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Geblitzt in Österreich........

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: Geblitzt in Österreich........
By Alpay (193.103.148.196) on Mittwoch, den 7. November, 2001 - 10:37:

kann mir jemand vielleicht mal sagen womit ich rechnen muß. Bin in Österreich bei einer Tunelausfaht von einem festen Gerät(100Zone) ca. mit 170 geblitzt worden. Ein Bekannte sagte mir, dass ich keine Punkte bzw. keine Führerscheinentzug bekommen werde. Aber das Bußgeld soll da richtig hoch sein. Die haben auch nur ein Heckfoto!!!

Danke für ihre Äusserungen

By dagegen (134.147.103.18) on Mittwoch, den 7. November, 2001 - 12:40:

In Österreich gibt es auch die Halterhaftung. Die werden auf jeden Fall versuchen, das Bußgeld in Deutschland zu vollstrecken.
Aber mein Rechtsempfinden sagt mir, dass man in D nicht nach österr. Gesetzen bestrafen kann.

By Alpay (193.103.148.196) on Mittwoch, den 7. November, 2001 - 13:04:

So sehe ich dass eigentlich auch, weil nach deutsche Gesetzen müssen die den Fahrer ermitteln, sonst wird der Halter nicht bestraft. Bei mir haben die nur ein Heckfoto, wodrauf nur Keinzeichen und mein Heckspoiler zusehen ist :-))

By dsdwä (193.194.7.77) on Mittwoch, den 7. November, 2001 - 14:40:

Vorsicht. Zwischen Deutschland und Österreich gibt es ein Rechtshilfeabkommen. Wie weit dieses geht, ist mir aber nicht bekannt.
dsdwä

By Mr. Spock (134.109.132.116) on Mittwoch, den 7. November, 2001 - 17:31:

Nach meinen Informationen haftet in A der Halter des Fahrzeuges, denn es wird oft von hinten geblitzt (Halterhaftung).
Der Halter muß dann sehen, dass er den Fahrer entweder nennt oder anderweitig haftbar macht. Wie das genau läuft habe ich noch nicht ausprobiert also weiß ich es nicht genau.
Jedenfalls blitzen die Ösis gern von hinten weil vor allem Deutsche das nicht erwarten.
Aber ich hörte auch von dem Rechtshilfeabkommen.
Alpay, frag doch mal den ADAC oder einen anderen Automobilclub.

By Alberto (62.224.96.92) on Mittwoch, den 7. November, 2001 - 18:17:

Diesen Unfug dürfen sie aber nach und nach innerhalb der EU wohl aufgeben, denn die Halterhaftung können sie auf einen Deutschen max. bezüglich der Geldstrafe anwenden - nicht aber als Beweis für ein Fahrverbot.
Denn ein deutscher wird - auch mit Rechtshilfeabkommen - die Aussage zum Fahrer verweigern - und dann können sie ja der Krawitschko GmbH ein Fahrverbot erteilen - für Austria - meinetwegen.

By traffic (213.7.130.249) on Mittwoch, den 7. November, 2001 - 19:26:

@Alberto: Genau. Einem Ausländer kann man doch nicht dazu verpflichen, sich im Ausland nach einheimischen Rechtsnormen zu orientieren. Vor allem, wenn sie gegen die in seiner Heimat geltenden Normen verstoßen.

By alfa (195.124.135.7) on Donnerstag, den 8. November, 2001 - 09:23:

Das Landratsamt muss den Bescheid der Ösi-Behörde erst mal vollstrecken. Dagen kann man mit einem Anwalt vorgehen. Ob es Erfolg hat, kann ich noch nicht sagen mangels Information. (Wir wohnen so nah dran, dass die meisten hier die Fallen von den grauen Ratten in der Umgebung kennen)
Das Problem ist nur, wenn man am Bezahlen vorbeikommt, kann aber sein, dass wenn man Pech hat die das Fahrzeug beim nächsten Ösilandbesuch festhalten bis der Halter die Flocken abgedrückt hat. Deshalb zahlen hier oft dann die Leute in der Bekanntschaft -sofern sie nicht Autohändler sind und sowieso immer den Vorführwagen nehmen.
Aber sowas läuft ausserhalb der Flensburg Registrierung, da es nicht in D passiert ist.

By Alpay (193.103.148.196) on Donnerstag, den 8. November, 2001 - 09:28:

@Mr Spock
Hallo ich habe schon ADAC gefragt, die sagten sollte mir ein Anwalt aus Österreich besorgen sollte (bin auch bei ADAC Verkehrsrechschutz versichert)Da nach juristischen Abteilung vom ADAC liegt das Bussgeld zwischen 1000-3000. schon ab 40km/h liegt es bei ca. 1000. Wir ihr schon gesagt heben, in Österreich ist HAlterhaftung, aber immerhin auf keinen Fall Punkte oder Führerscheinentzug. immerhin :-))

By farendil (217.80.147.4) on Donnerstag, den 8. November, 2001 - 15:54:

@alpay: es ist so, daß in ösiland der halter nicht die strafe statt dem eigentlich verantwortlichen fahrzeugführer zu zahlen hat, wenn dieser nicht angegeben wird, sondern daß er eine strafe für die nichtangabe des fahrzeugführers zahlen muß.

wie diese berechnet wird, weiß ich nicht, könnte mir aber denken, daß sie deutlich niedriger ausfällt, als die strafe für den verstoß.

im übrigen ist die eintreibung der "halterhaftungsstrafe" in deutschland juristisch noch nicht endgültig geklärt. - aber wenn man darum herumkommt, kan man bei der wiedereinreise nach ösiland mit dem gleichen kfz. evtl. probleme bekommen.
mehr als daß man die strafe dann bezahlen muss, wird aber nicht passieren...

By Mr. Spock (134.109.132.114) on Donnerstag, den 8. November, 2001 - 18:53:

Jedenfalls vermeiden die Ösis so die in D übliche Trixerei.

By farendil (217.80.147.4) on Donnerstag, den 8. November, 2001 - 19:12:

@mrspock: es ist weder üblich, noch ist es trickserei. es ist lediglich ein ALLGEMEINES RECHTSSTAATLICHES PRINZIP, daß sich niemand selbst belasten muß, und man gegenüber verwandten ein aussageverweigerungsrecht hat!

By Gustav (212.243.188.163) on Freitag, den 9. November, 2001 - 12:15:

Ich versuch' mal etwas Licht ins Dunkel zu bringen. Die Trickserei wird nicht ganz verhindert. Der Kleindienst schreibt zum Beispiel in seinem Buch, das Fahrzeughalter die sich auskennen, auch gerne ihre ungarischen/tschechischen Kumpels als Fahrer angeben. Der Behörde steht es allerdings frei, der Sache zu glauben, oder weitere Beweise (Anmeldung des Gastes, Kopie des Reisepasses mit Einreisestempel) etc. zu verlangen.

In Österreich haben wir bei Verkehrssachen ein vereinfachtes Strafverfahren, und die Fahrtenbuchauflage praktisch gleich von Anfang an. Laut KFG muss jeder Fahrzeughalter jederzeit Auskunft geben können, wer zu fraglichem Zeitpunkt mit seinem Fahrzeug unterwegs war. Weiters geht der Gesetzgeber davon aus, das in den meisten Fällen der Fahrzeughalter auch der Fahrer ist.

Wird ein Kraftfahrzeug (wie bereits festgestellt, meist von hinten) geblitzt oder auch gelasert, erhält der bei Bagatellsachen (bis 30 km/h drüber) meist eine sog. ANONYMVERFÜGUNG. Hier ist der Behörde nur der Fahrzeughalter bekannt und es gibt keine Einspruchsmöglichkeit. Es ist ein (billigeres) Angebot an den Fahrzeughalter, die Sache entweder termingerecht zu bezahlen oder den Fahrzeugführer zu nennen bzw. bei ihm selbst zu kassieren.

Macht er das nicht, kommt entweder gleich eine Organstrafverfügung oder eine Lenkererhebung. In letzter hat der Fahrzeughalter den Fahrer zu nennen (wie bereits gesagt, er ist verpflichtet zu wissen wer das war), bzw. eine weitere Person zu nennen, die weiss wer der Fahrer war. Dann bekommt der Fahrer die Organstrafverfügung.
Oder der Halter nimmt die Sache auf seine Kappe und bezahlt jetzt die Organstrafverfügung. (die ist nicht teurer als die Anonymverfügung, aber die Anonymverfügung ist billiger -:) paradox.

Bekommt der Halter keine Lenkererhebung (die Behörde spart sich das gerne) kann er die Organstrafverfügung beeinspruchen ("ich war es nicht"), dann kommt doch wieder eine Lenkererhebung.

Zu guter Letzt gibt es noch das Organmandat, das an Ort und Stelle bezahlt wird. Die Strafhöhe ist Ermessensache des Beamten (ich hab mit Arschkriechen schon mal für 20 drüber nur 100 ATS bezahlt), darf aber an Ort und Stelle max. 500 ATS betragen, mehr darf der Beamte ausser bei den Vignettenverstössen nicht kassieren. Das erklärt, warum man besonders in Tirol meistens 500 S bezahlt. Alles weitere kommt dann zur Anzeige und hat wiederum eine Organstrafverfügung zur Folge, ohne Lenkererhebung, denn der ist in dem Fall ja klar.

An Ort und Stelle zahlen ist immer billiger, der Beamte ist aber nicht verpflichtet darauf hinzuweisen und es liegt in seinem Ermessen, ob Kassieren oder Anzeige.

Hier wird öfter davor gewarnt, die Gendarmen dürfen schätzen. Das stimmt auch so, aber nicht 3 bis 5 km/h oder so, sondern nur erhebliche, offensichtliche Übertretungen mit grossem Abzug. Wie das aber bei Ausländern gehandhabt wird, ist mir nicht bekannt.

By farendil (217.0.227.112) on Freitag, den 9. November, 2001 - 13:04:

@gustav: was mich viel mehr interessiert: gibt der halter keine auskunft über den fahrzeughalter, welche strafe erwartet ihn da?
ist die irgendwie abhängig von der geldstrafe, die für die übertretung fällig wäre?

By Gustav (212.243.188.163) on Freitag, den 9. November, 2001 - 14:17:

@farendil:
Die ganz sicher höher als die Geldstrafe, sonst würde das System fast keinen Sinn machen. Ich meine mal, davon gehört zu haben, dass die Auskunftsverweigerung bei 3.000 ATS anfängt.

Ein Bekannter hat mal sein Auto verliehen, und der, der sich's geborgt hat, ist mit etwa 120 durch den Ort gefahren, und hat noch ein paar Autos auf der falschen Seite einer Verkehrsinsel überholt. Also so ziemlich alles, was man sammeln kann, auf einen Schlag gemacht.

Besagter Bekannter wollte den Typ aber nicht Verpfeifen. Ich weiss nicht genau, was am Ende rausgekommen ist, jedenfalls wurde ihm dann angedroht, dass zusätzlich zur Auskunftsverweigerung (was dann ja recht billig gewesen wäre) auch die ganze Strafe noch dazu kommt.

By Alberto (62.224.100.120) on Freitag, den 9. November, 2001 - 14:46:

Ein "eigentümliches System" - deshalb.... ich glaube, da wird die EU es richten!

Was ist z.B. mit "Firmenwagen" - man weiß ja wirklich nicht genau, wer nun damit gefahren ist.

Beispiel: Ein Vertreter hat einen Firmenwagen - mit Privatnutzungsrecht. Damit darf er auch seinen Sohn fahren lassen.
Dieser geht abends in die Kneipe und ist besoffen und läßt einen bekannten (sehr vernünftig) mit diesem Auto ihn nach hause bringen. Dieser wird - von hinten - geblitzt.

Der halter (Firma) sagt nun: Der Mitarbeiter hat den Wagen. der Mitarbeiter sagt: ich habe ihn meinem Sohn gegeben. Der Soihn sagt: ich war besoffen und bin daher nicht gefahren, weiß aber nicht mehr, wer es war.

Was pssiert? Wer soll bestraft werden?

By Gustav (212.243.188.163) on Freitag, den 9. November, 2001 - 14:56:

@Alberto: Das wird kompliziert. Leider hört man in den Medien nicht sehr viel darüber.

Könnte mir vorstellen das das so abläuft, wenn nach dem System vorgegangen wird: Firma füllt die Lenkererhebung aus, das der Vater der Fahrer war.
Das ganze beschriebene System fällt auf den Vater. Der beeinsprucht, da er es ja nicht war und gibt in der Lenkererhebung seinen Sohn an.
Der war es wieder nicht, weis aber nicht mehr wer es war. Die Firma kann aber bestätigen, dass immer nur dieser eine (Vater) das Auto hat. Da wird dann wohl der bezahlen, vor allem, seit Strafzettel nicht mehr so recht in der Buchhaltung akzeptiert werden

By alpak (217.88.167.136) on Samstag, den 10. November, 2001 - 11:38:

Das klingt alles ganz schön kompliziert - und treibt jeden überzeugten deutschen Grundrechtler zur Weißglut.

Das Recht auf Aussageverweigerung ist das einzige Recht, das einem nach den "operativen Strategien" der Polizei geblieben ist.

Das einzige Recht, das einem Bürger NIEMALS genommen werden kann. Kein Psychiater, kein Richter und schon gar keine Strafverfolgungsbehörde kann einem dieses Recht nehmen oder "erpressen", weder durch Geld- noch Gefängnisstrafen.

Es kommt nicht oft vor - aber das ist einer der Punkte, wegen denen ich heilfroh bin, in Deutschland zu leben.

By traffic (172.176.255.169) on Samstag, den 10. November, 2001 - 13:37:

@alpak: Und deshalb vermute ich auch, daß das österreichische Vorgehen (Bestrafung einer Aussageverweigerung) in Deutschland letztlich nicht vollstreckbar ist, trotz des bilateralen Abkommens. Vor dem europäischen Gerichtshof sollte die Regelung ebenfalls scheitern.

By alpak (217.81.163.108) on Sonntag, den 11. November, 2001 - 10:11:

@traffic: Habe gestern die Zauberflöte im Theater gesehen, und mir fällt zu den Schluchten******* immer nur ein "Jaja, Hitler was Deutscher und Mozart Öschi, schon klar..."

Was den europäischen Gerichtshof angeht, würde mich mal interessieren, ob dessen Rechtssprechung strikt auf die Pflege solcher Grundrechte abzielt oder ob nicht vielmehr versucht wird, eine Art Kompromiss bei diesen Streitfragen zwischen unterschiedlichen Rechtsgrundsätzen der Nationen zu finden.

Ich bin mir nicht ganz sicher, aber ist es nicht so, daß weder Urteile des Europäischen Gerichtshofes noch Beschlüsse eines "Systems kollektiver Sicherheit" deutsche Grundrechte ausser Kraft setzen können? Bundes- und Landesrecht auf jeden Fall, aber auch Grundsätze wie das Recht auf Schweigen?

By indy (195.226.96.177) on Sonntag, den 11. November, 2001 - 16:38:

Wie ist es eigentlich mit der Verjährung in A? Mein Vater fuhr nämlich Ende August mit ca. 130 bei erlaubten 100 an einem Kasten vorbei. Is noch nix gekommen, weiss auch nicht, ob was kommt, aber für den Fall der Fälle... weiss jemand was darüber?

By phil (213.47.212.234) on Montag, den 12. November, 2001 - 00:46:

Hi:-)

Hier also mal ein paar Antworten auf die hier gestellten Fragen:
Die Verjährung in Österreich liegt bei 6 Monaten, wobei zu beachten ist, daß in dieser Zeit nur dem Täter eine eingeschriebene "Anschuldigung" vorgelegt werden, also noch kein Urteil gefällt sein muß.
Die Halterhaftung geht soweit, daß bei Nichtangabe des Fahrers automatisch der Halter als Täter zur Verantwortung gezogen wird. Ich hatte so einen Fall mal in der Familie, die Tat der "Nichtangabe" wurde nur mit einer (kostenlosten) Verwarnung bestraft. Der Halter bekam dann aber die volle Schuld.

Soweit zu den Fakten, nun zu meinen Vermutungen:
Ich glaube das Rechtshilfeabkommen funktioniert insofern, daß die österreichischen Behörden ein Fahrzeug blitzen, nach Halterhaftung verurteilen und die Deutschen dann nur noch das Geld eintreiben. Also genauso, wie wenn ich in die Schweiz fahre, geblitzt werde, eine Strafe wird über mich verhängt und kann bei der nächsten Einreise eingetrieben werden, nur, daß in diesem Fall die Strafe eben am Wohnort Deutschland "geholt" wird.

Stehe gerne für weitere österreich-spezifische Fragen zur Verfügung

Liebe Grüße
Phil

By Alberto (62.224.97.245) on Montag, den 12. November, 2001 - 10:20:

Hallo, Phil - mich würde der spezielle Fall eines "Fahrverbotes" interessieren...
Ab 180 kmh - auf österreichischen Autobahnen - ist ja ein Fahrverbot obligatorisch.

So - nun haben sie nur den Halter - dies ist eine Aktiengesellschaft. Der Fahrer ist nicht zu ermitteln - wem wird dann das Fahrverbot auferlegt? Etwa dem Vorstandsvorsitzenden?

By phil (213.47.212.234) on Montag, den 12. November, 2001 - 11:50:

Hi Alberto ;-)

Du hast recht, ab 50 km/h über dem Limit (außerorts, innerorts ab 40 km/h) gibts in Österreich ein Fahrverbot.

Zu Deinem speziellen Fall: Meines Wissens führt jede Firma über ihre Wagen Fahrtenbücher, das ist doch schon aus steuerlichen Gründen notwendig, oder? Falls das Buch aber nicht auffindbar ist oder der entsprechende Eintrag fehlt, ist der Halter dran. Ich hab vor einiger Zeit mal von einem Fall gelesen, wo dann tatsächlich der Firmeninhaber ein Fahrverbot bekommen hat.

Ich schreib danach noch was dazu, jetzt bin ich im Streß *g*

Liebe Grüße
Phil

By Steffen (217.83.1.83) on Montag, den 12. November, 2001 - 14:11:

Alpay,
die Info hab ich vor geraumer Zeit schon einmal gepostet: in Ba-Wü gibts ein Rundschreiben der Oberstaatsanwaltschaft, solch geartete Rechtshilfeersuchen aus Österreich nicht mehr zu unterstützen, da dies in gravierender Weise gegen das deutsche Rechtsstaatlichkeitsprinzip verstößt. (Unschuldsvermutung)
Wie es inzwischen in anderen Bundesländern gehandhabt wird, weiß ich nicht. Aber nimm im Zweifelsfall einen deutschen(!) Anwalt und wehre dich gegen den deutschen(!) Versuch der Rechtshilfe, da dieser in diesem Fall mit höchst anzunehmender Wahrscheinlichkeit aus obigem Grund von jedem deutschen Gericht abgelehnt werden müßte.

By Alberto (62.224.96.17) on Montag, den 12. November, 2001 - 14:33:

Das sehe ich auch so.

By traffic (213.6.169.86) on Montag, den 12. November, 2001 - 20:03:

@phil: Wieso muß jede Firma aus "steuerlichen Gründen" Fahrtenbücher führen? Man kann genau so gut die Privatnuzung der Dienstwagen nach der 1%-Metode abrechnen (der Normalfall), oder man verwendet die Dienstwagen ausschließlich dienstlich, dann braucht man benefalls kein Fahrtenbuch. Außederdem gibt es seit 2001 wieder eine Möglichkeit, einen repräsentativen Nutzungszeitraum (ca 3 Monate) auf ein Steuerjahr hochzurechnen. Diese Möglichkeit müßte eigentlich auch auf Dienstwagen anwendbar sein.

By phil (213.47.212.234) on Montag, den 12. November, 2001 - 20:14:

So, jetzt noch nen kleinen Nachtrag:

Ich kann natürlich nur Auskünfte über die österreichische Rechtslage geben, wie das von Deutschland aus gehandhabt wird, weiß ich nicht genau.
Aber allgemein gilt zu den stationären Radarboxen zu sagen, daß diese keine große Rolle mehr spielen. Bei uns in der Gegend (Westen) z.B. kommt auf acht Kästen eine (!!) Fotoeinheit, die ab und zu mal gewechselt wird. In den restlichen befinden sich nur fakes, die Chance ist also sehr groß, daß man trotz übersehener Box "Glück" hat.
Wenn es aber mal blitzt, dann ordentlich. Die haben alle einen weißen Doppelblitz, der selbst bei Sonnenschein nicht zu übersehen ist. Also, wenns einen nicht hochreißt, dann is nix passiert ;-).

Auf www.bmi.gv.at gibts übrigens eine komplette Liste aller Radaranlagen in Österreich. Wie gesagt, das sind nicht besonders viele und es lohnt sich vor Reiseantritt, ne Liste zu schreiben. Eine Arbeit von 5 Minuten und solche Probleme wie Alpay sie hat, gäbe es dann gar nicht.

Nochmals Grüße
Phil

By m3 (217.2.193.217) on Dienstag, den 13. November, 2001 - 00:03:

es gab in der österreichischen NEWS Nr. 36/01 vom 6. September "die 1. Radarkarte-Österreichs" als Beilage + 3 Seitenbericht "Kampf den Rasern. Radarjagd. Großangriff auf die Tempobolzer".
Z. B. Silvretta-Schruns auf Pässe-Tour war ich vorgewarnt, die drei Uniformierten hatten ihre Diskussion aber zu spät für ne Messung abgebrochen:-)

By Alberto (62.224.96.24) on Dienstag, den 13. November, 2001 - 09:44:

In Österreich liegt die größte Gefahr bei den Laser-Geräten, die sehr zahlreich im Einsatz sind.

Die stehen auch so gut da, daß der messende Beamte gleich neben dem Anhalteposten steht. Man fährt ihnen quasi direkt "in die Arme"

Einzige Chance: Laserwarner - und einen Vordermann, der gerade angemessen wird.

By HarryB (203.198.106.236) on Dienstag, den 13. November, 2001 - 09:53:

@Alberto: Einzige Chance.......]]

Naja, ich kenne da noch 'ne Chance, aber die sag' ich jetzt nicht - aus bekannten Gruenden ;-)

By Alpay (193.103.148.196) on Dienstag, den 13. November, 2001 - 09:56:

@Steffen - habe mir schon einen deutschen Anwalt genommen... warum soll ich mir da kopfschmerzen machen!!! Nur mein Anwalt hatte schon so einen Fall, bei dem er auch gesagt hat, dasss der Halter leider nicht mehr wüsste, wer zu dem Zeitpunkt den Wagen gesteuert hat. Nach Angaben von meinem Anwalt dauerte das ganze über 2 Jahre und müsste dann noch ein zweiten Anwalt von Österreich eingeschlaltet werden (für den Gericht dort).

zum Thema Fahrzeughalter: ich finde das ist ein Unsinn dass man ein Fahrtenbuch führen muß, da mein Auto nur als privat genutzt wird ist. Zum Thema: ich müsste dann wissen wer den Wagen gefahren hat- Da sage tut mir leid, denn ich bin in Düsseldorf los gefahren bis Ankara /Türkei das sind ca. 3100km. Hatte noch meine Frau und meinen Vater mit. Die besitzen auch Führerschein und sind auch zwischen durch gefahren Der gesamte Fahrt hat ca 26 Stunden gedauert. Frage mich jetzt nach mehr als 3 Monaten sollte ich wissen wer wo gefahren hat??? Die können mir das auch nicht sagen!!! weil die nur ein Heckfoto haben !!!:
Naja mein Anwalt hat die Behörde so angeschrieben wie ich es oben beschildert habe, bin mal gespannt, werde euch den Ergebniss aufjedenfall mitteilen
Gruß
Alpay

By Alpay (193.103.148.196) on Dienstag, den 13. November, 2001 - 10:01:

@indy
das kommt noch !!! habe erst nach 3 Monaten bekommen. Verjährungsfrist 6 Monate


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