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Mein Mietstellplatz wird ständig zugeparkt!!!

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Ruhender Verkehr: Mein Mietstellplatz wird ständig zugeparkt!!!
By Maja (172.178.59.32) on Mittwoch, den 31. Oktober, 2001 - 03:02:

Was kann ich tun?

Mein Stellplatz (zur Miete) wird sehr oft von anderen Anwohnern besetzt, so dass ich diesen nicht nutzen kann.
Einfache Räumungsaufforderungen duch Zettel an die Windschutzscheibe nützen nichts.

Wie kann ich mich dauerhaft wehren? Welche Ordnungswidrigkeit begeht der Falschparker?

By farendil (217.0.227.56) on Mittwoch, den 31. Oktober, 2001 - 03:45:

Keine Owi, da du nur einen Zivilrechtlichen Anspruch hast.

Möglichkeitten dich zu wehren:

a: Abschließbarer Klappbügel

b: Abschleppen/Versetzen lassen des Störers. Die Kosten darfst du zivilrechtlich vom Halter einklagen.

By dsdwä (193.194.7.77) on Mittwoch, den 31. Oktober, 2001 - 13:22:

c: Schild anbringen mit Telefonnummer vom Abschleppunternehmer und dem Hinweis auf die bevorstehenden Kosten.

d: Selbst dahinter stellen, sodaß der Fahrer nicht mehr weg kommt. Aber in der Nähe bleiben und beobachten. Die werden meistens ziemlich happig.

e: Wenn Nachbarn und x-fach verwarnt: Videobeweis führen (wenn möglich) und bei der Hausverwaltung ankreiden.

Mir fallen da noch zig Sachen ein, jedoch nicht ganz legale ;-)
dsdwä

By traffic (172.176.142.188) on Mittwoch, den 31. Oktober, 2001 - 15:13:

Ich halte farendils Klappbügel für die beste Lösung. der Parkplatz bleibt frei, und Ärger gibt es auch keinen.

By Alexander (217.81.137.102) on Mittwoch, den 31. Oktober, 2001 - 16:12:

Wie war denn nochmals die Sache mit der kostenpflichtigen Abmahnung!?


Gruß Alexander

By traffic (172.179.221.212) on Mittwoch, den 31. Oktober, 2001 - 16:24:

Meinst du eine kostenbehaftete Unterlassungserklärung?
Kosten entstehen dabei dem Empfänger nur:

- wenn er die Erklärung unterschreibt
- UND wenn die Gegenseite einen Anwalt eingeschaltet hat UND dies rechtlich erforderlich ist, aber nur für dessen Kosten
- sowie wenn er gegen die unterschriebende Erklärung verstößt.

Das dürfte hier nicht das geeignete Mittel sein.

By NetGhost (62.158.233.36) on Mittwoch, den 31. Oktober, 2001 - 22:31:

Ich hatte mal das gleiche Problem. Ständig stellte sich jemand auf meinen Platz in der Tiefgarage (Büro), meistens "Fremde", also Leute die nicht im Haus arbeiten oder zu besuch sind. Am besten schlägt man diese Parksünder mit ihren eigenen Mitteln. Ich hab mich immer so dahinter gestellt, das der Falschparker nicht mehr weg konnte, hab meine Visitenkarte an den Scheibenweischer geklemmt und bin ins Büro. Dort schnell die Sekretärin informiert und hinter in mein Büro. Wenn dann der Falschparker auftaucht ist meine Sekretärin angewiesen diesen 20 min hinzuhalten "...ist in einer wichtigen Besprechung". Unser "Warteraum" ist während dieser Zeit natürlich auch "belegt" so dass sich der Falschparker 20 min die Füsse am Empfang platt steht bis ich dann "Zeit habe" mein Auto wegzufahren. Das wirkt meistens Wunder.

By farendil (217.80.147.84) on Donnerstag, den 1. November, 2001 - 00:54:

@netgohst+dsdwä: ich kann vor dem eigenmächtigen zuparken nur DRINGENDST warnen!!!

nicht nur, daß der betroffene den spieß einfach umdrehen kann und euer auto abschleppen darf (wobei ihr zu 100% die kosten zu tragen habt), ihr begeht damit auch eine straftat: nötigung!

By NetGhost (62.155.183.151) on Donnerstag, den 1. November, 2001 - 07:37:

@farendil

Das mag sein aber am ende sind diese Leute trotz der Warterei meistens froh das ich sie nicht habe abschleppen lassen. Es handelt sich da nicht um meinen Mietplatz, sondern die Garage gehört mir. Die Einfahrt in die Garage ist für Jedermann verboten, der dort keinen Platz gemietet hat, die Leute wissen meist also schon vorher, auf was die sich einlassen.

By farendil (217.80.144.133) on Donnerstag, den 1. November, 2001 - 08:51:

@netghost: alles richtig - trotzdem ist es eine nötigung.

By Greatblackbird (213.6.143.207) on Donnerstag, den 1. November, 2001 - 18:42:

@NetGhost
Nicht das Fahrzeug des Parkers auf Deinem Parkplatz wäre abgeschleppt worden, sondern Dein Fahrzeug hinter dem Falschparker kann dieser abschleppen lassen und das alles auf Deine Kosten, ohne sich überhaupt bei Deiner Sekretärin zu melden.

By traffic (213.7.128.169) on Donnerstag, den 1. November, 2001 - 19:03:

@Greatblackbird: Das sehe ich anders. Netghost als Eigentümer der Tiefgarage übt das Hausrecht aus, d.h. er allein entscheidet, ob und wer abgeschleppt wird. Den unberechtigten Parker könnte er sogar wegen Hausfriedensbruch anzeigen.

By farendil (217.0.227.100) on Donnerstag, den 1. November, 2001 - 19:17:

@traffic: glaub es mir einfach: das zuparken eines fremden pkw stellt sogar auf dem eigenen grundstück den straftatbestand der nötigung dar.

der betroffene kann das blockierende fahrzeug jederzeit auf dessen kosten entfernen lassen.

By traffic (213.7.128.169) on Donnerstag, den 1. November, 2001 - 19:26:

@farendil: Gilt das nicht nur für öffentlich zugängliche Flächen? Außerdem könnte er doch dem vom Gegner bestellten Abschlepper die Einfahrt untersagen.

By farendil (217.0.227.100) on Freitag, den 2. November, 2001 - 00:58:

@traffic: die tiefgarage ist ja scheinbar öffentlich zugänglich (keine schranke, poller, absperrkette etc.)

By traffic (172.179.97.179) on Freitag, den 2. November, 2001 - 13:48:

@farendil: Ja, eine Kette sollte man allerdings wirklich mindestens davorsetzen.

By NetGhost (217.84.100.237) on Samstag, den 3. November, 2001 - 11:04:

@farendil

Die Tiefgarage ist nicht öffentlich zugänglich. Ein el. Tor und mehrere Einfahrt-verboten-für-unbefugte-Schilder "sichern" die Einfahrt. Ich hab keine Ahnung wie die Leute da immer reinkommen.

Gruss aus dem Urlaub! Und tschüss

By Alexander (217.81.131.127) on Samstag, den 3. November, 2001 - 11:09:

@Net-Ghost

da hätte ich dann eine Idee - besser als zuparken... wenn alle mitarbeiter da sind und eben einer der nich reingehört: Tor zu - sicherung raus und wenn derjenige dann meckert sagen "tja tut mir leid, tor ist kaputt... muß erst ein techniker kommen dauert ca. 2-3 h.... ach ja - was machen sie eigentlich in meiner garage?" - ist besser ls zuparken weil keine nötigung (zumindest kann man sie nicht erkennen... *gg*

Gruß Alexander

By Greatblackbird (213.23.36.12) on Samstag, den 3. November, 2001 - 13:21:

@Alexander
Elektronische Tore müssen immer eine manuelle Öffnungsmöglichkeit haben. Ansonsten darf das Tor gar nicht betrieben werden und der Betreiber würde sich strafbar machen.

By Alexander (217.81.131.127) on Samstag, den 3. November, 2001 - 13:44:

@gratblackbird
ist ja auch okay.... nur muß ja nicht jeder unbedingt wissen wie die entriegelung funktionert... die sekretärin weiß es nicht und der chef macht sich die finger nicht schmutzig... soll er es selber aufmachen - in beisein von netghost und ihm bei der gelegenheit erklären warum er in der garage parkt... immerhin ist es dann immernoch keine nötigung... 8...die man erkennen kann...)

Gruß Aöexander

By Greatblackbird (145.254.144.93) on Samstag, den 3. November, 2001 - 19:10:

@Alexander
So gesehen hast Du schon recht, aber wenn jemand trotz der Parkverbothinweise und Erkennung einer privaten Garage so dickfällig ist, trotzdem dort zu parken, der wird das nach so einer Aktion erst recht wieder tun. Dann weiß er ja, wie das Tor aufgeht.

By Alexander (217.81.131.127) on Samstag, den 3. November, 2001 - 19:52:

... dann geht man halt notfalls auch einen schritt weiter... wenn die karre drin ist macht man dicht - verrammelt alles und laber was von wegen einbruchgefahr etc... und bei der gelegenheit macht man saftige anzeigen wegen hausfriedensbruch...
...und wenn alles nichts hilft dann werden mitarbeiterfahrzeuge mit einer elektronik ausgerüstet welche die selbstschussanlage anweist auf die entsprechende fahrzeuge nicht zu schießen *g*


Gruß Alexander

By Greatblackbird (145.254.151.218) on Sonntag, den 4. November, 2001 - 11:57:

@Alexander
Verriegeln und verrammeln wegen Einbruchgefahr von außen ist OK. Das Tor muß aber trotzdem vonn innen zu öffnen sein und ein Öffnen für die Feuerwehr von außen muß auch gewährleistet sein. Eine weitere Diskussion über den Brand- und Personenschutz sollten wir aber nicht in diesem Thread weiterführen.

Eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch hätte wohl nur Erfolg, wenn das Tor von vornherein geschlossen (nicht verschlossen) wäre und der Falschparker dieses selbst geöffnet hätte, um dort zu parken. Aber das scheint ja hier der Fall gewesen zu sein.

By Krababbel (217.50.124.123) on Freitag, den 9. November, 2001 - 11:06:

Noch eine kurze Anmerkung zur Nötigung: N.ist das Erzwingen oder Verhindern einer Handlung mit ungesetzlichen Mitteln. Da auf einem Privatgrundstück der Besitzer (i.d.R. der Eigentümer) das Hausrecht hat, ist ein Benutzen seines Grundstückes nicht ungesetzlich. Wie er es benutzt, ist nur im Rahmen des Nachbarschaftsrechts relevant, sonst nicht. Er kann darauf parken, wo er will, auch hinter einem anderen Auto. Hingegen begeht jemand, der unberechtigterweise ein (gekennzeichnetes) Privatgrundstück benutzt Hausfriedensbruch. Er kann natürlich nicht von einem fremden Privatgrundstück jemanden abschleppen lassen. Falls das doch irgendwo passiert ist, wäre das ein Fall für Anwalt und Gericht.

Gruß Krababbel

By farendil (217.0.227.112) on Freitag, den 9. November, 2001 - 13:16:

@krababbel: wie kommst du denn auf den trichter?
nein, im ernst, ich WEISS, daß das zuparken eines fremden pkw auch auf dem privatgrundstück eine nötigung darstellt.


ob das verhalten ein hausfriedensbruch ist ode rnicht, spielt keine rolle, du darfst au eine ungesetzliche tat nicht mit einer ebensolche antworten. (gäbe noch mal eine extra bestrafung).
ausnahmen bilden hier notwehr- und notstandshandlungen, aber die sind ja gesetzlich gedeckt.

By krababbel (217.50.109.184) on Freitag, den 9. November, 2001 - 14:07:

@farendil:
das ist ja eine Klasseerwiderung, ich WEISS nämlich auch, was eine Nötigung ist und was nicht.

By farendil (217.0.227.112) on Freitag, den 9. November, 2001 - 14:47:

@krababbel: keine lust mich mit dir zu streiten. ich schlage vor, daß ich auf deinem privatgrundsrück parke und du mich (anstatt mich abzuschleppen) zuparkst.
den rest erklärt dir dann der richter!

By krababbel (145.254.81.113) on Freitag, den 9. November, 2001 - 18:33:

@farendil:
Mache das bloß nicht mal wirklich. Richter urteilen nicht so wie du es willst.

By Grobi (217.85.42.64) on Donnerstag, den 15. November, 2001 - 18:34:

Hatte das Problem auch mal, der Wagen des Fremdparkers war aber offen und der Parkplatz etwas abschüssig...
Handbremse gelöst, der Wagen stand quer aufm Radweg und wurde abgeschleppt *grins* Ich hab mich köstlich amüsiert...
Grobi

P.S. Er hat seitdem nicht mehr dort geparkt *g*


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