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getarnter Blitzer = Wegelagerei?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: getarnter Blitzer = Wegelagerei?
By Sindbad (62.227.99.69) on Samstag, den 13. Oktober, 2001 - 20:54:

hi leutz

hat meinen Freund erwischt mit 40 drüber in 80er strecke, gibt es ein gesetz, was weeagerei beschreibt, bzw beinhaltet??

mfg, im namen meines freundes

By officer (213.187.79.108) on Samstag, den 13. Oktober, 2001 - 21:54:

Ja,
§ 185 StGB

By dagegen (213.6.165.30) on Samstag, den 13. Oktober, 2001 - 22:03:

Kann mir das jemand näher erklären:
"§ 185 StGB weeagerei" ?

By officer (213.187.79.237) on Sonntag, den 14. Oktober, 2001 - 09:53:

Das war der Einzige § der mir dazu eingefallen ist. ;-)

By N.N. (195.37.128.1) on Sonntag, den 14. Oktober, 2001 - 14:31:

Vielleicht ja § 316a StGB - "räuberischer Angriff auf Kraftfahrer" ;-)

By quincy (141.30.32.91) on Montag, den 15. Oktober, 2001 - 09:28:

Eines ist sicher: Es gibt ein Gesetz, dass 40km/h-überm-Limit-fahren beschreibt, bzw. beinhaltet. Gruß an deinen Freund.

By Polizist (193.196.186.253) on Montag, den 15. Oktober, 2001 - 16:34:

Mir würde noch § 344 StGB einfallen. Verfolgung Unschuldiger :-)

Viele Grüße,

ein Polizist


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