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Hypothetischer Fall - Feststellung des Fahrers

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Off-Topic: Hypothetischer Fall - Feststellung des Fahrers
By Alberto (62.224.97.15) on Montag, den 5. November, 2001 - 14:04:

Letzte Woche war ich mit meinem Kollegen - mit seinem Auto - in Hamburg ....
und da haben wir, weil wir doch ziemlich schnell gefahren sind, einmal folgendes Szenario entwickelt.

Wir überholen - mal wieder - lustig ein paar Leute rechts - und fahren auch noch - dank der CD´s ander Sonnenblende - sehr viel schneller, als erlaubt...

Nun werden wir - von einem Privatmann - angezeigt - per Handy - die Polizei lauert uns auf.

Wir sehen dies, daß sie rechts warten - donnern vorbei - erreichen einen kleinen Vorsprung von etwa 200 m - bis die überhaupt starten und sich in den verkehr einfädeln.

Danach halten wir sofort am Standstreifen an - und springen beide aus dem Fahrzeug - und stellen uns hinten zum Kofferraum.

Beide männl - etwa gleich groß - dunkelhaarig - etwa gleich alt.


Die Polizisten werden sofort hinter uns halten - und wir verweigern kollektiv die Aussage....

Was können die tun? Meiner Meinung nach - nichts.

Da es dunkel war, kann auch der "Anzeiger" keine Fahrerbeschreibung abgeben.


Und nun stellt Euch mal vor, ihr fliegt aus der Kurve - und rammt noch einen gartenzaun - und macht genau das selbe....
Polizei rufen wg. Unfallabsicherung - aber ansonsten Aussage verweigern.

Dazu muß natürlich der Fahrersitz die Fingerabdrücke von beiden aufweisen - und die Sitzeinstellung muß für beide (gleich groß) passen.

Dann dürfte nichts passieren, oder?

Was meinen die Experten hier?

By Smith (131.188.243.66) on Montag, den 5. November, 2001 - 14:39:

Wenn auch das Lenkrad, der Schalthebel und der Türöffner jeweils beide Fingerabdrücke aufweisen, kann damit sicher keine Fahreridentifizierung stattfinden.

Da eine OWI oder eine Straftat im Normalfall an EINEN IDENTIFIZIERBAREN Täter gebunden ist, dürfte eine Verurteilung ebenfalls nicht möglich sein. Eine "Gruppe" kann kann höchstens theoretisch anhand von Indizien überführt und bestraft werden. Das Strafrecht bei Verkehrsdelikten dürfte da nicht anders als das allgemeine (gemeinschaftlicher Bankraub) aussehen. Allerdings muß eine Überführung anhand Indizien zweifelsfrei möglich sein. Hieran hapert es hier aber. Wichtig deswegen: beide müssen eisern schweigen.

By traffic (172.177.155.120) on Montag, den 5. November, 2001 - 14:56:

Sieht man ja auch an der Falschaussage von Schäuble und Baumeister: Jeder von beiden behauptet, er selbst hat das Spendengeld angenommen, der Spender schweigt, und somit wird das Ermittlungsverfahren schiedlich-friedlich eingestellt, obwohl einer gelogen haben muß.


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