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Grundloser Verwaltungsakt ??????

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Allgemein: Grundloser Verwaltungsakt ??????
By Dirk (195.75.97.34) on Donnerstag, den 11. Oktober, 2001 - 08:25:

War im Juni geblitzt worden, 59 km/h statt 30. Habe 3 Ounkte kassiert und meine Strafe gezahlt. Jetzt habe ich eine weitere kostenpflichtige Verwarnung erhalten, in der mitgeteilt wird, daß ich seit 1999 insgesamt 8 Punkte erhalten habe (alles Geschwindigkeitsübertretungen: 3-1-1-3). Zusammen mit dem ANgebot, die Punkte durch eine Schulungsmaßnahme um 4 Zähler zu reduzieren habe ich wie gesagt für diese Feststellung eine Verwarnung in Höhe von 46,- DM erhalten. Für mich stellt sich das als Willkür dar, denn ich hatte meine Strafe ja bezahlt ? Es besteht nach meiner Auffassung kein aktueller Anlaß, nochmal hinzulangen zumal die letzten beiden Verwarnungen schon mit einem erhöhten Bußgeld verbunden waren aufgrund der vorhandenen Einträge im Verkehrsregister. Kann man gegen diese Beamtenwillkür etwas machen oder muß ich wirklich dafür bezahlen, daß ein tumber Staatsdiener bis 8 zählen kann ? Nicht, daß ich die Geldbußen bei Geschwindigkeitsübertretungen nicht einsehe, was morgens um 05.30 in einem Industriegebiet bei Tempolimit 30 auch nicht unbedingt zu einem schlechten Gewissen meinerseits führt. Aber einfach mal so Monate später ohne konkreten Anlaß ?

By farendil (217.0.227.44) on Donnerstag, den 11. Oktober, 2001 - 09:58:

@dirk: leider kannst du nichts dagegen machen.
du wirst beim erreichen von 8 punkten verwarnt.

die kosten der verwarnung mußt du tragen.


:-((((


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