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Geblitzt aus fahrendem Auto - 3Punkte Gefahr - kein Foto dabei- was kann ich tun

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2000: Geschwindigkeitsverstoß: Geblitzt aus fahrendem Auto - 3Punkte Gefahr - kein Foto dabei- was kann ich tun
By Oliver (172.144.220.178) on Samstag, den 14. Oktober, 2000 - 03:42:

Moin,

bin auf der Autobahn mit 88 KM/H in der 60 Zone geblitzt worden. Habe jetzt erstmal einen Anhörungsbogen bekommen, in dem ich mich zur Sache äußern kann. Hierzu habe ich jetzt mal zwei Fragen:

1. Diese Stelle ist direkt vor einem Autobahnende wenn man in eine Stadt fahren will. Ich war ortsfremd und habe auf die Beschilderung geachtet. Vor mir fuhr ein Opel Omega Kombi mit der bekannten Infrarotfalle - aber der Wagen fuhr eben !! Deswegen dachte ich mir - keine Gefahr. Kurz vor dem eigentlichen Ende der Autobahn hat es dann plötzlich geblitzt - ich immer noch hinter dem Opel. Dachte mir nur: "hat der Typ wohl vergessen aus zu machen". Nun habe ich hier nette Post, wo genau dieser Tatbestand mir zur Last gelegt wird und ich frage mich wie das sein kann. Kein Laser - keine Messung beim nachfahren, sondern eine richtige Infrarotfalle. Unter dem üblichen Text steht auch "Moving - 4KM/H Toleranz" - kann mich hier bitte mal jemand aufklären ??

2. Außerdem war bei dem Anhörungsbogen kein Foto dabei. Da dies mein zweiter Verstoß binnen 12 Monaten mit mehr als 26 KM/H drüber ist, würde ja normalerweise 1 Monat Fahrvberbot greifen. Nun hoffe ich, hier einen anderen Fahrer angeben zu können. Meine Mutter hat schon gesagt, Sie würde das machen, aber ich bin halt ein Mann (28 Jahre) und meine Mutter eben weiblich und über 60 !! Kann ich da Ärger bekommen, oder erstmal probieren ? Oder muß ich in jedem Fall jemanden haben, der männlich ist und ähnlich alt, damit das einer ersten "Prüfung" stand hält. Ich denke mal, wenn sich jemand zu dem Tatbestand bekennt, wird wohl kaum eine Kontrolle vor Ort erfolgen, zumal ich auch nicht in der Stadt wohne, sondern nur geschäftlich dort war.

Wäre für schnelle Hilfe echt dankbar.

Grüße
Oliver

By H. (193.159.110.98) on Samstag, den 14. Oktober, 2000 - 13:39:

zu 1)

Da bist du an einen Moving-Radar geraten (wahrscheinlich Multanova 6F-Moving); die Dinger blitzen während der Fahrt aus dem Auto. Der fährt dann eben mit konstanter Geschwindigkeit, z.B. mit 60 km/h auf der rechten bzw. mittleren Spur, und alle die mit +20km/h oder so überholen, werden abgeschossen.

Das Ding funktioniert im Prinzip genauso wie ein 'normales' Blitzgerät, nur mißt der Steuercomputer halt noch zusätzlich die Geschwindigkeit des Meßfahrzeugs. Fährst du also mit z.B. 100 km/h vorbei, und das Meßfahrzeug hat 60 drauf, dann mißt der Radar dich mit 40 km/h.
Der schlaue Rechner addiert dann dazu noch die 60 km/h, kommt auf 100 km/h und...blitz!


Hast du den Omega überhaupt überholt? Normalerweise blitzen die Moving-Radar-Fahrzeuge eben erst, wenn man sie überholt...

zu 2) Da würde ich mal die 'Alberto-Methode' empfehlen (gib mir mal deine e-mail Adresse, dann schick ich dir das 'Rezept', falls Interesse besteht (gehe ich mal von aus... :) ) ==> donchaos@gmx.net)

By Greatblackbird (62.180.206.48) on Samstag, den 14. Oktober, 2000 - 14:08:

@H.
Sollte wirklich ein Foto existieren,ist mit Verzögerungstaktik (Alberto-Methode) wohl nicht viel zu machen, da Oliver im A-Bogen als Betroffener befragt wird und somit die Frist für ihn schon unterbrochen ist, da er es tatsächlich war :(.

@Oliver,
Steht denn auf dem Anhörungsbogen unter Beweismittel, daß ein Foto existiert?

Zu der Tatsache, daß es der zweite Verstoß über 25 km/h ist, würde meines Wissens erst ein Fahrverbot drohen, wenn der noch folgende Bußgeldbescheid innerhalb der 12 Monate rechtskräftig wird, ich bin mir aber nicht sicher, ob hier nicht ab dem Verstoß gerechnet wird.

By farendil (62.53.59.101) on Samstag, den 14. Oktober, 2000 - 17:48:

@gb: 12 monate soweit ich weiß, immer ab rechtskraft...

zur alberto methode: die funktioniert dann auch noch, nur müssen dann 6 monate verjährungsfrist überbrückt werden und nicht nur 3! - dürft also schwierig werden...

wenn deine mutter, wie du gesagt hast, die sache auf sich nimmt, dann versuch es. wenn es jemand gleich zugibt, wird oft nicht erst nach dem photo geschaut.

By Greatblackbird (62.180.206.181) on Samstag, den 14. Oktober, 2000 - 18:40:

@farendil
kannst du das mal genau in Erfahrung bringen, ob ab Rechtskraft oder ab Tattag? Habe schon beide Versionen gehört, weiß aber nicht, was richtig ist. Wäre wichtig für mich.

By Oliver (172.132.97.239) on Sonntag, den 15. Oktober, 2000 - 10:51:

Hi,

erstmal Danke für Eure Beteiligung.

Also den Opel habe ich definitiv nicht überholt - bin nur immer näher gekommen :-(

@Donchaos: Du hast Post von mir...

@All: An die Fotofrage knüpft sich auch ein bisschen meine Hoffnung. Von einem Foto steht da nix und sonst kenne ich das so, das ein Foto gleich mitgeschickt wird. Nur ist hier auch kein Überweisungsträger dabei - also muß ich jetzt ja wohl erstmal angeben wer der Fahrer war. Wenn ich jetzt zum Beispiel meine Mutter angebe, die sehen auf das Foto und merken, das es nicht hinhauen kann, kann ich dann sagen, das ich mich "geirrt" habe ?

Gruß
Oliver

By farendil (213.20.190.252) on Sonntag, den 15. Oktober, 2000 - 11:41:

@gb: japp hab nachgeschaut. 1 jahr ab rechtskraft...

@oliver: ja klar kannst du dich irren - zumal, wenn kein foto dabei ist.. - ist menschlich und kann nicht bestraft werden

By Greatblackbird (62.180.207.107) on Sonntag, den 15. Oktober, 2000 - 13:28:

Danke farendil.

@oliver
Schreibe doch erstmal, daß Du dich nicht erinnern kannst, wer gefahren ist und vor einer weiteren Äußerung zur Sache um die Zusendung einer Kopie des Fotos bittest. Dann werden die auf jeden Fall irgendwie reagieren. Wenn sich herausstellt, daß es kein Foto gibt, würde ich gar nichts mehr zur Sache angeben und die Angelegenheit verläuft im Sande. Ein weiterer Vorteil wäre, daß die Rechtskraft weiter rausgezögert wird und du um das Fahrverbot herumkommst, wenn Du doch "verdonnert" werden solltest und die Jahresfrist überschritten ist.


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