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Hinter der Autobahnbaustelle geblitz

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: Hinter der Autobahnbaustelle geblitz
By André (194.138.37.41) on Montag, den 5. November, 2001 - 16:38:

Hallo alle zusammen...

Ich habe ein kleines Problem und ich hoffe, ihr könnt mir da einige Ratschläge geben (bin noch in der Probezeit).
Also folgendes:
Wir sind auf der A113 mit einem Mietwagen Richtung Berlin gefahren (ziemlich schlechte Straße; durchgehend Tempolimit 120 km/h).
Dann kam eine Baustelle, wo der Straßenbelag erneuert wurde. Es galt Limit 80 km/h.
Als die Baustelle zu Ende war (neuer Straßenbelag, kein Unfallschwerpunkt, ausgebaut, übersichtlich etc.) habe ich beschleunigt.
Ca. 250m - 350m hinter der Baustelle war ich auf 160 km/h und da hat's BLITZ gemacht. Ich war fast allein auf der Straße, so daß ich keinen gefährdet habe.
Meine Frage ist nun, ob ich da irgendetwas gegen unternehmen kann. Die Baustelle war schließlich zu Ende und die Straße neu! Es war weder ein Gefahrenpunkt noch sonst irgendeine Rechtfertigung für den Blitzer.

Vielen Dank für Tips!

Ciao, André.

By TMX (160.45.10.9) on Dienstag, den 6. November, 2001 - 13:18:

@Andre:
Ich gehe davon aus, daß der Blitz Dir galt und daß das Foto was wird.
Unter der weiteren Voraussetzung, daß noch Tempo 80 vorgeschrieben war und Du 160 km/h drauf hattest: Nach ca. 5 km/h Toleranz-Abzug erwarten Dich 750 DM Bußgeld, 36 DM Bearb.gebühr, 4 Punkte und 3 Monate Fahrverbot!
Bei 120er-Begrenzung: kein F-Verbot, 150 DM + Gebühr.
Es gibt aber Richter, die im (genauen) Einzelfall milder urteilen, nach meiner Kenntnis vor allem dann, wenn beispielsweise vergessen wurde, die Begrenzung wieder aufzuheben. Das ist aber - erst recht in der Probezeit - die Ausnahme!

Du schreibst von einem Mietwagen. Das bedeutet, Du bist nicht der Halter. Hier könnte - ich sage das unter Vorbehalt, weil ich sie noch nicht testen mußte bzw. konnte - die hier im Forum bekannte "Alberto-Methode" funktionieren.
Schau mal unter
www.radarforum.de/messages/13/1172.html?987359611
nach, da erklärt Alberto sie genau.
Erkundige Dich aber hier nochmal, wie das in der Probezeit abläuft, denn ich hab den Führerschein gemacht, bevor sie eingeführt wurde.

Viel Glück!

By TMX (160.45.10.9) on Dienstag, den 6. November, 2001 - 13:22:

@Andre, ich hab noch was:

Schau auch hier im "Geschwindigkeitsverstoß"-Forum weiter unten nach "Mietwagen und Alberto-Methode" nach!

By klausk (217.5.91.116) on Dienstag, den 6. November, 2001 - 17:49:

Hallo Andre,
ist das 80er-Schild eindeutig der Baustelle zuzuordnen und kam nach dieser keine weitere Begrenzung?
Wenn ja gilt §41 Abs.7 StVO: "Das Ende der Verbotsstrecke ist nicht gekennzeichnet, wenn das Streckenverbotszeichen zusammen mit einem Gefahrenzeichen angebracht ist und sich aus der Örtlichkeit zweifelsfrei ergibt, von wo an die Gefahr nicht mehr besteht. ..."

Grüße
Klaus


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