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Bitte um Hilfe ...

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2000: Geschwindigkeitsverstoß: Bitte um Hilfe ...
By ManninNot (62.52.31.93) on Sonntag, den 15. Oktober, 2000 - 12:57:

Also:

Mit Mutters Wagen am 20.02.2000 zu schnell gefahren. Meine Mutter erhält Anhörungsbogen, mit Foto (männlich, nämlich ich :) und Frage, wer gefahren ist.

Mutter antwortet gar nicht.

Mit Datum vom 30. Juni (also über 4 Monate später!) erhalte ich einen Bußgeldbescheid.

Da ist doch ganz klar die Verjährungsfrist überschritten oder nicht? Als ich Einspruch mit dieser Begründung einlegte, erhielt ich als Antwort ein Schreiben, das mir nahelegte, den Einspruch zurückzuziehen, da "meine Rechtsauffassung nicht zuträfe". Ist das ein Bluff ? Wie teuer kann es werden, wenn es zur Verhandlung kommt und ich trotzdem verdonnert werde ? Es geht nur um einen Punkt und etwas 120 DM, aber die Zweijahresfrist würde neu anlaufen...

By Greatblackbird (62.180.207.107) on Sonntag, den 15. Oktober, 2000 - 13:13:

Mit dieser Sache solltest Du einen Anwalt aufsuchen, der die Ermittlungsakte prüft. Wenn Du keinen an Dich adressierten Anhörungsbogen erhalten hast, sieht es gut aus mit der Verjährung. Es bleibt aber zu prüfen, ob ein A-Bogen verschickt wurde, Du ihn aber vielleicht nicht erhalten hast. Was Behörden meist verschweigen, ist einmal, daß Bußgeldbescheide nicht ohne vorherige Anhörung des tatsächlich Betroffenen erlassen werden sollen und die Anfrage bei der Einwohnermeldebehörde keinesfalls die Verjährung unterbricht. Wenn der Bescheid noch innerhalb der Dreimonatsfrist erlassen wurde, aber erst über einen Monat später bei Dir eintraf, so unterbricht die Zustellung die Verjährungsfrist. Wenn es zur Verhandlung kommt werden weitere 50 DM Gerichtskosten erhoben. Je nachdem, wie groß der Aufwand für Dich ist, würde ich es in diesem Fall auf eine Verhandlung zumindest in einem schriftlichen Verfahren ankommen lassen. Wenn Du eine Rechtschutzversicherung hast, übernimmt diese die Verfahrenskosten.


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