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Erlebniskauf 328i

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Off-Topic: Erlebniskauf 328i
By chris (212.201.40.176) on Samstag, den 10. November, 2001 - 11:37:

Hi,
nach langer Suche hatte ich endlich mal einen passendes E36 328i Coupe mit Wunschausstattung auf mobile.de gefunden. Preis war ok, komplettes M-Paket, daytonaviolett und sogar 1. Hand! Also sofort nach Hattersheim gefahren.
Dort angekommen, gingen die Merkwürdigkeiten schon los. Wir guckten wirklich in jede Ecke , meinem Bruder fielen irgendwann der etwas frische Lack am linken vorderen Kotflügel und die benutzten Schraubenköpfe auf. Der Verkäufer beteuerte aber immer auf meine Anfragen, alles ok! Doch der Hammer kommt noch:
Der Verkäufer war nicht der Besitzer, der im Brief stand. Es stellte sich heraus, dass der Typ (Türke) den BMW 2 Wochen vorher vom Erstbesitzer gekauft hatte und nun weiter verkaufen wollte , das Auto war aber immer noch nicht umgemeldet! Ich wollte den Kaufvertrag sehen, aber angeblich war der nicht mehr da .
Intensivere Suche ergab dann noch eine neue Alufelge, ein frisch glänzendes Lenkgetriebe und eine 10x10cm große Beule in der Reserveradmulde zum Heckblech hin.
Nach zig Handytelefonaten mit denen im Checkheft stehenden BMW-Händlern bekam ich aber nichts besonderes heraus, nur die üblichen Wartungs- und ein paar kleinere aber unbedeutende Reparaturarbeiten wurden erledigt. Ich hatte während der 2h Verkaufsverhandlungen öfters versucht, den Vorbesitzer zu erreichen, irgendwann kriegte ich ihn dann doch, er war sehr auskunftsfreudig:
Dem 3er ist auf einem Parkplatz ein anderer PKW an den vorderen linken Kotflügel gefahren. Erneuert wurden Kotflügel, Querlenker, Lenkgetriebe usw., fast 7000 DM Schaden! Jetzt kommts: Der Türke hatte davon gewußt, und mir erzählt er die tollsten Geschichten! Der Vorbesitzer hat das alles in den Kaufvertrag reingesetzt und hatte die alte verbeulte Felge in den Kofferraum gelegt.
Na toll, 400 km umsonst gefahren.
Ach ja, das daytonaviolette Coupe hatte das Kennzeichen HG JD12

http://www.mobile.de/cgi-bin/search.pl?CountOff=110&DataNr=7&DisplayDetail=23985832&DoSearch=1&FormCategory=14&FormColor=%2e%2e%2ebeliebig&FormDate=14&FormDurchmesser=0&FormEZ=%2d&FormKilometer=%2d100000&FormLand=%2e&FormMake=5&FormModel=328&FormPLZ=&FormPower=%2d&FormPrice=%2d&FormSort=0&Page=0&SearchCat=bereich%3dpkw%26titel%3d1&bereich=pkw&sprache=1&x=27&y=15

Kann man gegen so was eigentlich vorgehen bzw. kann ich die Fahrtkosten einfordern?
mfg

By traffic (172.176.255.169) on Samstag, den 10. November, 2001 - 13:50:

Strafgesetzbuch § 263 Betrug

Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu schaffen, dass Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Der Versuch ist strafbar.

Geh zum Staatsanwalt und melde ihm den Vorfall. Da es sich um ein Offizialdelikt handelt, ist er zur Ermittlung sogar ohne Deine Anzeige verpflichtet. Die Fahrtkosten mußt du eventuell zivilrechtlich einklagen, da bin ich überfragt.

By NetGhost (217.82.21.160) on Samstag, den 10. November, 2001 - 13:58:

Als erstes würde ich den Fall mal mobile.de melden, damit die den Wagen aus dem Angebot nehmen und nicht noch mehr Leute auf diesen Typen reinfallen.

By Alberto (62.224.97.223) on Samstag, den 10. November, 2001 - 16:41:

Wenn du, wie du schreibst, einen zeugen dabei hattest, - würde ich auch Strafanzeige erstatten - wer weiß, ob die nicht generell auf dieser Masche reiten?

By alpak (217.81.163.108) on Sonntag, den 11. November, 2001 - 10:30:

Zeig' Ihn auf jeden Fall an - Dein eigenes Geld wirst Du zwar über den Strafprozess wahrscheinlich nicht wiederbekommen - aber gerade bei diesen Internethändlern wie mobile.de oder ebay ist es unheimlich wichtig, daß schwarze Schafe geschoren werden.

Das ist wirklich mal ein Fall, dessen Verfolgung "im Interesse der Öffentlichkeits" steht.

By farendil (217.0.226.224) on Sonntag, den 11. November, 2001 - 11:13:

@alpak: Dein eigenes Geld wirst Du zwar über den Strafprozess wahrscheinlich nicht wiederbekommen
*ggg* ganz sicher nicht!
der eventuell stattfindende strafprozeß hat mit zivilrechtlichen ansprüchen nicht das geringste zu tun.
zivilrechtliche ansprüche mußt du selber geltende machen und bis zur vollstreckung des schuldtitels die kosten vorstrecken. (es sei denn, er zahlt freiwillig)

By alpak (217.81.164.246) on Sonntag, den 11. November, 2001 - 14:20:

@farendil: Genau - dank Rechtsschutz nicht mal das!

Ist schon klar, das mit den zivilrechtlichen Ansprüchen. Mein Strafrechtsprof sagt immer, wer in Betrugs- oder Unfallsachen strafrechtlich verurteilt wird, ist gut beraten, den zivilrechtlichen Anspruch des Klägers (welcher die Staatsanwaltschaft informierte) aussergerichtlich zu erfüllen.


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