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Zu Schnell bei Nebel - höhere Strafen?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: Zu Schnell bei Nebel - höhere Strafen?
By moosmutzel (145.254.156.17) on Mittwoch, den 7. November, 2001 - 19:05:

Moin,
ich bin vor einem Monat erwischt worden:
Geschlossene Ortschaft - also 50 km/h (jeodch mit Zusatzschild 20-6 h: 80 km/h [wegen spärlicher Bebauung]) - siehe auch Bild der Woche 40 - geblitzt um 6:20 Uhr mit 26 km/h zuviel (laut Bescheid - also Toleranz schon eingerechnet) und das bei Nebel: Sichtweite ~100 Meter.
Diesen Schein hat mein Vater als Fahrzeuginhaber bekommen, jedoch mit dem Hinweis, dass er nicht als der Sündige in Betracht gezogen werden kann.

Meine Fragen:
1. Haben die meinen Vater anhand seines Führerscheinfotos (er hat einen Euroschein) als nicht fahrenden idetifiziert?
2. Sind die Strafen bei Nebel höher (nicht an die Witterungsverhältnisse angepasste Geschwindigkeit) - und das in dem Hinblick, dass ich noch 0,5 Jahre Probezeit habe.

Danke,
Moosmutzel

By traffic (213.7.130.249) on Mittwoch, den 7. November, 2001 - 19:20:

zu 1.) Scheint so, aber er braucht gegenüber der Bußgeldstelle oder der Polizei dennoch nichts auszusagen, auch wenn diese anderes behaupten sollte.
zu 2.) Nein, bei Sichtweiten um 100 m kann man bedenkenlos bis zu 80 km/h fahren, wenn es die übrigen Verkehrsverhältnisse erlauben.

By Moosmutzel (145.254.145.183) on Mittwoch, den 7. November, 2001 - 20:00:

dannke erstmal,

1. also vom zeugnisverweigerungsrecht gebrauch machen, und hoffen, dass di nicht übers einwohnermeldeamt auf mich kommen....

2. und wie wäre es bei 50 meter? ich weiß ja nicht, was die polizei an dem tag so gemessen hat

By Greatblackbird (213.6.67.213) on Mittwoch, den 7. November, 2001 - 22:23:

Wenn sich Dein Vater auf das Zeugnisverweigerungsrecht beruft, schränkt er den Kreis der Verdächtigen stark ein. Es kann ja dann nur jemand aus der Verwandtschaft sein.

Wie lautet denn der Tatvorwurf? Steht da etwas von Nebel?

By HarryB (203.198.106.194) on Donnerstag, den 8. November, 2001 - 08:33:

und wie wäre es bei 50 meter? ich weiß ja nicht, was die polizei an dem tag so gemessen hat

Mein lieber Schieber, Moosmuetze, die Pappe erst 1,5 Jahre alt und schon alles, auch das Wesentliche, vergessen?

By alfa (195.124.135.7) on Donnerstag, den 8. November, 2001 - 09:14:

Nicht wahr harryb? erst mal angreifen, dann nachdenken! Gerade die Messung von Sichtweiten bei Nebel ist so eine Sache. Man kann es schätzen und dabei fürchterlich daneben liegen. Es gibt aber auch Messgeräte dafür. Sieht man manchmal an der rechten Leitplanke montiert. Sind zwei so Kästchen auf einem Traggestell, die sich gegenseitig anschauen. Vor gut 15 Jahren, wo wir die Auflage hatten, die Dinger wegen möglicher driftender Kühlturmschwaden an einer Autobahn anzubringen, jedenfalls hatten sogar diese Messgeräte eine erhebliche Schwankung.
Also moosmutzels Befürchtungen das jemand den Nebel als nur 50 m Sichtweite schätzen könnte sind aus meiner Sicht gerechtfertigt!! Entfernungen bei Nebel zuverlässig zu schätzen ist nicht einfach. Wir hatten uns damals allerdings in der Sache vorher bei einem renomierten lehrbefugtem Meteorologen schlau gemacht.

By Moosmutzel (217.49.125.95) on Donnerstag, den 8. November, 2001 - 09:43:

Es wird jedenfalls im Bescheid ein Paragraph mit Sichtbeinträchtigung erwähnt... (Mein Vater wird erstmal nix machen, schließlich wurde er als unbeteiligt erwähnt).

By HarryB (203.198.106.194) on Donnerstag, den 8. November, 2001 - 10:27:

Nicht wahr, alfa? erst mal angreifen, dann nachdenken!

Ich jedenfalls habe Moosmuetze's Frage darauf bezogen, welche Geschwindigkeit bei 50 m Sichtweise angebracht waere, und anhand seine Numerierung liegt diese Annahme eigentlich nahe. Komisch, dass die Chemiker immer so verquer denken, liegt es an den Substanzen im Reagenzglas?

By TMX (160.45.10.9) on Donnerstag, den 8. November, 2001 - 13:17:

@HarryB: Wieso.. wer ist hier Chemiker? Außer mir...:) Und was meinst du damit?

Ansonsten: Ich kann nur jedem raten, bis Nebel besonders bewußt und vorsichtig zu fahren. Vor 12 Jahren bin ich (noch in der ehemaligen DDR) bei Schkopau an der Elbe NACHTS in eine wie aus dem Nichts auftauchende Nebelbank gefahren, in der die Sichtweite maximal 1 m (von der Scheibe aus gerechnet) betrug!!! Ich hatte glücklicherweise die nur dort vorgeschriebenen 60 km/h drauf, weil ich mir das (im Vgl. zu uns sehr viel höhere) DDR-Bußgeld ersparen wollte; die haben damals weitaus raffinierter gemessen als jetzt üblich. Dennoch wäre es fast zu einem Unfall gekommen, weil das Auto mit drei Personen besetzt war, fast vollbeladen mit Gepäck, und außerdem die Fahrbahnen in der DDR weder Leitpfosten mit Reflexleuchten, sicheren Belag, Leitplanken oder sonstige gut sichtbare Fahrhilfen aufwiesen. Nur durch den eher geringen Verkehr und eine - nur durch das niedrige Tempo umsetzbare - Reaktion konnte ich ein Abkommen von der Fahrbahn verhindern!! Ich werde dieses "Erlebnis" und den Lehreffekt nie vergessen!

By TMX (160.45.10.9) on Donnerstag, den 8. November, 2001 - 13:19:

Korrektur erste Zeile: "BEI Nebel" natürlich...;-)

By Alberto (62.224.96.127) on Donnerstag, den 8. November, 2001 - 14:27:

Ich habe bei Nebel sogar so eine Höllenangst vor den anderen, daß ich jede Fahrt - aber auch jede - absage und eben nicht fahre.

Bin ich schon unterwegs, dann halte ich an und übernachte irgendwo.

Mir ist das (natürlich nur bei Sichtweite <50 m ) einfach zu gefährlich! ich mag nicht von einem Massenunfall zerquetscht werden.

By Mr. Spock (134.109.132.114) on Donnerstag, den 8. November, 2001 - 18:59:

Moosmutzel:
Nun bei 100 m Sichtweite kann man 80 fahren. bei 50 m nur 50 km/h. Lies doch ganz einfach die entsprechenden Teile der STVO nach, wenn Du unsicher bist. Kann Ärger und Geld sparen.

Du bist sicher ca. 20 also dürfte Dein Vater normalerweise um die 40 sein, möglicherweise auch älter. Die dürften auf einem Foto einen 20jährigen und einen 40jährigen ohne weiteres unterscheiden können also deswegen die Info dass dein Vater nicht in Frage kommt.


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