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Parken in einer Anlieger frei Strasse

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Ruhender Verkehr: Parken in einer Anlieger frei Strasse
By Jack Arnold (217.85.197.127) on Montag, den 1. Oktober, 2001 - 19:57:

Ich parke sehr oft in einer Anlieger frei STrasse, da die Strasse, in der ich wohne, zugeparkt ist. Jetzt stand die Polizei vor der Tür mit der Aufforderung, mein Fahrzeug wegzufahren. Ein richtiger Anlieger hatte den Tipp gegeben. Meine Frage ist, ob ich auch ohne die sogenannte Anliegerbeziehung in einer solchen Strasse parken darf.

By michael (62.227.3.216) on Montag, den 1. Oktober, 2001 - 20:14:

Wer kein Anlieger ist, darf halt in die Straße nicht reinfahren, um dort zu parken (gewöhnlich trägt man sein Auto ja nicht in die Parklücke *g*).

Aber der Begriff "Anlieger" ist ja ziemlich dehnbar, da ließe sich u.U. schon was drehen...

By NetGhost (62.158.233.82) on Dienstag, den 2. Oktober, 2001 - 13:42:

Ja, wenn du in der betreffenden Straße ein Anliegen hast, bist du auch Anlieger. Ein "Anlieger"-Schild ist eigentlich gegenstandslos wenn man nicht auf den Mund gefallen ist! ;-)

By Maetzchen (213.73.92.74) on Mittwoch, den 3. April, 2002 - 20:01:

Hat irgendjemand Urteile zum Thema Parken in Anliegerstrasse parat?
Bin ich auch Anlieger, wenn ich dort z.B. jemanden von der S-Bahn abhole (S-Bahn-Ausgang führt auf die Anliegerstrasse)?

By farendil (217.235.50.222) on Mittwoch, den 3. April, 2002 - 20:38:

@maetzchen: worum geht es dir - ums parken oder um die anliegerstraße??

wenn der bahnhof an dieser straße gelgen ist, so bist du anlieger wenn du zu selbigen (warum auch immer) willst.

By Maetzchen (213.73.92.74) on Mittwoch, den 3. April, 2002 - 21:52:

Mir gehts ums Parken in einer Straße, die nur für Anlieger frei ist (Schild Nr. 250 mit Zusatzschild Anlieger frei), die ich also eigentlich gar nicht befahren geschweige denn "beparken" darf.

Hab Verwarnungsgeld i.H.v. 20 EUR zu zahlen, möchte gern argumentieren, dass ich dort aber jemanden abgeholt habe. Alternativ-Argumentation: War dort in der Bar. Was könnte besser funktionieren?

Hat irgendein streitsüchtiger Mensch vor mir vielleicht schon mal ein Urteil erwirkt? Wäre prima, wenn mir jmd. helfen könnte.

20 EUR ist nicht viel, aber ich bin so stocksauer & fühl mich ungerecht behandelt, so dass ich es mindestens versuchen will.

By farendil (217.235.50.222) on Mittwoch, den 3. April, 2002 - 22:12:

@maetzchen: sag mal, kannst du die frage nicht lesen??? WORUM GEHT ES DIR??? PARKEN ODER BEFAHREN DER ANLIEGERSTRASSE?????

By Maetzchen (213.73.92.74) on Mittwoch, den 3. April, 2002 - 22:24:

huhhh, so böse Zwischentöne, obwohl ich doch ganz neu hier bin? Sorry, ich dachte, es wär klar.

Also o.k., nächster Versuch:

mir gehts ums PARKEN.

Vielen Dank im Voraus :)

By farendil (217.235.50.222) on Donnerstag, den 4. April, 2002 - 00:32:

@maetzchen: na dann schau einfach nach, ob man dort parken durfte!
wenn kein parkverbot, entsprechd platz noch auf der straße frei, etc. dann weiß ich gar nicht, warum du fragst!

By KJK (194.138.37.34) on Dienstag, den 9. April, 2002 - 10:12:

Meinem Vater wollten sie auch schon mal so ein Ding anhängen. Du brauchst halt einen triftigen Grund, um Dich genau in dieser Straße aufzuhalten. "Von der S-Bahn abholen" ist klasse (denn Du hast ja bestimmt jemanden, der Dir das bestätigt *g*) - wenn nicht auch noch ein anderer "offiziell erreichbarer" Zugang zu dieser Station existiert. Bar müßte auch klappen - kaum jemand wird definitiv behaupten können, daß Du zur strittigen Zeit NICHT dort warst (Öffnungszeiten beachten! *g*).

By farendil (217.225.248.128) on Dienstag, den 9. April, 2002 - 10:15:

@kjk: selbst ein zigarettenautomat oder sonstiges reicht zu...


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