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Videowagen

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Allgemein: Videowagen
By Ninja (213.23.43.234) on Mittwoch, den 24. Oktober, 2001 - 03:14:

Hi

ich bin nun 27.07. von auf der Berliner AVUS (Stadtautobahn) gefilmt worden, hier der Ablauf:

ich fahre als Motorradfahrer auf der Autobahn auf, reihe mich im dichten verkehr auf der 2spurigen Überholspur hinter nem Auto ein (100 ist erlaubt), fahre gemütlich hinterher (was soll das Drängen, schliesslich ist ja eh kaum Überholmöglichkeiten vorhanden) mit ca 80-90 km/h hinterher. Nach ein paar km wird die Spur dreispurig, der Verkehr ist erheblich freier geworden, die Dame im Wagen vor mir bleibt auf der Überholspur, zuckelt mit 90-100km/h vor sich hin. Nach weiteren paar km fahre ich nun ihr dichter auf, um zu signalisieren dass ich an ihr vorbei will, lasse mich wieder kurz hängen. Die Dame in dem PKW bleibt standhaft auf der Überholspur stehen, obwohl rechts zig Möglichkeiten waren, sich da einzuscheren.Also fahre ich wieder dicht auf und warte dass sie sich einschert, sie bleibt weiter auf der Spur, da wird es mir zu bunt: den Verkehr mit 90-100 auf der 3spurigen Überholspur (100 erlaubt)aufzuhalten, also schere ich nach rechts aus, überhole ein Auto auf der Mittelspur und schrer dann mich wieder nach links auf die Überholspur ein.

Kurz daraufhin zuckte auf der Strasse etwas (war Dämmerung), ich fahre weiter, nach 2 km zuckt es wieder, also Blaulicht.... Papiere werden angefordert, dann durfte ich mich auf Video bewundern (ich bin laut Beamte im Wagen zu dicht aufgefahren, habe dann von rechts überholt). Nachdem sie meine Personalien vermerkt hatten durfte ich weiterfahren.

Nun hier meine Fragen:

- die Verjährungsfrist tritt doch auch hier ein (3 Monate)?! Habe bislang nullkommanix vom Amt o.ä. bekommen!

- die 3 Monate heissen also 27.7. plus 3 Monate plus 2 Wochen Zustellzeit?

- darf ich - falls doch so ein Schreiben vom Amt kommt - mich auf das Video berufen, und hinweisen, dass die Dame mich dazu geradezu genötigt hat?

- Wenn ich Post bekomme: muss ich die Post annehmen (bekomme ich dieses Schreiben als Schriftstück von der Post persönlich ausgestellt?) bzw. Ich habe ihren Brief "gar nicht erhalten" (im Augenblick sind ja die Milzbrandfälle aktuell)! Oder muss die Polizei da nachweisen, dass sie mir was zugeschickt haben?

- was meint ihr sonst dazu bzw was müsste ich wissen?

Das war´s erst mal!

By StefanK (63.193.210.111) on Mittwoch, den 24. Oktober, 2001 - 04:29:

@Ninja

1. Es tritt keine 3-monatige Verjährungsfrist ein, da Du direkt nach Begehen der Ordnungswidrigkeit ermittelt wurden bist (durch Anhalten).

2. Wenn sie tatsächlich 90-100 bei erlaubten 100 gefahren ist, wars wohl keine Verkehrsbehinderung (nach Rechtsaufassung) und sie machen Dich klassisch zum "bösen Drängler". Das Video auf jeden Fall anfordern und einen Anwalt konsultieren.

3. Die Post hinterlegt den Brief auf dem Postamt zur Abholung, wenn sie Dich nicht antreffen. Nicht abholen bringt gar nichts, die Zeit läuft ab dem "Zustellungsversuch", der vorne auf dem Briefumschlag vom Postboten vermerkt wird.

Ansonsten:

Dass Du rechts überholt hast ist wohl weniger tragisch (wenn Dein Punktestand nicht schon ein kritisches Stadium erreicht hat)- davon abgesehen lässt da wohl auch kaum was dran rütteln , schlimmer könnte sein, wenn sie Dir das "Drängeln" als Nötigung auslegen. Da also auf jeden Fall einen Anwalt das Video angucken lassen, Nötigung wäre eine Straftat und das kommt nicht so gut. Aber bevor Du Dich in Unkosten stürzt (eine Verkehrsrechtsschutz wäre gut) erstmal den BG-Bescheid abwarten, was da drin steht. Unsere Experten wissen wie immer sicher noch mehr als ich. :-)

Grüsse

Stefan

By alfa (195.124.135.7) on Mittwoch, den 24. Oktober, 2001 - 08:43:

Nee, so wie ich es im Kopf habe, beträgt die Verjährungsfrist in diesem Falle selbstverständlich 3 Monate plus 14 Tage . Begonnen hat sie aber mit der Personalienfeststellung. Die Personalienfeststellung hat die mit Abschluss der Tat begonnenen Laufzeit unterbrochen; aber das ist Haarspalterei, denn da handelt es sich ja nur um Minuten. Sie ist wieder neu das Laufen angefangen, als die Zivilbullen verschwunden sind. D.h. innerhalb dieser 3Mon + 14d muss der BG Bescheid kommen.
Das nach einer Feststellung der Fahrereigenschaft durch die Polizei keine Verjährungsfrist mehr anfängt zu laufen, kann ich nicht nachvollziehen.

By farendil (217.0.227.16) on Mittwoch, den 24. Oktober, 2001 - 09:17:

@alfa: völlig richtig - verjährung 3 monate.

@stefank: immer wenn rechts frei ist, war es eine verkehrsbehinderung, selbst wenn der vordermann schon schneller als erlaubt fuhr.

@ninja: daß man das schon als nötigung bezeichnen darf, wage ich zu bezweifeln. aber selbst wenn es eine gewesen wäre, so wärst du zum hinterherfahren genötigt worden, nicht aber zum verbotenen rechtsüberholen.

By marko (141.30.224.126) on Mittwoch, den 24. Oktober, 2001 - 12:28:

hab mal irgendwo gelesen,dass wenn jemand vor mir (zB in einer 100er Zone) mit 100 her fährt und mich nach längerer zeit immer noch nicht überholen läßt,obwohl rechts frei ist---dann ist das trotzdem nötigung!auch wenn dort 100 war und diese person vor mir schon 100 gefahren ist!
weiß aber nicht mehr,von wo bzw von wann dieses urteil war...kann sogar sein,dass ichs mal hier auf radarfalle gelesen hab :-)

By TMX (160.45.10.9) on Mittwoch, den 24. Oktober, 2001 - 13:15:

@ninja:
Nach meiner Auffassung könnte dir sowohl das Rechtsüberholen, der geringe Abstand, aber auch eine eventuelle Geschwindigkeitsüberschreitung zur Last gelegt werden. Wenn die Dame zwischen 90 und 100 km/h gefahren ist, dann mußt du ja wesentlich schneller gefahren sein, um sie zu überholen. Meines Wissens darf, was aber idiotisch ist, die zulässige Höchstgeschwindigkeit auch beim Überholen nicht überschritten werden. Nach meiner Erfahrung könntest du aber Glück haben: Alle bisher mir bekannten Videosünden in Berlin kamen spätestens vier Wochen nach Tat-Tag mit der Post...was für ein Wagen wars denn? Kennzeichen?

By traffic (172.178.165.90) on Mittwoch, den 24. Oktober, 2001 - 15:28:

@ninja: Wenn du zukünftig einen sturen Penner passieren möchtest, und links ist nichts frei, mach es so: Fahr rechts, mit gleichbleibender Geschwindigkeit, und nicht mehr als 20 km/h schneller als dieser, vorsichtig an dem betreffenden vorbei, und bleib dann so lange rechts, bis du auf jemanden von hinten aufläufst. Den kannst du dann wieder ganz normal links überholen. In diesem Fall hast du nämlich nicht rechtsüberholt, sodaß du dafür auch nicht bestraft werden kannst.

By Ninja (213.23.43.90) on Mittwoch, den 24. Oktober, 2001 - 22:19:

Hi danke für eure Antworten!

@Marko
ja, sowas habe ich auch irgendwo gelesen....

@TMX
Ja, es war der silberne Mercedes, den man auch auf der einen neuen HP sehen kann (habe ich auch erst gerade das Posting von dem hier gelesen!)! Das Kennzeichen ist da bekannt, müsste da mal nachschauen! Bin da, wie man auf dem Video sehen konnte, so auf 115-130 hochgegangen... beim Mopped schaltet man da ja 2 Gänge runter und gibt Gas, da ist man dann ruckzuck vorbei, da gucke ich nicht mehr wie schnell ich da bin! Naja!

@Stefan
Ja bin rechtschutzversichert beim ADAC! :-) Werde dann mal gucken, was da herauskommt! Letztes Mal hatte ich einen Anwalt gehabt, der war ne absolute Pfeife (der ist sogar beim ADAC vorgeschlagen worden!)!


@Traffic
Thx, werde in Zukunft das so machen!


Nun warte ich erst mal ab, und werde dann euch auf dem Laufenden halten, wenn was sich Neues ergibt!

By TMX (160.45.10.9) on Donnerstag, den 25. Oktober, 2001 - 11:14:

@ninja: Na dann - future-like: wird ja meine page dir noch mehr von Nutzen sein *g*


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