Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland

Gemessene Geschwindigkeit 136 km/, Zulässig 70km/h...

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: Gemessene Geschwindigkeit 136 km/, Zulässig 70km/h...
By Firerom (217.225.47.16) on Dienstag, den 13. November, 2001 - 17:37:

Also meine Lieben,

Ich hab da ein grosses Problem. Ich bin am 27.08.2001 auf der B482 mit 136 Sachen die Stunde
langgedüst. Also beträgt die Geschwindigkeisüberschreitung 61 km/h.
Uhrzeit der Vergehens 24:00 Uhr.

Ja dann, hat meine Mutter als Halterin des Fahrzeuges einen Brief vom Straßenverkehrsamt bekommen.
Meine Mutter hat meinen Vater als Täter identifiziert. Dann hat sie das halt auf die Rückseite des Bogens notiert.(Wie heisst der erste Bogen, den der/die Halter/in bekommt?)

Bevor ich euch den Witz der ganzen Sache erzähle, sag ich euch erstmal, das meine Eltern getrennt leben.

So...meine Mutter hat die Geburtsangaben meines Vaters zwangsweise auch angegeben. Somit hätte eigentlich für das Straßenverkehrsamt klar sein müssen, dass das auch mein Vater ist.
War es aber nicht.

Warum nicht ? Die müssen wohl etwas mit Vornamen durcheinander gekommen sein. Denn ich habe den selben Vornamen wie mein Vater.

Dann hat also das Strassenverkehrsamt wohl einen Fehler gemacht. *g

Die haben also den Anhörungsbogen mir zugeschickt.

Der Clou bei der ganzen Sache ist, dass meine Mutter nicht die erste Anschrift meines Vaters angegeben hat sondern die zweite. So kam also dieser A-bogen zu mir.
(nochmal zur erinnerung .Meine Eltern leben getrennt) *ggg

Verstanden ? ja ? juhu *gg

Wie kann ich nun die Anklage gegen mich noch verzögern...und wie lange muss ich sie verzögern ? bis zum 29 11.01 ?

By farendil (217.0.227.56) on Dienstag, den 13. November, 2001 - 17:44:

hä?? also du und dein vater leben an seiner 2. anschrift zusammen?
und den gleichen nachnamen habt ihr auch?

By Firerom (217.225.47.16) on Dienstag, den 13. November, 2001 - 17:52:

Wenn mein Vater Uli, Stein heissen würde, würde ich auch uli mario, stein.

Mein glück war , dass mein Zweitname >mario< nicht beachtet wurde
Und ich wohne noch bei meiner mutter.

By Firerom (217.225.47.16) on Dienstag, den 13. November, 2001 - 17:53:

Wenn mein Vater Uli, Stein heissen würde, würde ich uli mario, stein heissen

Mein glück war , dass mein Zweitname >mario< nicht beachtet wurde
Und ich wohne noch bei meiner mutter.

By KJK (194.138.37.41) on Dienstag, den 13. November, 2001 - 18:30:

So ganz klar ist mir das immer noch nicht. Die 2. Anschrift Deines Vaters ist demnach - wie schon Farendil fragte - auch Deine Adresse und die Deiner Mutter? Sonst paßt der Zusammenhang "meine Mutter nicht die erste Anschrift meines Vaters angegeben hat sondern die zweite. So kam also dieser A-bogen zu mir." nicht.
Das 2. Schreiben war also nur an Uli adressiert?

By Greatblackbird (213.6.74.130) on Dienstag, den 13. November, 2001 - 23:32:

Ganz verstanden habe ich das jetzt auch nicht.
Wenn die Behörde mit der Adressierung des Anhörungsbogens (so heißt das Schreiben) nun zufällig Deine korrekte Anschrift getroffen hat, dann ist die Verjährung für Dich unterbrochen. Ob nun Dein Zweitname vergessen wurde, ist dabei unerheblich. Ist denn ein Foto dabeigewesen?


Das Senden ist in diesem Themengebiet nicht unterstützt. Kontaktieren Sie den Diskussions-Moderator für weitere Informationen.

Administrator's Control Panel -- Board Moderators Only
Administer Page