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Fahrverb.droht-will anderen Fahrer angeben.Klappt´s?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: Fahrverb.droht-will anderen Fahrer angeben.Klappt´s?
By Vielpendler (212.144.59.1) on Sonntag, den 28. Oktober, 2001 - 13:33:

Bin gestern (25.10.01) mit 30 drüber auf der BAB geblitzt worden.Das letzte Bußgeld (236DM+3Punkte+Fahrverbot) war am 1.12.00 rechtskräftig.
Der AB läßt ja noch auf sich warten.
Wenn ich jetzt meinen Bruder als Fahrer angebe,überprüfen die das?,(sieht mir net sehr ähnlich!)oder bekommt er nur einen AB auf dem er das zugibt? Oder wie lauft das?Er würde die Punkte auf sich nehmen,ist noch clean in Flensburg!!
Außerdem bin ich ab 21.11 nachweisbar im Urlaub.
Was passiert wenn mein Bruder den AB ausfüllt,reinschreibt das er es war?(Unterschriftsfälschung)

Was würdet ihr mir sonst raten?
Bin für alle Tips dankbar.

Mfg Mario

By Greatblackbird (213.6.153.163) on Sonntag, den 28. Oktober, 2001 - 14:45:

Über die Suchfunktion findest Du einiges zu diesem Thema. Ansonsten melde Dich nochmal, wenn was gekommen ist. Wenn Du im Urlaub bist, kannst Du die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand beantragen. Das hätte keine Nachteile für Dich.

By Alberto (62.224.96.129) on Sonntag, den 28. Oktober, 2001 - 14:52:

Dann mach es doch gleich richtig....
Der Bruder soll den AB ausfüllen und sich als Fahrer angeben - Daten eintragen - alles zugeben (ankreuzen) und nach ca. 10 Tagen wegschicken....

Dann werden die normalerweise nicht stutzig und schicken dem Bruder einen BuGeBe - so irgendwann nach ca. 4 Wochen...

Dann beginnt das Spiel...

Er schreibt einen Brief - mit Einschreiben-Rückschein - an diese Bußgeldstelle und erhebt formell "Einspruch"

Als Begründung gibt er an, er möchte seinen Anwalt befragen... (wörtlich!!)

Nun werden die ca. 3 - 4 Wochen warten.... dann könnte es passieren, daß ein Polizist beim Bruder auftaucht, um ihn mit dem Foto zu vergleichen....

Dies sollte er verhindern, indem er nicht aufmacht - oder noch besser.... seine Geschäftsadresse (schon im AB) angegeben hat, wo ihn seine Sekretärin abschirmt. (Nicht da - auf geschäftsreise - er wird sich melden usw.)

das Thema heißt "Zeit gewinnen" - und zwar so lange, bis exakt 3 Monate ab Ausstellungsdatum des ersten Anhörungsbogens gegen den wahren Täter, also gegen dich - vergangen sind.

Danach kann er sich entweder... nicht äußern - oder angeben, erhabe nochmals im Terminkalender nachgesehen, er sei an diesem Tage gar nicht gefahren.

In jedem Falle kann er ein Aussagverweigerungsrecht geltend machen, denn - als Betroffener muß er nicht aussagen und als Zeuge auch nicht, denn er ist ja dein Bruder!

Und du? na ja, gegen dich ist alles 3 Monate nach Ausstelldatum des ersten AB verjährt!

Viel Erfolg

By Vielpendler (212.144.59.136) on Sonntag, den 28. Oktober, 2001 - 18:24:

Liebe Leute

Zunächst mal 1000X Danke.

Trotzdem nochmal zur Sicherheit.
Hat es keine Konsequenzen wenn mein Bruder wissentlich eine falsche Aussage macht?
Hebt die Bußgeldstelle die Fotos vom letzten Vergehen auf um diese zu vergleichen?
Die Schwachstelle ist halt das "nicht erkannt werden".Das Risiko ist schon ziehmlich groß,zumal die meisten Leute bei grünen Uniformen kleinlaut alles zugeben,man will ja keinen Ärger.
Meine Strategie,das BuGe umzuleiten ist meiner Meinung nach ungefährlicher,zumal in30 Tagen meine Jahresfrist abgelaufen ist.Dann könnte ich ja,im Falle eines Falles meinem Bruder beistehen.

Mfg

Mario

By Greatblackbird (213.6.141.193) on Sonntag, den 28. Oktober, 2001 - 18:37:

Das mit dem Ablauf der Jahresfrist hat sich für Dich erledigt. Es gilt ein Jahr ab der der Rechtskraft eines Bußgeldbescheides bis zur Tat des nächsten Vergehens über 25 km/h. Du solltest es wenn so machen, wie Alberto es beschrieben hat. Passieren kann Deinem Bruder nichts, er hat ja nicht wissentlich einen falschen Fahrer benannt und Irren ist menschlich.


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