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GdP Aufkleber im Auto, ordnungswidrig ??

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Allgemein: GdP Aufkleber im Auto, ordnungswidrig ??
By Rennfahrer (217.85.209.249) on Donnerstag, den 15. November, 2001 - 17:50:

Hab gehoert, wenn man nen GdP Aufkleber im Auto hat, aber gar nicht in der GdP ist man ziemlich Probleme bekommen kann, wg. Aneignung irgendwelcher Staten (Plural von Status ist doch Staten, oder Stati ??)

Hat einer schon mal negative, oder auch positive Erfarungen damit gemacht ??

Ich bekomm auf jeden Fall weiterhin Knoellchen...

By Goose (62.180.145.90) on Donnerstag, den 15. November, 2001 - 18:00:

Wiso sollte man Probleme bekommen. Du kannst doch auch einen Wackeldackel auf der Hutablage haben, ohne im Dackelzüchterverein zu sein. (Nebenbei bemerkt: der Dackel hält mich genausowenig von einer Knolle ab wie der GdP-Aufkleber. Die wenigsten der Kollegen haben das Ding am Auto.)

Gruß
Goose

By alfa (195.124.135.7) on Donnerstag, den 15. November, 2001 - 18:14:

Wie goose schon sagt, der GDP Stern ist kein amtliches Dokument oder Zeichen. Auch sind mit dem Zeichen keinerlei Privilegien oder Rechte verbunden, ebensowenig wie ein Status daraus abgeleitet werden kann. Das Ding kann jeder Polizist von Besoldungsgruppe A1 (falls es solche Waschraumwärter denn noch gibt) bis zu B sonstwas bekommen, wenn er Gewerkschaftsmitglied wird. (B10 und B11 sind Minister soweit ich weiss)
Das Risiko beobachtet und durch die Leserbriefspalten gezogen zu werden beim Auslassen so eines Autos beim Knöllchen Verteilen wäre mir, wenn ich Polizist oder Bordsteinschwalbe wäre, jedenfalls zu hoch.
Na, war das kein schöner Schachtelsatz? Mein alter Deutschlehrer rotiert da sicher im Grab, dass die Würmer fliegen!

By Rennfahrer (217.85.209.249) on Donnerstag, den 15. November, 2001 - 18:17:

Naja, hab gehoert, wenn man in eine Polizeikontrolle kommt soll man einfach durchgewunken werden...bin aber noch nicht damit kontrolliert worden...
mal sehn...

By Polizist (193.196.186.253) on Donnerstag, den 15. November, 2001 - 19:08:

Das mit dem GdP Stern wird immer beliebter. Inzwischen kann man die Teile bei Ebay sogar ersteigern.
Ich habe meinen schon lange wieder weg gemacht, aus einem Grund. Es gibt durchaus Zeitgenossen in unserer Gesellschaft, die auf die Polizei nicht so gut zu sprechen sind. Nun sind dies ab und an auch solche, die vor Straftaten nicht zurückschrecken. Da kann es dann durchaus vorkommen, dass wenn einer so einen Aufkleber auf einem Auto sieht, er meint, dies sei ein Vertreter der Polizeizunft. Manchen bereitet es dann eine Riesenfreude, mal ein Bullenauto zu zerkratzen, die Reifen abzustechen oder die Antenne umzuknicken. Und das muss ich mir nicht antun.
Und das mit dem durchwinken bei Kontrollen ist auch nicht mehr so. Eben weil auch wir wissen, dass inzwischen fast jeder so einen Bebber drauf hat, ohne Kollege zu sein. Also wird kontrolliert. Wenn ich dann bemerke, dass es ein Kollege ist, kann ich die Kontrolle immer noch verkürzen.

Viele Grüße,

ein Polizist

By N.N. (195.37.128.1) on Donnerstag, den 15. November, 2001 - 19:33:

@Polizist

Wenn ich dann bemerke, dass es ein Kollege ist, kann ich die Kontrolle immer noch verkürzen. - Wie vereinbarst Du diese Sonderbehandlung für Deine Kollegen mit Artikel 3 des Grundgesetzes, der die Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz vorschreibt und wie alle Grundrechte der Verfassung unmittelbar geltendes Recht ist?

By farendil (217.0.227.86) on Donnerstag, den 15. November, 2001 - 19:54:

@nn: so drastisch wollt ich es nicht formulieren...

By Rennfahrer (217.85.209.249) on Donnerstag, den 15. November, 2001 - 20:41:

*g*

Sonderbehandlung

*g*

By HarryB (203.198.106.225) on Freitag, den 16. November, 2001 - 01:42:

Wie vereinbarst Du diese Sonderbehandlung für Deine Kollegen...

Spricht da etwa der Neid, N.N.? Das kann man doch ganz einfach begruenden: Der Kollege ist Beamter, als solcher hat er - wie ihr hier ja auch immer wieder betont- eine Vorbildrolle. Nun wird Goose davon ausgehen, dass sein Kollege diese Vorbildrolle auch lebt, also an seinem Fahrzeug alles in Ordnung ist und auch alles drin, was rein gehoert. Ist doch ganz einfach, oder? Die Aufgabe der Verkehrskontrolle ist ja schliesslich nicht die strikte Einhaltung des von Dir zitierten Artikels des GG. Piloten und Stewardessen z.B. muessen sich am Flughafen auch nicht den besonderen Checks fuer die Fluggaeste unterwerfen....

By Alexander (217.81.137.51) on Freitag, den 16. November, 2001 - 05:57:

@HarryB
... also das mit den Piloten und Stewardessen würde ich mir nochmal überlegen.... da hat sich einiges geändert :-)
Aber ansonsten: wer von uns handelt schon immer korrekt nach den Regeln??

Gruß Alexander

By N.N. (195.37.128.1) on Freitag, den 16. November, 2001 - 08:44:

Vorbildfunktion? Da würde ich mal fragen: welcher der hier postenden Polizeibeamten würde sich ehrlichen Gewissens(!) als ein Vorbild im Verkehr bezeichnen?

Vielleicht tauge ich (25 Jahre Führerscheinbesitz ohne einen einzigen Unfall, Bußgeldbescheid oder Verwarnungsgeld) ja als Vorbild? *ggg*

Sind wir so weit, daß Staatsdiener "nicht immer mit dem Grundgesetz unter dem Arm herumlaufen können", wie es ein früherer Minister mal formulierte? Ich glaube, der Grundrechtekatalog des GG sollte schon einen etwas höheren Stellenwert haben als eine bestimmte andere Dinge.

Ist natürlich immer bequem, wenn man von solchen Vergünstigungen profitieren kann. Ob solche "informellen Sonderrechte" bestimmter Personengruppen letzten Endes etwas Gutes sind, ist eine ganz andere Sache.

Keine Kontrollen für Piloten und Flugpersonal? O Harry, si tacuisses...

By HarryB (203.198.106.2) on Freitag, den 16. November, 2001 - 09:10:

Wie war das, mit dem Lesen usw.? Habe ich nicht etwas von den besonderen Checks geschrieben? Also, jedesmal, wenn ich am Airport bin - und das ist recht haeufig - sehe ich den besonderen Channel mit dem Label "Crews", wo Stewardessen und Piloten durchgehen, ohne dass sie ihre Taschen oeffnen muessen. Waere ja auch irgendwie komisch, denn wer will sich schon selbst entfuehren, gelle? Dass da keine Kontrollen gemacht werden, habe ich weder erwaehnt noch angenommen....

By N.N. (195.37.128.1) on Freitag, den 16. November, 2001 - 09:32:

Tolle Logik. Möglicherweise ist hier jemandem entgangen, daß sich seit kurzer Zeit aufgrund der bekannten Ereignisse einiges an den Sicherheitsvorschriften geändert hat. Hauptsächlich deshalb, weil nicht jeder ein legitimer Airline-Angehöriger sein muß, der in einer Pilotenuniform steckt. In der Tat, Lesen bildet...

By HarryB (203.198.120.167) on Freitag, den 16. November, 2001 - 09:53:

Ich weiss wirklich nicht, wie oft Du fliegst N.N., aber meine Beobachtungen - gerade nach den letzten, von Dir angesprochenen Ereignissen - sind, dass sich die Sicherheitsvorschriften zwar erheblich verschaerft haben, diese aber im Wesntlichen auf die Passagiere und deren Gepaeck angewandt werden - was ja auch Sinn macht. Ich habe auch noch nie von einem Flugzeugentfuehrer gehoert, der in einer Uniform das Flugzeug betreten haette, dem waere naemlich die Wahrscheinlichkeit der Entdeckung bei Betreten des Sicherheitsbereiches viel zu hoch. Die Sicherheitskontrolle des Personal obliegt den Fluggesellschaften bzw. Flughafengesellschaften. Mir jedenfalls sind noch keine besonderen Kontrollen nach dem 11.9. fuer die Crews am Flughafen aufgefallen. Btw., wenn Du Dich ein wenig bilden moechtest, dann empfehle ich Dir cnn.com, dort steht gerade etwas ueber die verschaerften Sicherheitskontrollen an den Airports in den USA.

By N.N. (195.37.128.1) on Freitag, den 16. November, 2001 - 10:24:

CNN zur Fortbildung? *LOL*

Mir wird's jetzt allmählich zu dumm. Es ging hier um die Bevorzugung bestimmter Personengruppen bei Polizeikontrollen auf deutschen Straßen und die Vereinbarkeit dieses Verhaltens mit elementaren Prinzipien des Grundgesetzes.

By alpak (217.88.172.88) on Freitag, den 16. November, 2001 - 10:58:

@HarryB Also in Frankfurt und Barcelona sind mir strengere Kontrollen der Crew nach dem 11. September auch nicht aufgefallen (vielleicht deshalb, weil sie Ihren Arebitsbereich "von woanders aus" betreten).
Aber in Paris und Lyon habe ich jetzt schon viermal (4) die Crewmember durch denselben Securitycheck gehen sehen, den die Fluggäste auch passieren. Ohne Wartezeiten - sie werden vorgewunken - aber mit Tascheöffnen und dem ganzen Programm.

Der Sinn liegt auf der Hand: Der Passagier erhält den Eindruck, wenn der Pilot schon durch den Check muss, hier wäre jetzt alles so unglaublich sicher, daß gar nichts mehr passieren kann.
So oder so ähnlich denken da sicher viele.

By Robert M. McMorrow (194.120.191.9) on Freitag, den 16. November, 2001 - 12:14:

>>Nun wird Goose davon ausgehen, dass sein Kollege diese Vorbildrolle auch lebt, also an seinem Fahrzeug alles in Ordnung ist und auch alles drin, was rein gehoert. Ist doch ganz einfach, oder? <<
Eben nicht.
Auch Polizeibeamte sind nur ein Querschnitt der Gesellschaft!!
Somit sind sie gleichviel gute wie schlechte Beispiele in ihrem Verhalten, insbesondere im Straßenverkehr. Somit " verbietet " sich eine Sonderbehandlung von Kollegen von selbst.

By Matthias (217.227.104.142) on Freitag, den 16. November, 2001 - 14:34:

@RMMM, N.N. ...
Alles Blödsinn. Warum sollten sie ihre Kollegen denn gleich wie andere Verkehrsteilnehmer behandeln?
Das Flugpersonal-Beispiel ist schon ganz gut. Wenn Du in einer Disco arbeitest zahlst Du doch auch keinen Eintritt und die Security will nix von Dir, wenn Du mal privat kommst. Wenn Du im Kaufhof arbeitest, bekommst Du doch auch Personalrabatt? Wenn Du an deinen Arbeitsplatz gehst frägt Dich doch auch niemand, was Du da zu suchen hast? Wenn Du nach hause kommst rufen die Nachbarn doch auch nicht die Polizei, weil sie Dich für nen Einbrecher halten. U.s.w.... Man kennt sich eben. Ist das so schlimm???

By Robert McMorrow (194.120.191.9) on Freitag, den 16. November, 2001 - 14:41:

Es geht hier nicht um Firmenrabatte und Zutrittsangelegenheiten, sondern um Hoheitlicheaufgaben.
Wenn ich deinen Beispielen folgen würde, könnte ich beim nächsten Bußgeld meine Paybackkarte benutzen.
Wenn der Staat, durch seine Beamten, kontrollen durchführt, kann ich als Bürger doch verlangen das ALLE kontrollierten Personen ( Bürger ) gleich behandelt werden.
Oder ist es OK, wenn sich Finanzbeamten gegenseitig Steuerrabatte " erprüfen "?

By Matthias (217.227.104.142) on Freitag, den 16. November, 2001 - 15:11:

Es geht um das 'man kennt sich'. Wäre ja auch etwas weltfremd, wenn die Kollegen der Nachtschicht die Kollegen der Spätschicht, die sie 2 Stunden vorher abgelöst haben, genauso durchchecken wie Dich...
Ich hab da kein, aber auch wirklich überhaupt kein Problem damit. Oder bist Du neidisch?

By Robert McMorrow (194.120.191.9) on Freitag, den 16. November, 2001 - 15:18:

was hat "gleiches recht für alle" mit neid zu tun?

By Matthias (217.227.104.142) on Freitag, den 16. November, 2001 - 15:21:

Du verstehst es nicht... Ich habs begründet, mehr Diskussion halte ich von meiner Seite für nicht erforderlich.

By N.N. (195.37.128.1) on Freitag, den 16. November, 2001 - 16:14:

Der kleine, aber entscheidende Unterschied: die Regelung des Zutritts zu Diskotheken und Geschäften oder die Gewährung von Personalrabatten ist private Vereinbarungssache. Für hoheitliche Tätigkeiten des Staates gilt zwingend der Grundrechtekatalog des Grundgesetzes, und zwar als unmittelbar geltendes Recht, nicht nur als bloße Forderung an den Gesetzgeber. Schwört nicht ein Polizist beim Diensteid, das Grundgesetz und die sonstigen Gesetze zu wahren?

Eine "Gefälligkeitsdemokratie" (man kennt sich und tut sich nicht weh) ist etwas sehr Gefährliches. Wozu das führt, kann man ja in der Politik sehen. Der logisch nächste Schritt im Polizeidienst wäre es, bei Verfehlungen von Kollegen wegzuschauen. Wehret den Anfängen!

Wenn an einer Kontrollstelle beispielsweise eine Verkehrskontrolle vorgenommen werden soll, sind entweder alle vorbeikommenden Personen gleichermaßen und gleich intensiv zu kontrollieren, oder es wird eine Auswahl anhand objektiver, vorher festgelegter und später überprüfbarer Kriterien (z.B. Aussehen eines flüchtigen Täters, Beschreibung eines Autos usw.) vorgenommen. Alles andere ist in meinen Augen verfassungswidrige Willkür.

By farendil (217.0.227.40) on Freitag, den 16. November, 2001 - 17:43:

@nn: genau!
@matthias: du willst es nicht verstehen - oder warum drückst du dich vor einer diskussion??

By Polizist (217.3.253.234) on Freitag, den 16. November, 2001 - 17:56:

Ich hab ja befürchtet das der Einwand kommt, gleichwohl habe ich es geschrieben, da ich davon ausging, dass dies nichts neues mehr ist.
Zum Art. 3 GG. Er besagt u.a. auch folgendes: Gleiche Sachverhalte werden gleich behandelt, ungleiche Sachverhalte werden ungleich behandelt.
Bei einer Vk-Kontrolle habe ich noch nie zweimal die gleichen Sachen gehabt. Wenn der Verstoß gleich war, war die Person und deren Auftreten oder Motivation anders. Deshalb habe ich kein Problem mit der Gleichbehandlung.
Zur Kontrolle von Kollegen: Ich versuch mal beispielhaft so ne Kontrolle darzustellen. Hintergrund ist ne normale Kontrolle, ohne dass zuvor eine Straftat oder Owi vorausging.
"Guten Tag, Verkehrskontrolle. Dürfte ich mal bitte den Führerschein und Fahrzeugschein sehen". Der kontrollierte gibt mir die verlangten Papiere, wobei dann irgendwie ein Stück vom Dienstausweis erkennbar wird, er einen Dienstführerschein vorzeigt (was nichts bedeutet, da manche Polizisten gar keine privaten haben) oder mir der Kollege persönlich bekannt ist.
"Aha ein Kollege. Wo kommst du den her?" Oder alternativ "von welcher Dienststelle kommst du". Nach einem kurzen Palafer "Also dann, gute Fahrt und tschüß."
So und nicht anders meine ich es, wenn ich eine Kontrolle "verkürze". Dieses "Privileg" geniesen auch persönlich Bekannte oder Freunde. Alles natürlich unter der Voraussetzung, dass keiner irgendwie nach Alk stinkt oder sonstwie Scheiße gebaut hat.
Das ganze sehe ich als Ermessenspielraum, den ich bei einer Kontrolle habe. Selbstverständlich könnte ich ja auch noch die Beleuchtung des Fahrzeugs checken, nach Verbandskasten und Warndreieck fragen oder von mir aus die Reifen anschauen. Nehmt es ruhig als Kollegenbonus, allerdings habe ich damit kein Problem, wenn es sich in diesem Rahmen hält. Ach ja, Kollegen die meinen sie geniesen Narrenfreiheit bei der Kontrolle werden auch bei mir bemerken, dass dies nicht so ist.
Und so daneben liegt Matthias nicht. Ich bekomme bei Bosch nichts billiger, bekomme keinen Audi zum Werkspreis oder 10% bei EDEKA, weil ich dort als Kassierer arbeite.
Und bevor ichs vergesse. Mein Lieblingsprinzip im deutschen Recht: Das Opportunitätsprinzip bei Ordnungswidrigkeiten. Von diesem mache ich sehr gerne gebrauch. Bei Kollegen vielleicht etwas öfters. Aber ich kann die Zweifler beruhigen. Die von mir kontrollierten Kollegen kann ich an einer Hand abzählen.

Viele Grüße,

ein Polizist

By Goose (62.180.187.18) on Freitag, den 16. November, 2001 - 23:48:

Da kann ich dem Polizisten nur zustimmen. Warum soll ich mir von einem Kollegen, der mir persönlich bekannt ist, den Führerschein zeigen lassen? (wenn ich ihn kenne, weiß ich, daß er einen hat) Die Wahrscheinlichkeit, daß ein Kollege zur Fahndung ausgeschrieben ist, ist relativ gering, also warum soll ich ihn abfragen.
Zu meiner Schande muß ich gestehen, daß die 20-jährige Blondine mit nettem Augenaufschlag ja auch manchmal günstiger davonkommt als der tätowierte Gerüstbauer mit Mundgeruch.
Wenn ich eine Fahne rieche, würde ich meinen eigenen Vater zur Ader lassen, da habe ich keine Probleme mit. Wenn jemand große Scheiße baut, bekommt er auch, wenn er Kollege ist, eine Anzeige (ich hab mal meinem Dienststellenleiter eine OWi geschrieben, und ich bin immer noch dort)

Gruß
Goose

By HarryB (203.198.23.169) on Samstag, den 17. November, 2001 - 06:38:

Und mit diesem Verhalten, liebe Polizisten, zeigt Ihr nichts anderes als Menschlichkeit. Auch ich habe kein Problem damit, darum: Weiter so!
Was mich immer wieder verwundert, ist die Tatsache, dass die meisten hier verzweifelt alle Kniffe und Tricks nutzen, um die bestehenden Gesetze und Vorschriften in Sachen Verkehrsrecht zu umschiffen, sehen sie jedoch, dass da jemand einen - verstaendlichen - "Bonus" erhaelt, geht das Geschrei nach dem Grundgesetz und Gleichbehandlung los....

By Matthias (217.83.179.150) on Samstag, den 17. November, 2001 - 08:00:

@Farendil und ...
Nein, ihr versteht's nicht. Ich drücke mich hier auch nicht vor einer Diskussion. Meine Einstellung dazu hab ich doch schon begründet.

Was wollt Ihr denn? Irgendwelche hirnlosen Kontrollmaschinen die auf jedem § rumreiten? Auf jedem § rumreiten müssten sie ja, wenns nach Euch ginge... Ich will sowas nicht, denn das wäre eher in 99.9% der Fälle zu unserem Nachteil.
Zudem müsste eine Kontrolle bei jedem (sowohl beim Kollegen als auch beim gesuchten Raubmörder) exakt z.B. 4.6Minuten dauern, damit sich nur niemand ungleich behandelt fühlt.

Mir sind hier selbständig denkende Cops wesentlich lieber, die selbst entscheiden ob und wie ausführlich eine Kontrolle notwendig ist.
Zum denken gehört eben auch, daß ein Polizist seinen Kollegen erkennen darf, von dem er eben weiß, daß er einen Führerschein hat und genauso, daß er das Auto, mit dem seine Frau in die Kontrolle fährt nicht daraufhin überprüfen muß, ob es gestohlen sein könnte, weil es womöglich auf ihn selbst zugelassen ist...

Und mit dem Grundgesetz zu kommen ist lächerlich, weil auch hier das Opportunitätsprinzip angewendet werden darf und sollte, wie Polizist™ schon sagte.

By farendil (217.80.147.104) on Samstag, den 17. November, 2001 - 11:03:

@goose+matthias: es geht nier NICHT um personen, die man persönlich kennt.
daß bei diesen die kontrolle anders ausfällt ist ganz natürlich.

es geht hier um die kontrolle von kollegen, die man als solche an ihrem dienstausweis erkennt. so hat es polizist auch geschrieben.

@polizist: menschlich mag dein verhalten schon verständlich sein - aus deiner sicht.

moralisch finde ich es eben nicht o.k. einem kollegen (den du nicht kennst!) aus dem grund weil er eben den gleichen beruf ausübt einen sonderbonus einzuräumen.

By N.N. (195.37.128.1) on Samstag, den 17. November, 2001 - 11:30:

@farendil

Ich glaube, Du hast hier den zentralen Punkt des Problems richtig dargestellt. Geht es wirklich nur um eine Identitätsfeststellung, kann man es verstehen, daß Personen schneller abgefertigt werden, deren Identität man aus anderen Gründen ohnehin schon kennt. Geht es um mehr - soll also beispielsweise nach einem flüchtigen Dieb gesucht werden, der Einbruchsgut im Kofferraum abtransportiert hat - so wird das ganze sehr schnell fraglich. Ist es dann wirklich unangemessen, den Kollegen zu bitten "sei doch so gut und mache mal kurz den Kofferraum auf", wenn man es bei einer anderen unbekannten Person auch täte? Und wäre es zuviel vom Kollegen verlangt, dafür wie jeder andere x-beliebige Bürger Verständnis aufzubringen?

@Polizist

Ermessenspielraum ist schön, gut und auch lobenswert. Wenn der einzige Grund für die Ausübung von diesem jedoch die Zugehörigkeit einer Dir unbekannten Person zum eigenen Berufsstand ist, geht Ermessen sehr schnell in Willkür über. Es läuft dann darauf hinaus, eine Gruppe "besonders vertrauenswürdiger Personen" für sich zu definieren, die als besonders ehrenwerte Menschen nicht weiter kontrolliert zu werden brauchen. Wenn schon der Polizistenkollege, dann vielleicht auch der Richter am örtlichen Amtsgericht oder der Leiter des Ordnungsamtes? Wie sieht es mit dem örtlichen Pfarrer aus? Vielleicht - je nach eigenem Bekenntnis - der katholische Pfarrer ja, aber sein evangelischer Kollege nicht? (*nicht ganz ernst gemeint*)

Über die leichte Fälschbarkeit polizeilicher Dienstausweise haben wir uns hier im übrigen schon zur Genüge unterhalten.


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