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Bei 40-50 km/h innerorts zu schnell...

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: Bei 40-50 km/h innerorts zu schnell...
By toby-ffo (217.226.143.133) on Donnerstag, den 4. Oktober, 2001 - 05:53:

Hallo Leute

Ich wurde neulich innerorts mit ca. 100 km/h (erlaubt sind 50 oder 60) geblitzt. Sind hier 3 Monate als Verjährungsfrist anzusetzen oder sind es 6?
Wie kann man die am besten rumkriegen?
Zur Situation:
Führerschein auf Probe bis 21.Dezember.
Bereits Fahrschule führ PKW begonnen.
Keine Vorfälle bisher.
Motorrad sollte auf 80km/h gedrosselt sein, ist es !laut Papieren! auch (daher wäre die Geschw. nicht möglich gewesen).
Maschine auf Vater zugelassen.

Vielleicht könnte ich ja die Maschine wieder Drosseln und somit der Polizei beweisen, dass ihr Messgerät spinnt ;-)

By alfa (195.124.135.7) on Donnerstag, den 4. Oktober, 2001 - 09:02:

Also das Spielchen mit Euer Messgerät spinnt hat keinen Erfolg. Wenn sie dir das nachweisen können, dass du gefahren bist, wärst du wegen fahren ohne Führerschein dran. Deshalb:
Die Verjährung gegen den wirklichen Täter läuft 3 Monate, wird aber duch den Anhörungsbogen unterbrochen und fängt neu an zu zählen. Beim Motorrad ist immer das Problem für die Behörde unter dem Helm eindeutig das Gesicht des Fahrers auszumachen. Deshalb enden viele Verfahren im Sand. Bei dir gibt es folgende Chánce:
Der A Bogen wird an deinen Vater gehen. Der antwortet entweder garnicht darauf, oder gibt nur seine persönlichen Daten an, nichts zur Sache. Absenden zum letzten Termin um Zeit zu schinden. Dann kommt gegen ihn der BG Bescheid. Gegen den legt er Widerspruch ein -ohne Begründung. Irgendwann wird dann ein Gerichtstermin festgelegt, den man aber jederzeit wieder absagen kann. Dein Vater muss natürlich nach den 3 Monaten darlegen können, dass er zur fraglichen Zeit nicht gefahren sein kann. Der Sinn dieser hier im Forum auch als Alberto Methode bezeichneten Vorgehensweise ist, gegen den Falschen so lange ermitteln zu lassen, bis gegen den wahren Täter die 3Monate plus 14 Tage Postlauf verstrichen sind. Ein Anwalt hat noch ein paar mehr Möglichkeiten die Zeit rauszuschinden als wir. Wenn du in dieser Materie nicht fit bist, gehe damit zu einem guten Verkehrsanwalt(sind oft auch Fachanwälte für Strafrecht). Empfehle dir aber auch die Suchfunktion, gebe Albertomethode ein und ....dann kommts in Massen, das Know-How.

By toby-ffo (217.226.143.133) on Donnerstag, den 4. Oktober, 2001 - 13:22:

Vielen Dank für die Antwort, alfa!
Hab da aber noch ein paar Fragen:
1. Sind es wirklich nur 3 Monate, nicht 6?
2. Wenn Politessen auf Streife sind, machen Sie das immer zu zweit (als Beweis). Die Person, die mein Numernschild aufgeschrieben hat ist aber nur alleine! Es gibt so viele Motorräder dieser Bauart in meiner Stadt!
3. Wenn Sie das Verfahren wegen der Geschwindigkeitsübertretung einstellen, können Sie mir doch trotzdem wegen fahren ohne Führerschein ans Leder, oder ist das dann auch verjährt?
4. Kann denn solch ein Foto mit Helm als Beweis ausreichend sein? Das könnte doch jeder sein.
Selbst wenn der A-Bogen direkt an mich geschickt wird, können sie es mir doch nicht eindeutig nachweisen.
5. Wenn die Drosselung offiziel (mit Dekra-Gutachten!) eingetragen ist, und ich die Maschine mit der Drosselung bei der Polizei vorfahre, müssten sie mir nicht erst mal beweisen, dass ihr Blitzer in deisem Moment eiwandfrei funktioniert hat und die Drosselung nicht vorhanden war?

Vielen dank!
MfG Toby

By alfa (195.124.135.7) on Donnerstag, den 4. Oktober, 2001 - 15:19:

@toby
Wenn die Verjährung nicht unterbrochen wird, verjährt eine verkehrs OWI nach 3 Monaten plus 2 Wochen Postlaufzeit. Wenn die gegen den wahren Täter ermitteln haben die je nach dem auch 6 Monate Zeit. Wenn der BG Bescheid erlassen ist, haben die 6 Monate Zeit, das Verfahren abzuschliessen. Der Gerichtstermin unterbricht die aber auch wieder. Der Gag der Alberto Methode besteht in der Schaffung eines Umgehungstatbestandes d.h. man lässt so lange gegen den Falschen ermitteln, bis die Verjährung gegen den Richtigen eingetreten ist und der Unschuldige seine Nichttäterschaft darlegt.
Wieso sollen die denn nach der Verjährung wissen, dass du gefahren bist? Das sagts du doch nicht ich wars, ihr weist nur nach, dass dein Senior NICHT gefahren ist. Die Behörde muss klar nachweisen wer es war. Du darfst keinen wissentlich falsch beschuldigen, aber die Unwahrheit sagen und dein Vater muss auch nichts sagen, wenn er einen nahen Verwandten beschuldigen würde.Wenn dein Gesicht gut erkennbar ist, kann es sein, dass die beim Ordnungsamt die Fotos vergleichen, die von eurer Familie da vorliegen. Bei Motorradhelmen sind recht häufig -wie hier gepostet wird, aber die Gesichter nicht zu erkennen. Normalerweise stellen die deshalb nach 3 Monaten ein, wenn der Beschuldigte seine Unschuld darlegt und Verjährung eingetreten ist. Auf dich dürfen die in dem ganzen Verfahren garnicht kommen, du hälst dich da nach aussen hin ganz raus und zu hälst komplett das Maul! "Vorladungen" zur Polizei müsst ihr nicht nachkommen, nur wenn der Staatsanwalt einlädt.Du solltest dann aber beim folgenden Katz und Maus Spiel nicht die Türe aufmachen, wenn die davor stehen.Am besten lasst Euch von einem Verkehrsrechtsanwalt helfen.
Die Radarfallen sind geeicht, da geht nichts, und die Schnittlauche und die Richter wissen auch, wie schnell so eine Drosselung ausgebaut ist. Allgemeine "Verkehrserfahrung" und Plausibilität nennt man das. Und die anderen, die sie an dem Abend erwischt haben, die waren dann wieder OK?? Unglaubwürdig deine Argumentationslinie.
Denk dich mal in die Gegenseite rein, woher sollen die wissen, dass DU und nicht dein Vater oder sein Freund gefahren ist? Oder lebst du in einem kleinen Ort wo jeder jeden kennt, dein Gestalt recht auffällig ist (z.B. Goofy bei Mickymaus) und man mit der halben Polizeiwache im selben Sportverein ist (so wie bei mir)

By farendil (217.0.227.37) on Donnerstag, den 4. Oktober, 2001 - 16:10:

@alfa: sehr gut erklärt, nur der juristische fachtermini heißt: nicht Allgemeine "Verkehrserfahrung" sdondern allgemeine Lebenserfahrung

(mußte doch was zum kritisieren finden :-)

By toby-ffo (217.226.136.146) on Donnerstag, den 4. Oktober, 2001 - 21:40:

Klasse Leute. Jetz muss ich ja nur noch abwarten. Wenn ich Glück habe kommt ja sowieso nichts. Dort wo sie geblitzt haben war es warscheinlich sowieso ungünstig für sie. Es war an einem Straßenrand einer "Schnellstraße" in der Stadt. Daneben geht es ca. 2m nach unten. Da hat bestimmt niemand gestanden. Hoffentlich.

By alfa (195.124.135.7) on Freitag, den 5. Oktober, 2001 - 08:11:

@farendil
danke, hast Recht Freudscher Verschreiber. Den Sachverhalt hätte ich gerne etwas besser gegliedert, aber so ist es mal wenn mann anfängt zu schreiben, dan flickt man diesen und jenen Gedanken noch rein und die übersichtlichkeit leidet dann.


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