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Unfall mit Körperverletzung

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Allgemein: Unfall mit Körperverletzung
By KJK (194.138.37.41) on Montag, den 15. Oktober, 2001 - 15:06:

Neulich fuhr ich durch eine Ortschaft an einem auf meiner Fahrbahn geparkten Fahrzeug vorbei, als vor diesem (von mir aus gesehen also dahinter) plötzlich ein Kind auf die Fahrbahn und mir in den Kotflügel lief. Im Krankenhaus wurde bei dem Jungen eine Gehirnerschütterung diagnostiziert, er wurde für eine Nacht zur Beobachtung dortbehalten, es war aber sonst nichts passiert. Selbst nach Aussage des Vaters (nachdem er sich wieder beruhigt hatte) und eines Zeugen sowie auch der den Unfall aufnehmenden Beamten "konnte ich nichts dazu". Meine Geschwindigkeit bei erlaubten 50 km/h wurde mit knapp über 30 ermittelt. Das ganze spielte sich aber "fern meiner Heimat" ab und wurde jetzt an meine örtliche Polizeidienststelle abgegeben, von der ich eine "Vorladung" erhalten habe. Da ich zur Zeit selten zuhause bin, würde ich das ganze gerne telefonisch abwickeln. Wie stehen die Chancen dafür? Was muß ich beachten?

Vielen Dank schon mal für Hinweise!

By dagegen (134.147.103.17) on Montag, den 15. Oktober, 2001 - 15:18:

Und was werfen Sie dir jetzt vor? Körperverletzung?
Hingehen musst du nur zum Staatsanwalt oder vor Gericht. Du musst einer EINladung der Polizei nicht Folge leisten.

By farendil (217.80.147.36) on Montag, den 15. Oktober, 2001 - 15:22:

es ist erst mal obligatorisch, daß ein ermittlungsverfahren eingeleitet wird, wenn es bei einem unfall zu personenschaden (oder vermutlichem personenschaden, es könnte ja auch noch spätfolgen geben) kommt.

ich würde dir in so einer sache den gang zum anwalt raten. nur dieser kann die akte anfordern und dort siehst du dann auch alles weitere.


ein "schnell abklären wollen" kann hinterher ganz böse ins auge gehen.

By Polizist (193.196.186.253) on Montag, den 15. Oktober, 2001 - 16:23:

@farendil: Warum ist das obligatorisch? Zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens brauche ich einen Anfangsverdacht gegen den jeweiligen Beschuldigten. Wenn sich vor Ort Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der Pkw-Fahrer überhaupt nichts dafür konnte und vielmehr das Kind schuld war, muss nicht gegen den Pkw-Fahrer ermittelt werden.

@KJK: Wenn es so zutrifft wie du schreibst, hast du ja eigentlich nichts zu befürchten. Wichtig wäre jetzt zu wissen, ob sie dich als Beschuldigten oder Zeugen vernehmen wollen.
Du kannst deine Aussage auch selbst niederschreiben und bei der Polizei abgeben. Genügt auch. Allerdings kann es dann immer noch vorkommen, dass die Kollegen spezielle Fragen an dich haben. Also wäre vorbeikommen schon besser, oder sie sollen zu dir kommen.
Da wir ja Tag und Nacht im Dienst sind, machen wir als oft auch Termine früh morgens oder spät abends.

Viele Grüße,

ein Polizist

By Goose (62.180.185.116) on Montag, den 15. Oktober, 2001 - 17:35:

@ein Polizist: wie wird das bei euch gehandhabt? Grundsätzlich kann ich meine Unfälle, bei denen das Kind 01 ist, an einer Hand abzählen. (kein verkehrsgerechtes Verhalten zu erwarten, besonders schutzwürdiger VT etc.) Aus diesem Grund ist man bei uns grundsätzlich bei einem VU mit Kind erst mal in den ..... gekniffen.

Gruß
Goose

By KJK (194.138.37.41) on Montag, den 15. Oktober, 2001 - 18:12:

@Goose: So habe ich das auch erklärt bekommen - obwohl ich eigentlich nichts dafür kann, bin ich 01. Der Unfall wurde erst nur auf "Schmierpapier" aufgenommen. Wenn das Kind gar nichts abbekommen hätte, wäre der Fall erledigt gewesen. Jetzt gilt es wegen des stationären Krankenhausaufenthalts sogar als "schwerverletzt".

@Polizist: Zu mir kommen ist gut! Dann können sie die Geschichte wieder in die Nähe des Unfallortes verlegen!
Ich geh' mal davon aus, daß ich als Beschuldigter vernommen werden soll. Der zuständige Sachbearbeiter hat momentan Urlaub, meine Kontaktperson klang aber recht "knurrig"...

By Goose (62.180.185.115) on Montag, den 15. Oktober, 2001 - 19:18:

@kjk: in NRW erkennst du nur am kreuz in der Kopfzeile, ob´s beim Schmierpapier (blauer Bogen) bleibt oder ob auf der Wache noch die Anzeige dazu geschrieben wird. Auch ist es bei uns völlig normal, daß ein verunfalltes Kind als "schwerverletzt" geführt wird, da Kinder bei uns grundsätzlich zur Beobachtung eine Nacht stationär verbringen.
Wie alt war das Kind?
Wenn du 01 bist, wirst du in jedem Fall als Beschuldigter vernommen.

Gruß
Goose

By StefanK (63.193.210.111) on Montag, den 15. Oktober, 2001 - 20:15:

@KJK

Ein Unfall mit einem Kind ist glaube ich das Bitterste, was einem passieren kann. Sei froh dass es nicht mit einen Alptraum geendet hat. Toitoitoi für das Kind und Dich!

Just my two cents.

Stefan

By officer (213.187.79.207) on Montag, den 15. Oktober, 2001 - 21:52:

@Polizist

bei uns nennt man das Prüfung Fremdverschulden. Also wenn das Kind zwar Schuld ist, wird trotzdem gegen den Fahrzeugführer ermittelt, ggf wird er aber noch nicht als Beschuldigter vernommen.

By Goose (62.180.1.101) on Montag, den 15. Oktober, 2001 - 22:03:

kjk ist als UB01 Beschuldigter des § 229 StGB. Als solcher soll er wohl auch vernommen werden.

@Officer: sobald ich von einer (evtl. auch nur teilweisen) Verursachung des VU von Seiten eines Beteiligten ausgehe, ist dieser für mich auch Beschuldigter / Betroffener, als solcher wird er von mir belehrt und befragt.

Gruß
Goose

By KJK (194.138.37.41) on Dienstag, den 16. Oktober, 2001 - 08:59:

@Goose:
Der Junge war rund zweieinhalb Jahre alt und groß für sein Alter. Ich hätte trotzdem nie gedacht, daß ein so kleines Kind so schnell laufen kann...

Nach den Zeugenaussagen hat er sich vom Vater losgerissen.

By Goose (62.180.187.9) on Dienstag, den 16. Oktober, 2001 - 14:41:

@kjk: könnte problematisch werden, geh am Besten zum Rechtsanwalt.

Gruß
Goose

By KJK (194.138.37.41) on Dienstag, den 16. Oktober, 2001 - 16:25:

Puh! Jetzt auch Du? Ich hatte eigentlich gedacht, daß das eine ziemlich eindeutige und für mich problemlose Sache wäre. Z. B. haben mich die Beamten bei der Unfallaufnahme informiert, daß ich voraussichtlich den Schaden an meinem Wagen ersetzt bekommen würde. Wie paßt das denn alles zusammen?
OK, ich habe gerade die Deckungszusage von meiner Rechtsschutzversicherung eingeholt und werde mal einen Anwalt konsultieren. Welcher Standort iat dafür günstiger: Nähe Unfallort oder Wohnort? Für den Fall Wohnort: Hat jemand gute Erfahrungen mit einem Anwalt am Niederrhein?

By farendil (217.80.147.105) on Dienstag, den 16. Oktober, 2001 - 16:34:

die rs ersetzt nun mal nicht die kosten des anwalts an den gerichtsort.

hier aber hoffe ich auf eine einstellung des verfahrens im vorfeld. da ist dann der wohnort günstiger...

By Goose (62.180.145.249) on Dienstag, den 16. Oktober, 2001 - 18:01:

@kjk: wie gesagt, man kann von einem Kleinkind halt kein verkehrsgerechtes Verhalten erwarten. Aufgrund dieser Argumentation könntest du auch im zivilrechtlichen Bereich mit der gegnerischen Versicherung mit einem Anwalt besser beraten sein (auch wenn ich von der "Gegenseite" doch sparsam mit dem Rechtsanwalt-Tipp umgehe, du hast eine Rechtsschutz, also nutze sie hier auch)

Gruß
Goose

PS: zur Aussage der Kollegen: es passt nicht zusammen, daß du als 01 eingetragen wirst und dann schon gesagt wird, daß du deinen Schaden ersetzt bekommst. In vielen (wenn nicht den meisten) Fällen bleiben die Versicherungen bei der polizeilichen Verursacherzuweisung.

By KJK (194.138.37.41) on Mittwoch, den 17. Oktober, 2001 - 08:12:

Definitiv habe ich das nicht gesagt bekommen, es wurde aber für relativ wahrscheinlich gehalten.
Die Diskrepanz wurde mir mit dem Unterschied zwischen straf- und versicherungsrechtlicher Bewertung erklärt, den ich aber nicht ganz nachvollziehen kann.
Ich habe das Kind nicht gesehen, bevor es auf meine Fahrbahn gelaufen kam. Von daher konnte ich von ihm auch keinerlei Verhalten erwarten oder mich auf sein Verhalten einstellen.

By N.N. (195.37.128.1) on Mittwoch, den 17. Oktober, 2001 - 09:13:

Was ist mit dem angesprochenen "O1" gemeint? Ist es zutreffend, daß auf polizeilichen Unfallprotokollen eine Person als "voraussichtlich Schuldiger" so bezeichnet wird, oder wie ist da die genaue Formulierung? (Muß dies fragen, da ich noch nie in einen Unfall verwickelt war)

Wenn dies so ist: Ist eine solche Vorab-Festlegung (im Grunde die bewußte Schaffung eines Vor-Urteils) nicht rechtlich äußerst bedenklich? Sache der Polizei sollten eigentlich Ermittlungen und die objektive Dokumentation von Tatsachen sein. Schuld und Unschuld festzustellen obliegt allein den Gerichten. Wird hier nicht die ganze Sache von Anfang an in eine bestimmte Richtung geleitet? Zumal - wie oben angedeutet - Versicherungen sich bei der zivilrechtlichen Schadensregulierung an diesem Vor-Urteil orientieren.

Was kann ein Kraftfahrer dagegen unternehmen, wenn er nach seiner Meinung nach zu Unrecht als "voraussichtlich Schuldiger" an einem Unfall bezeichnet wird?

By Goose (62.180.185.196) on Mittwoch, den 17. Oktober, 2001 - 09:32:

01 ist der "Unfallverursacher aus polizeilicher Sicht" (feiner Unterschied: Polizei stellt die Verursachung fest und ahndet den Verkehrsverstoß, wir entscheiden nicht über Schuld oder Teilschuld)

Die VU-Aufnahme wird in den Bundesländern unterschiedlich gehandhabt: Bei uns in NRW kommen wir für jeden Kleinscheiß, in Niedersachsen z.B. nur bei Personenschäden oder erheblichem Sachschaden. Hauptaufgabe (neben der Ahndung) beim Unfall ist der Schutz privater Rechte, d.h. ein Personalienaustausch, damit die Unfallbeteiligten ihren Schaden zivilrechtlich geltend machen können. Daß die Versicherungen sich meist an die Verursacherzuweisung der Polizei halten, mag daran liegen, daß wir meist die einzig Unbeteiligten sind und uns ein gewisser Überblick über das Verkehrsgeschehen zugetraut wird.

Du hast als Unfallbeteiligter keinen Einfluß auf die Verursacherzuweisung. Du kannst ein Verwarngeld ablehnen, dann kommt ein BG, der weitere Gang ist ja bekannt. Das ändert jedoch nichts am 01 / 02....

Gruß
Goose

By alfa (195.124.135.7) on Mittwoch, den 17. Oktober, 2001 - 10:03:

@goose
Danke, Weiterbildung erfolgt:-) Vom Prinzip her erscheint mir das sinnvoll, dass man die Bewertung der Experten vor Ort(des aufnehmenden P-Beamten) hier schematisch erfasst. Das dann ein Versicherungssachbearbeiter eine Expertenmeinung übernimmt erscheint auch logisch. Die Schwachstelle liegt nur darin, wenn jemand wie Goose, Polizist oder Officer gut informiert sind und nicht voreingenommen, klappt das ja auch, aber wenn denn das nun einer ist, der sich nicht fortgebildet hat(Pfeifen gibt es in jedem Team) und dazu noch voreingenommen ist (bei einem Unfall mit Kind ist immer der Autofahrer schuld) dann wirds problematisch. Konsequenz daraus ist eigentlich, dass man die Beamten fragt, wer aus ihrer Sicht der Verursacher ist und das kennzeichen 01 verliehen bekommt. Ggf muss man das dann gerichtlich überprüfen lassen, wenn das nicht nachvollziehbar ist.
Aber aus solchen Postings hier, leite ich ab, dass wir durch dieses Forum im Zuge eines Gebens und Nehmens gegenseitig von einander lernen und jeder kostenfrei seinen Vorteil daraus geniesst und ein Haufen Probleme/Arbeit auf beiden Seiten vermieden wird.

By Mr. Spock (134.109.132.142) on Montag, den 22. Oktober, 2001 - 19:21:

An die Polizisten: Mal was ganz anderes: bei dem VU stand doch der Vater des Kindes offenbar daneben. Hat der was zu erwarten? Der hätte sein Kind ja davon abhalten müssen/können/sollen.

Jedenfalls fuhr KJK sogar wesentlich langsamer als erlaubt. Da kann man ihm kaum einen Vorwurf machen.

Anwaltliche Beratung kann trotzdem nicht schaden.

By Smith (131.188.243.66) on Montag, den 22. Oktober, 2001 - 21:09:

Hier haben wir einen ähnlichen Fall wie beim unachtsamen Herüberziehen auf die Überholspur einer Autobahn, wenn hinten ein schnelles Fahrzeug kommt. Regelmäßig ist der Schuld, der vorschriftsmäßig (wenn auch schnell) fährt. Wir haben das ja schonmal ausführlichst diskutiert. Ergebnis: die Rechtsprechung unterstellt, daß der Schaue für den Dummen denken muß. Hier ist es ähnlich. Allerdings: wenn KJK den Jungen nicht gesehen hat und ihn gar nicht sehen konnte und der Jungen sich von seinem Vater losgerissen hat, passiert da wahrscheinlich nichts weiter. Die Schuld liegt 100% beim Vater.

Deshalb verstehe ich die Zuweisung durch die Polizei nicht. Wenn "polizist" hier sagt, daß das auch nicht zwingend ist, wenn die Unschuld des Autofahrers ersichtlich ist, leuchtet mir das ein. Genau das wäre hier der Fall. Bei "goose" kommt das etwas anders herüber (bes. schutzwürdiger VT). Das spricht für polizeiliche Praxis aus Bequemlichkeit. Man ist "auf der sicheren Seite". Nur: man überlege sich die logische Folge dieser Sicht. Auch wenn man auf dem Gehsteig kein Kind sieht, darf man wenn parkende Autos existieren grundsätzlich auf einer 50 km/h Straße nur so schnell fahren, daß man einen Anhalteweg von vielleicht 2m hat. Also Schleichen im Schrittempo. Dann wäre man gegen alle Widrigkeiten geschützt. Also: wenn rechts geparkte Autos: nur 7km/h. Bravo! Logik pervers! Oder nicht? Dann sollte die Polizei ihre Zuweisungspraxis mal überprüfen.

By Mr. Spock (134.109.132.116) on Montag, den 22. Oktober, 2001 - 22:31:

Smith: nun, KJK hat sich nicht nur ans Tempolimit gehalten, er fuhr sogar noch deutlich langsamer.
Wie soll KJK auch ein offenbar noch recht kleines Kind hinter einem geparkten Auto sehen.
Aber deine Ausführungen bezüglich der Sache mit der fehlenden Logik in der Rechtslage und in der Vorgehensweise der Polizei kann ich nur unterstützen. Möglicherweise sollte man dies den Vulkaniern überlassen, wir sind Spezialisten in Sachen Logik. Da haben die dt. Behörden und Politiker keine Chance gegen uns.

Live long and prosper!

By Dirk (213.7.126.244) on Mittwoch, den 24. Oktober, 2001 - 01:50:

Hier muß die Polizei ein Verfahren gegen den
Autofahrer einleiten. Gerade weil sie nicht auch Richter sein darf. Soll doch ein Gericht/Staats
anwaltschaft darüber entscheiden. Wozu gibt es
die Gewaltenteilung?


P.S. Auch in Niedersachsen kommt die Polizei zu
jedem Unfall und nimmt diesen auch auf.
Allerdings manchmal nur nach Aufforderung.

By KJK (194.138.37.41) on Montag, den 19. November, 2001 - 11:41:

Nochmals danke an alle, die sich mit Hinweisen beteiligt haben!

Der Vollständigkeit halber möchte ich den Interessierten den Ausgang der Geschichte nicht vorenthalten:
Ich habe einen Anwalt eingeschaltet, der die Akte angefordert hat. Daraufhin erhielt ich von der Staatsanwaltschaft (ohne daß ich nochmal eine Aussage gemacht hätte!) die Mitteilung, das Verfahren sei eingestellt worden.

By Smith (131.188.243.66) on Montag, den 19. November, 2001 - 11:46:

Glückwunsch und Dank für die Rückmeldung.

By Polizist (217.3.254.17) on Montag, den 19. November, 2001 - 17:57:

Ich bin doch sehr neugierig: Eingestellt wegen was? Der Paragraph würde mich interessieren. Müsste irgendwo aus den 150 Nummern der StPO kommen. Oder war es ein Freispruch nach 172 StPO?
Sag mal...

Viele Grüße,

ein Polizist

By KJK (194.138.37.41) on Dienstag, den 20. November, 2001 - 08:27:

Hab' das Schreiben selbst noch nicht gesehen. Melde mich nächste Woche noch mal.

By KJK (194.138.37.36) on Montag, den 3. Dezember, 2001 - 15:28:

Hat'n bißchen länger gedauert:
Eingestellt gemäß §170, Abs. 2 StPO

Jetzt würde mich natürlich auch noch interessieren, was das im Klartext heit.

By Goose (62.180.187.86) on Montag, den 3. Dezember, 2001 - 15:40:

§170 (1) StPO: bieten die Ermittlungen genügend Anlaß zur Erhebung der öffentlichen Klage, so erhebt die Staatsanwaltschaft sie durch Einreichung einer Anklageschrift bei dem zuständigen Gericht

(2): Andernfalls stellt die StA das Verfahren ein. Hiervon setzt sie den Besch. in Kenntnis, wenn er als solcher vernommen worden ist oder ein HB gegen ihn erlassen war, dasselbe gilt, wenn er um einen Bescheid gebeten hat oder besonderes Interesse an der Bekanntgabe ersichtlich ist.

Somit bedeutet die Einstellung nach §170(2) StPO, daß die StA nach Prüfung des Sachverhaltes keinen Anlass sieht, eine Klage zu erheben.

Gruß
Goose

By passagier02 (62.27.223.200) on Montag, den 3. Dezember, 2001 - 23:16:

Naja dann weiterhin Gute Fahrt und ne schöne Woche! Schön das nicht immer gleich der Fahrer als schuldiger dasteht.

By Polizist (193.196.186.253) on Dienstag, den 4. Dezember, 2001 - 10:30:

Auf gut deutsch ein erstklassiger Freispruch! Heisst glaub ich auch "wegen erwiesener Unschuld".

Alles andere hät mich auch gewundert

Viele Grüße,

ein Polizist


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