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Wie geht's weiter? Busgeldbescheid is da.

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: Wie geht's weiter? Busgeldbescheid is da.
By Michael (194.25.2.250) on Freitag, den 16. November, 2001 - 10:07:

Hallo leute bin am 5.9.01 mit meinem Motorrad ca. 26 km/h zu schnell in der Ortschaft gewesen. Dadrauf hin hab ich einen A-bogen bekommen. Den habe ich auf euer Anraten hin einfach so zurueckgeschickt ohne Unterschrift und ohne Aussage. ca vier Wochen spaeter schicken sie mit oh wunder noch nen A-Bogen. Den hab ich einfach wie den ersten behandelt. Gestern kam jetzt der Busgeldbescheid. Ich will noch mal kurz auf nummer sicher gehen was muss ich jetzt machen? Ich habe noch kein Bild von denen bekommen ich weiss also immer noch nicht wie gut ich zu erkennen bin.
Antworten mit:
"Hier mit lege ich wiederspruch gegen den Bussgeldbescheid vom 15.11.2001 ein.
Der Verstoss wird nicht zugegeben"
??????????????????
Muss ich zwecks Rechtsgueltigkeit eine bestimmte Form beachten?
koennen fuer mich dadurch Nachteile entstehen?
Kann ich vielleicht auch noch was mit irgendwelchen Fristen retten?

By farendil (217.0.227.40) on Freitag, den 16. November, 2001 - 10:42:

form ist gewaht, solange das wort wiederspruch drauf steht (nicht lachen, das reicht wirklich!)

nachteile gibt es keine. - sollte eine verhandlung anberaumt werden, kannst du den wiederspruch einfach kostenneutral zurückziehen.

ich würde aber den 2 satz anders schreiben:
"bevor ich nähere angaben zum verantwortlichen fahrzeugführer mache, bitte ich um übersendung des beweisfots"

dann kannst du einschaätzen, ob es sinn macht, den wiederspruch aufrecht zu erhalten.

By alfa (195.124.135.7) on Freitag, den 16. November, 2001 - 13:25:

So wie farendil das sagt ist es richtig. Wenn ihr beiden dann noch Widerspruch ohne -e- schreibt, sieht es direkt auch fachmännisch aus. *grins*

By Michael (194.25.2.250) on Freitag, den 16. November, 2001 - 13:44:

@alfa

Ich werds versuchen!

@alle

noch ne kurze frage
Empfiehlt es sich mit dem Widerspruch (mei bin ich gut) so lange zu warten wies geht? oder lieber gleich antworten?

By traffic (172.177.37.164) on Freitag, den 16. November, 2001 - 14:23:

Antworte rechtzeitig vor dem Fristablauf. Wenn dein Brief zu spät ankommt, wird der Einspruch ohne weiteres abgelenht.

By Michael (194.25.2.250) on Montag, den 3. Dezember, 2001 - 14:39:

Hallo leute habe nun Widerspruch eingelegt es kam auch schon ein Brief zurück. Ich habe kein Foto bekommen es hieß muß bei der Behörde eingesehen werden außerdem schreiben sie "wird an den Stadsanalt weitergegeben" ist das normal??? Ich fühl mich nichtmehr ganz wohl bei der Sache. Wann ist es so weit das ich meinen Widerspruch zurückziehen sollte?
Und wie geht's für mich jetzt weiter?

Bitte um Antwort

schon mal vielen Dank

By farendil (217.80.144.136) on Montag, den 3. Dezember, 2001 - 14:52:

@michael: wenn du den widerspruch zurückziehst, hat die behörde erreicht, was sie wollte.

ich würde nicht vorbeigehen, sondern nur antworten, daß du deinen widerspruch aufrecht erhälst...
zusätzlich würde ich schreiben:
"weiterhin werde ich vor kenntnisnahme des beweisfotos keine weiteren angaben zum verantwortl. fahrzeugführer machen"

By Alberto (62.224.100.119) on Montag, den 3. Dezember, 2001 - 17:36:

@farendil
Bitte ohne den letzten Zusatz!

Am besten ist: ...werde ich ohne weitere Beweismittel Ihrerseits keine weiteren Angaben machen. Ende.

Sagt doch nicht mehr, als nötig!!!

Der Widerspruch ist doch schon rechtskräftig - nun kann man getrost warten - die Verhandlungstermine, so denn überhaupt einer kommt, hinauszögern (krank - keine Zeit - Urlaub usw,) - und dann sehen wir mal...
Zurücknehmen??? Noch lange nicht - es muß niemandem mulmig werden, es passiert schon nichts.

By Michael (194.25.2.250) on Freitag, den 7. Dezember, 2001 - 15:33:

Lohnt es überhaupt auf den schrieb zu antworten???

By Heiko (53.122.34.114) on Freitag, den 7. Dezember, 2001 - 16:20:

Hallo,
mir ist was ähnliches passiert, ich wurde am 4.09.01 mit 28 km/h zu schnell geblitzt, am 15.11.01 habe ich eine Anhörungsbogen geschickt bekommen, auf den ich nicht reagiert habe. Jetzt kam am 06.12.01 ein Schreiben, dass ich nächste Woche auf das Polizeirevier kommen soll, zur Erörterung der Angelegenheit.

Ist der Verstoß nicht am 04.12.01 verjährt (3 Monate)?
Oder verlängert sich die Verjährungsfrist mit dem Anhörungsbogen um 3 Monate?
Was kann ich unternehmen, was soll ich tun?

By Greatblackbird (213.6.151.236) on Freitag, den 7. Dezember, 2001 - 18:59:

Die Verjährungsfrist hat mit Versendung des A-Bogens von neuem zu laufen begonnen. Zur Polizei brauchst Du nicht gehen, da Du der Einladung nicht Folge leisten mußt. Vorladen darf nur der Staatsanwalt.

By Heiko (53.122.34.114) on Montag, den 10. Dezember, 2001 - 09:01:

@Greatblackbird Was passiert, wenn ich der Einladung der Polizei nicht Folge leiste?

By Chris (144.41.3.23) on Montag, den 10. Dezember, 2001 - 09:54:

nichts,
bußgeldbescheid wird kommen.

Chris


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