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Geblitzt in D - soll ich (CH) zahlen?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: Geblitzt in D - soll ich (CH) zahlen?
By Herbert (212.23.225.18) on Mittwoch, den 31. Oktober, 2001 - 17:25:

Bin auf der Autobahn geblitzt worden, Tacho ca.160
bei Limit 120. Was passiert wenn ich nicht zahle?
wird die schweizer polizei oder behörde
eingeschaltet? und wenn ich wieder in D bin und
kontrolliert werde, muss ich dann mehr bezahlen
(zusatzgebühren oder andere mehraufwendungen)? und
wann verjährt die ganze sache?
mfg
Herbert

By traffic (172.178.58.190) on Mittwoch, den 31. Oktober, 2001 - 18:07:

Da es zwischen der Schweiz und Deutschland kein Rechtshilfeabkommen gibt, kann ein Bußgeldbescheid in der Schweiz nicht vollstreckt werden. Wenn Du also nicht regelmäßig in D bist, kann dir gar nichts passieren. Ob die Polizei die Kennzeichen säumiger Fahrer abrufbar speichert, weiß ich nicht, genauso wie es mit der Verjährung in diesem Fall aussieht. Normalerweise 3 Monate nach Versendung des Anhörungsbogens.

By farendil (217.80.147.84) on Donnerstag, den 1. November, 2001 - 00:49:

@herbert: pass auf, die scheizer spinnen ion der hinsicht etwas. ich habe dort schon mehrfach von einer doppelbestrafung gehört.

der täter hat in deutschalnd sein bußgeld bezahlt (damit ist die sache nach deutschem recht 100% abgeschlossen!!)
als die schweizer behörde davon erfuhr, hat sie noch eine strafe verhängt, da ihr die deutsche zu wenig erschien...


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