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BAB 80 erlaubt mit 128 geblitzt = 48 zuviel – FS 4 Wochen weg!

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: BAB 80 erlaubt mit 128 geblitzt = 48 zuviel – FS 4 Wochen weg!
By Jens (168.143.112.8) on Samstag, den 27. Oktober, 2001 - 23:03:

Hallo èrstmal,

bin auf der leeren Autobahn in der Abenddämmerung mit 128 km/h geblitzt
worden. Bislang fuhr ich ohne Punkte + Strafmandate etc., bin sogenannter
(unerfahrener) Ersttäter.

Trotz Abenddämmerung und auf einer Blitzdistanz von ca. 40 m !!!, ist
das Foto von mir gestochen scharf und ausgezeichnet gelungen L.
Muss `ne moderne Kameratechnik gewesen sein....

Da Firmenwagen, wurde das Bild gleich mitgeschickt – und befragte
Personen in der Fa. erkannten mich sofort, die Behörden waren mal wieder
sehr glücklich.

Habe selber Schuld, und somit sind die Punkte und 1 Monat Fahrverbot
ok.
Brauch den FS aber im Job jeden Tag. Bin u. a. im Außendienst.....
Da ich nicht im Verkehrsrechtsschutz bin, frage ich einfach mal das
Fach-Forum.

a)
da der „ Vorgang „ am 24.10.2001 zugestellt wurde muß ich der
nächsten Zeit die Pappe abgeben.
Ich hörte, man kann nach Einvernehmen mit „irgendeiner“ Behörde
den Zeitpunkt abstimmen. Ich hörte bis zu max: 4 Monaten nach Zugang
des offiziellen Dokumentes.
Stimmt dieser Sachverhalt?

b)
macht es Sinn, es allein zu versuchen , die ausgesprochene Strafe
(Punkte, Geldstrafe, 1 Monat Fahrverbot) in eine höhere Geldstrafe
mit „Bewährung“ (meinetwegen bis zu drei Jahren etc.) – dann
jedoch ohne Fahrverbot , zu „wandeln“ – und geht so etwas
überhaupt heute noch – fast im Jahre 2002?

Sollte ich im Forum zu diesen Fragestellungen Kommentare von den
Moderatoren übersehen haben...., sorry, dann hab ich da was übersehen.

Alberto-Methode u. ä. entfällt ja leider, da meine Firma ja bereits alles veranlasst
und mir zur Erledigung.... übergeben hat.

Für Tips wäre ich dankbar,
Gruß Jens

By farendil (217.0.227.5) on Sonntag, den 28. Oktober, 2001 - 11:19:

a:ab rechtskraft de bg-bescheides kannst du dir innerhalb von 4 monaten den abgabetag selber aussuchen.

b:bewährung gibt es nicht, nur erhöhte geldbusse auf (mind.) das doppelte. dazu muß daß fahrverbot aber BELEGBAR eine aussergewöhnliche härte darstellen (z.b. jobverlust, pflegebedürftige angehörige) und die 4 monatsregelung darf diese härte nicht aufheben können.
versuchen kannst du es auch ohne anwalt. ich würde dir ein persönliches gespräch mit der zuständigen sachbearbeiterin empfehlen.
gefällt dir die entscheidung nicht, kannst du es auch noch vor gericht versuchen.
geht auch ohne anwalt, aber würde ich dir den vor gericht empfehlen.


Alberto-Methode u. ä. entfällt ja leider, da meine Firma ja bereits alles veranlasst
und mir zur Erledigung.... übergeben hat.

hä???
wie jetzt?
verstehe ich das richtig, daß an die firma ein a-bogen ging und du den in die hand gedrückt bekommen hast und dich jetzt selber angeben sollst???

By Jens (62.224.102.180) on Sonntag, den 28. Oktober, 2001 - 12:19:

@farendil

wie jetzt?
verstehe ich das richtig, daß an die firma ein a-bogen ging und du den in die hand gedrückt bekommen hast und dich jetzt selber angeben sollst???


--------------------------------------------------------------------------------

korrekt.
War und ist so. Fürsorglich, oder?? Bild war gleich dabei, und mein Foto im Kfz ist absolut gelungen! :-((

Ich bin völlig überrumpelt worden, wurde vor vollendete Tatsachen gestellt.
Da die Kfz bei uns eindeutig zugewiesen sind, gab es für die abwickelnde
Abteilung keinen Zweifel richtig gehandelt zu haben.....!
Nun ist die Bescherung da, aber wie gesagt, ist ok, weil es meine
Dusselligkeit war, habe einfach nicht aufgepaßt - und außerdem war weit und breit kein Auto auf der BAB, außer dem Blitzer....! Und dieser hatte sich so gut versteckt war wirklich nicht zu erkennen. Erst nach dem Blitz verriet sich die Meßstelle, wirklich gut gemacht.
Im Entfernung schätzen habe ich eigentlich keine Probleme. Aber auf 40/50 Meter
gestochen scharfe Bilder zu produzieren ist schon ein Hammer. Bis vor wenigen Wochen hoffte ich noch es sei lediglich so eine Art Testblitz...

Nochmals schönen Dank für den Tip mit der Sachbearbeiterin, werde wohl am
besten das Gespräch suchen...., um überhaupt noch eine Chance zu haben.

Danke + Gruß
Jens

By farendil (217.0.227.5) on Sonntag, den 28. Oktober, 2001 - 12:46:

@jens: hat die firma oder du schon auf den anhörungsbogen geantwortet und dich als fahrer angegeben oder kennt die BEHÖRDE deinen namen noch nicht??

By Jens (62.224.102.22) on Sonntag, den 28. Oktober, 2001 - 13:48:

@Farendil
Die Firma hat aufgrund des Fotos brav geantwortet, weil die Lage klar war.Fahrer war eindeutig zu erkennen, was gibt es hier wohl noch zu dementieren..., meinte die zuständige Stelle in meiner Firma.

Welche Konsequenzen die (gutgemeinte!?) Antwort nach sich ziehen würde, wurde wohl nicht bedacht.
Den Befragungen nach, hat sich die zuständige Stelle nichts dabei gedacht, dieser Fall wurde wie jeder andere für die Kraftfahrer/Fahrzeugführer abgewickelt.
Gruß
Jens

By Greatblackbird (213.6.153.163) on Sonntag, den 28. Oktober, 2001 - 15:07:

Immer dasselbe! Es geht keine Behörde etwas an, welche Fahrzeuge von welchen Fahrern benutzt werden. Warum machen Firmen immer dieselben Fehler? Grundsätzlich kann die Aussage verweigert werden. Egal, ob Du Dich nun für schuldig bekennst, Nachteile hat die Firma sicherlich auch dadurch, wenn Du 4 Wochen ohne Führerschein bist. Mit gutgemeinter Antwort hat sowas nichts mehr zu tun *kopfschüttel*

Nun kannst Du den Schaden nur noch begrenzen. Eine Ausstellung einer "Führerscheinunabkömmlichkeitsbescheinigung" von Deiner Firma ist wohl jetzt das Mindeste, was Du erwarten kannst.

By Hans Maier (212.79.34.187) on Sonntag, den 28. Oktober, 2001 - 15:10:

@Jens
Bezüglich Deiner Frage

"macht es Sinn, es allein zu versuchen , die ausgesprochene Strafe
(Punkte, Geldstrafe, 1 Monat Fahrverbot) in eine höhere Geldstrafe
mit ?Bewährung? (meinetwegen bis zu drei Jahren etc.) ? dann
jedoch ohne Fahrverbot , zu ?wandeln? ? und geht so etwas
überhaupt heute noch ? fast im Jahre 2002?"

Ich verhandle seit ca. 2,5 Jahren(!) mit dem Amtsgericht München über einen gleichartigen Fall:
32 innerorts zu schnell ==> 1Monat + 200DM

Meine Daten: 50tkm pro Jahr im Außendienst + keine Punkte

Entscheidung des Amtsrichters: 0Monate + 500DM

Der Oberstaatsanwalt legt Rechtsbeschwerde ein und das bayerische Oberlandesgericht stimmt zu: Neuverhandlung beim Amtsgericht.

Das Ganze hat sich nun schon 3x(!!!) wiederholt. Wenn das Oberlandesgericht wieder zustimmt, dann muss ich noch ein viertes Mal hin. Es war übrigens immer der gleiche Richter - wir kennen uns mittlerweile schon recht gut und dementsprechend humorvoll sind auch die Neuverhandlungen. Mein Anwalt sagt, es könnte prinzipiell noch mehrere Jahre so weiter gehen. Na, wenn die sonst nichts zu tun haben...
Wer weiß, vielleicht liegt's aber auch nur daran, dass ich hier in Bayern sitze.

Am Anfang wollte ich eigentlich nur mal sehen, ob ich damit durchkomme, aber dass das so lange läuft, hätte ich nicht gedacht. Hätte ich damals gleich zugestimmt, wären die Punkte bereits gelöscht. Aber so darf ich mich darauf freuen, dass ich irgend wann einmal Punkte für etwas bekomme, an das ich mich dann wahrscheinlich gar nicht mehr erinnern werde. Ach ja und - wenn ich Pech habe - dann muss ich doch noch den Lappen für einen Monat abgeben. Aber dann habe ich das gute Gefühl, die Arbeitsplätze der Richter und Staatsanwälte für einige Jahre gesichert zu haben. Sei's drum...

Fazit:
Wenn Du's machen willst wie ich, dann brauchst Du:
1. eine großzügige Rechtschutzversicherung
2. einen brauchbaren Anwalt
3. einen einsichtigen Amtsrichter
4. viel Geduld
gut wären auch noch:
5. nicht in Bayern zu wohnen
6. einen gnädigen Oberstaatsanwalt und/oder ein einsichtiges Oberlandsgericht zu haben

By Greatblackbird (213.6.153.163) on Sonntag, den 28. Oktober, 2001 - 15:29:

@Hans Maier
Allein aufgrund des langen Zeitraums zwischen Verstoß und heute ist ein Fahrverbot nicht mehr gerechtfertigt, wenn zwischenzeitlich nichts mehr vorgefallen ist. Darüber gibt es auch Grundsatzurteile. Anscheinend liegt das wirklich an Bayern ;)

By farendil (217.0.227.5) on Sonntag, den 28. Oktober, 2001 - 16:23:

@hm: lustig, das hattest du doch schon mal geschrieben, oder??

ich habe nämlich vor einiger zeit asuf so einen fasll geantwortet, daß bei einem fahrverbot ein zeitlicher zusammenhang zur tat bestehen muss, da dieses eine denkzettelfunktion erfüllen soll.
bei mehr als 2 jahren ist auch beim besten willen selbst in bayern kein zeitlicher zusammenhang mehr zu sehen.


im übrigen fällt mir noch etwas ein: nach 2 jahren müßte die sache endgültig verjährt sein.
es handelt sich bei dir zwar um eine rechtsbeschwerde, aber wenn neu verhandelt wird...?

@jens: einen aderen als fahrer angeben, kann immer noch funktionieren, aber der erfolg ist fraglich..

By Hans Maier (212.79.35.109) on Sonntag, den 28. Oktober, 2001 - 18:07:

@farendil
ja, stimmt. Die Situation von Jens kam mir so bekannt vor, da konnte ich einfach nicht widerstehen.

Das mit dem zeitlichen Zusammenhang bringt mein Anwalt seit den letzten Monaten schon fast gebetsmühlenartig vor, aber dem Oberstaatsanwalt ist das völlig wurscht. Der ist nur heiß drauf zu beweisen, dass es keinen Grund auf dieser Welt gibt, den Lappen nicht abgeben zu können: z.B. wenn man ohne seinen Lappen arbeitslos wird, dann kann man sich ja nach einem Monat wieder einen neuen Job suchen. Das klingt in meinen Augen fast so, als hätte ich jemanden umgebracht. Und das wegen gerade mal 2km/h über den +30, auf einer großen 6 spurigen Ausfallstraße, ohne Fußgänger in der Nähe, bei trockenem Wetter und auch nur während eines kurzen Überholvorganges. Ist den Leuten alles sch... egal. Zu schnell ist zu schnell und damit basta!

Mal sehen ob das bayerische Oberlandsgericht jetzt endlich mal auf den Zug des fehlenden zeitlichen Zusammenhangs aufspringt und die Sache beendet.

Betriff Verjährung:
Da die Sache in regelmäßigen Abständen immer wieder neu aufgerollt wird, beginnt die Frist auch immer wieder neu zu laufen (laut meinem Anwalt gibt es daran leider nichts auszusetzen).

Ich werd' euch auf dem laufenden halten...

By dagegen (134.147.7.109) on Sonntag, den 28. Oktober, 2001 - 18:09:

Unglaublich, aber wahr:
§32 OWiG (2) "Ist vor Ablauf der Verjährungsfrist ein Urteil des ersten Rechtszuges oder ein Beschluss nach §72 ergangen, so läuft die Verjährungsfrist nicht vor dem Zeitpunkt ab, in dem das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen ist."

By Jens (62.224.104.166) on Sonntag, den 28. Oktober, 2001 - 20:28:

@ "an alle"
Werde mich bemühen einen machbaren Weg zu finden.
Ihr habt mir auf jedenfall moralische Unterstützung gegeben, das hilft vorerst weiter.

Jens

By farendil (217.0.227.5) on Sonntag, den 28. Oktober, 2001 - 23:46:

@dagegen: danke! genau wie ich es mir schon gedacht hatte.
ansonsten wäre man nach 2 jahren aus dem schneider, auch mit allen verjährungsunterbrechenden maßnahmen..


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