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Lichtschrankenstörer nochmal

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Warn- & Störtechnik: Lichtschrankenstörer nochmal
By thomas (134.2.35.157) on Dienstag, den 13. November, 2001 - 10:42:

Macht es eigentlich Sinn, wenn man, statt ein LPD zu tunen und sich somit strafbar zu machen (ohne Lizenz), einfach zehn Stück auf einmal aufs Armaturenbrett legt?

Warum tunen so viele Leute das alan 507 und nicht das alan 516, aus dem man nicht 380mW, sondern sogar 500mW Ausgangsleistung herausholen könnte?

Christoph

By Alberto (62.224.97.172) on Dienstag, den 13. November, 2001 - 12:05:

Das würde mich auch interessieren....
Wenn man z.B. - die Ausgangsantenne eines normalen LPD vorne an der Stoßstange anbrächte - so ist man am nahsten dran - müßte vielleicht die Sendeleistung - dann völlig legal - ausreichen.

Das wäre natürlich der Hit, weil man dann die Stromzufuhr automatisieren könnte und somit generell vor den Lichtschranken (diese sind in BW der ärgste Feind) geschützt wäre.

By Smith (131.188.243.66) on Dienstag, den 13. November, 2001 - 13:27:

Rein technisch macht es keinen Unterschied, ob man ein getuntes LPD mit 100mW oder zehn serienmäßige mit je 10mW verwendet. Zehn Alan 507 sind allerdings dann etwas teurer. Im Sinne einer völlig legalen Lösung wäre das aber akzeptabel und wahrscheinlich reichen 5 Stück auch aus.

Die Frage ist nur, ob Legalität im Sinne des Fernmeldegesetzes auch mit Legalität im Sinne der neuen Radarwarnerverordnung gleichzusetzen ist, wenn beispielsweise Laserstörer darunterfallen. Ich habe da meine Zweifel.

Was das - allerdings sehr unwahrscheinliche - Anpeilen angeht, macht es keinen Unterschied.

Unterschiedlich ist die Strafbewehrung. Ein getuntes LPD entdeckt: PROBLEME! Zehn serienmäßige entdeckt: "nur 150Dm + 4 Punkte", aber kein Straftatbstand erfüllt.

By Alberto (62.224.100.72) on Dienstag, den 13. November, 2001 - 14:16:

Moment mal, warum 150 DM + Punkte?

Ich benutze ein legales LPD zum Senden (Funken) - auf der Frequenz, auf der ich will!

Ein Laserzerstörer ist etwas anderes - er dient der Neutralisation einer polizeilichen geschwindigkeitsüberwachung - ausschließlich!

Aber ein LPD? - im legalen Bereich? - dient der Funk-Verständigung - mit wem auch immer - als zugelassenes - sagen wir mal - Spielzeug (geringe reichweite, weil eben nicht getunt).

Der Hauptnutzen ist somit nachweisbar - und legal!

Im Übrigen - nachweisbar ist das ja sowieso nicht - denn die können nicht sagen, warum ihr Gerät nun einfach "EEE 01" oder so etwas anzeigt, wenn viele Fahrzeuge vorbeifahren (z.B. auf der A6 bei Untereisesheim).

Die Kosten sind auch unerheblich, denn für ein illegales und getuntes Gerät muß man etwa 600 DM bezahlen - dagegen sind 4 legale Geräte auch nicht teurer.

Eine gute Idee ist das schon, ich werde diese mal näher aufgreifen.

By Smith (131.188.243.66) on Dienstag, den 13. November, 2001 - 15:45:

@alberto
Wenn ich den Text des Referentenentwurfs richtig verstehe, "wird der Einsatz technischer Geräte, die den Standort von Verkehrskontrollen anzeigen oder die konkreten Überwachungsmaßnahmen stören, verboten".

Das würde also für den Einsatz von Laserstörern und LPDs gleichermaßen gelten.

Interessant ist jetzt nun, ob eine Unterscheidung zwischen Haupt-(Laserstörer) und Nebennutzen (LPD) juristisch überhaupt relevant ist. Wir hatten die Frage ja schon mal beim Thema Laserstörer und Garagenöffner.

Mangels Rechtsprechung ist diese Frage jetzt kaum zu beantworten.

In der Praxis allerdings ist sie eh irrelevant, weil der LPD-Einsatz bei geschickter Installation kaum je nachweisbar sein dürfte und der Meßtrupp nicht weiß, warum "ein Foto fehlt".

Kostenmäßig liegt eine "geballte Ladung" LPDs in der Tat kaum höher als die üblicherweise angebotenen Lichtschrankenstörer.

Die technische Seite (Funktionsprüfung) müsste man in der Praxis ausprobieren. Ich gehe aber davon aus, daß 5 Serien-LPDs eine ESO schachmatt setzen. In BW habt ihr doch viele von der Sorte, bei uns sind sie eher selten, meist Radar.

By Matthias (217.83.187.228) on Dienstag, den 13. November, 2001 - 16:16:

Seid mal etwas vorsichtig mit der Theorie mit den legalen unmodifizierten LPDs. M.W. ist es so, daß das Aussenden von Trägern zu dem Zweck des Störens anderer Funkdienste grundsätzlich verboten ist. Egal auf welcher Frequenz und mit welcher Leistung. Aber fragt mich nicht, wo das steht...

By farendil (217.0.227.56) on Dienstag, den 13. November, 2001 - 17:33:

@matthias: richtig!

@alle: reicht nicht irgendwie ein ungetuntes lpd aus? z.b. mit einer aussenantenne?

dann liegt das gerät im handschuhfach und ist einfach auf die sendetaste gerutscht, so daß ein dauerträger gesendet wird.

das ist dann 100% legal.

By alpak (217.88.166.181) on Dienstag, den 13. November, 2001 - 17:46:

Da ich noch kein LPD - weder getunt noch normal - besitze, würde mich mal interessieren, wie es denn bisher i.d.R. betrieben wurde.

Im Handschuhfach? Mit AUssenantenne? An der Sonnenblende? Mit Antennenverlängerung? Auf dem Amarturenbrett?

Ist vielleicht ne dumme Frage - aber ich weiß es eben nicht!

By Alberto (62.224.97.64) on Dienstag, den 13. November, 2001 - 19:14:

Die getunten funktionieren - auf dem Armarturenbrett - hervorragend.

Allerdings habe ich auch festgestellt, daß man, wenn man sich genau neben die Anlage (als Fußgänger) hinstellt schon so etwa <10m - egal aus welcher Richtung - neben der "sendenden und messenden" Lichtschranke stehen muß, um nach beiden Seiten das Ding zu blockieren.

Steht man etwas weiter weg, um den "Empfänger" zu stören, so klappt dies oftmals nicht.(also den Blitzkasten selbst)

Deshalb komme ich zu dem Schluß, daß das Gerät am Klügsten vorne unter der Stoßstange - zumindest seine Ausgangsantenne hat - um die größte Wirkung zu erzielen, denn dann ist die Entfernung zur Meß-und Sendeeinheit immer etwa 3 - 8 m. (quer zum Fahrbahnrand) - bei 3-spurigen Straßen auch mal max. 15 m.

Das mit dem verbot stelle ich mir so vor....

Ich habe ein betriebsbereites LPD im Handschuhfach - eingestellt auf die 434,7 - und ein Freund oder geschäftspartner hat auch so ein Ding - eingestellt auf diese Frequenz.

Ich habe aber noch 4 solche Maschinen im Auto versteckt - auf zündungsbedingte "Dauersendung".

Werde ich angehalten, wird ein "genehmigtes Handfunkgerät" gefunden, das auch einen Sinn hat, nämlich mit einem Kollegen auf einem großen gelände - billig (nicht mit Handy) zu korrespondieren (z. B. auf einer Baustelle)

Somit ist dieser Besitz begründet - das Gerät würd gefunden - es wird überprüft - man muß es wieder zurückgeben - batsa!

Kein Mensch wird jemals nach den anderen 4 Geräten suchen!

By Smith (131.188.243.66) on Dienstag, den 13. November, 2001 - 19:33:

@alberto
Die perfekte Lösung. In jeder Hinsicht.

By Nico (217.1.96.170) on Dienstag, den 13. November, 2001 - 23:36:

>>>>Da ich noch kein LPD - weder getunt noch normal - besitze, würde mich mal interessieren, wie es denn bisher i.d.R. betrieben wurde.

Im Handschuhfach? Mit AUssenantenne? An der Sonnenblende? Mit Antennenverlängerung? Auf dem Amarturenbrett?<<<<


mit ungetunten gerät (ca. 100DM von firma albrecht)

im handschuhfach = keine chance

aussenantenne = wohl beste lösung (aber noch nicht getestet)

sonnenblende oder amaturenbrett = fifty/fifty - hat bei meinen tests 4 mal funktioniert aber auch 2 mal versagt.ich denke das hängt auch vom gerät ab. wobei auch teure geräte keine wunder bewirken werden - 10mw sind halt 10mw.


Gruß
Nico

By thomas (134.2.35.155) on Mittwoch, den 14. November, 2001 - 10:32:

Und wieso nimmt keiner das billige alan 401 zum tunen sondern reden alle nur vom 507?

Christoph

By alpak (217.81.166.126) on Mittwoch, den 14. November, 2001 - 13:45:

Danke!

By alpak (217.88.165.233) on Mittwoch, den 14. November, 2001 - 14:47:

Mal Klartext:

Bisher war immer die Rede von Komplettgeräten zu einem Preis zischen 400 und 600 DM.
Bin ich nur besonders fleißig bei der Suche gewesen, oder habe ich einen wichtigen Punkt bei folgenden Preisen vergessen:

- LPD "Alan 507" bei Conrad für 129,-DM
- Leistungssteigerung in Eigenarbeit auf 380mW durch einen einzigen Lötpunkt ca. 0,80DM, laut genauer Anleitung auf Funker-HP

Andere Möglichkeit:
- LPD "Alan 516" für 159,-DM
- Leistungssteigerung im Auftrag auf 500mW, für 20,-DM
- inkl. Versandkosten, gefunden auf Sportflieger-HP

Jeweils noch ein 12V KFZ-Netzteil für max. 17,95DM. Frequenzen immer 434,7Mhz, ISM-Fr. 70cm.

Was nun? Tun's die Dinger oder gibt es noch ein gutes Argument das Dreifache für Störgeräte anderer Hersteller auszugeben?

By farendil (217.0.226.200) on Mittwoch, den 14. November, 2001 - 15:04:

@alpak: wichtig ist:
-daß diese geräte ihre frequenz beim ausschalten nicht vergessen
-daß sie sich selbstständig einschalten, sobald sie (bord-)spannung bekommen
-daß sie die hohe dauerbelastung aushalten.

günstig wäre es noch den träger zu modulieren, weil damit die störwirkung besser ist und andererseits das mikro abzuklemmen, dmait man nicht freiwillig mit einer wanze herumfährt.

By thomas (134.2.35.152) on Mittwoch, den 14. November, 2001 - 15:07:

Mein Alan 401, dass ich kurzfristig als 500 DM Komplettgerät ausprobieren konnte, funktionierte nicht im Handschuhfach und sogar dann noch selten, wenn man es auf das Armaturenbrett legte. Deshalb schätze ich, dass das Stören ohne Antennenverlängerung nur geht, wenn das Gerät offensichtlich auf die Armatur geSTELLT wird. Und weil es dann jeder sieht möchte ich dann lieber 5 legale ungetunte dahinstellen als ein verbotenes!

Christoph

By alpak (217.88.165.233) on Mittwoch, den 14. November, 2001 - 15:58:

Nochmals danke!


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