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Radarwarneraufspürgeräte

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Warn- & Störtechnik: Radarwarneraufspürgeräte
By thomas (151.189.41.137) on Freitag, den 9. November, 2001 - 11:42:

seit vier Jahren nütze ich unn meinen Whistler Radarwarner 945 (nicht euro) in Süddeutschland, der übrigens völlig ausreichend vorwarnt. Den Knopf zum Einschalten des VR2-Schutzes müsste man nach jedem Einschalten neu drücken. Das mache ich seit drei Jahren nicht mehr. Ich habe nie ein Problem deshalb bekommen. Setzt die Polizei in Deutschland Radarwarneraufspürgeräte überhaut ein, und könnte ich deshalb irgendwann eine böse Überraschung erleben?

Chrisoph

By Multa (62.54.240.10) on Freitag, den 9. November, 2001 - 13:28:

Ab nächstes Jahr sind Radarwarner verboten! Ein Zuwiderhandeln wird mit 150,- DM bestraft!

By traffic (172.176.163.122) on Freitag, den 9. November, 2001 - 13:31:

@multa: Solange sie das Gerät nicht aufspüren können, dürfte das Verbot ins Leere laufen.

By Rennfahrer (217.228.172.119) on Freitag, den 9. November, 2001 - 14:51:

@ Multa

Gibts dann auch noch nen Punkt ?? >80DM ??

By Multa (62.54.240.16) on Freitag, den 9. November, 2001 - 20:16:

Ich kann nicht sagen, ob es da Punkte gibt, da im SAT.1-Text(521) nur ein Bußgeld von 150 DM erwähnt wurde. Aber bei der Höhe denke ich mal schon.
Ob es da dann Geräte dafür gibt, diese anderen Geräte aufzuspüren bleibt die Frage. Vielleicht gibt es dann im Radio Warnungen vor Radarwarneraufspürgeräte??

By traffic (213.6.170.126) on Freitag, den 9. November, 2001 - 21:56:

@Multa: Soll das Verbot der Radarwarner wirklich über das Verkehrsrecht geregelt werden? Das kann ich mir nicht vorstellen.

By traffic (213.6.170.126) on Freitag, den 9. November, 2001 - 22:03:

Hier eine AP-Meldung zum Thema:
http://www.berlinonline.de/aktuelles/berliner_zeitung/politik/.html/90672.html
da steht aber auch nicht mehr drin, außer daß die 150 DM nur bei fahrlässigem Gebrauch gelten. In der Regel werden doch Radarwarner aber vorsätzlich eingesetzt.

By alpak (217.88.167.136) on Samstag, den 10. November, 2001 - 11:41:

Wenn es einmal "Radarwarneraufspürgeräte" geben sollte, gibt es doch sicher auch "Radarwarneraufspürgeräteaufspürer" ?!?

By Multa (62.54.227.6) on Samstag, den 10. November, 2001 - 13:54:

Zur Information: Das Verbot gilt bereits ab dem 1. Dezember 2001! Also, Vorsicht ist geboten!

By me (217.229.231.187) on Samstag, den 10. November, 2001 - 14:25:

@Multa
Woher stammt die Info 1.12.2001?

By Stevie (62.225.203.201) on Samstag, den 10. November, 2001 - 20:55:

Und wenn ich erwischt werde ?? - Nehmen Die mir
auch das geliebte Gerät ab??

By snowfan (217.1.159.209) on Samstag, den 10. November, 2001 - 21:45:

Wie sollen Radarwarnaufspürgeräte funktionieren?

M.E. sind es passive "Radarempfänger", die nur Strahlung aufnehmen ohne selbst welche abzusenden.
Und wer nichts aussendet, kann nicht aufgespürt werden, oder liege ich falsch?

By Multa (62.54.240.20) on Samstag, den 10. November, 2001 - 22:45:

Laut Bild-Zeitung von heute(10.11.01) wird es ab 01.12.01 gelten!

By Multa (62.54.240.20) on Samstag, den 10. November, 2001 - 22:48:

Wer erwischt wird: 150 Mark Strafe
Radarwarngeräte
in Autos verboten


Berlin – Geräte, die vor Blitzgeräten und Radaranlagen warnen, sind verboten. Der Bundesrat stimmte einer entsprechenden Verordnung des Bundesverkehrsministeriums zu. Wer in seinem Auto trotzdem ein Warngerät benutzt und erwischt wird, muss 150 Mark Strafe zahlen. Die Verordnung wird ab 1. Dezember gelten.

© 2001 Bild.de

www.bild.de

By Billy Bob (24.141.220.190) on Samstag, den 10. November, 2001 - 23:23:

Und wer nichts aussendet, kann nicht aufgespürt werden, oder liege ich falsch?
Du Liegst etwas Falsch, wenn das Radargeraet von einem Polizisten oder einen Operator bedient wird und der mal gerade nicht schlaeft,kann er die ploetzliche verlangsamerung dess zu messenden Fahrzeuges feststellen,da ja dein Radarwarner auf die ausgesanden Radarimpulse anspricht,und du dann vollgemaessig auf die bremsen gehst,und dein Auto eine kleine Kniebeuge macht, und ein gut ausgebildeter Polizist,und unsere sind es!! wird dich dann sehr schnell rausholen und dein Auto nach einem Radar
warner untersuchen! So geht das bei uns in Canada!
Bei stationaeren fest eingebauten Blitzanlagen muss ich mich meiner Stimme enthalten, so etwas gibt es bei uns in Ontario nicht.

By farendil (217.0.227.59) on Sonntag, den 11. November, 2001 - 02:24:

@bb: habt ihr bei euch in kanada nur blinde am steuer, oder ist es üblich, absichtlich zu schnell durch radarfallen zu fahren?

also ich bremse auch ohne radarwarner instinktiv ab, wenn ich glaube eine radarfalle zu sehen.

By alpak (217.81.163.108) on Sonntag, den 11. November, 2001 - 10:21:

@Billy Bob: Das Problem (ist gar keins *g*) ist aber, daß bei uns nur selten solche Messungen wie bei Euch vorgenommen werden und der Beamte bei normalen Radarkontrollen (die immer noch deutlich zahlreicher sind als Lasermessungen)

a) die "Kniebeuge" gar nicht sieht, weil er sich selbst so toll versteckt hat
b) er meist gar nicht selbst anhalten dürfte, geschweige denn, das Auto durchsuchen, weil er eben nur zum Ordnungsamt gehört (Unsere Polizei hat gott-sei-dank wichtigere Aufgaben

Wenn man jedes Auto, daß vor einer Messung, egal was für eine, bremst, anhalten würde - naja, Du kannst Dir selbst ausrechnen wie das dann auf dicht befahrenen deutschen Straßen aussehen würde.

By S. Gonzales (217.4.53.220) on Sonntag, den 11. November, 2001 - 11:32:

Ab wann gillt es nun genau ???

Und wie ich meine gibt es 4 !!!! Punkte.
Da muss doch der Lappen für 3 Monate weg sein, oder nur für einen !!!

MfG

Gonzales

By Multa (62.54.227.18) on Sonntag, den 11. November, 2001 - 14:07:

4 Punkte müssen nicht unbedingt ein Farhverbot nach sich ziehen. Wie in diesem fall wird es wohl 4 Punkte und 150,- DM Bußgeld kosten! Wie oben gesagt!

By Multa (62.54.227.18) on Sonntag, den 11. November, 2001 - 14:10:

@ Stevie

Wie dir sicher bekannt sein wird, wird bereits jetzt ein gefundenes Radarwarngerät beschlagnahmt und von der Polizei vernichtet. Da es nun ein grundsetzliches Verbot gibt, wird das nun verstärkt praktiziert werden!

By Billy Bob (24.141.220.190) on Sonntag, den 11. November, 2001 - 14:59:

alpak
naja, Du kannst Dir selbst ausrechnen wie das dann auf dicht befahrenen deutschen Straßen aussehen würde.
Also, als ich letzten September/October in Deutschland auf besuch war,konnte ich keine von dir beschriebenen dicht befahrenen strassen sehen.Aber das ist ansichtssache, ich bin dichten Verkehr gewoehnt.Aber wenn die Cops ,bei uns in Canada
dich anpeilen,mit Radar,oder Laser,kann der Officer anhand seiner anzeige ,die er ja im Geraet sieht feststellen dass das Target,in diesen falle das fahrzeug die geschwindigkeit drastisch vermindert und dann holt er dich raus, das schoene an der angelegenheit ist, sollten noch einige schnellere hinter dem gemessenen Fahrzeug sein eben nur der ersten rausgewunken wird.kann dir sagen ,wenn ihr so weitermacht,mit
schnellfahren werden wohl euere behoerden das system von den Ami`s annehmen,na, dann sage ich nur gute nacht,dann wirds kritisch fuer euch!
Eine Frage? Wesshalb fahren die Deutschen Polizisten immer zu zweit im Streifenwagen?
Unsere sind immer alleine im einsatz.

By alpak (217.88.162.232) on Sonntag, den 11. November, 2001 - 16:45:

@Billy Bob

Das ist ja schön und gut - aber in Deutschland sind die Beamten (außer bei den Lasermessungen) nur zum "aufpassen" & als Zeugen da - da "peilt mich keiner an", die Radargeräte stehen im Gebüsch oder im Kombiheck und blitzen vor sich hin. Die Beamten merken gar nicht, wenn einer abbremst und nicht erwischt wird! Kein Anhalten oder rauswinken!

Die Ausnahme sind Lasermessungen der Polizei, bei denen immer (Fahreridentifizierung) rausgewunken wird. Da das aber personalintensiver ist und NUR VON DER POLIZEI, NICHT VOM ORDNUNGSAMT durchgeführt werden darf, sind diese Messungen seltener. Und nur auf diese Methode lassen sich Deine Beobachtungen aus USA & Canada übertragen.

Zu Deiner Frage könnte sich einer unserer Officers hier bestimmt besser äußern, ich vermute mal in erster Linie aus Selbstschutzgründen und um sich gegenseitig kontrollieren zu können - damit niemand auf die Idee kommt, seine Kompetenzen zu missbrauchen.

Das mit dem "wenn ihr so weiter macht mit eurem Schnellfahren" werde ich jetzt mal nicht überinterpretieren.
Aber wenn unsere Behörden Befugnisse wie die "Amis" bekommen - dann wandere ich aus.
Weiß' nur noch nicht, wohin :(

By Billy Bob (24.141.220.190) on Sonntag, den 11. November, 2001 - 23:54:

Das mit dem Schnellfahren bezog sich aufs Stadtgebiet und die 50km/h,ebenso auf die Landstrassen mit 100km/h,nicht auf Autobahnen!!
Und im Stadtgebiet fahren sehr viele zu schnell!
Und nur auf diese Methode lassen sich Deine Beobachtungen aus USA & Canada übertragen. das was ich damit zum ausdruck bringen Moechte!
Nachdem was ich in Deutschland gesehen hatte,ist es einfacher in Canada zu fahren denn hier Kontrolliert nur die Polizei,alle anderen haben dazu keine Berechtigung,Blitzen ist bei uns in Ontario auch nicht erlaubt,der einzige Weg einen Schnellfahrer zu erwischen ist eben nur durch
einen Polizeibeamten moeglich,durch einsatz derRadargun,Lasergun,oder eben durch hinterherfahrenden Streifenwagen,aber der Beamte muss dich als Fahrer aufschreiben,Persoenlich identifizierenHeraureden dass eben ich nicht gefahren bin, sondern mein Onkel aus Deutschland, ist da nicht moeglich,und das ist es was ich zum ausdruck bringen moechte,wie es in Deutschland ist ,kenne ich, da ich ja schon dess oefteren dort gewesen bin, nachdem aber bei euch die Verkehrsueberwachung doch etwas mehr im einsatz ist als in Canada,und man sich doch wenn man einigemassen schlau ist,sich leicht herausreden kann,durch vermummung,Discs an Sonnenblende,und sonstige scherze eben als Fahrer nicht erkannt wird,werden euere Beamten auch eines Tages sich die sache genau ansehen und das System eben aendern. Radargeräte stehen im Gebüsch oder im Kombiheck Diese geraete hatte man bei uns vor 30 jahren,aber jetzt sind die hier
moderner,rausreden ist fast unmoeglich!Wenn man erwischt wird bekommt man an ort und stelle seinen Strafzettel,mit den $ gleich drauf,also weist du was dich der spass kostet,nun hast du 2 wege, zahlen oder zum richter,wuerde ich aber nur machen wenn ich wirklich unschuldig bin,ICH?schuldig, niemals!!! war doch nur 30 uebern limit,und da war doch alles frei,kein verkehroder wenn ich zuviel Geld ueberig habe,wenn der Richter mich schuldig spricht,welches 99.9% der faelle ist,dann zahle ich auch noch die gerichtskosten!

By thomas (134.2.35.152) on Montag, den 12. November, 2001 - 11:26:

Wenn ich vorsichtig wieder auf meine anfangs gestellte Frage lenken darf: Sind die Geräte PRAKTISCH aufspürbar und haben deutsche Ordnungshüter solche Detektoren eigentlich?

Christoph

By alpak (217.88.165.12) on Montag, den 12. November, 2001 - 12:11:

@Billy Bob: Ah ja, jetzt ja *g* Einverstanden!

@thomas: Ob das technisch möglich ist, weiß ich nicht - benutzt wird soetwas jedenfalls nicht. Dazu gäbe es schon längst ein hier bekanntes Urteil ;)

By NetGhost (217.226.38.197) on Montag, den 12. November, 2001 - 14:57:

Möglich ist das. Es gibt Radarwarner-Aufspürgeräte. Aber die Hersteller von Radarwarnern haben mitgedacht und einen Radarwarner-Aufspürgeräte-Warner integriert der deinen Radarwarner bei Entdeckung eines solchen automatisch ausschaltet und ihn damit nicht napeilbar macht. Moderne Radarwarner sind - glaube ich - garnicht mehr anpeilbar...

Beltronics Website:
Shadow Technology®II: An improved, second generation in undetectability. Only Shadow Technology® provides complete immunity to the Interceptor VG-2

VG-2 ist ein solcher Radarwarner-Detektor

By N.N. (195.37.128.1) on Montag, den 12. November, 2001 - 15:08:

Zum Thema "Radarwarner-Aufspürgeräte" frage ich mich, ob die Polizei da unbedingt auf raffinierte technische Hilfsmittel ausweichen muß. Auf den meisten Bildern, in denen man Radarwarner im Betrieb sieht, sind diese ganz einfach mit Saugnäpfen an der Windschutzscheibe befestigt oder liegen auf dem Armaturenbrett. Nicht die Spur einer Tarnung, etwa durch Einbau des Meßgeräts im Motorraum/Kühlergrill sowie der Anzeige an diskreter Stelle im Innenraum. Ein Blick dürfte genügen, und das Gerät ist "aufgespürt".

@Billy Bob
Du wirst staunen, aber in den "Richtlinien zur Geschwindigkeitsüberwachung" fast aller deutschen Bundesländer ist festgelegt, daß Fahrer nach einer Zuwiderhandlung "in der Regel" angehalten werden sollen. Zweck: Feststellung der Personalien und "verkehrserzieherische" Gesichtspunkte. In der Praxis ist dieser Regelfall längst zum Ausnahmefall verkommen. Nun rate mal, warum. Kleiner Tip: wie groß wären die Bußgeldeinnahmen der Kommunen, wenn man sich mit jedem einzelnen Fall beschäftigen müßte anstatt im Fließbandverfahren automatisiert abzukassieren?

By thomas (134.2.35.153) on Montag, den 12. November, 2001 - 15:11:

Mein Bel 990i kann das ja auch. ABER:
Weiß dann jemand, wie ich es schaffen kann, dass mein Wh945 (ich verweise auf die Frage mit der ich diese Rubrik eröffnet habe) nach dem Starten des Autos die VG-2 - Funktion selber anschaltet, ohne dass ich immer die entsprechende Taste drücken muss (das Gerät möchte schließlich in seinem Versteck bleiben!)?

Deshalb die Frage, ob in Deutschland jemand VG-2 einsetzt.

Christoph

By Alberto (62.224.97.64) on Montag, den 12. November, 2001 - 16:47:

Mich würde interessieren, ob ein V1 auch eine "Anti-Aufspür-Einrichtung" hat.

By S. Gonzales (193.194.7.77) on Montag, den 12. November, 2001 - 17:47:

Klar Alberto, hat er und zwar eine der Besten !

By Multa (62.54.227.13) on Montag, den 12. November, 2001 - 18:25:

@N.N.
Die Kommunen können die "Sünder" gar nicht anhalten, da sie kein recht zum Anhalten besitzen. Dieses Recht besitzen lediglich die Polizeibeamten. Wenn, dann müsste das O-amt messen und ein Polizeibeamter hält die Sünder an! Aber alleine darf das O-amt das nicht!

By traffic (213.6.169.86) on Montag, den 12. November, 2001 - 20:18:

Wenn man konsequent wäre, würde man deshalb die kommunale Überwachung des fließenden Verkehrs wieder einstellen und ganz der Polizei überlassen. Das wird leider aber Theorie bleiben, denn den Kommunen geht es ja offenbar in erster Linie um liebgewordene Einnahmen.

By Smith (131.188.243.66) on Montag, den 12. November, 2001 - 20:24:

VG-2 wird in Deutschland nicht eingesetzt. Der Grund dürfte in einer viel zu geringen Verbreitung von Radarwarnern zu suchen sein.

@traffic
Genau! Man stelle sich den Kontrollaufwand vor. Eigentliches Ziel ist die Geldeinnahme und nicht das Aufspüren von Leuten mit Warner.

By Billy Bob (24.141.220.190) on Dienstag, den 13. November, 2001 - 01:51:

Kleiner Tip: wie groß wären die Bußgeldeinnahmen der Kommunen, wenn man sich mit jedem einzelnen Fall beschäftigen müßte anstatt im Fließbandverfahren automatisiert abzukassieren
Polizisten Bitte folgende zeilen nicht Lesen
Wenn nur ein Polizist im Streifenwagen fahren wuerde,und der andere zum anhalten der Verkehrs Suender im einsatz waere,koennte der Suender ja nicht mehr durch ein Loophole im Gesetz schluepfen,Da er ja von Polizist erkannt wurde,und alle fadenscheinige ausreden nicht mehr wirken, waehre die einnahme im Komunen topf garantiert.Billy Bob

By thomas (134.2.35.157) on Dienstag, den 13. November, 2001 - 10:15:

@ smith:

Danke für die klaren Worte. Ich bin natürlich nicht davon ausgegangen, dass die Polizei sich jetzt versteckt, nur um Radarwarner saufzuspüren. Ich dachte natürlich eher an ein "mitnehmen" der Radarwarnerbenutzer bei einer Gurtekontrolle oder bei einer gewöhnlichen Alkoholkontrolle.

@Barry:

Sie wissen bestimmt wie man die Vg-2 Funktion beim Wh 945 hält, ohne den Knopf nach dem Einschalten neu drücken zu müssen. Ich bitte Sie um Hilfe!

Christoph

By DAXtuning (62.104.208.72) on Mittwoch, den 14. November, 2001 - 17:37:

Hi Christoph, weiss ich leider nicht.
Habe keine Arbeit zu dem Thema investiert, da es wirklich keinen VG-2 in Europa gibt.
Das VG-2 ist ein sehr altes Gerät.
Es würde sich für Ordnungskräfte auch aus oben genannten Gründen kaum lohnen, eine VG-2 anzuschaffen, da es ja wirklich nur sehr alte Radarwarner und Billiggeräte erkennen könnte.

Mit sportlichen Grüssen,
Bary Fischer
http://www.Radarwarner-Service.de

By thomas (134.2.35.165) on Mittwoch, den 14. November, 2001 - 19:52:

@Barry: Herzlichen Dank für die Auskunft.

Christoph

By Egi (168.143.112.8) on Sonntag, den 18. November, 2001 - 17:05:

Vielleicht werden sie ja den Drogenhunden eine Zusatzausbildung verpassen: "Polizeilich geprüfter deutscher Radarwarner- und Laserjammer Schäferhund". Wuff!

Egi *fg*

By Multa (172.176.130.8) on Samstag, den 8. Dezember, 2001 - 17:08:

Laut "ACE" im Pro7-Text Seite 582 ergibt sich folgender Textlaut: >...ist es Autofahrern demnach laut §23 der StVO künftig untersagt, "ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören."<
Strafe: 75,- EUR und 4Punkte, kein Fahrverbot(sonst wäre es ja wohl erwähnt worden!)


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