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Beim Überholen geblitzt

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: Beim Überholen geblitzt
By Sindbad (62.157.80.220) on Mittwoch, den 10. Oktober, 2001 - 19:11:

hallo leutz,

fuhr neulich in der 80-zone, außerhalb einer Ortschaft hinter PKW-Wohnwagengespann her, dieses fuhr gerade mal mit 60-70 km/h,
ich überholte dann das gespann, und beim wieder einordnen in die rechte spur-> B L I T Z !!!
nach 20 tagen, kam dann foto und anhörung, vorwurf: 107 in 80 zone- habe mich geäußert: und zeugen genant, Vorwurf STVG24- abgestritten.
3 wochen später kam bußgeldbescheid:
meine Frage:
-was muß alles rein in den Einspruch?
-hat jemand mit derarten fällen erfahrung?
-sollte ich die sache gleich nm anwalt geben?
-wer kennt einen guten anbwalt in nähe berlin /brb


mfg sindbad

By farendil (217.0.226.234) on Mittwoch, den 10. Oktober, 2001 - 19:38:

ein einspruch kann formlos eingereicht werden.

was mich aber interessiert, ist: warum willst du überhaupt einspruch einlegen??

By Sindbad (62.157.80.220) on Mittwoch, den 10. Oktober, 2001 - 20:20:

hallo

Einspruch deshalb: es war eine 80er strecke, hinter mir haben sich mehrere fahrzeuge gesammelt und gedrängelt, der vorrausfahrende fuhr wesentlich langsamer als 80,


weil laut STVO kein Tempo für das Uberholen festgelegt ist und auch keine begrenzung-> "§ 5 Überholen/(2) Überholen darf nur, wer übersehen kann, daß während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fahrt. "

das überholen ist mit $1Abs 2 zu rechtfertigen (behinderung des fließenden verkehrs)

§ 3 Geschwindigkeit/(2) Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, daß sie den Verkehrsfluß behindern.

ein 60 km/h schnelles fahrzeug stellt keinen triftigen Grund da, weil es überholt werden kann


mfg Sindbad

By farendil (217.0.226.234) on Mittwoch, den 10. Oktober, 2001 - 20:35:

sorry, aber da komm ich nicht mit!

es gibt regeln. eine davon ist die v-max.

Nur weil ein anderer sich regelwidrig verhält, darfst du dich grundsätzlich nicht über geltende regeln hinwegsetzen.


der §5 stvo regelt nun mal nich die absolut erlaubte geschwindigkeit beim überholen.

die regeln die verkehrszeichen je nach situation.

kannst du nicht alle regeln befolgen (deutlich höhere geschwindigkeit, keine üermäßige behinderung, keine behinderungd es gegenverkehrs UND die zul. Geschwindigkeitsbegrenzung) so darfst du eben nicht überholen.


auf jeden fall brauchst du den einspruch gar nicht zu schreiben.
dern wird sowieso abgewiesen.

andere methoden sind nunmehr witzlos, da du deine fahrereigenschaft bereits durch deine brief an die bg-stelle zugegeben hast.

By Sindbad (62.157.80.220) on Mittwoch, den 10. Oktober, 2001 - 20:47:

das ist ermessensache, soll der amtsrichter entscheiden, zumal, die 80zone seit einer woche wieder ne 100 er strecke ist, und ort der messung, von vielen angezweifelt ist

By traffic (172.176.195.204) on Mittwoch, den 10. Oktober, 2001 - 21:14:

farendil hat aber Recht. Selbst wenn der Standort umstritten und jetzt wieder aufgehoben ist, muß man sich dennoch an das damals gültige Limit halten. Normalerweise werden derartige Einsprüche sofort zurückgewiesen, und vor Gericht wird es oft noch teurer. Du kannst den Einspruch aber noch bis zur Urteilsverkündung zurückziehen.


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