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Rotblitz - Unklare Situation

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Rotlichtverstoß: Rotblitz - Unklare Situation
By ippich (62.180.203.26) on Mittwoch, den 11. Oktober, 2000 - 20:17:

Komplizierte Situation: Ein Freund von mir ist mit dem Auto meiner Mutter bei ROT geblitzt worden. Die hat der Polizei im Anhörungsbogen (leider) meine Adresse angegeben, ich habe nun eine "Einladung" von der Polizei bekommmen... Was mir unklar ist: Wenn der Verursacher nicht informiert wurde, sondern nur der Halter, wie sieht es dann mit der Verjährung von drei Monaten aus? Außerdem möchte ich den Termin bei der Polizei absagen, in der FAQ wird aber erwähnt, daß die Führung eines Fahrtenbuchs kosten über 200 DM verursacht, wie kommt das zu Stande?

By JoTrocken (62.54.181.75) on Mittwoch, den 11. Oktober, 2000 - 21:33:

Die 3-monatige Frist ist erst unterbrochen, wenn der Täter davon informiert wurde, dass gegen ihn ermittelt wird.

Wie lange ist der Verstoß denn schon her ? Nach einiger Zeit verfällt die Auflage zur Führung eines Fahrtenbuchs nämlcih (...dann kann deine Mutter sich nicht mehr erinnern, wer gefahren ist).

Im Übrigen solltest du zum Polizeitermin hingehen. Du bist nicht auf dem Foto und du weißt nicht, wer gefahren ist. Ist die beste Lösung.

By ippich (62.180.204.14) on Donnerstag, den 12. Oktober, 2000 - 01:16:

Der Verstoß ist ca. 2 Monate her. Wie siehts genau mit der Verjährung der Fahrtenbuch-Auflage aus?

By KJK (194.138.37.46) on Donnerstag, den 12. Oktober, 2000 - 08:47:

ca. 2 Wochen - ist also unproblematisch!

By Alberto (193.159.29.63) on Donnerstag, den 12. Oktober, 2000 - 17:03:

Fast richtig, JoTrocken, aber er soll nicht sagen er weiß nicht, wer gefahren ist, sondern er m u ß die Aussage verweigern.
Also - hingehen schon, Aussage machen: n e i n !!!!
Dann gibt es auch kein Fahrtenbuch und keiner weiß, wie er nun den eigentlichen Fahrer ermitteln soll, der ja auch mit der Halterin, der Mutter in keinem Zusammenhang steht.
Das ist eigentlich der Idealfall für die Verjährung - gegen den wahren Täter, der überhaupt nichts von der Sache weiß.
Anders wäre es, wenn der gute ippich daneben gesessen hätte und auch auf dem Foto ist. Dann würden sie ihn sofort als sicheren Zeugen ausmachen und dann hat er es schwer, denn die Aussage darf er dann nicht verweigern.
Die einzige Zeitverzöderung kann er noch erreichen, indem er zunächst die Aussage verweigert - mit dem Hinweis - er wolle einen Anwalt - zum Zeugenschutz - hinzuziehen. Das geht gerade noch. Aber dann werden sie, wie verrückt drängen, weil sie ja auch wissen, daß der Fahrer noch unidentifiziert ist und daß die Verjährung nahe ist.

By ippich (212.18.75.162) on Montag, den 16. Oktober, 2000 - 11:54:

Aber ist es nicht so, daß der Beifahrer auf dem Foto aus Datenschutzgründen unkenntlich gemacht wird?

By farendil (213.20.176.21) on Montag, den 16. Oktober, 2000 - 14:48:

@ippich:
ja schon, in aller regel auf den fotos, die an den betroffenen geschickt werden.

aber auf der behörde haben die das negativ!


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