Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland

Videomessung Fragen??

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: Videomessung Fragen??
By immer schön wachsam (172.178.40.250) on Dienstag, den 23. Oktober, 2001 - 16:16:

Hallo zusammen

Nachdem ich im Sommer auf der Autobanhn, Nähe Bayreuth bei einer Videomessung aufgenommen wurde
und der Bescheid ohne Geschwindigkeitstoleranz versehen war legte ich Einspruch ein.
Das Gerät heißt Piller von der Firma JVC.

Meßstreckke 50 m (ist die nicht zu kurz)?
Zeit 31.19-31.29 = 1.20s + 0.03s Bildsprung = 1.23s

50m * 3.6 / 1.23s = 146 km/h

Demnach bin ich 150 km/h gefahren abzüglich
4.5 km/h (Toleranz) = 145.50 km/h es wird immer aufgerundet und somit 146.00 km/h.

Zugelassen war 120 km/h

Meine Fragen:
-Darf auf dem Bild der Videomessung ein anderes
Fahrzeug sichtbar sein, also das hinter mir
gefahren ist?

-Wie hoch ist die Toleranz?
In Bayern, wie ich gelesen habe beträgt sie bei
Video und Datengenerator -10 %
bei mir zogen sie nur 3 % ab.

-Das Foto der Videoaufnahme ist von der Qualität
unter aller S..
Zu erkennen ist das Nummernschild aber mein
Gesicht ist nicht zu erkennen.
Nur die Sonnenbrille und das es ein Kopf ist,
aber keine Nase oder Falten, Oberlippenbart...
Wie deutlich muß es sein, das sie es verwenden
können?

Danke für Eure Antworten
Stefan

By farendil (217.80.147.59) on Dienstag, den 23. Oktober, 2001 - 17:07:

@stefan:
1:die fotoqualität des gesichts ist nur entscheidend, wenn sie dich nicht direkt angehalten haben, um deine personalien festzustellen

wenn es messung duch hinterherfahren war:
2:ist 3% toleranz definitiv zu wenig (minimum 5kmh/5% [bis 100/ab 100])
3:sind 50m nicht verwertbar oder nur mit großen abzügen

4: die toleranz (4,5km/h) ist auf den nächsten ganzzahligen wert aufzurunden

5: andere fahrzeuge dürfen zu sehen sein, aber die auswertung nicht behindern, in dem sie die sicht auf relevante merkmale verdecken

By traffic (172.178.253.250) on Dienstag, den 23. Oktober, 2001 - 17:08:

Du hast hoffentlich im Einspruch nicht zugegeben, gefahren zu sein? Hast du die Tat dort ohne Begründung nicht zugegeben? Das wäre am besten, denn dann müssen sie den Fahrer selbst identifizieren.
Ansonsten: Eine Toleranz muß immer zugunsten des Betroffenen gerundet werden, sonst wird sie ja nicht eingehalten, also in deinem Fall 145 km/h. 3 Prozent Toleranz halte ich auch für sehr gewagt.

By frosch (62.104.208.72) on Mittwoch, den 24. Oktober, 2001 - 07:25:

@farendil
Es scheint sich hier um eine Messung von einer Brücke zu handeln. (50 m = Abstand der weißen breiten Linien).Also dürfte das schon in Ordnung gehen.Parallel zum Video läuft immer eine Uhr auf die Hunderstelsekunde mit,aus den Differenzen wird dann die Zeit genommen,die für die 50 m gebraucht wurden.Zu den geltenden Toleranzen kann ich aber nichts sagen,das Verfahren wird hier bei uns nicht verwendet.Ich denke aber auch,daß die Toleranz und nicht die vorgeworfene Geschwindigkeit aufgerundet werden müssten.

By farendil (217.0.227.16) on Mittwoch, den 24. Oktober, 2001 - 09:37:

@frosch: wenn ich mir das posting durchlese, scheinst du recht zu haben.

die zeit wird dabei meines wissens anhand der bilder berechnet, da die zeit pro bild (oder bilder pro sekunde) bekannt sind.

bei der methode darf selbstverständlich ein fahrzeug dahinter zu sehen sein.

wenn das bildmaterial wirklich so schlecht ist, sollte man halt die fahrereigenschaft bestreiten - das dürfte einfacher sein, als ein streit mit den toleranzen um unter 140km/h und damit aus dem punktebereich zu kommen

By immer schön wachsam (217.3.230.218) on Freitag, den 26. Oktober, 2001 - 09:27:

Hallo zusammen

Ein interessante Seite mit den Toleranzen.
Demnach müßte bei mir, 10 % abgezogen werden, da eine Videoaufnahme stattgefunden hat.

http://www.ra-kotz.de/richtlinien.htm

By Hans Maier (212.79.34.154) on Samstag, den 27. Oktober, 2001 - 19:02:

Ich hatte diesen Sommer einen ähnlichen Fall: (Videomessung) bei Nürnberg. Angeblich 162 statt 120. Von Toleranzabzug ebenfalls keine Rede.

Der (letzte) A-Bogen mit den Pflichtangaben ist nun schon ca. 1 Monat alt. Ich hatte auch schon einen "netten" Anruf:
I. "Wann ich denn mal zuhause bin?"
II. "Welche Behörde hat meinen Lappen ausgestellt?"

Frage I kann ich ja noch verstehen, aber was soll Frage II?

Ich glaube nicht, dass die noch 2 Monate warten, sondern eher sich vorher bei einer Behörde mein Foto besorgen. Keine Ahnung, ob und wie ich auf dem Video zu erkennen bin.

Wie auch immer. Auch hier stellt sich die Frage nach der Toleranz. Bei 2 km/h weniger kann ich meinen Lappen behalten.

Hier diverse technische Fragen dazu:
1. Weiß jemand wieviele Bilder die Videokamera pro Sekunde macht?
2. Welche Bedeutung haben die "0,03s Bildsprung"?
3. Ist auf den Video "eindeutig" zu erkennen, wo die 50m anfangen und enden d.h. lässt sich auf dem Video "genau" erkennen, wann das KFZ an welcher Stelle war? Wären es bei mir 61,7cm(!) auf 50m weniger, dann wäre der Lappen nicht mehr in Gefahr.
Wenn der Bußgeldbescheid kommt, dann brauche ich einen guten Anwalt, der sich mit so etwas auskennt. Habt Ihr da einen Tip?

Gruß

Hans

By farendil (217.0.226.201) on Samstag, den 27. Oktober, 2001 - 19:14:

@HM:
1: nein - ist IMHO eine handelsübliche videokamera, da sonst das band nicht überall abgespielt werden könnte und die technik zu teuer würde.

2:das ist die zeit zwischen 2 bildern. halt eine art toleranz, da das video ja nur aus eienr art einzelbildern besteht.

3:normalerweise sind auf der fahrbahn die weißen linen eingezeichnet.
somit recht gut z erkennen, auch wenn die linien nicht über die ganze fahrbahn gehen sondern meist nur ca50cm lang in diese von der liken spur hereinragen.

By romanbayreuth (213.7.72.231) on Montag, den 19. November, 2001 - 17:33:

@immer schön langsam
An welcher Stellung war die Messung? Bitte Aufklärung


Das Senden ist in diesem Themengebiet nicht unterstützt. Kontaktieren Sie den Diskussions-Moderator für weitere Informationen.

Administrator's Control Panel -- Board Moderators Only
Administer Page