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Geschwindigkeitskontrolle durch Kommune ohne Zeugen?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: Geschwindigkeitskontrolle durch Kommune ohne Zeugen?
By Sven (212.121.128.4) on Mittwoch, den 14. November, 2001 - 11:52:

Also, das war folgendermaßen:

Ich habe mir ein neues Auto gekauft. Ca. 20 min. später bin ich etwas zügig in eine Ortschaft reingerollt ;), blitz, etwa 35 km/h drüber. Das war im Juni. Der Bescheid kam 3 Monate später - 31 km/h drüber nach Abzug der Toleranz. Geblitzt wurde ich von der Kommune, nicht von der Polizei. Auf dem Foto bin ich drauf allerdings mit Mütze und Sonnenbrille - also habe ich erstmal gar keine Aussage gemacht und den Bogen einfach mit den Personalangaben zurückgeschickt. Wieder einige Wochen später war die Polizei bei mir zu Hause und wollte mich befragen, ich war aber nicht da und der einzige der da war - mein Bruder - wusste von nichts ;). Jetzt ist sage und schreibe fast 8 Wochen überhauptnichts passiert, auch die Polizei kam nicht wieder. Vor 3 Wochen bekam ich dann den Bescheid von der Kommune, 280 Mark und 4 Wochen Führerscheinentzug. Im Prinzip beschuldigen sie mich doch jetzt ohne Personalien des Fahrers festgestellt zu haben? Außerdem steht auf dem Bescheid kein Zeuge, nur ein Anzeigeerstatter. Dummerweise habe ich die Einspruchsfrist verstreichen lassen. Noch irgendwas zu machen?

Danke&Gruß
Sven

By farendil (217.0.226.200) on Mittwoch, den 14. November, 2001 - 12:25:

nein, wenn die einspruchsfrist verstrichen ist, ist nichts mehr zu machen.

es sei denn, duwarst in der zeit nicht da und jemand anders hat den bescheid für dich angenommen. dann mußt du aber so schnell als möglich (also nicht erst 14 tage verstreichen lassen) Wiedereinsetzung in den vorherigen stand" beantragen und kannst im selben athemzug einspruch beantragen.

allerdings wäre es sehr günstig, wenn du deine abwesenheit von der meldeadresse auch irgendwie belgen könntest (tankquittungen, hotelrechnungen, flugschein etc.)

By Sven (212.121.128.4) on Mittwoch, den 14. November, 2001 - 12:31:

mhh, der bescheid wurde tatsächlich nicht von mir entgegen genommen und ich arbeite auswärts - die frage ist aber ob der einspruch eine chance hat? ich habe nicht vor für eine minimale chance noch geld für einen anwalt rauszupulvern, ich meine die 4 wochen sind unangenehm aber bringen mich nicht um, ich brauche den schein nicht beruflich...

By farendil (217.0.226.200) on Mittwoch, den 14. November, 2001 - 12:36:

@sven: wieso anwalt? kannst du selber machen! beantrage wie gesaht "wiedereinsetzung in den vorigen stand" als begründung gibst du an, daß du nicht da warst und fügst soweit möglich belege an.

By alpak (217.81.166.219) on Mittwoch, den 14. November, 2001 - 13:29:

Zeuge ist der Anzeigeerstatter - Beweismittel das Photo. Ist zwar ungewöhlich, daß als Zeuge niemand mehr aufgeführt wurde, bietet aber meiner Meinung nach keine Angriffsfläche.

By Sven (212.121.128.4) on Mittwoch, den 14. November, 2001 - 13:37:

also nehmen wir mal an einspruch einlegen könnte ich noch, der fehlende zeuge ist normal. irgendwas von wegen verjährung/fristüberschreitung zu machen? ist immerhin schon fast 6 monate her (a-bogen mittlerweile sicher auch and die 3) und wenn ich jetzt nochmal einspruch einlege wird es sich noch etwas ziehen. kann man ja z.b. noch akteneinsicht beantragen oder so...

By Alberto (62.224.97.221) on Mittwoch, den 14. November, 2001 - 13:48:

Vor Gericht gehen und die Aussage verweigern.
Vielleicht kann dich der Richter ja nicht eindeutig erkennen?
Dann würde das verfahren eingestellt.

Ansonsten ist nicht mehr viel zu machen. Die beste Chance - beim ersten Anhörungsbogen - die hast du vertan.

By Sven (212.121.128.4) on Mittwoch, den 14. November, 2001 - 13:51:

@Alberto: vor gericht gehen werde ich wohl nicht. da zahle ich lieber und fahre ein paar mal mit der bahn. aber fürs nächste mal (;-)) - was hätte ich tun sollen?

By Alberto (62.224.97.221) on Mittwoch, den 14. November, 2001 - 13:57:

Wenn nach 2 Monaten erst der Anhörungsbogen kommt, dann hättest du jemanden anderes hineinschreiben können - als vermeintlichen Fahrer. Dann hätte dieser den BuGeBe bekommen - und - bitte rechtzeitig - Einspruch eingelegt - dann hätte man für dich locker die Verjährung geschafft.

Bedingung:
Den ersten Anhörungsbogen hast du gar nicht gesehen, - den hat die Ehefrau/Freundin/mutter/Vater bereits an den vermeintlichen anderen Fahrer irrtümlich weitergegeben, so daß dieser - auch wiederum irrtümlich angenommen hat, er sei tatsächlich gefahren - und dies auch hineingeschrieben hat.

So - damit war für dich ab Tattage nichts mehr von dem Vorfall zu sehen und für dicj ist es dann nach 3 Monaten - ab Tat - verjährt.

By alpak (217.88.165.233) on Mittwoch, den 14. November, 2001 - 14:51:

@Alberto: Naja - ich weiß, bei dem Punkt mit dem nicht angenommenen AB gibt es hier verschiedene Meinungen.

Bei meinem Vater war das das letzte mal gar nicht nötig (Halter=Fahrer), hat trotzdem wunderbar mit der Verjährung hingehauen.
Unser Verwaltungsapparat ist ja sooo langsam ;)

By Alberto (62.224.100.82) on Mittwoch, den 14. November, 2001 - 15:42:

@alpak
Hast ja recht - ich geh aber immer auf Nr. sicher - meistens brauche ich das gar nicht.

Vor kurzem haben sie mir 30 Mark abnehmen wollen
Gmbh-Fahrzeug wurde mit + 7 kmh geblitzt.

Wir erhielten einen Zeugenfragebogen (anm die Firma) - haben nicht reagiert - das ist jetzt 4 Monate her, was solls.


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