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Geschwindigkeit nicht an strassenverhältnissen angepasst

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: Geschwindigkeit nicht an strassenverhältnissen angepasst
By faraday (217.225.235.103) on Dienstag, den 23. Oktober, 2001 - 22:04:

hallo zusammen , schickes wetter oder?

einem freund von mir (eigentlich mein bester) hatte heut einen kleinen unfall. ich weiss, eigentlich wird hier nur über bitzgeschichten gepostet, habe mir aber gedacht dass es hier passen könnte.
folgende situation:

wohngebiet, 50 hm/h erlaubt, strassen waren einwenig feucht d.h. rutschig.

an einer t-kreuzung , an der die querstrasse (der stamm vom "t" )mit einem gefälle mündet (rechts-vor-links) hat sich folgendes abgespielt:

freund fährt die querstrasse runter, muss in die eisen gehen weil einer von rechts kommt. bremmst (leider wohl unangemessen), räder blockieren, und rutscht über die strasse in ein parkendes auto rein. zum glück war in diesem moment niemand im weg. da stand er dann voll aufgelöst undmusste sich erstmal sammeln. sein erster crash ;-)
da ich das auto war welches von rechts kam, hab ich das also mitgekriegt. wahrscheinlich war er wohl wirklich zu schnell. die meisten fahranfänger (klingt jetzt spießig) fühlen sich halt unverletzlich und schätzen gefahrensituatuionen falsch ein und passen somit ihre geschwindigkeit nicht an.

die perle von dem benz kam sofort raus und machte nen aufstand. die wollte sofort die Grünen rufen. mein freund konnte ihr das vorerst ausreden, wegen probezeit usw. dann kam der Freund der Frau und hat sofort die bullen angerufen. die besitzer hatten da wohl schon einen schaden und deshalb meinten sie die polizei müsste das aufnehmen wg. der versicherung. so ein scheiss. nach einer 3/4 stunden kamen diese dann auch angerollt, haben den unfall aufgenommen und alles gemacht was dazugehört.

lange rede, kurzer sinn:
die polizei hat am ende meinem freund einen wisch gegeben der irgendwas mit der information der zuständigen behörde zu tun hat. die meinten er wär der situation nicht angemessen gefahren (geschwindikeit bei regen) und deshalb keine 75,- DM sondern erstmal die bussgeldstelle informieren. für meinen freund hieße das dann nachschulung.

kann man da einspruch gegen erheben, schliesslich gibt es als zeugen nur mich ? morgen wird erstmal direkt zum anwalt gegangen.

hat jemand schon mal eine ähnliche situation erlebt ?

blauer Text - geändert von Farendil

By farendil (217.80.147.59) on Dienstag, den 23. Oktober, 2001 - 23:12:

@faraday: also zuerst mal bitte ich mir einen etwas anderen tonfall aus!

ich würde erst mal nicht zum anwalt gehen und auf die reaktion der bg-stelle warten.
sofern dein freund keine aussage gemacht hat und du nicht dämlicherweise was von zu hoher geschwindigkeit erzaehlt hast, kann es duchaus sein, dass die sofort auf unachtsamkeit abstellen.

ansonsten kann eine argumentation in der als ursache eindeutig unachtsamkeit hervorgeht, immer noch vorgebracht werden.

dafuer kann man einen anwalt nehmen - ob es nötig ist, weiß ich nicht. (würde ich nicht machen, wenn ich keine rechtsschutz habe)

unachtsamkeit wären 75,-, keine punkte und keine nachschulung.

By faraday (217.81.247.13) on Mittwoch, den 24. Oktober, 2001 - 23:45:

sorry, mein ton war wirklich daneben. wollt auch niemanden beleidigen. ich war an dem besagten abend halt voll geladen, da die polizei nicht gerade "kooperativ" war. naja, gegessen.
mein freund hat sich einen termin beim anwalt geholt (die 1. stunde zahlt ja der adac).
wir hoffen dass wir da was machen können.

zu der geschwindigkeit haben wie keinerlei angaben gemacht. das hatte ich, wie hier im forum gelernt, ihm vorher eingebläut ;-)

ich meld mich wenn es konkreter wird....

By thomas (212.255.74.67) on Dienstag, den 30. Oktober, 2001 - 11:26:

Ich war in dieselbe Situation verwickelt:

@faraday: Ich würde bei einem Unfall mit einem Fahranfänger IMMER die Polizei rufen. Mir istr es nämlich schon passiert, daß mir so einer 'reingefahren ist und dann später bei der Versicherung den Sachverhalt umgedreht hat...ist derzeit vor Gericht. Gegen sowas bist Du geschützt, wenn Du die Polizei rufst.

- "Nicht den Straßenverhältnissen angepaßte Geschwindigkeit" ist bei einem Unfall oft das Delikt, auf das mit der Argumentation "wäre man langsamer gefahren, wäre der Unfall nicht passiert" ausgewichen wird. Gibt 3 Punkte und 150 DM Strafe. Einspruch könnt Ihr versuchen, dürfte aber zwecklos sein. Auf "Unachtsamkeit" (75 DM Verwarnungsgeld) kommt Ihr nur bei einem sehr, sehr geringen Bagatell-Schaden...


thomas

By farendil (217.0.227.56) on Dienstag, den 30. Oktober, 2001 - 17:53:

@thomas: Auf "Unachtsamkeit" (75 DM Verwarnungsgeld) kommt Ihr nur bei einem sehr, sehr geringen Bagatell-Schaden...

falsch!
die schadenshöhe ist nicht entscheidend!
nur die argumentation.

By Goose (62.180.184.103) on Dienstag, den 30. Oktober, 2001 - 22:49:

Dem kann ich zustimmen, farendil

Gruß
Goose

By faraday (217.5.112.146) on Donnerstag, den 1. November, 2001 - 11:01:

warten wir erstmal den bescheid ab. danke fürs posten.

cu


*hat jetzt dazu gelernt und sich eine verkehrsrechtschutz-versicherung zugelegt

By thomas (212.255.74.67) on Donnerstag, den 1. November, 2001 - 19:36:

@farendil: Das wurde mir aber vor Gericht anders bestätigt. Da ging's um genau dasselbe, und der Richter sagte, bei einem größeren Schaden sei es nicht vetretbar, das als OWi mit Verwarnungsgeld "abzustempeln".


thomas

By farendil (217.0.227.100) on Freitag, den 2. November, 2001 - 00:57:

@thomas: dann hat der anwalt schlecht argumentiert oder dem richter ist grad die frau weggelaufen :-)

jedenfalls gibt es keine gesetzliche grundlage die schadenshöhe als indiz für unachtsamkeit oder unangepasste geschwindigkeit zu nehmen.

By faraday (217.225.215.245) on Donnerstag, den 29. November, 2001 - 21:49:

jetzt ist der Busgeldbescheid angekommen. Ihm wird vorgeworfen er sei an einer stark abschüssigen, naßen straße nicht angepasst gefahren. 150 DM,- Strafe und 36,- DM Bearbeitungsgebühr. Das dürfte für meinem Freund dann wohl die Nachschulung bedeuten. Mal schauen was dem Anwalt einfällt...

By farendil (217.0.227.52) on Freitag, den 30. November, 2001 - 00:35:

@faraday: daß müßte auch ein mäßig begabter anwalt hinbekommen, zumal es keine bremsspuren gibt.

einfach auf unachtsamkeit plädieren...

By Michalive (62.226.51.111) on Samstag, den 1. Dezember, 2001 - 16:37:

"Nicht den Straßenverhältnissen angepaßte Geschwindigkeit"

Den Vorwurf kenne ich auch!

Ich hatte eine Woche vor Ablauf meiner Probezeit einen Unfall. Bin in einer Linkskurve innerorts bei Regen ins Schleudern gekommen und in ein geparktes Auto geknallt!!!

Laut Zeuge der hinter mir gefahren ist hatte ich eine Geschwindigkeit von 40KM/h (erlaubt waren 50Km/h). Die vergleichsweise geringe Geschwindigkeit hat aber ausgereicht einen Schaden von 13TDM an meinem Auto zu verursachen, zum Glück war ich VK!!!

Trotzdem sprachen die Polizisten von unangemessener Geschwindigkeit!

Aber sie meinten wegen einer Woche Probezeit wollen sie mir keine Probleme machen und lassen den Vorwurf :-)

Es kommt, so meine ich, auch ein bissle darauf an wie man sich in der Situation allgemein und vorallem gegenüber den Polizisten verhält.
Sind auch nur Menschen!

Ansonsten würde ich wie meine Vorredner abwarten was kommt danach kann man immer noch zum Anwalt gehen!!!

Grüße
Micha

By Alexander (217.81.143.158) on Samstag, den 1. Dezember, 2001 - 16:48:

nun eines ist klar: wenn es auf nasser oder trockener Fahrbahn ohne technischen Defekt ins rutschen/schleudern oder was weiß ich was kommt dann ist die Geschw. definitiv nicht angemessen gewesen. Ansonsten hat Michalive ganz Recht: den Beamten gegenüber höflich sein ist nie ein Fehler - vor allem wenn man nichts zur Sache sagt :-)

Grüßle Alexander

By faraday (217.81.233.88) on Samstag, den 1. Dezember, 2001 - 17:06:

den beamten gegenüber war er sehr nett und zuvorkommend. doch wenn man an die falsche gerät (die übrigens stadtbekannt ist) und die wohl was gegen jugendliche fahrer hat, zieht man den kürzeren. ihr kollege war übrigens super nett und hat sich noch mit uns über autos allgemein unterhalten. sehr erfreuliche ausnahme. seine kollegin machte allerdings einen sehr verbitterten eindruck, vielleicht war ihr der unfallverursacher schon bekannt.

auf "unachtsamkeit" zu plädieren, wär ne gute sache. zumal der faher erst 3 wochen sein auto hatten und es noch nicht richtig "kennengelernt" hatte

By faraday (80.135.84.190) on Mittwoch, den 12. Dezember, 2001 - 15:34:

der betroffene war gestern beim v-anwalt.

die versuchen über den gerichtsweg wegen unachtsamkeit den mandanten wieder rauszukriegen. chancen laut anwalt sind 50/50.

By farendil (217.80.147.68) on Mittwoch, den 12. Dezember, 2001 - 19:17:

@faraday: wieso gerichtsweg? der anwalt kann doch auch erst mal eine stellungnahme dem OA zukommen lassen...

wenn das OA die abänderung des vorwurfs in unachtsamkeit ablehnt, bleibt immer noch der weg vors gericht...

oder geht es dem anwalt um die etwas höhere gebühr, wenn er vor gericht erscheint??


im übrigen sehe ich sehr gute chancen, wenn der beschuldigte angibt, langsam gefahren zu sein, sich aber von irgendwas (blick zur seite, in rückspiegel etc.) hat ablenken lassen...
außerdem hat er als probezeitler noch gerine erfahrung, da kann sowas schon mal passieren...
:-)


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