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Vater angegeben, sohn hats bekommen

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: Vater angegeben, sohn hats bekommen
By fuchs19 (168.143.112.8) on Sonntag, den 21. Oktober, 2001 - 21:23:

Hallo,

ich wurd geblitzt,wie viele die hier posten. wir haben angegeben dass mein dad gefahren ist. doch plötzlich ha´be ich einen anhörungsgogen (bussgeldverfahren) mit foto bekommen. mein anwalt meinte es hätte nur sinn vor gericht das ganze auszutragen und zu sagen das ich das auf dem foto nicht bin, sondern jemand anderes (der wagen läuft nicht über mich). chancen meinte der anwalt wären 70/25. 25 dass ich gewinne. wenn nicht muss ich wohl dann zur nachschulung ;-(
soll ich die evtl. 1200 ,- DM gerichtkosten aufsspiel setzten und das vor gericht austragen oder einfach meine nacschulung machen (600 ,-DM) und mich dann vier jahre ordentlich benehmen ?

ich bin für jede idee offen ;-)

ps: kann man die nachschulung auch wo anders machen ? oder da wo man seinen lappen gemacht hat ?

By Greatblackbird (145.254.145.233) on Sonntag, den 21. Oktober, 2001 - 21:43:

Wie kommst Du auf 1200 DM Gerichtskosten? Wenn es zur Verhandlung kommt und ein Urteil gefällt wird, fallen Gerichtskosten i.H.v. 50 DM an.

By farendil (217.80.147.4) on Sonntag, den 21. Oktober, 2001 - 23:24:

sch.. die wewrden wohl die fotos der meldestelle verglichen haben!

wie gut ist das foto geworden??

By fuchs19 (168.143.112.8) on Montag, den 22. Oktober, 2001 - 06:57:

der anwalt meinte er müsste dann auch zur verhandlung und dann akten einsicht usw.vielleicht ist die eichurkunde ja hinfälliauf dem foto ist mein gesicht voll drauf, bin aber nicht zu 100 % zuerkennen bzw. zu identifizieren. soll ich vielleicht mal den nur den anhörungsbogen ausfüllen (pflichtangaben) und dann schauen was passiert ? och habe schiss das die grün-weißen bei mir in der firma oder sonst wo vorbei schauen und mein foto jedem unter die nase halten.

Was anderes:

wir hier bei mir in der stadt haben eine strasse in der regelmäßig gelasert wird. auch nachts. ich hätt ja mal lust die polizei dabei abzulichten.
ist es erlaubt einfach so fotos von denen bei der arbeit zu machen ? oder krieg ich dann ein rein? die fotos sind für die gallerie ;-)

By farendil (217.0.227.41) on Montag, den 22. Oktober, 2001 - 11:34:

über 1000,- anwaltsgebühren? das ist ja wahnsinn!

was heißt, daß du nicht zu 100% zu erkennen bist??

By alpak (217.88.170.104) on Montag, den 22. Oktober, 2001 - 14:12:

-> Rechtsschutz *g*

Zu Deiner letzten Frage habe ich mich mal selbst einein Ausdruck fürs Handschuhfach als Diskussionsleitfaden zusammengestellt. Hier ein Auszug:

"§ 33 Kunsturhebergesetz stellt die Veröffentlichung von Photos ohne Genehmigung des Betroffenen unter Strafe. Nicht jedoch deren Herstellung! Es darf nicht unterstellt werden, daß jemand, der Photografien herstellt diese auch in rechtswidriger Weise veröffentlichen wird. Im Hinblick auf die zivil- und strafrechtlichen Sanktionen ist vielmehr von der Rechtstreue des Photografen auszugehen (VG Köln, NJW 1988, Seite 367).
Das Herstellen von Photogerafien ohne Einwilligung des Betroffenen ist wiederum strafbar nach § 22 Kunsturhebergesetz (Recht am eigenem Bild). Ausnahmen davon stehen im § 23 Kunsturhebergesetz - hier ganz wichtig: "Relative Personen der Zeitgeschichte".
Im Interesse der öffentlichen Berichterstattung darf dieser Begriff sehr weit ausgelegt werden. Jeder, der Amtshandlungen in der Öffentlichkeit vornimmt fällt hierunter. Trotzdem steht ihm sein Recht am eigenem Bild zu - ergo: Gesicht unkenntlich machen. Portraitaufnahmen sind verboten, es sei den die Amtshandlung ist erkennbar unrechtmäßig und der Photograf sichert durch sein Tun Beweismittel.
Desweiteren muß es möglich sein, die Anlage zu dokumentieren, um sicherzustellen:
-war aufmerksamer meßbetrieb gewährleistet?
-was konnte der beamte aus seiner position sehen"


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