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Alberto-Methode

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: Alberto-Methode
By Opfer (168.143.112.8) on Montag, den 12. November, 2001 - 17:08:

Hi!

Mich hat es heute - nach ungefähr 2 Jahren - mal wieder erwischt: 'ne süße kleine Radarfalle :-/
Wie war das doch gleich mit der Alberto-Methode? In der suchfunktion findet man leider nur Hinweise auf die Suchfunktion wenn man als Stichwort "Albertomethode" eingibt :-(
Kurz zu den Fakten:
1) Fzg. auf Mutter zugelassen - somit wird denen gleich auffallen, daß sie es nicht war (bin nämlich maskulin...)
2) Foto dürfte gestochen scharf werden mit einem freundlichen Lächeln :-(
3) Rechtsanwalt steht ohne Probleme zur Verfügung

Gruß ein Opfer
(...verzichten wir heute mal auf den richtigen Namen & Email-Adresse....)

By farendil (217.80.147.36) on Montag, den 12. November, 2001 - 17:44:

wie wäre es, wenn du mal die höhe der über schreitung angibst?
diese methode ist nämlich eine ultima ratio und sollte nicht lediglich wegen einiger persönlicher unannehmlichkeiten angewendet werden.

By Opfer (168.143.112.8) on Montag, den 12. November, 2001 - 18:15:

Nun ja... weiß leider das Datum nicht mehr genau - aber es wäre u.U. der zweite >26 km/h in 2 Jahren... und das wäre ein Monat ÖPNV :-(

Gruß Opfer

By farendil (217.80.147.36) on Montag, den 12. November, 2001 - 19:27:

@opfer: nein, die regel heißt: innerhalb eines jahres ab rechtskraft des ersten verstoßes wieder mit mehr als 25 km/h zu schnell...

somit keine gefahr für dich.

By Opfer (168.143.112.8) on Montag, den 12. November, 2001 - 19:34:

Ups - hab ich mich da wohl vertan. Na dann zahl ich fröhlich :-)

Gruß Opfer

By farendil (217.80.147.36) on Montag, den 12. November, 2001 - 19:37:

@opfer: wieso fröhlich zahlen? man kann es ja mal über die "normale" verjährung probieren (3monate ab tat für dich) ohne gelich die hier angedrohte holzhammermethode rausholen zu müssen?

bist du an der gleichen wohnadresse gemeldet an der das fahrzeug zugelasen ist??

By Opfer (168.143.112.8) on Montag, den 12. November, 2001 - 19:41:

ja ich bin dort mit Erstwohnsitz gemeldet :-(

Gruß Opfer

By farendil (217.80.147.36) on Montag, den 12. November, 2001 - 20:09:

versuchen kann man es trotzdem. melde dich einfach mal hier wieder, wenn deine mutter ein nettes brieflein bekommen hat...

By Alberto (62.224.96.24) on Dienstag, den 13. November, 2001 - 09:48:

Falls du noch einen Bruder - Vater - Schwager hast.... könnte die Mutter, die sowieso nicht gleich als "Zeuge" vernommen wird (das geht an der Haustür nicht so einfach) - zunächst mal freundlich die Aussage verweigern - und nichts auf dem Anhörungsbogen ankreuzen. Vielleicht rutscht du in die Weihnachtszeit, wo bekanntermaßen für ca. 1 Woche keine BuGeBe´s ausgestellt werden - dann verjährung!

Mehr würde ich allerdings bei diesem relativ kleinen Fall auch nicht investieren..


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