Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland

Erwischt durch Streifenwagen ohne Video

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: Erwischt durch Streifenwagen ohne Video
By Peter (212.144.91.86) on Mittwoch, den 14. November, 2001 - 20:09:

Ich bin vorhin auf der Autobahn bei erlaubten 100 km/h ca 150 km/h gefahren, und dabei von einer Streife ohne Video verfolgt worden. Wurde dann rausgezogen, und dann haben Sie mir erklärt, daß ich ihnen die Vorfahrt genommen hätte, den Abstand nicht eingehalten hätte (sie übrigens auch nicht!!) und zu schnell gefahren bin.
Der Polizist erklärte mir, daß sie auch ohne Video zu zweit beweisen könnten, wie schnell ich gefahren bin.
Nach langem verhandeln konnte ich sie soweit bringen, daß sie die Anzeige so schreiben, daß es keinen Führerscheinentzug nach sich zieht.
Ist die Methode rechtens?
Kennt sich da jemand aus?

By Smith (131.188.243.66) on Mittwoch, den 14. November, 2001 - 20:57:

Vorfahrt?? Abstandsmessung und vor allem Geschwindigkeitsmessung nur nach Tacho ist schwierig und zieht hohe Toleranzabzüge nach sich.
Gehen wir von 150 aus, sind das "echt" um die 140. Dann wird eine Toleranz von - in diesem Fall - 10% abgezogen und wir sind bei 126. Da ist eh nix mit Fahrverbot.

Welchen Verstoß haben sie Dir denn zur Last gelegt? Nur die Geschwindigkeit oder ein ganzes Bündel von Verstößen? Erklär das mal genauer.

By Peter (213.6.45.125) on Mittwoch, den 14. November, 2001 - 21:27:

Also so richtig eindeutig war gar nix.
Ich habe ihnen anscheinend bei der Auffahrt auf die BAB die Vorfahrt genommen, aber die kamen nicht in Fahrt, und dann hab ich Gas gegeben. Und dann sind sie mir an der Stoßstange gehangen, aber echt dicht. Ich wurde dann rausgezogen, und dann hat er gemeint, ich wäre ca 150 gefahren. Als ich nach einem Beweisvideo gefragt habe, wurde mir erklärt, daß der Tacho geeicht ist, sie zu zweit sind, und wenn sie mir dann in einem definierten Abstand hinterherfahren für eine gewisse Zeit, können sie die Tacho Geschwindigkeit nehmen. Er hat erst von Fahrverbot geredet, dann hatte ich ihn so weit, daß er gemeint hat, sie würden die Anzeige so schreiben, daß ich mit 100 DM und 3 Punkten davon komme.
Zur Last gelegt wurde mir nichts so richtig, er meinte, ich würde Post bekommen, und könne dann immer noch Widerspruch einlegen!

By Bandit137 (217.225.11.59) on Mittwoch, den 14. November, 2001 - 21:44:

@Peter

Hatten sie Dir ein Meßprotokoll gezeigt ? Nicht immer haben sie auch Viedeo an Bord. Haben sie Dir schon gesagt, wieviel Du angeblich gefahren sein sollst ? Oder hat die Polizei Dir die 150 Km/h vorgeworfen ?

@Smith

Soweit ich weiß muß die Polizei 20% abziehen, wenn sie kein geeichtes Meßinstroment im Wagen haben (Tacho zählt dabei wohl nicht). Das wären bei 149 Km/h minus 20% = 119 Km/h oder 19 Km/h zuviel. Bleibt noch die Frage, ob sie den Abstand bei der Vefolgung eingehalten haben, usw. usw.

So etwas ähnliches hat die (Streifen-) Polizei bei mir auch schon mal versucht. Daher weiß ich, daß sie dabei auch schon mal 10 oder 20 Km/h drauflegen will, damit sie einen überhaupt anhalten können. Wie die Polizei wohl sowas nennt ? Freie Rechtsauslegung ?

Gruß Bandit137

By Goose (62.180.145.233) on Mittwoch, den 14. November, 2001 - 22:29:

Messprotokoll ?? Wir reden hier von einer Geschwindigkeitsüberprüfung durch hinterherfahren. Da gibt es kein Messprotokoll.
Woher habt ihr die merkwürdeigen Toleranzwerte?

Bei einer solchen Geschwindigkeitsmessung muß das Fahrzeug mind. 500 Meter mit gleichbleibendem oder vergrößerndem Abstand hinter dir sein.
Dann werden 15 % der abgelesenen Geschwindigkeit als Toleranzwert abgezogen. Zusätzlich kommen bei einem nicht geeichten Tacho noch 10 % des Skalenendwertes des Verfolgertachos hinzu (hier war der Tacho aber wohl geeicht.)

Somit kann man Peter eine Geschwindigkeitsübertretung von 22,5 km/h, abgerundet 22 km/h vorwerfen.

Gruß
Goose

By Peter (213.7.27.76) on Donnerstag, den 15. November, 2001 - 01:06:

der Streifenwagen hatte ca 15 Meter Abstand zu mir, und das über etwa einen halben Kilometer. Ich hatte aber niemals eine konstante Geschwindigkeit.
Protokoll gab es keins, ich kam mir vor wie beim türkischen Basar!
Wie schnell meine ich denn, daß ich gefahren wäre, und so blöde Fragen. Klare Anschuldigungen gab es nicht.
Ich habe natürlich versucht, das ganze runterzuhandeln, aber weniger als 100 DM und 3 Punkte war nicht drin.

By Bandit137 (217.230.189.106) on Donnerstag, den 15. November, 2001 - 03:16:

@Goose

Ich habe nicht ohne Grund nach einem Meßprotokoll gefragt. Ist mir auf der Berliner Autobahn passiert. Die Polizei ist hinterhergefahren, ohne Video aber aber mit einem Meßgerät. Nachdem sie mich angehalten haben, wurde mir ein Meßprotokoll gezeigt, daß sie aus ihrem Gerät gezogen haben.

Außerdem hatte ich mal was von 20% Teleranz gehört, wenn die Polizei keine geeichtes Meßinstrument im Wagen hat. Und irgendwie kommst auch auf gleiche Werte. Wenn man Peter wirklich um die 150 gesagt hat, dann gibt es keine um die 150 und man muß zugunsten des Betroffenen auswerten. Wenn ich Deine Rechnung zugrundelege, dann sind es niemals mehr als 20 KM/h drüber, die sie ihm vorwerfen dürfen.

Gruß Bandit137

By Goose (62.180.185.116) on Donnerstag, den 15. November, 2001 - 08:24:

wenn du meine Rechnung zugrunde legtst und beachtest, daß Peter sagte, die hatten einen geeichten Tacho, so kommen wir auf ca. 22 km/h.
(Hatten die Kollegen keinen geeichten Tacho, so können sie Peter nur 40,.. DM abnehmen, weil er langsamer als erlaubt fuhr *g*)

Gruß
Goose

By N.N. (195.37.128.1) on Donnerstag, den 15. November, 2001 - 08:41:

@Goose

Einmal die Richtigkeit der hier gemachten Angaben unterstellt (was ich eigentlich grundsätzlich mache), wären Deine Kollegen dem Betreffenden bei einer Geschwindigkeit von ca. 150 km/h über eine Strecke von ca. 500 m in einem Abstand von nur 15 Metern (ca. 3 Autolängen) gefolgt.

Meinst Du nicht, daß hier bereits - wie in ähnlichen Fällen - durch sehr dichtes Auffahren eine Nötigung, sprich eine Verkehrsstraftat begangen wurde? Meines bescheidenen Wissens nach entbinden Sonderrechte die Polizei lediglich in bestimmten Situationen von der Einhaltung der Vorschriften der StVO, berechtigen aber nicht zur Begehung von Straftaten im Verkehr. Zumindest könnte sich der Betreffende darauf berufen, daß sein Verhalten durch dieses "Drängeln" des nachfolgenden Fahrzeuges in einem anderen Licht zu werten ist.

Wenn nun die Polizeibeamten vor Ort sich nicht stur stellen, sondern sich auf ein "Feilschen" um den Tatbestand einlassen - meinst Du nicht, daß diese dafür einen guten Grund gehabt haben könnten, nämlich das eigenen Fehlverhalten, das tunlichst nicht ans Licht kommen soll?

Ich würde hier mal einen guten Anwalt einschalten. Das ganze, vor allem das extrem dichte Auffahren, ist natürlich letztlich wieder Beweissache. Würde ein Video vorliegen, wäre dies kein Problem.

By Goose (62.180.187.45) on Donnerstag, den 15. November, 2001 - 09:07:

Nun, den Abstand des hinter mir fahrenden PKW über den Rückspiegel einschätzen kann ich nicht. Kannst du das ?

Nun wird hier also jedes Entgegenkommen der Beamten als Vertuschungsveruch eigener Fehler gewertet? In diesem Fall werde ich wohl meine Linie ändern müssen und grundsätzlich kein Auge mehr zudrücken, denn sonst hätte ich j asofort einen Anwalt am Hals, weil ich nett sein wollte.

Stimmt Peters visuelle Abstandsmessung, so gebe ich dir natürlich Recht, dann haben die Kollegen einen Fehler gemacht.

Gruß
Goose

By officer (213.187.66.42) on Donnerstag, den 15. November, 2001 - 09:47:

@Goose

Also das Feilschen oder Entgegenkommen halte ich auch für bedenklich. Entweder ich habe die Messung, und sei es die durch nachfahren mit ungeeichtem Tacho, im Kasten und berechne entsprechend der jeweiligen Vorgaben, oder ich lasse es sein.

Wenn schon dann korrekt. Ein entgegenkommen in der Art, daß man mal eben die Toleranz erhöht oder die Geldbuße ermäßigt, ist zwar sicherlich auf den ersten Blick unheimlich "bürgerfreundlich", schadet aber igendwann dem Beamten. Die Erfahrung (auch meine) hat gezeigt, daß sich komischerweise gerade diese Bürger beschweren und dann kommt man in Erklärungsnot. Und was lernen wir daraus, exakt nach Katalog und kein Entgegenkommen mehr. Es ist leider so.

By N.N. (195.37.128.1) on Donnerstag, den 15. November, 2001 - 09:56:

@Goose

Auf den Meter genau sicher nicht. Ob der Abstand 15 Meter oder - wie bei dieser Geschwindigkeit vorgeschrieben - 75 Meter betragen hat, sollte doch wohl jeder einigermaßen verläßlich einschätzen können. Etwa 3 Autolängen oder etwa 15, das ist schon ein gewaltiger Unterschied.

Wieder mal unterstellt, es ist so abgelaufen - willst Du eine im Verkehr durch dichtes Auffahren begangene Nötigung tatsächlich als "Fehler" bezeichnen? Oder kann dies nicht schnell eine Straftat sein?

Für ein Entgegenkommen der Polizei bei schwerwiegenderen Vorwürfen (nicht bei irgendwelchen Bagatellen) besteht meistens ein konkreter Grund. Möglicherweise der von mir genannte. Würdest Du für alle Deine Kollegen die Hand ins Feuer legen wollen, daß sie stets zu 100 % korrekt arbeiteten und nie zweifelhafte Tricks anwendeten?

By farendil (217.0.227.86) on Donnerstag, den 15. November, 2001 - 10:03:

@goose: was soll denn das? noch nie in der praxis mit dem auto gefahren?? :-)

Nun, den Abstand des hinter mir fahrenden PKW über den Rückspiegel einschätzen kann ich nicht. Kannst du das ?

für die die das nicht können, gibt es eine einfache meßmethode. sie beruht auf den exakten vorschriften unserer stvzo. diese besagt, daß das nummerschild (=amtliches kennzeichen *g*) innerhalb einer gewissen höhe am fahrzeug befestigt sein muß.

nun kann man anhand seines fahrzeugs genau nachmessen, ab welcher entfernung man dieses nicht mehr im rücksiegel sehen kann. bei mir sind das etwa 4 m.

das bildet eine sehr gute grundlage für das schätzen der übrigen abstände im nahbereich.

By Goose (62.180.1.113) on Donnerstag, den 15. November, 2001 - 10:59:

@officer: ich feilsche auch nicht. Jedoch habe ich ein weiches Herz, so daß ich manchmal doch noch ein Auge zudrücke. (dergestalt, daß jemand, der nicht angeschnallt ist und seinen FZ-Schein nicht mitführt, diese Fehler jedoch einsieht und freundlich ist, nur 20.-- bezahlt)

@nn: mag sein, jedoch sind das nur Schätzungen. Es können ebenso 25 oder 30 meter gewesen sein (objects in the rear view mirror may appear closer than they are -> das ist nicht nur ein Song von Meat Loaf, sondern auch ein Aufdruck in den Rückspiegeln amerikanischer Fahrzeuge)

Natürlich kann und will ich nicht für alle meine Kollegen die Hand ins Feuer legen.

@farendil: also, lass mich überlegen...... nun, ich glaube, ein oder zweimal habe ich schon ein KFZ geführt ;-)
Jedoch sind es genau diese Schätzungen, gegen die ihr euch massiv wehren würdet, wenn sie durch die Polizei durchgeführt würden.

Gruß
Goose

By traffic (172.178.97.126) on Donnerstag, den 15. November, 2001 - 11:35:

@Peter: Das ist ein typischer Fall, bei dem man am besten überhaupt keine Angaben zur Sache macht und nichts unterschreibt. Wenn dann wirklich etwas kommt, einen guten Anwalt aus dem Verkehrsrecht einschalten und Einspruch einlegen. In deinem Fall versuchen sie bestimmt, Dir zu unterstellen, du hättest ihnen gegenüber eine OWi zugegeben.

By N.N. (195.37.128.1) on Donnerstag, den 15. November, 2001 - 11:36:

@Goose

Au weia, kennst Du das mit dem Aufdruck auf den Rückspiegeln amerikanischer Fahrzeuge aus eigener Erfahrung? Wohl nicht. Auf dem rechten Außenspiegel befindet sich meist eine Warnung eingeätzt "objects in mirror may be closer than they appear", nicht umgekehrt. Grund ist, daß dieser Spiegel der besseren Übersichtlichkeit halber ein Konvexspiegel ist und daher das Bild kleiner erscheint... ;-)

Ich will die Sache jetzt nicht weiter vertiefen, war schließlich ebensowenig wie Du dort dabei. Es ist allerdings nicht das erste Mal, daß ich von eigenartigen Fällen lese, in denen das Verhalten des Polizeifahrzeuges sich nicht auf eine neutrale Beobachtung des Geschehens beschränkt haben, sondern in der einen oder anderen Weise das Begehen des Verstoßes "gefördert" haben soll (dichtes Auffahren, bewußtes Langsamfahren im Überholverbot usw.). Wer davon betroffen ist, sollte bei entsprechender Beweislage nicht zögern, vor Gericht zu gehen, damit solchen dubiosen Praktiken das Handwerk gelegt wird.

Gruß, N.N.

By HarryB (203.198.106.119) on Donnerstag, den 15. November, 2001 - 11:47:

Da kann ich vielleicht weiter helfen:

Rear view mirror

By Peter (172.176.209.142) on Donnerstag, den 15. November, 2001 - 11:51:

@traffic
Ich habe nix zugegeben, nix unterschrieben, und auch keine klare Anschuldigung erhalten. Es hieß nur, daß es für eine "normale" Verwarnung nicht mehr reicht, sondern eine Anzeige gibt, zu der ich dann später Stellung nehmen kann.

@goose
ob es jetzt genau 15 Meter waren kann ich nicht beschwören, außerdem saßen die natürlich zu zweit im Auto. Aber ich weiß, daß sie sehr sehr nahe an mir dran waren, da ich gedacht habe, dieser blöde Drängler, bis die Lichthupe kam, und dann sah ich das schöne rote Licht... *g*

By Goose (62.180.185.251) on Donnerstag, den 15. November, 2001 - 11:55:

Oh, da habe ich mir wohl einen peinlichen Fehltritt geleistet (*werde rot*)
Gut, aber auch so kann man doch davon ausgehen, daß der Abstand im Spiegel nicht richtig festgestellt werden kann, oder?

Gruß
Goose

By traffic (172.178.97.126) on Donnerstag, den 15. November, 2001 - 12:07:

@Peter: Du hast gesagt, du hättest sie auf einen Verzicht auf ein Fahrverbot heruntergehandelt. Das geht doch nur, wenn man den Tatbestand selbst zugibt, oder wie hast du das angestellt? Wenn man vermeintlich unschuldig ist, warum sollte man eine Bestrafung freiwillig akzeptieren?

By alpak (217.88.173.9) on Donnerstag, den 15. November, 2001 - 12:09:

@HarryB Sehr hilfreich *lob* :)

By Peter (172.176.209.142) on Donnerstag, den 15. November, 2001 - 12:11:

Naja, daß ich über 100 gefahren bin, mußte ich zugeben. Das hätte mir kein Mensch geglaubt ;-)
Aber ich habe keine bestimmte Geschwindigkeit zugegeben, ich habe nur rumgeheult, daß ich auf meine Pappe angewiesen bin, und das bin ich auch. Daraufhin haben sie gemeint, sie würden das ganze so schreiben, daß ich mit 3Punkten und nem Hunni dabei bin.
Aber zugegeben habe ich nichts!
Und leugnen wäre nicht gut gewesen, weil ja noch andere Sachen wie Vorfahrtsmißachtung und geringer Abstand dazugekommen wären!

By traffic (172.178.97.126) on Donnerstag, den 15. November, 2001 - 12:28:

@Peter: Selbst das wäre, bei wechselnden Geschwindigkeiten, nicht so einfach zu beweisen, egal ob mit oder ohne geeichtem Tacho. Der Fall schaut nach einer absichtlichen Überrumpelung aus. Aber warte mal ab, was genau kommt.

By Peter (172.176.163.53) on Donnerstag, den 15. November, 2001 - 12:56:

Alles wird gut!
Ich hab gerade mit der Verkehrspolizei telefoniert, und hab mal allgemeingültig nachgehakt. Also: mindestens 400 m Verfolgungsstrecke und auf jeden Fall 20 % abziehen! (Tacho Ungenauigkeit beträgt nach StVZO schon 7%!!)
Das heißt: 150 minus 30 = 120
Das sind gerade mal 60 Mack Bußgeld! (auch wenn ich 60 Mark lieber für was anderes ausgeben würde, aber so isses besser! ;-) )
Bin mal auf die Post gespannt, kommt von der "Verfolgungsbehörde" dem RP Kassel...

By Goose (62.180.185.156) on Donnerstag, den 15. November, 2001 - 14:55:

Verkehrssicherheitsarbeit der Polizei, RdErl. IM vom 22.05.1996, bezogen auf NRW
Geschwindigkeitsüberwachung Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren:

Vergleichsstrecke: bis 90 km/h 400 Meter, über 90 km/h 500 Meter
Maximaler Abstand: 60 bis 90 km/h max. 50 Meter, 90-120 km/h max100 Meter, andere Geschwindigkeitsbereiche entsprechend, nicht besonders geregelt
Punkt 3.3: Toleranzwert 15% , Nachkommastellen sind abzurunden, bei nichtgeeichtem Tacho zusätzlich 10 % vom Skalenendwert

So wird es in NRW gehandhabt

Gruß
Goose

By Peter (145.254.204.222) on Freitag, den 14. Dezember, 2001 - 20:25:

Glück gehabt! :-))
Heute kam der Bescheid!
lächerliche 60,-DM, das geht ja nochmal! Besser als Punkte...
(sie mußten 20% Toleranz abziehen *g*)

By holger (217.0.91.10) on Dienstag, den 25. Dezember, 2001 - 19:27:

Hallo,

mich hat gestern auch so ein grünes Fahrzeug verfolgt ( 3 Uhr, Innenstadt, ca. 70kmh ) und mich rausgezogen. Er hat mich ermahnt nicht so zu rasen und mich auch einmal blasen lassen ( Anzeige auf Gerät: 0 , also nichts *g* ). Dann wollten die auch kurz meinen Führerschein sehen und haben kurz "tschüss" gesagt und sind wieder in ihrern VW-Bus gestiegen...

Ach ja, der Polizist hat irgendetwas von 80kmh erzählt, was ja abzüglich 20% auch 64kmh wären, ich bin mir aber relativ sicher dass ich nur 70 nach Tacho drauf hatte...

Der Polizist hat von mir auch keine persönlichen Daten wollen und auf meinem EU-Führerschein steht auch nur der Name. Deshalb gehe ich mal davon aus dass der mich nur mündlich verwarnen wollte, denn sonst hätte der mir bestimmt einen Bogen zum Unterschreiben hingelegt ...

Oder denkt ihr der hat sich mein Kennzeichen und den Namen vom Führerschein gemerkt und ich kann in den nächsten Wochen mit einem Verwarnungsgeld rechnen ? Ich bin leider nicht mehr zum Fragen gekommen, so schnell waren die wieder weg ...

Denkt ihr da kommt etwas oder wollte der nur seine Alk-Kontrolle machen und mir ein bischen Angst einjagen ?

Das war ein VW-Bus, deshalb dachte ich da hängt so ein Verrückter von einem Kurierdienst mit einem Kleintransporter so dicht hinter mir bis ich in greller roter Schrift im Rückspiegel "Stop - Polizei" lesen durfte ...

MFG,
Holger

By Polizist (217.3.255.151) on Dienstag, den 25. Dezember, 2001 - 20:22:

Da kommt ziemlich sicher nichts. War wohl ne hundsgewöhnliche Verkehrskontrolle.
So kanns ablaufen. Etwas "schimpfe" weil zu schnell, dann Alkohol und FS gecheckt und gut...


Das Senden ist in diesem Themengebiet nicht unterstützt. Kontaktieren Sie den Diskussions-Moderator für weitere Informationen.

Administrator's Control Panel -- Board Moderators Only
Administer Page