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Rechts ueberholen, ja oder nein ?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Allgemein: Rechts ueberholen, ja oder nein ?
By Rennfahrer (217.85.214.41) on Samstag, den 13. Oktober, 2001 - 19:19:

So langsam krieg ich so richtig das Kotzen; ich muss jetzt oefter MA-PF fahren, also A6 - A5 - A8. Auf der A5 zwischen HD und KA ist es ja eine 3spurige Autobahn, offen. Wenn ich also mit 160 auf der linken Spur ueberhole, schere ich ja wieder nach rechts, auf der mittleren Spur ist aber ein Fahrzeug, etwa 200m weiter vorne, langsamer als ich, so ca. 120-130. Ich neige in letzter Zeit immer oefter dazu, einfach 2 Spuren nach rechts zu wechseln, die Autos, auf der mittleren Spur zu ueberholen, bis ein LKW kommt, dann wieder eins nach links und weiter nach rechts; dies ist ja rechts ueberholen, aber ich empfinde das nicht so, denn die Mittelspurkriecher sind ja Schuld daran, das ich moeglicherweise ein schnelleres Auto zum abbremsen zwinge, nur weil jemand die mittlere Spur blockiert.

Wie denkt ihr ueber dieses "rechts-ueberholen" ??

By farendil (217.0.226.238) on Samstag, den 13. Oktober, 2001 - 19:27:

das ist eben verdammt gefährlich.

asonsten kann ich dir nur beipflichten, daß mich diese idioten auch maßlos aufregen.

By Greatblackbird (145.254.149.189) on Samstag, den 13. Oktober, 2001 - 19:29:

Ausscheren-vorbiefahren-einscheren, das ist ein vollständiger Überholvorgeng. Wenn Du Dich auf der rechten Spur befindest und dann an einem auf der mittleren Spur fahrenden Fahrzeug vorbeiziehst, ist das m.E. kein "rechts-überholen", weil der Vorgang unvollständig ist. Allerdings wirst Du Probleme bekommen, dieses einem Polizisten oder einer Behörde klarzumachen, da die Definition eines Überholvorgangs nirgendwo niedergeschrieben ist.

By Rennfahrer (217.85.214.41) on Samstag, den 13. Oktober, 2001 - 19:45:

Das ist bei mir im Moment auch ein Drahtseilakt, wg. Probezeit... So ein Kaese... !
Das mit dem Vorbeifahren ist mir auch schon klar, aber das ist genauso wie mit denen, die 500m vor einem LKW mit 100km/h ausscheren, da kann man doch noch ganz gemuetlich auf der rechten Spur an denen vorbeifahren und dann vor denen einscheren.
Mir ist gestern zB was passiert, das mich mal wieder zur Weissglut getrieben hat, 3-spurig, vor mir ne Frau faerht mit 130kmh, rechts fuer mich kein Platz zum ueberholen, da mein Auto nur 160 faehrt, links kommen ziemlich viele schnelle Autos, die ganze Zeit. Dann hab ich der Frau Lichthupe gegeben, die hat dann nur den Kopf geschuettelt, dann hab ich ihr mit der Hand nach rechts gezeigt und noch 3 Finger gezeigt, wg. 3 Spuren. Wegen solchen Leuten riskiere ich naemlich dann noch ne Nachschulung, wg. Abstandsverstoessen.

By viagra29 (149.225.91.76) on Samstag, den 13. Oktober, 2001 - 20:05:

da mir das auch schon öfters passiert ist das ich auf der rechten spur schneller fuhr als die auf der mittleren/rechten , bin ich einfach auch links geblieben und "vorbeigefahren"
frage , kann man gegen solche leute was machen ?
bzw.was droht leuten die sich nicht ans rechsfahrgebot halten ?

gruss viagra

By Greatblackbird (145.254.143.55) on Samstag, den 13. Oktober, 2001 - 20:07:

Naja, für einen Abstandsverstoß muß auch eine Messung erfolgen.
Zum Überholen: Entweder du kriechst hinter dem langsameren Fahrzeug her oder fährst rechts dran vorbei und hoffst, daß Du nicht erwischt wirst. Leider werden Verstöße gegen das Rechtsfahrgebot zu selten geahndet.

By faraday (217.5.112.152) on Donnerstag, den 1. November, 2001 - 12:46:

mir ist gestern auch so was passiert (wie so oft)

fahr abends auf der a44 richtung breuna. und wegen dem bevorstehenden langen wochenende waren wieder viele "wochenendfahrer" unterwegs.
die spezielle art von kraftfahrzeugführern macht regelmäßig die gleiche scheisse;
in ca. 400 m entfernung erkennen die ersten einen lkw und ziehen von ihrer "Stammspur",der rechten, auf die linke. zeitgleich tun dies etwas 10 andere fahrzeuge und schwups entsteht links ein rückstau wobei rechts alles frei ist. wahrscheinlich haben die meisten dieser linksfahrer angst dass sie nicht mehr rechtzeitig vor dem lkw ausscheren konnen und machen das dann vorzeitig. frei nach dem motto: "was man(n) jetzt erledigen kann , verschiebe man nicht auf morgen".

mich pakt also irgendwann die wut und fahre mit ca. 15-20 km/h an dieser schlange ( in einem grossen seitl. sicherheitsabstand und unter genauer beobachtung der linken fahrzeuge) rechts vorbei bis kurz vordem lkw und schere wieder links ein. das ist mir gestern ganze 3 mal passiert. bei ca tempo 100.

kann man mich eigentlich wegen des überholens belangen ? es kann ja sein das irgendein pensionär sich in einer ehre gekrängt fühlt und mich anzeigt.

viele grüsse ,

fara

By Alberto (62.224.97.103) on Donnerstag, den 1. November, 2001 - 13:15:

Bei Kolonnenbildung ist das "rechts vorbeifahren" theoretisch erlaubt (ich wurde schon mal freigesprochen) - wenn die linke Kolonne nicht schneller als max. 120 fährt und wenn man nich schneller, als + ca. 20 kmh vorbeifährt.

Ich kann allen nur raten, dies so oft, wie möglich zu tun, damit der "Erziehungswert" langsam aber sicher einsetzt.
Außerdem bekommt man dann eine gewisse Übung.

Die Gefahr, daß etwas passiert, ist dabei äußerst gering, denn die Linksfahrer fahren ja deshalb links, weil sie eben Angst vor einem Fahrspurwechsel und Angst vor der Dynamik des eng fließenden verkehres überhaupt - haben.

Aus diesem Grunde fahren diese Leute zu 99,9% nicht mehr nach rechts rüber.

Dagegen gibt es noch ein paar ganz Schlaue, die dann im Spiegel alles beobachten und just in dem Moment, wo man sich ihnen nähert, rechts blinken und leicht nach rechts ziehen, so-als wollten sie wieder nach rechts einscheren.

Diese können aber gut autofahren, denn sie haben ja alles richtig beobachtet. Auch solche Leute riskieren dann eben nicht den Unfall, sondern sie wollen uns nur einschüchtern und zur Bremsung zwingen.

Da weicht man dann kurz um ca. 1 m weiter nach rechts aus und gibt mal kurz Gas - das wars dann auch - nichts ist passiert, weil so einer eben nicht ganz rüberzieht.

Und dann gibt es noch die dritte Fraktion, die einem - im Rahmen ihrer Möglichkeiten das wieder nach links Ausscheren verhindern will...
Diese Leute erkennt man daran, daß sie einen sehr wohl beobachten, wie man eben rechts an der Kolonne vorbeifährt - dann geben sie Gas und fahren - fast kriminell - bis auf 3 m auf ihren Vordermann auf.

Das langweilt aber, weil man diese eben früh erkannt hat und dann eben bei deren Vordermann einschert, der nun seinerseits seinen "Dichtauffahrer" im Spegel beobachtet und für unsereinen gar keinen Blick mehr übrig hat.

Man kann diese "Loch-Zumacher" aber auch anders austricksen....
indem man neben ihnen herfährt und rechts schon fast um 1 m die Standspur mit ankratzt.
Dabei muß man - für diesen unsichtbar - immer sein verhalten im Auge behalten (über die Spiegel - nur mit den Augen - nicht den Kopf bewegen!)

Dann wird dieser nämlich "eingeschläfert" - denn er glaubt, daß man den nächsten Parkplatz oder die nächste Ausfahrt ansteuern will (Die Linie nahe an der Standspur läßt automatisch gefühlsmäßig diesen Schluß zu.

Wenn er dann - aus Bequemlichkeit (Dichtauffahren ist sehr anstrengend) - seine Lücke wieder vergrößert, setzt man plötzlich den linken Blinker und zieht zackig von ganz rechts nach ganz links on dieses dann groß genug geöffnete Loch.

Er wird dann etwas sauer sein, aber die Überraschung ist perfekt.

Und - juristisch hat man nicht in einem Zug überholt, sonden man hat rechts aufgeholt - ist dann eine Weile nebenher auf gleicher Höhe gefahren - dann kam ein Hindernis - ein neuer Vorgang begann - ich mußte mir links eine Lücke suchen - ich habe sie auch gefunden und gefahrlos benutzt.


KLEINE LEHRE DES RECHTSÜBEHOLENS

By piranha (194.95.176.28) on Donnerstag, den 1. November, 2001 - 14:45:

In diesem Thread sind wohl die Begriffe "Überholen" und "Vorbeifahren" etwas durcheinander geraten.

VORBEIFAHREN kann man nur an einem Hindernis, z.B. an einem haltenden, parkenden oder liegengebliebenen Fahrzeug.

An einem verkehrsbedingt wartenden Fahrzeug (z.B. Pkw auf Linksabbiegerspur an roter LZA) kann nicht vorbeigefahren werden, es wird ÜBERHOLT, da dieses i.d.R. in Fahrstellung wartet. Verkehrsbedingt ist z.B. Abwarten des Gegenverkehrs an einem Hindernis, Warten vor der Rotampel, Warten bei Stockung, Warten bei geschlossener Schranke...

Es spielt keine Rolle, von welchem Fahrstreifen ein Überholvorgang beginnt. Allein entscheidend ist der tatsächliche absichtslose Überholvorgang selbst. Ob links oder rechts, versetzt oder nicht - wer ein fahrendes oder verkehrsbedingt wartendes Fahrzeug mit höherer Geschwindigkiet in gleicher Richtung passiert, der überholt!

Überholen ist nur möglich auf der gleichen Fahrbahn.

Auszug aus Verwaltungsvorschrift zu § 5 StVO Überholen und § 6 StVO Vorbeifahren:

"An Teilnehmern des Fahrbahnverkehrs, die sich in der gleichen Richtung weiterbewegen wollen, aber warten müssen, wird nicht vorbeigefahren; sie werden überholt. Wer durch die Verkehrslage oder durch eine Anordnung aufgehalten ist, der wartet".

@Greatblackbird:
>Ausscheren-vorbiefahren-einscheren, das ist ein vollständiger Überholvorgeng.

= falsch

@Alberto (der berühmte)

>Bei Kolonnenbildung ist das "rechts vorbeifahren" theoretisch erlaubt (ich wurde schon mal freigesprochen) - wenn die linke Kolonne nicht schneller als max. 120 fährt und wenn man nich schneller, als + ca. 20 kmh vorbeifährt

= fast richtig. Vereinfacht gesagt: "Rechts überholen" erlaubt, wenn Kolonne bis 60 km/h und Eigenmehrgeschwindigkeit +20 km/h = 80 km/h.

By Alberto (62.224.97.73) on Donnerstag, den 1. November, 2001 - 16:42:

Bei mir waren es bis zu 120 !!! BAB 8 am 2.1.2000 - entschieden vor dem AG Stuttgart.!!

By piranha (217.1.145.224) on Donnerstag, den 1. November, 2001 - 21:00:

... das wäre mir neu ...

§ 7 Abs. 2a StVO, Begr. zur ÄndVO vom 22.03.1988:

Nach der Rechtsprechung ist das Rechtsüberholen auf Autobahnen und autobahnähnlich ausgebauten Straßen auch dann zulässig, wenn sich nicht auf ALLEN Fahrstreifen für eine Richtung Fahrzeugschlangen gebildet haben (BGH VRS 35 S. 141, OLG Hamm VRS 47 S. 216, BayObLG VRS 54 S. 212).

Die Voraussetzungen hierfür sind folgende:

- Auf dem linken Fahrstreifen stehender Verkehr oder eine Geschwindigkeit von höchstens 60 km/h,
- Fahren auf dem rechten Fahrstreifen, bei stehendem Verkehr auf dem linken Fahrstreifen, mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 20 km/h,
- Fahren auf dem rechten Fahrstreifen, bei fließendem Verkehr auf dem linken Fahrstreifen, mit nicht höherer Differenzgeschwindigkeit als 20 km/h (bis max. 80 km/h),
- äußerste Vorsicht bei diesem Überholvorgang.

Auch der überwiegende Teil der Literatur hält dieses Rechtsüberholen für zulässig. Diese von der (früheren) Rechtsprechung entwickelte Regelung wurde mit o.g. ÄndVO im Grundsatz in die StVO übernommen. Durch die Formulierung "steht oder langsam fährt" (vgl. § 5 Abs. 2a StVO), wird deutlich, daß es sich um eine Geschwindigkeit handeln muß, die - auch auf Autobahnen - sich dem stehenden Verkehr nähert, jedenfalls aber deutlich unter 60 km/h liegen muß...

@Alberto:
==> Alberto, kannst Du das Aktenzeichen des AG Stuttgart angeben??

By Alberto (62.224.100.3) on Freitag, den 2. November, 2001 - 11:50:

Kann ich, dauert aber, weil ich das erst raussuchen muß.

Jedenfalls wurde so argumentiert, daß die Kolonne mal 80 - max. 120 - links und rechts fuhr.

Und es ist eben keinem zuzumuten, daß er grundsätzlich, wenn er rechtsfährt - immer auf die Geschwindigkeiten der linken Kolonne achtet - und brav jedesmal mitbremst.

Das würde sogar auch rechts die gefahr eins Stillstandes - weiter hinten - erhöhen und weitere Auffahrunfälle provozieren.

Eine rechte kolonne wurde bei mir angenommen, weil außer mir auch ab und zu noch andere "einsichtige Rechtsfahrgebots-Einhalter" unterwegs waren.

By Rennfahrer (213.6.49.75) on Freitag, den 2. November, 2001 - 15:47:

@ Alberto

Ich glaube diese Art von Erziehung, die du meinst ist bei der deutschen Menatlitaet der meissten Fahrer unwirksam. Sie sehen es nicht ein, wenn sie Fehler machen, geschweigedenn sie auch noch zuzugeben.
Wenn ich mal wieder 300-400m an einer Kolonne auf der mittleren, oder linken Spur vorbeifahre, dann mache ich mir ueberhaupt keine Sorgen, ob diese "Schlaefer" ;) rueberziehen, denn wie du schon gesagt hast, sie sind ja in der MItte, weil sie Angst vor Spurwechseln haben.
Inzwischen sind mir die 2-spurigen Autobahnen schon fast lieber, als die 3-spurigen. Auf den 2-spurigen kann man an wirklich einer Kolonne vorbeifahren, LKW, dann einscheren, auf 3-spurigen ist das etwas muehsamer, denn wenn man schon so freundlich ist und zwischen 2 LKWs einschert, damit der nachflolgende Verkehr leichter ueberholen kann, passiert es oft, das man nicht mehr ohne zu bremsen links einfaedeln kann, also abbremsen kann. Dies aber auch nur mit einem 64PS Sdi Caddy :) !

Rennfahrer


PS: Wie waers mit einem neuen Gebot, dem "Rechtsueberholfahrgebot" ?!

By faraday (217.5.112.152) on Freitag, den 2. November, 2001 - 19:30:

@ rennfahrer


siehe USA, dort auf den highways ist auch freie fahrstreifen wahl und das klappt doch bestens ...

By N.N. (195.37.128.1) on Freitag, den 2. November, 2001 - 19:55:

Mal eine Frage bzw. Bemerkung zum Thema "Mittelspurblockierer" auf drei- und mehrspurigen Autobahnen. Könnte es sein, daß manche hier übersehen, daß es auf diesen Straßen nur ein eingeschränktes Rechtsfahrgebot gibt?

§ 42 Abs. 6 Nr. 1 Buchstabe d StVO besagt: Sind außerhalb geschlossener Ortschaften für eine Richtung drei Fahrstreifen so [mit unterbrochenen Leitlinien] markiert, dann darf der mittlere Fahrstreifen dort durchgängig befahren werden, wo - auch nur hin und wieder - rechts davon ein Fahrzeug hält oder fährt. Dasselbe gilt auf Fahrbahnen mit mehr als drei so markierten Fahrstreifen für eine Richtung für den zweiten Fahrstreifen von rechts. Den linken Fahrstreifen dürfen außerhalb geschlossener Ortschaften Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t sowie Züge, die länger als 7 m sind, nur benutzen, wenn sie sich dort zum Zwecke des Linksabbiegens einordnen.

Mit anderen Worten: der mittlere Fahrstreifen (bzw. der zweite Fahrstreifen von rechts) darf durchgängig befahren werden, solange der ganz rechte nicht völlig leer ist. Niemand ist in diesem Fall verpflichtet, sich stets wieder ganz rechts einzuordnen.

Sehe ich das richtig, daß man in so einem Fall nicht von "Mittelspurblockierern" sprechen kann?

By Alexander (217.230.8.120) on Freitag, den 2. November, 2001 - 20:01:

nun es ist so daß man ihn "durchgängig" befahren darf - aber sobald einer dadurch behindert wird MUß man gegebennenfalls eben doch nach rechts - soweit einem das zugemutet werden kann... ist ja auch im eigenen interesse denn man will ja wohl nicht mit aller gewalt, nur weil es diese - ich bezeichne es mal so - GESETZESLÜCKE es erlaubt andere behindern - wobei fier dann schon wieder der §1 STVO reinspielt...

Gruß Alexander

By farendil (217.0.227.1) on Freitag, den 2. November, 2001 - 20:15:

@alexander: genau! außerdem ist ein vereinzeltes fahrzeug am horizont kein grund, den mittleren fahrstreifen durchgängig zu befahren.

richtig ist hingegen, daß auf dem mittleren fahrstreifen deutlich mehr toleranz von gesetzes wegen geübt wird, was die pflicht zum rechts einscheren betrifft.

By Alexander (217.230.8.120) on Freitag, den 2. November, 2001 - 20:29:

mich würde mal da 'ne sache interessieren.....
angenommen ich überhole rechts einen - werde erwischt. streite natürlich vor ort erst mal alles ab. argumentation:
1) hab nicht rechts überholt - wird natürlich abgelehnt
2) KANN nicht rechts überholt haben - war kein platz - wird wiederum natürlich abgelehnt
3) wenn platz war warum ist dann der vor mir nicht nach rechts (wenn er deutlich langsamer war und nicht grad mit überholen beschäftigt war (anmerkung: beim überholen rechts platz haben!?!?!))
4)wurde somit erst mal genötigt langsam zu fahren und dann zum rechts überholen (ich weiß ich hab mich nicht unter kontrolle und sollte zu 'ner mpu *gg*)
wäre mal interessant wie die grünen reagieren... wenn sie konsequent und fair wären würden sie den blockierer (nenne ihn in meinem gedankenmodell mal so) auch noch rausziehen und ebenfalls mit einem entsprechenden verwarnungsgeld belehren...

Gruß Alexander

By Alberto (62.224.100.80) on Samstag, den 3. November, 2001 - 12:14:

Tun sie mittlerweile auch, Alexander...
Aber die Argumentation - mit der durchgängigen Befahrbarkeit der Mittelspur, - die muß ja wohl auch gegenüber der ganz linken Spur gelten, oder?

Ich befahre die Mittelspur mit etwa 160 kmh und überhole dabei ab und zu ein paar Autos, die rechts fahren.
Auf diese konzentriere ich mich, denn ich kam ja mal von ganz rechts und fahre nun in der Mitte.

Daß da ein paar ganz Ängstliche auch noch ganz links fahren - und dies möglicherweise auch langsamer, als 160 kmh, das muß mich dabei eigentlich nicht interessieren, oder?

Denn ansonsten wäre der Umkehrschluß:

Wer sich die Position - ganz links - einmal erarbeitet hat, der darf das gesamte Tempo - auf allen 3 Spuren bestimmen, - zumindest auf sein eigenes Tempo limitieren! - denn man darf ja zu keinem zeitpunkt rechts von ihm vorbeifahren!

Stellen wir uns vor...
Ganz rechts fährt einer mit 130 - den will ich überholen - muß also mindestens 150 fahren.
Aber ganz links fährt einer mit 120 - also langsamer, als der ganz rechts fahrende.

Was ist also mein Schicksal?

An diesem darf ich ja nicht vorbei - zumindest nicht in der Mitte.

Meine einzige Chance wäre also, wieder nach ganz rechts zu gehen - mich dem mit 130 fahrenden anzuschließen (sehr sehr lange), bis wir beide den Linksfahrer in etwa um 50 m abgehängt haben, dann blinken - auf die Mittelspur - dann blinken und auf die ganz linke Spur - also weit vor diesem Blockierer.

Was für eine Welt!

By Alexander (217.81.131.127) on Samstag, den 3. November, 2001 - 12:21:

@alberto

ja es ist eigentlich schon pervers........
aber welchem grün-weißen (abgesehen von ein paar hier vertretenen kollegen welche die sache auch mal von mehr als nur einer seite beleuchten und ein paar weiteren ausnahmen die die regel bestätigen) will man das schon erklären?
links blockieren => 'n paar mark fünfzig
rechts überholen viel viel gefährlicher => sofort hinter gitter (...etwas übertrieben) da schaut halt keiner über den tellerrand!

Gruß Alexander

By Alberto (62.224.100.80) on Samstag, den 3. November, 2001 - 12:33:

Wie wahr, wie wahr!
Ich würde auch gerne mal 1 Tag in einem Zivilstreifen-Wagen mitfahren und mir mal die "Richtigen" schnappen. Zugegeben - deren taten sind fast alle im Verwarnungsgeldbereich, aber sie sind sehr häufig und sie sind lästig - mithin auch gefährlich, weil sie eben andere sehr strapazieren und damit auch zu Unüberlegtheiten provozieren.

By Alexander (217.81.131.127) on Samstag, den 3. November, 2001 - 13:48:

Kleinvieh macht auch Mist!
das alles aufsummiert gibt mehr Einnahmen als die "Schnellfahrer" - vor allem wenn man das Nicht-Blinken mit 10 oder 20 DM (weiß den Preis grad nicht) auch noch mitkassiert....

Gruß Alexander

By Benzinschleuder (217.227.118.56) on Samstag, den 3. November, 2001 - 19:02:

Servus
Das mit dem "rechts überholen" ist so eine Sache. Mich nervt es ja auch, wenn so Typen mehrere Kilometer auf der mittleren Spur fahren, aber gerade die sind wahrscheinlich gefährlich. Wenn die schon nicht mal merken, daß sie ganz alleine auf den mittleren Streifen fahren und den Blick im Rückspiegel verweigern, wie soll das aussehen, wenn dann jemand rechts überholt. Auf einmal zieht der vielleicht rüber und dann......?
Es ist mit vorsicht zu genießen. Allerdings am Mittwoch hab ich auch rechts überholt.
Das ganze war auf der A9. Bin von Nürnberg Richtung Hof gefahren. Sehr viel Verkehr, da die Pendler aus Sachsen und Thüringen wegen des Feiertages schon am Mittwoch heimfuhren. Zwischen Münchberg und Hof ist die A9 teilweise kerzengerade. Man kann mehrere Kilometer weit blicken. War ein tolles Bild. Die mittlere und linke Spur war total voll. Man konnte nur noch ca. 60 - 80 km/h fahren. Die Abstände wurden da nicht eingehalten. Und rechts? Ein, zwei Lastwagen. Ja da bin ich dann halt vorbeigefahren. Polizei ist ja bei dem dichten Verkehr sowieso nicht unterwegs.
Man muß halt aufpassen, beim "rechts überholen".

By Alberto (62.224.100.53) on Montag, den 5. November, 2001 - 09:40:

Genau so ist es - aufpassen - und nicht mit zu hoher Differenz vorbei - und... mit so viel Seitenabstand, wie möglich (fast die Standspur ankratzen)

Diese Mittelspurfahrer neigen eher gar nicht dazu, nach rechts rüberzukommen. Vielmehr ziehen sie bei kleinstem erkennbarem Hindernis (ein Auto zeigt sich auf der Einfädelspur) - sofort nach links.

By Mr. Spock (134.109.132.114) on Montag, den 5. November, 2001 - 19:31:

Nun mich stören diese Linksfahrer und "Mittelspurfetischisten" auch. Muß für letztere eine Art Tabu sein, die rechte Spur zu nutzen auch wenn diese leer ist. Da fahre ich auch einfach an den Mittelspurfetischisten auf der rechten Spur vorbei (allerdings gibt es da immer ein paar dieser Spinner die sich dann noch darüber aufregen). Oder ich überhole links und fahre demonstrativ nach dem Überholen auf die rechte Spur. Da kapieren zumindest einige etwas und fahren auf die rechte Spur.

Zu den 2spurigen Autobahnen. Auf der A 44 zwischen Kassel und Marsberg habe ich es schon erlebt, dass da noch welche an der Kolonne auf der linke Spur rechts vorbeifahren und sich dann aber auf gefährliche Weise dann wieder förmlich reindrängeln. Nun ich verstehe, dass manche da rechts an der Kolonne vorbeifahren, mache ich auch manchmal, aber beim Spurwechsel kann man sich nicht einfach irgendwo reindrängeln sondern muß schon eine geeignete Lücke suchen. Sonst knallt es garantiert irgendwann.
Auch habe ich es auf der A 8 zwischen München und Augsburg (2spurig, Tempolimit 120) erlebt, dass irgenwelche Idioten mit großen Limousinen und Sportwagen förmlich Slalom fahren auf beiden Spuren (mal links überholen, dann mal wieder rechts überholen) obwohl die Kolonne auf der linken Spur schon 120 bis 130 fährt. Sowas ist bescheuert und Unfälle sind vorprogrammiert noch dazu wenn irgendwelche Oberlehrer diese Slalomfahrer auch noch ausbremsen.

Fazit: Rechtsüberholen ist verständlich. Nur sollte man es nur tun wenn es ungefährlich und sinnvoll ist.
Slalomfahren und Reinschnipsen nur wegen weniger Sekunden Zeitgewinn ist dumm und gefährlich.

Also sollte man schon darauf achten, hat es Sinn oder ist es sinnlos oder gar gefährlich!

By Alberto (62.224.97.47) on Dienstag, den 6. November, 2001 - 09:13:

Volle Zustimmung!

By Rennfahrer (217.85.221.184) on Dienstag, den 6. November, 2001 - 23:04:

Sobald man eigentlich in die Lage kommt, rechts ueberholen zu koennen stimmt ja irgendwas nicht, egal welches Auto dabei wieviel Leistung hat!

Noch etwas, warum gibt es in der Stadt auch rechts ueberholen, wenn niemand ,innerorts erst recht, das Rechtsfahrgebot einhaelt ??
Das es rechtsueberholen innerorts ueberhaupt gibt ist in meinen Augen voelliger Schwachsinn.

By Stanley (195.38.24.9) on Mittwoch, den 7. November, 2001 - 11:10:

Vorschlag: vielleicht sollte man die bekannten Schilder:
"Hallo Raser, wir warten - Geier" und weitere ersetzen durch "Hallo Autofahrer, ihr dürft auch rechts fahren ! "

By Alberto (62.224.100.70) on Mittwoch, den 7. November, 2001 - 11:30:

Ergänzung..... sonst tun es andere!

By KJK (194.138.37.41) on Mittwoch, den 7. November, 2001 - 11:31:

Die gibt's ja schon. Das ist die Marienkäferschlange links, die den einsamen Kollegen rechts fragt: "Ja, wo fahren SIE denn?" Die sind leider zu subtil... Die begreift der durchschnittliche Linksschleicher nicht :-(

By quincy (141.30.32.91) on Mittwoch, den 7. November, 2001 - 11:56:

@Rennfahrer
Innerorts gibt es bei mehreren Fahrsteifen für die gleiche Fahrtrichtung kein Rechtsfahrgebot, es gilt die "freie Wahl des Fahrsteifens", zumindest für Pkw und Lkw unter 7,5t.

By quincy (141.30.32.91) on Mittwoch, den 7. November, 2001 - 12:02:

Sorry, falsch! Korrektur: Lkw ab 3,5t müssen rechts igO bleiben.

By Stanley (195.38.24.9) on Mittwoch, den 7. November, 2001 - 12:05:

Dann also eher die drastischere Variante:
"Hallo Mittelspurblockierer - wir warten" mit Bild von Scharfschützen, die hinter einem Brückengeländer lauern .. ..

By Mr. Spock (134.109.132.116) on Mittwoch, den 7. November, 2001 - 17:23:

Stanley - ich stimme Deinen Ideen zu, ein Plakat
"Wußten Sie schon dass es auch eine rechte Spur gibt" könnte auch nicht schaden.
Das existierende Plakat mit den wartenden Geiern finde ich wirklich gut, da sagen die Behörden wenigstens die Wahrheit (fehlt nur die Unterschrift von den "blitzenden" Behörden - denn die sind die Geier)


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