästigt wie durch übermäsiges zu schnell fahren.

By TMX (160.45.10.9) on Freitag, den 23. November, 2001 - 10:18:

@ Frage an alle: Wie würdet ihr den Satz der STVO interpretieren:
Ein KFZ-Führer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht.

Gestern hat mir jemand anläßlich der im ORB gezeigten Sendung seine Version dazu erzählt, die besagt, daß dieser Satz jemandem erlaubt, langsamer zu fahren als die zul. Höchstgeschwindigkeit, wenn er der Meinung ist, er beherrscht das Fahrzeug nicht so gut. Der Satz würde aber nicht bedeuten, daß jemand schneller als erlaubt fahren kann, wenn er der Meinung ist, die grade gegebene Situation erlaubt es, auch wenn er das KFZ beherrscht.
Diese Aussage kann ich nicht teilen, zumindest nicht vollständig. Wie denkt ihr darüber?

By quincy (141.30.32.91) on Freitag, den 23. November, 2001 - 11:12:

@TMX
Ist doch irgendwie klar: Der zitierte Satz beschreibt eine Grenze, die unabhängig von der jeweils gültigen zulässigen Höchstgeschwindigkeit gilt. Es ist eine übergeordnete Regel. Beispiel: Selbst, wenn irgendwo 80 km/h zulässig sind, darf in diesem Bereich dennoch nicht so schnell gefahren werden, wenn es Glatteis hat, als ungünstige Bedingungen herrschen. Wenn hingegen sehr günstige Bedingungen herrschen, dürfen die 80 km/h natürlich trotzdem nicht überschritten werden, da die übergeordnete Regel eine andere Regel nicht aufhebt, sondern nur ergänzt.

By farendil (217.0.226.212) on Freitag, den 23. November, 2001 - 11:38:

@quincy: war ja klar, daß DU eine begründung für unfähigkeit weißt! :-)))

....aber wennigstens war sie richtig.

By quincy (141.30.32.91) on Freitag, den 23. November, 2001 - 12:14:

@farendil
Langsam bei Glatteis = unfähig? **wunder**

By farendil (217.0.226.212) on Freitag, den 23. November, 2001 - 12:27:

@quincy: ich kenne limits, die ich sogar bei tief verscheiter straße ausfahren kann...

By quincy (141.30.32.91) on Freitag, den 23. November, 2001 - 13:14:

@farendil
Ach komm schon, das ist doch albern jetzt. Du weißt genau, was gemeint ist.

By alfa (195.124.135.7) on Freitag, den 23. November, 2001 - 14:00:

@quincy
Nee quincy, viele Strassen bei uns in den Bergenhaben ein 60 oder 80 Limit, das wird auch bei richtig Schnee noch gefahren... und zwar von allen, die morgens auf die Piste und abends nach hause wollen. Wenn da dann so ein Flachländer ängstlich mit 3o entlangschleicht, wird er halt von allen überholt. Beispiele von vielen: Sudelfeldstrasse von Brannenburg nach Bayrischzell oder Felbertauernstrasse Kufstein St Johann etc.
Aber auch auf ner 120 limitierten BAB fahre ich die 120 auch noch auf der linken Spur, auch wenn keiner vor mir da gefahren ist - nur halt mit Riesenabstand falls einer vor mir ist.

By quincy (141.30.32.91) on Freitag, den 23. November, 2001 - 17:34:

Ich bezichtige euch jetzt mal pauschal des Wiederspruchs aus Prinzip. Ich weiß selbst, dass man auf Schnee unter Umständen prima Autofahren kann und tue das auch selbst sehr gern. Ich hatte aber von Glatteis gesprochen - oder ich gebe ein neues Beispiel wie Wolkenbruch auf der Autobahn aus... Wie gesagt, ihr wisst genau, was gemeint ist.

Oder möchte hier jemand die Auffassung vertreten, die zulässige Höchstgeschwindigkeit ließe sich unter allen Umständen ausfahren oder gar überschreiten - und zwar gefahrlos?

By farendil (217.0.226.212) on Freitag, den 23. November, 2001 - 19:09:

@quincy: klar weiß ich was gemeint ist.
Oder möchte hier jemand die Auffassung vertreten, die zulässige Höchstgeschwindigkeit ließe sich unter allen Umständen ausfahren oder gar überschreiten - und zwar gefahrlos?
nein, daß nicht.
ABER: es gibt sehr viele limits, die man auch nter extrem ungünstigen bedingungen noch fahren kann.
da frage ich mich schon, was das limit soll...

im übrigen hing sich meine argumentation vor allem an dieser bemerkung von TMX auf: wenn er der Meinung ist, er beherrscht das Fahrzeug nicht so gut.

By Billy Bob (24.141.220.190) on Freitag, den 23. November, 2001 - 23:06:

@farendil
Bei uns in Canada sind die Limits fuer die ungeuebten,oder anfaenger,das selbige sich nicht gleich um den naechsten Baum wickeln,aber ich nehme an das gleiche gilt fuer alle Laender!
Erfahrene Fahrer wissen wann sie das Gas wegnehmen muessen,desshalb koennen wir[erfahrenen] auch mit weniger Verkehrsschildern auskommen.
@alfa
Schliest das auch mich als Flachlaender ein,unerfahren bei schnee,wir haben wohl keine Berge, aber jede menge Schnee,und wenn mal so ein schoener schneefall ueber nacht dir 40/50cm hinwirft, wird auch keiner mit Bergerfahrung mit 60 bis 80km/h durch die landschaft fahren.
moechte nur bemerken dass wir letzten Winter insgesamt 290 cm schneefall hatten,und der Schnee
begann ende Nov. und endete mitte Maerz.

By HarryB (203.198.106.134) on Samstag, den 24. November, 2001 - 04:00:

Naja, Billy Bob, bei Euch haben die Leute wirklich Erfahrung mit Schnee. In D'land sieht das etwas anders aus, da schneit es halt nicht in schoener Regelmaessigkeit. Wenn z.B. mal 'ne Schneestandsmeldung aus Berlin kommt, die 290 cm besagt, dann ist das in der Laenge und nicht in der Hoehe gemessen. Nicht umsonst erzaehlt man sich in D'land den Witz von den beiden Schneeflocken, wo die eine auf die Frage wohin sie denn fliege, sagt: Nach Berlin, ein wenig Verkehrschaos verbreiten.... ;-)

By Grobi (217.228.104.216) on Samstag, den 24. November, 2001 - 09:36:

@HarryB: ROFL :-))
Ist leider wahr!! Hier in SH ist auch Ausnahmezustand, wenn 3 Schneeflocken fallen...

By traffic (213.6.49.196) on Samstag, den 24. November, 2001 - 11:55:

Im Rhein-Main-Gebiet leider das gleiche Spiel:-(

By Billy Bob (24.141.220.190) on Samstag, den 24. November, 2001 - 14:20:

Harry
Guter Witz! I like it

By TMX (160.45.10.9) on Montag, den 26. November, 2001 - 09:28:

@farendil: also zu deiner Beruhigung: ich bin schon der Meinung, daß ich mein KFZ gut beherrsche:-)... hast mein posting nicht genau gelesen, denn ich habe die Meinung eines anderen wiedergegeben; ich bin ebenfalls der Meinung, daß man durchaus bei vielen Limits auch schneller fahren kann.

By farendil (217.0.227.22) on Montag, den 26. November, 2001 - 11:51:

@tmx: das kompliment kann ich zurückgeben - auch du hast mein posting nicht aufmerksam enug gelesen.

ich habe mit der mangelnden fahrzeugbeherrschung auch nicht dich, sondern die immaginäre, von die angesprochene person gemeint...

By alfa (195.124.135.7) on Montag, den 26. November, 2001 - 16:51:

Das Fahren im schönen tiefen Schnee mit dem Auto hat einen Vorteil, der Karren wird von unten schön sauber (natürlich nicht auf der Autobahn)wenn man mit dem Bauch über den Schnee schleift. Aber einen Fehler sollte man nicht machen, um Weg zu sparen, den warmen Karren im Tiefschnee abstellen, sondern immer schön den geräumten Platz an der Liftstation benutzen. Denn sonst kann einem passieren,dass wichtige Teile z.B. an den Bremsen eingefroren sind, weils bärig kalt ist. Wen dann beim losfahren eine Bremse nicht richtig packt, oder die angezogene Handbremse festgefroren ist, kann das schon ärgerlich werden.

By farendil (217.0.227.22) on Montag, den 26. November, 2001 - 17:04:

@alfa: Aber einen Fehler sollte man nicht machen, um Weg zu sparen, den warmen Karren im Tiefschnee abstellen

ich räume mir immer (sofern von der schneehöhe irgend vertretbar) meinen "parkplatz" durch kräftiges freischieben bzw. schwungvolles "einparken" frei.

die handbremse bleibt offen - passiert ist dabei noch nie was. (außer daß man manchmal die türen kaum aufbekommt :-) )

By TMX (160.45.10.9) on Mittwoch, den 28. November, 2001 - 17:48:

@farendil: okay, Mißverständnis ist ausgeräumt...:)
Thema Schnee: alfa hat recht, da ich selbst auch schon einmal mit eingefrorener Handbremse fahren wollte...*g*


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