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Schwerer Unfall mit Personenschaden - gibt das Punkte ??

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Allgemein: Schwerer Unfall mit Personenschaden - gibt das Punkte ??
By Mag (217.0.167.83) on Dienstag, den 23. Oktober, 2001 - 19:13:

Bin eben einer Frau hinten draufgefahren (Auto sieht ziemlich übel aus) Mein Beifahrer hatte eine Wirbelsäulenstauchung, mir und dem Gegner ist jedoch nix passiert.

Jetz meine Frage: Bekommt man fuer so einen Vorfall Punkte ??? Der Bulle laberte von Bußgeld von üngefähr 200dm...*grummel*

Habe erstmal keine Aussage gemacht, bin ich mal gespannt.

By Rainer G. (212.185.249.120) on Dienstag, den 23. Oktober, 2001 - 21:22:

Soweit mir bekannt, gibt es bei allen Bußgeldern über 75 Mark Punkte.


MfG
Rainer G.

By Dirk (213.7.123.228) on Mittwoch, den 24. Oktober, 2001 - 01:35:

Kommt drauf an;

bei sogenannter "Fahrlässiger Körperverletzung"
wird ein Strafverfahren eingeleitet.
Der Staatsanwalt entscheidet -ob Anklage erhoben,
-Strafbefehl erlassen, -das Strafverfahren eingestellt wird. Es besteht dann noch die Möglichkeit, die Sache zur Bußgeldstelle zu senden und als Verkehrsordnungswidrigkeit zu
verfolgen.
Über DM 75.- gibt es Punkte.
Der Staatsanwalt prüft die Sache in der
Regel nach Einsicht in das Bundeszentralregister
(Strafverfahren) und beim Kraftfahrtbundesamt
(Punkte). Wer hier schon auffiel, hat schlechte
Karten


Dirk

By Polizist (193.196.186.253) on Mittwoch, den 24. Oktober, 2001 - 16:43:

Moment mal, Bußgeld von 200 oder so bei Verletzten? Ist mir ganz neu.
Das gibt ein Strafverfahren wegen fahrlässiger KV, wo die Strafe vom Richter entschieden wird.
Ob das allerdings Punkte gibt, kann ich nicht sagen.

Viele Grüße,

ein Polizist

By Mark (217.0.166.65) on Mittwoch, den 24. Oktober, 2001 - 20:19:

@Polizist:

Mein Kollege war nur kurz im Krankenhaus. Also wirklich schlimmes ist da nicht passiert (hatte auch keine zu hohe Geschwindigkeit drauf - Stadtverkehr)

Und das letzte mal mit Punkten erwischt wurde ich im Sep. 1999. Damals musste ich schon ne Nachschulung machen *grummel*. Seitdem ist allerdings bis auf Gestern nix vorgefallen.

By Polizist (193.196.186.253) on Mittwoch, den 24. Oktober, 2001 - 23:03:

Wie lange er im Krankenhaus war, ist i.S. der strafrechtlichen Würdigung nachrangig. Bei einem ambulanten Aufenthalt wird er eben als "leichtverletzt" eingestuft, aber trotzdem als verletzt. Der Vorwurf der fahrl. KV bleibt trotzdem bestehen. Wenn der Kollege vor Ort was anderes draus macht, ist das illegal.
Warte mal deine schriftliche Belehrung ab. Die Punkte von 99 dürften inzwischen verfallen sein, wenn es eine Owi und keine Straftat war.

Warte mal ab, was du schriftlich bekommst...

Viele Grüße,

ein Polizist

By farendil (217.0.227.16) on Mittwoch, den 24. Oktober, 2001 - 23:40:

@polizist: Die Punkte von 99 dürften inzwischen verfallen sein

verjährt, ja.
gelöscht nein - punkt werden mindestens bis zum ablauf der probezeit aufbewahrt.


@mark: beim 2. verstoß innerhalb der probezeit wirst du nur ermahnt und es wird dir empfohlen an einer verkehrspsycholog. beratung teilzunehmen. (mußt du aber nicht und hast keine nachteile, wenn du es nicht tust)

aber: wenn du ab dem zeitpunkt der ermahnung+3monate bis zum ende der probezeit noch einen schweren verstoß begehst, bist du deinen lappen los!

By Mark (217.0.167.230) on Donnerstag, den 25. Oktober, 2001 - 01:21:

danke polizist (gibt ja doch noch ganz korrekte ;-) ) + farendil


Aber nochwas:

Ich habe von selbst an der Unfallstelle beim ADAC einen Apschleppwagen beantragt. Der Polizist von Ort fauchte mich dann an "vom wegen das wuerde ewig dauern, und wir muessen die Straße wieder freigeben...die Feuerwehr muss noch streuen... bla blah blah..." Drohte mir dann mit beschlagnahme des Karrens und das so ein Verhalten konsequenzen habe (dabei hat er uebrigens geraucht wärend die Fahrbahn noch voller Benzin+Öl war !!!!!!!!!). Nach 30min. kam dann allerdings der Schlepper und der Wagen wurde an den Haken genommen.

Kann der Polizist jetzt eigentlich irgendwas einleiten wegen Schadenersatz (faselte was davon, weil durch mich die Bundesstraße mind. 45min. länger gesperrt war) oder so ???

Danke !!!!

By Alberto (62.224.97.145) on Donnerstag, den 25. Oktober, 2001 - 09:32:

Nein, kann er nicht!
Denn - du hast das Nötige getan, was in deiner Macht stand. Alles andere ist "Höhere Gewalt"

Auch die Polizei holt nur private Abschleppwagen, und die können auch mal etwas länger dauern.

By traffic (172.177.203.217) on Donnerstag, den 25. Oktober, 2001 - 15:21:

Interessant: Es gibt also so viele Verletzte durch den Straßenverkehr, weil jeder, der anschließend ins Krankenhaus geht oder sich dorthin schicken läßt, auch wenn er nichts hat, als "leicht verletzt" zählt, und wenn er dort nicht gleich herauskommt, als schwer verletzt? Dann sind diese Angaben ja zur Beurteilung der Gefahren des Autoverkehrs praktisch wertlos.

By Polizist (193.196.186.253) on Donnerstag, den 25. Oktober, 2001 - 15:25:

Leicht verletzt ist, wer zur ambulanten Behandlung ins KH kommt, oder zum Arzt geht.

Schwer verletzt ist, wer stationär im KH aufgenommen wird.

Ist schon ne blöde Regelung, da eine Nacht zur Beobachtung schon schwer verletzt wäre, und eine ambulante Behandlung unabhängig vom Grad der Verletzung eben nur leicht verletzt ist.

Wenn einer nur zur Untersuchung hin geht und dabei nichts raus kommt, gilt er natürlich nicht als verletzt.

viele Grüße,

ein Polizist

By StefanK (217.227.150.222) on Freitag, den 26. Oktober, 2001 - 10:52:

@Alle

Also merkt euch diese Regelung, wenn mal wieder jemand die Moralkeule schwingt von den vielen "Schwerverletzten" auf Deutschlands Straßen durch angebliche Raserei etc. ;-)

Grüsse

Stefan

By DeathRev (62.153.5.42) on Freitag, den 26. Oktober, 2001 - 15:17:

Das heißt also ich krieg 'ne Anzeige wegen leichter, bzw. schwerer KV, wenn mein Beifahrer bei einem Unfall verletzt wird und ich Schuld bin.
Und wenn die andere Person gar nicht will, daß ich angezeigt werde??
Sagen wir, es ist mein Vater oder meine Frau.
Ist doch verrückt. Jemand der mich anzeigen will, kann das ohne 'größere Probleme' machen und jemand der mich nicht anzeigen will, könnte mich genauso reinreiten.

By Goose (62.180.186.184) on Freitag, den 26. Oktober, 2001 - 15:34:

Bei einem VU steht i.d.R. nur die fahrlässige KV (§229 StGB) im Raum (Leichte KV gibt es nicht, schwere KV=Vosatz und schwerwiegende Folgen)

Die fahrlässige KV wird nur auf Antrag des Geschädigten verfolgt oder wenn die StA besonderes öffentliches Interesse bejaht. Dieses ist manchmal bei einem VU der Fall.

Gruß
Goose

By thomas_hh (195.247.62.226) on Montag, den 29. Oktober, 2001 - 10:40:

Also, ich kann bzgl. schwerer und leichter Verletzung andere Erfahrungen beisteuern:

Bei einem Unfall, bei dem ich Zeuge war, habe ich mich mit dem Polizisten unterhalten, und er sagte, schwer verletzt sei jeder, der vom RTW ins Krankenhaus gefahren würde, auch, wenn er da nur ambulant behandelt würde.
(Konkret ist der Verletzte mit dem RTW mit Verdacht auf Wirbelsäulenschaden und Kopfverletzung ins Krenkenhaus gekommen, konnte dieses aber nach 2 Stunden schon wieder verlassen.)

thomas

By Goose (62.180.1.206) on Montag, den 29. Oktober, 2001 - 11:05:

Also, in NRW gilt der als leicht verletzt, der selbstständig einen Arzt aufsuchen wird oder mittels RTW ins KH verbracht wird und dort nach ambulanter Behandlung entlassen wird.
(hier sind auch die HWS drunter.)

Schwerverletzt ist nur der, der stationär (auch zur Beobachtung) im KH verbleibt.

Gruß
Goose

By KJK (194.138.37.41) on Montag, den 29. Oktober, 2001 - 16:43:

So ist mir die Regelung in Bayern auch beschrieben worden.

By HPH (62.158.110.5) on Dienstag, den 30. Oktober, 2001 - 16:27:

diese Regelung ist m.E. totaler Blödsinn. Normalerweise sollte doch nur ein Arzt feststellen können und dürfen, ob man schwer oder leicht verletzt ist.
Bloß mal angenommen, der Unfallgegner wollte sowieso gerade ins Krankenhaus, von mir aus wegen einer lange geplanten OP, hat ne Ulle auf einen, und gilt als schwerverletzt, bloß weil er wegen der anderen Sache im KH liegt. Ob da die ach so schlauen Behörden dahinterkommen, ist noch die zweite Frage.
Oder der vermeintlich Verletzte kennt zufällig den Arzt, der ihn dann auf Wunsch des Patienten dabehält, nur um eine Nacht bei der Kasse zu kassieren und den Unfallgegner noch weiter reinzureiten.
Ich weiß, ist bei den Haaren herbeigezogen...aber m.E. nicht auszuschließen.

By cuk63 (195.252.206.196) on Dienstag, den 30. Oktober, 2001 - 19:43:

Hatte 99 einen VU bei Stuttgart mit 2 Verletzten,
Jugendlicher hatte Striemen vom Gurt, Mutter einen Schock. Wurden beide mit RTW abtransportiert.
Gab anschließend Strafbefehl DM 1000 & 5 Punkte

By Dirk (213.7.123.234) on Mittwoch, den 31. Oktober, 2001 - 01:43:

@HPH: Den ach so schlauen Behörden ist es egal,
ob jemand schwer oder leicht verletzt ist. Diese
Feststellung dient nur der Verkehrsunfallstatistik.
Ob jemand bestraft wird der nicht, hängt von
seinen Vorstrafen, dem Strafantrag des Geschädigten und vom Staatsanwalt ab
(und natürlich von dessen Lust und Laune)


Gruß Dirk


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