Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland

Parken in 30 Zone & auf Privatgrundstück

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Ruhender Verkehr: Parken in 30 Zone & auf Privatgrundstück
By Philipp (213.7.11.70) on Freitag, den 19. Oktober, 2001 - 17:04:

Habe zwar einige Treads gelesen, bin aber noch zu keiner Lösung gekommen.

Also: FH-Parkplatz jeden Morgen voll. Nebenan Wohngebiet alles 30-Zone.

(1) Zum Teil gibt es dort ausgewiesene Parkplätze mit Scheibe bis zu 1 1/2 Stunde, zum Teil Parkverbotsbereiche und zum Teil Abschnitte am Straßenrand wo KEIN Parkverbot ausgewiesen ist. Wenn man sich dort hinstellt, bleibt noch eine Fahrbahn frei. Darf man dort parken?

(2) In dem Wohngebiet gibt es ein Einkaufszentrum (Supermarkt, Apotheke, Post etc.). Der Parkplatz ist ausgewiesen mit Schild "Nur für Kunden! Privatgrundstück, widerrechtlich geparkte werden abgeschleppt, bla, bla usw.".

Wenn sich jetzt dort ein Student, dessen Karre auf seinen Vater zugelassen ist, den ganzen Morgen hinstellt und jemand von dem Einkaufszentrum zeigt ihn bzw. das Fahrzeug an (er kann ja nicht wissen wer gefahren ist), ws passiert und wie kann man den Strafzettel umgehen.

Ich ziele hier ab auf StVO und Privatgrundstück. Wie gesagt, habe ich schon verschiedenes dazu hier gelesen - auch den langen Tread im Archiv, bin mir aber immer noch nicht ganz sicher was zu tun wäre.

Vielen Dank für alle Antworten

Philipp

By farendil (217.0.227.105) on Freitag, den 19. Oktober, 2001 - 17:15:

1: wenn noch 2,5m? bis zur strassenmitte freibleiben.
(normalerweise wird nicht nachgemessen, sondernman sieht ja, ob du den durchgangsverkehr behinderst)

2:
a: anzeige des einkaufszentrums verläuft im sande, wenn nicht der fahrer festgestellt werden kann. (keine halterhaftung, wenn nicht im bereich der stvo)
b: abschleppkosten müssen vom halter getragen werden, wenn der verantwortl. fahrzeugführer nicht ermittelt werden kann.

By Philipp (213.7.14.19) on Freitag, den 19. Oktober, 2001 - 17:41:

@farendil

ging ja ziemlich schnell trotzdem noch

zu (1) Straße ist ca. 5 m breit. Abi 2001 Stundent (gerade Führerschein gemacht) parkt den dicken Benz von Papa mit Abstand zum Bürgersteig um die Alufelgen ja nicht anzukratzen. Es bleibt auf seiner Seite fast nix mehr übrig bis zur Straßenmitte, sodaß nur noch eine Spur übrig bleibt. Ist das schon Behinderung des Durchgangsverkehrs?

zu (2) verläuft im Sande. Wie muss sich Papa verhalten, damit die Anzeige im Sande verläuft?

Philipp

By farendil (217.0.227.105) on Freitag, den 19. Oktober, 2001 - 17:58:

@philip:

zu1: ja, das dürfte es sein - es sei denn der polizist drückt beide augen zu, weil es wirklich nur eine ganz kleine anliegerstrasse ist.

zu2: wenn der vorwurf auf parken auf privatgrundstück lautet, so wird dies in allen bundesländern nach dem jeweiligen londesordnungswidrigkeitengesetz geregelt.
in den mir bekannten LOWiG´s gibt es keine kostentragungspflicht des halters.

also bestreitet der halter ohne weitere angaben die tat bzw. reagiert auf den brief gar nicht erst.


Das Senden ist in diesem Themengebiet nicht unterstützt. Kontaktieren Sie den Diskussions-Moderator für weitere Informationen.

Administrator's Control Panel -- Board Moderators Only
Administer Page