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Sicherheitsgurt nicht angelegt, beim Spurwechsel nicht geblinkt = 80 DM => Punkt ??

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Allgemein: Sicherheitsgurt nicht angelegt, beim Spurwechsel nicht geblinkt = 80 DM => Punkt ??
By Rennfahrer (217.85.217.215) on Montag, den 12. November, 2001 - 21:26:

Dies ist insbesondere eine Frage an unsere Gesetzeshueter hier im Forum, also:
Ich bin bei uns innerorts, zweispurig so ca. 90-100 gefahren, wollte eine Ampel kriegen, dann nur normal weitergefahren, nicht besonders viel los. Da sind mir 2 Autos hinterhergeheizt. Ich hab mich schon gewundert, nichts dabei gedacht, bin dann schaetze mal so ca. 70 gefahren, nach mind. 500m Blaulicht, STOP POLIZEI.
Sofort rechts geblinkt, auf den Buergersteig, vorher noch schnell angeschnallt, sitzengeblieben. Der Bulle kommt, ich machs Fenster runter, meint irgendwas von 100 fahren, toller Fahrstil und so... Dann meint er, ich haette bei einem Spurwechsel nicht geblinkt. Ist dann hinter mein Auto gegangen, hat gesagt, er hat den Gurt nicht gesehen, also war ich nicht angeschnallt. Dann hin und her, Personenkontrolle, dann kam er wieder, hat so einen Wisch ausgefuellt, mihc gefragt, ob ich den Verstoss zugebe, hab nicht gefragt welchen, hab einfach nur gesagt, "ich verweigere meine Aussage". Er daraufhin, "also geben sie den Verstoss nicht zu", ich daraufhin, nein, weder gebe ich ihn zu, noch leugne ich ihn, ich verweigere meine Aussage. Dann hat er mir den Wisch gegeben, da steht als TBNR: 3108 also nicht angelegter Sicherheitsgurt, vom nicht-blinken keine Spur. Da ist noch ein Kaestchen, "Skizze" da hat er ein A reingeschrieben. Ich darauhin gefragt, was das bedeutet, da hat er gesagt, also bis 75Dm Verwarnung, ab 80Dm Anzeige. Ich hab ihn daraufhin gefragt, ob hier nihct Tatmehrheit herrsche, da ich ja waehrend ich nicht angeschnallt war, angeblich nicht geblinkt hab, da kam er ins Stottern und meinte, das wird das Ordnungsamt entscheiden...
Dann noch was von, ...wenn wir Radar dabeigehabt haetten ;)..., ich nur, hatten sie leider nicht...
Achja, und natuerlich hat er mich auch vorher noch nen Maengelbericht reingehauen..wg. Kennzeichenbeleuchtung und einem Bremslicht....

Jetzt meine Frage, auf dem Wisch steht ja nur der Tatbestand des nicht angeschnallt seins, nichts von Blinken, was wenn 80DM kommen (BGB), wuerde es dann auch Punkte geben ??

By Rennfahrer (217.85.217.215) on Montag, den 12. November, 2001 - 22:28:

Weiss niemand Bescheid, was passiert, wenn 2 OW begangen wurden, wie hier geschildert ??
Duerfte eigentlich, wenn mans sich logisch ueberlegt keinen Punkt geben, waere ja auch nicht gerechtfertigt.
Niemand da ??

By Greatblackbird (213.6.148.133) on Montag, den 12. November, 2001 - 22:57:

Unangeschnallt fahren kostet soweit ich weiß 60 DM. Bei jedem im Fahrzeug nicht angeschnalltem Kind kostet das 80 DM und das gäbe auch Punkte. Selbst wenn nun noch die Sache mit dem Blinken dazukäme und der Bescheid somit über 80 DM läge, gäbe es keine Punkte, da beide Taten einzeln gerechnet weniger als 80 DM "kosten". Bei Tateinheit darf das Verwarnungsgeld angemessen erhöht, aber nicht zusammengerechnet werden. Bei Tatmehrheit können beide Vergehen zusammengerechnet und somit jeweils als eine Tat geahndet werden.

By farendil (217.80.147.36) on Montag, den 12. November, 2001 - 23:08:

@gb richtig!
egal ob tateinheit oder -mehrheit, wenn keiner der verstöße als regelsatz punkte beínhaltet, gibt es auch so keine!

By Rennfahrer (217.85.217.215) on Montag, den 12. November, 2001 - 23:18:

Haette mich auch stark gewundert, wenn das nen Punkt gegeben haette... ;)
Aber trotzdem, 60DM fuer diese Aasgeier ist auch zuviel, zudem habe ich es mir in letzter Zeit wirklich stark angwoehnt, mich anzuschnallen und blinke sogar in den unnoetigsten Faellen...

Danke nochmal fuer eure Antworten !

By Rennfahrer (217.85.214.177) on Donnerstag, den 29. November, 2001 - 10:41:

Also heute ist der BGB gekommen, gleich 116 DM .
Und ihr meint ich kann das sicher bezahlen, ohne einen Pnkt und damit ne Nachschuung zu kriegen ??
Ausserdem ist auf dem Wisch, den der Bulle mir gegeben hat nur das nicht angeschnallt sein als OWi bemerkt, vom nicht-Blinken hab ich nichts, ausser, das er es mir gesagt hat.
Ich dachte, ab einem BGB von ueber 75 DM gibts Punkte ?! Von Punkten steht hier zwar nichts, aber trotzdem, gleich 116 DM !
60 DM Gurt
20 DM nihct-Blinken
36 DM Bearbeitungsgebuehr

Was meint ihr, soll ich wegen dem Blinken Einspruch einlegen ? Steht ja nicht auf dem Wisch, den der Bulle mir an dem Tag gegeben hat !

By alfa (195.124.135.7) on Donnerstag, den 29. November, 2001 - 11:48:

Würde ich nicht, es gibt keine Punkte, also was solls, wegen 20 DMchen?

By KJK (194.138.37.41) on Donnerstag, den 29. November, 2001 - 13:06:

@Rennfahrer:
(Mindestens) 1 Punkt bekommst Du, wenn Du für ein EINZELvergehen DM 80.-- löhnen darfst.

By Egi (168.143.112.8) on Donnerstag, den 29. November, 2001 - 13:15:

An seiner Stelle wär ich froh, dass sie mich nicht wegen der 100 drangekriegt haben und mir die Jammerei sparen. Dicken Max machen, dann flennen ist kein guter Stil. Jedenfalls nicht meiner. Und "echte" Rennfahrer sind immer angeschnallt, weil so ein Gurt 'ne ganz tolle Erfindung ist. Musst halt noch bissl üben.

By Rennfahrer (217.85.214.177) on Donnerstag, den 29. November, 2001 - 19:29:

@ Egi
ich flenn doch gar nicht!
Warum sollten sie mich fuer die 100 auch drankriegen, hab doch nichts schlimmes gemacht, niemanden gefaerdet oder so ?!
Ist doch einfach unnoetig, 116 DM wegen so nem Scheiss!

By Börna (217.3.125.17) on Samstag, den 8. Dezember, 2001 - 13:51:

@Egi:
Ich denke mal, anschnallen kann jawohl jeder mal vergessen.
Besonders wenn du nur sehr kurze Strecken fährst oder dich verfahren hast und nach dem richtigen Weg suchen musst, kann das mal passieren.
Ich schnalle mich auch immer an, aber manchmal vergisst man es leicht.

In Holland ist es viel schlimmer, da sind viel mehr Leute nie angeschnallt.


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