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Verjährungsfrist 3 oder 5 Monate?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Allgemein: Verjährungsfrist 3 oder 5 Monate?
By Wolli (62.54.250.206) on Dienstag, den 23. Oktober, 2001 - 15:25:

Hallo ich bin am 19.07.01 bei Berlin geblitzt worden bis jetzt ist noch kein Bußgeldbescheid gekommen. Nach wieviel Monaten ist die Sache von Tisch 3 oder 5? bye Wolli

By W-Punkt (217.84.172.235) on Dienstag, den 23. Oktober, 2001 - 16:28:

Wenn nicht weiter kommt, dann nach 3 Monaten.

By alfa (195.124.135.7) on Dienstag, den 23. Oktober, 2001 - 16:29:

Verjährung tritt nach Drei Monaten ein, allerdings sind noch 14 Tage Postlaufzeit dazuzuschlagen, da das Datum des Handzeichen des Sachbearbeiters gilt, aber nach 14 tagen ist Dead-line. Allerdings wird die Verjährung unterbrochen durch Zusendung eines Anhörungsbogens und fängt wieder von vorne (3Mon.)an. Hast du den BG Bescheid läuft die Verjährung Sechs Monate.

By W-Punkt (217.84.172.235) on Dienstag, den 23. Oktober, 2001 - 16:33:

nichts - meinte ich!

P.S.: Aber bei mir kam mal das Ding 3 Tage vor Ablauf der Frist mit einem fetten Stempel drauf:
EILSACHE!

By Greatblackbird (172.178.14.88) on Dienstag, den 23. Oktober, 2001 - 17:06:

Wenn nach 6 Monaten und 2 Wochen nichts gekommen ist, dann bist Du auf der sicheren Seite! Es könnte sein, daß ein A-Bogen verschickt wurde, aber nicht angekommen ist. Die Verjährung wird unterbrochen, wenn ein A-Bogen ausgestellt wurde. Ob das rechtzeitig passierte, steht in der Ermittlungsakte. Ein Bußgeldbescheid muß nach 6 Monaten erlassen sein.

By Alberto (62.224.97.165) on Dienstag, den 23. Oktober, 2001 - 17:34:

Stimmt nicht ganz!
Ein Bußgeldbscheid muß exakt innerhalb der 3 Monate erlassen worden sein, die nach der letzten "verjährungsunterbrechenden Maßnahme" angelaufen sind. Mit dem Tattage hat dies dann nichts mehr zu tun.


Beispiel 1:

Tat am 1.1.
Anhörungsbogen - ausgestellt am 31.3. (gilt noch)
Bußgeldbescheid - ausgestellt am 29.6. (gilt auch noch)

Aber, wenn man auf den Anhörungsbogen antwortet - und selbst der Täter ist - z.B. am 20.6. - dann reicht die Ausstellung eines Bußgeldbescheides auch noch zum 19.9. usw.

In diesem Falle hat man selbst die Verjährung nochmals unnötig hinausgeschoben....


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