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Die Irreführung beginnt mit der "Zulassung"

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Allgemein: Die Irreführung beginnt mit der "Zulassung"
By Alberto (62.224.97.145) on Donnerstag, den 25. Oktober, 2001 - 10:15:

Ich muß euch heute einfach was erzählen, was ich gestern auf unserer Kfz.-Zulassungsstelle erlebt habe.

Also, ich habe mit meinem GmbH-Geschäftsführer zusammen aine neue kleine Firma gegründet, die die Rechtsform einer GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) hat.

Das ist nichts anderes, als eine Einzelfirma, die aber aus 2 oder mehr Personen(Partnern) besteht.

Nun darf - nach unserer Zulassungs-Verordnung aber keine Einzelfirma mehr mit ihrem Firmen-Namen eingetragen werden, sondern man will die Autos solcher Firmen nur auf die Inhaber zulassen - mit deren vollem Namen.
So weit so gut.
Dafür muß man dann auch den Gewerbeschein, bzw. die Gewerbeanmeldung (kostet 30 DM) vorlegen, um die Rechtmäßigkeit und die Existenz einer solchen Firma zu beweisen. Auch kein Problem.

Jetzt kommt es aber....
Da es sich bei uns um 2 Personen handelte, konnte und wollte die Zulassungsstelle diese beiden aus Platzgründen nicht eintragen, sondern wir mußten uns für 1 Namen entscheiden.
Dieser wurde dann mit dem Zusatz "u.a." was eben und andere heißen soll, versehen.

Jetzt kommt der Gag!

Wir haben natürlich nicht mich da eingetragen, sondern meinen Partner, der gar nicht in unserer Stadt wohnt.

Da Steht jetzt drin...
Vorname - Name u.a. + Geschäftsadresse.

Wie wollen die diesen Menschen jemals finden?

Tagsüber in der Firma? Das ist nur ein Werbemittellager, in dem nur ein Rentner halbtags arbeitet, der tatsächlich aber ab und zu mit diesem alten Auto (es ist ein Fiat Fiorino - zu Transportzwecken) fährt.

Zugelassen ist der Wagen auf einen Mann, den sie in unserer Stadt überhaupt nicht kennen.

An der Firmenanschrift treffen sie diesen auch niemals an.

Wo sollen sie ihn also suchen?

Daß es sich dabei um eine Firma handelt, die möglicherweise noch andere Partner hat, merken sie zwar durch den Zusatz u.a. - aber, wer das sein könnte, weiß nur das Gewerbneamt - darauf hat die Polizei aber keinen direkten Zugriff.

Mein Tipp also....
Wenn ihr sicher sein wollt - vor Verfolgung, meldet eine kleine Firma an - zusammen mit einem Partner... kauft euch eure Autos auf diese Firma (Mwast-Pflicht = 16% Vorteil) - betreibt diese Gewerbe (was auch immer - Internetentwicklung o.ä.) für mindestens 5 Jahre nebenbei (Dann wird das Finanzamt meckern, weil es keine Gewinne sieht) - und fahrt lustig durch die Gegend.

Einzige bedingung:
Der eingetragene Partner darf nicht im Ort der Firma wohnen!

Lustig oder?

By NetGhost (213.7.54.22) on Donnerstag, den 25. Oktober, 2001 - 12:23:

@Alberto

Das ist natürlich eine feine Sache, das muss ich mir gut merken. Seit wann kann man den keine Firma mehr (allein) eintragen lassen? Bist Du außerdem sicher das das Finanzamt sich 5 Jahre Zeit lässt mit meckern?

By alfa (195.124.135.7) on Donnerstag, den 25. Oktober, 2001 - 14:00:

@netghost
Bei GmbH s oder AG´s etc wird immer noch die Firma als juristische Person eingetragen. Bei Einzelkaufleuten und GbR´s wird die natürliche Person eingtragen. Der spezielle Charm liegt hier darin, dass es eine GbR ist, also zwei natürliche Personen. Da kann man sich den raussuchen, der nicht am Firmensitz wohnt. Beim Einzelkaufman geht das schon nicht mehr, denn da ist in aller Regel der Wohnsitz und Firmensitz identisch.

By Smith (131.188.243.66) on Donnerstag, den 25. Oktober, 2001 - 14:26:

Das dürfte in der Tat funktionieren. Wird man mit einem so zugelassenen FZ geblitzt, geht wahrscheinlich ein Zeugenfragebogen an die Firmenadresse. Dann nur Pflichtangaben und keine Aussage zur Sache. Bei Polizeibesuch sagen die in der Firma Anwesenden (falls welche da), man kenne den Fahrer nicht. Das müssen die ja auch nicht. Es gibt viele GbRs, wo die Angestellten nicht alle Gesellschafter kennen. So, jetzt herrscht wirklich Ratlosigkeit. Ein Abgleich des Fotos mit den Einwohnermeldeämtern dürfte ausscheiden, da man nicht weiß, wo NAME - VORNAME wohnt. Es sei denn, der Partner hat einen Namen, der in Deutschland nur selten vorkommt. Dann könnte man ihn über eine Telefon-CD ausfindig machen. Im Normalfall wäre der Aufwand wahrscheinlich riesengroß. Also, das scheint mir eine ziemlich sichere Sache, wenngleich theoretisch noch ein Fahrtenbuch in Frage kommt. Nennen wir die Methode einfach AlbertoII.

@netghost
Was alberto mit den 5 Jahren (Finanzamt) gesagt hat, stimmt aus meiner Erfahrung schon. Und selbst danach reicht je ein kleiner Gewinn für ein paar Jahre. Autos auf ein Einzelunternehmen oder eine GbR zulassen, ging Anfang der 90er Jahre noch. Wann es geändert wurde, weiß ich aber auch nicht genau.

By traffic (172.177.203.217) on Donnerstag, den 25. Oktober, 2001 - 15:11:

Nach 5 Jahren ist das Fahrzeug vollständig abgeschrieben, kann also wertlos ins Privatvermögen übernommen oder verkauft werden;-) Und das Finanzamt wird zwar meckern (ich habe da 8 Jahre Stillschweigen in Erinnerung), aber wenn man eine unternehmerische Tätigkeit nachweist, können die nichts dagegen machen, auch ohne Gewinn.
Einen Haken hat das ganze aber: Die Miteigentümer müssen sich gegenseitig voll vertrauen können. Sie haften nämlich füreinander mit ihrem Privatvermögen!

By Alberto (62.224.97.227) on Donnerstag, den 25. Oktober, 2001 - 16:35:

Logisch - das mit der Haftung stimmt.
Dennoch kann man einen Gesellschaftervertrag machen, in dem z.B. vereinbart wird, daß keine Schulden gemacht werden dürfen und daß Geschäfte ab 500 DM jeweils zustimmungspflichtig sind.


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