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Bußgeld erhöht weil angeblich Vorsatz????

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: Bußgeld erhöht weil angeblich Vorsatz????
By Uwe (217.0.69.139) on Mittwoch, den 17. Oktober, 2001 - 03:36:

Hi!
Man hat mir das Bußgeld erhöht weil ich angeblich vorsätzlich gehandelt habe. Ich habe aber nur angegeben, dass ich den hohen Wert der Überschreitung anzweifle und ich eigentlich nicht so schnell gefahren sein kann. Ob ich aber nun schnell war kann ich nicht sagen, ist aber auch nicht auszuschliessen. Was ist daran bitte Vorsatz???????????
Ausserdem soll ich den Führerschein direkt bei der Behörde abgeben und nicht bei der Polizei oder so.... sind die bescheuert????
Habe übrigens noch nie Punkte gehabt und gemessen wurde mit einem Laser.

By alfa (195.124.135.7) on Mittwoch, den 17. Oktober, 2001 - 08:28:

Ich vermute mal, dass die auf Grund der Höhe der Überschreitung einen Vorsatz unterstellen, eben meinen bis xkm/h zu schnell ist Fahrlässigkeit, drüber ist es Vorsatz. Ob das rechtlich haltbar ist, kann ich nicht sagen.
Den Pappendeckel zur Aufbewahrung geben musst du bei einem nicht Widerspruch behafteten BG BEscheid bei der bearbeitenden Behörde. Manche Behörden akzeptieren aber auch, dass du den bei der örtlichen Bullerei abgeben kannst -aber eben nicht alle. wenn du Widerspruch einlegst, musst du deine Fleppe der Staatsanwaltschaft schicken.
Ob du Widerspruch einlegst und überprüfst, ob die Messung korrekt war, musst du entscheiden, dazu kennen wir hier nicht die Gegebenheiten und Rahmenbedinungen des in Rede stehenden Vorfalls.

By Greatblackbird (213.6.150.5) on Mittwoch, den 17. Oktober, 2001 - 21:37:

Also Vorsatz würde ich mir da nicht unterstellen lassen. Das kann der Polizist nicht so einfach beurteilen, da er bei der Messung nicht erkennen kann, daß Du z.B. mehrere Geschwindigkeitsschilder mißachtet hast. Vorsatz richtet sich nicht nach der Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung!

By farendil (217.0.227.84) on Mittwoch, den 17. Oktober, 2001 - 22:50:

@gb: Vorsatz richtet sich nicht nach der Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung!
so nicht richtig.

du mußt z.b. i.d.r. davon ausgehen, daß in der stadt 50 ist und überland 100. wer dort doppelt so schnell fährt könnte man schon erst mal vorsatz unterstellen.
wenn der dann keine guten argumente hat...

By Uwe (208.163.65.9) on Donnerstag, den 18. Oktober, 2001 - 00:49:

ich war innerorts genau 31kmh zu schnell... abends um 21 Uhr....
aber das mit dem abgeben bei der behörde ist ein hammer! wo sind wir denn hier eigentlich????
hätten die mich mit drogen oder so erwischt wäre ich besser davon gekommen!
wieso die örtliche polizei nicht ausreichend sein soll... traut man denen nicht oder was?? und wenn ich den führerschein dort hinschicke zur behörde bekomme ich den nicht wieder.... oder erst verspätet oder so.... deutschland ist im krieg und dort wiehert der amtsschimmel....

By alfa (195.124.135.7) on Donnerstag, den 18. Oktober, 2001 - 10:32:

@Uwe
sieh´s mal nicht so eng, da redet man nur über ein oder zwei Tage Postlaufzeit. Bei derörtlichen Bullerei sind es halt nur ein paar Minuten. Aber wenn eins sorgfältig funktioniert, dann ist das der Behördengang bei sowas.Da haben die Routine, da biste einer von vielen.

By Greatblackbird (172.179.171.79) on Donnerstag, den 18. Oktober, 2001 - 17:04:

@Uwe
Keine Sorge, den Führerschein bokommst Du rechtzeitig wieder, sogar ein paar Tage vorher mit einem entsprechenden Begleitschreiben. Fakt ist aber, selbst wenn Du ihn zu spät zurückerhälst, darfst Du nach Ende des Fahrverbotes trotzdem wieder fahren. Solltest Du kontrolliert werden, kann an zentraler Stelle über Funk nachgewiesen werden, daß Du wieder fahren darfst. Für jeden verspäteten Tag hast Du einen Anspruch auf Entschädigung.

By dagegen (134.147.103.17) on Freitag, den 19. Oktober, 2001 - 13:58:

@farendil:
"du mußt z.b. i.d.r. davon ausgehen, daß in der stadt 50 ist und überland 100. wer dort doppelt so schnell fährt könnte man schon erst mal vorsatz unterstellen."

Da bin ich anderer Meinung. Schließlich gibt es im Bußgeldkatalog bis +80 km/h Regelstrafsätze. Wozu sollen die denn gut sein, wenn man die ab einer bestimmten Übertretung sowieso verdoppelt??

By farendil (217.0.227.105) on Freitag, den 19. Oktober, 2001 - 17:10:

@traffic: nein, nicht automatisch! ausserdem ergibt sich der regelsatz für vorsätzliche begehung, in dem man die geldstrafe verdoppelt!

wenn du z.b.:
-das ortsschild übersehn hast und dich nicht deutlich erkennbar i.g.o. befandest
-du auf der bab die begrenzung übersehehn hast
-du der meinung warst,daß ein besonders ereignis die übertretung rechtfertigte (verbotsirrtum)
etc.

ist ein vorsatz nicht nachweisbar.

By traffic (172.178.4.70) on Freitag, den 19. Oktober, 2001 - 21:48:

@farendil: Hab doch gar nichts gesagt;-)


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