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Rotlichtverstoß in Probezeit

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Rotlichtverstoß: Rotlichtverstoß in Probezeit
By joe black (217.80.36.45) on Montag, den 19. November, 2001 - 12:05:

Ich hätte da mal eine Frage an euch:
Vor einer Woche bin ich an einer Kreuzung direkt vor meiner Haustür, an der mir der dortige Blitzer seit jahren bekannt ist, angehalten, weil es rot wurde, und bin dann kurz bevor es wieder grün wurde losgefahren, weil die nächste Ampel (es ist so eine Art Doppelkreuzung) 30 Meter weiter vorne grün wurde. Dadurch wurde ich irritiert und bin losgefahren, dann hat es 2 mal geblitzt und jetzt hab ich den Salat. Es ist zwar noch nichts gekommen aber das Photo muß recht einduetig sein da es keine besseren Wetterverhältnisse hätte geben können.

Nun meine Fragen:
Da ich in der Probezeit bin würde mein Vater (er ist der Halter) die Schuld auf sich nehmen, damit ich keine sündhaftteure Nachschulung machen muß.
Geht das so einfach ? Kann er, obwohl auf dem Photo klar erkennbar ist dass es nicht er war, einfach die Strafe begleichen ?

Wie ist es mit einer Art "Strafmilderung" ?
Ich meine die Ampel wo ist schon seit 30-40 Sekunden stand wurde ja 2 bis 3 sekunden später auch grün, und ich habe niemand gefährdet dadurch oder sonstiges

Ich habe gehört dass wenn der Halter nicht derjenige auf dem Photo ist und angibt dass der fahrer ein Freund gewesen sei, der nicht innerhalb der EU wohnt, also z.B. Schweiz, dann würde die deutsche polizei der sache nicht nachgehn und es einfach verschwinden lassen...
inwiefern entspricht das der wahrheit ?

ach ja, ich les hier immer wieder was von wegen verjährung nach 3 monaten, hat diese methode oft erfolg ?

wie würdet ihr mir empfehlen vorzugehn ?

ich weiss, viele fragen auf einmal aber ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen...

vielen dank

By Mr. Spock (134.109.132.114) on Montag, den 19. November, 2001 - 17:48:

Eins ist komisch, wenn die Kreuzung vor Deiner Haustür und Du kennst sie seit Jahren, wieso hat Dich dann auf einmal die nächste Ampel irritiert?

Wenn Du auf dem Foto gut erkennbar bist, dann dürfte es schwierig werden, dies jemanden anders in die Schuhe zu schieben.

By joe black (217.80.36.57) on Freitag, den 23. November, 2001 - 13:58:

Aber wie wollen die mich erkennen, die sehen doch höchstens, dass es nicht der Halter des Wagens ist, falls das Photo gut ist.

Muß er dann sagen wer es war (wenn es jemand aus der Familie war) oder kann er es auch lassen ?

Wäre nett wenn sich jemand auch mein erstes posting ncoheinmal durchliest)

By farendil (217.0.226.212) on Freitag, den 23. November, 2001 - 19:27:

wenn der halter nicht der täter ist, so wird gesucht.
zunächst mal werden die fotos der an gleicher adresse wohnhaften familienmitgliedern vom EWMA mit dem beweisfoto verglichen.
somit haben sie dich schon.

warte erst mal ab, ob,was und wann etwas kommt, und dann melde dich wieder und sage, ob dein vater einen zeugenfrasgebogen oder einen anhörungsbogen bekommen hat.


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