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Beim Grünpfeil nicht angehalten = qualifizierten Rotlichtverstoß?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Rotlichtverstoß: Beim Grünpfeil nicht angehalten = qualifizierten Rotlichtverstoß?
By BartX (137.193.11.27) on Montag, den 1. Oktober, 2001 - 13:58:

Hallo,

habe ich doch gestern Auto Motor und Sport geschaut. Da hat der Danner doch glatt behauptet das das Nichtanhalten am Abbiegepfeil zum Führerscheinenzug führen kann. Kann ja wohl nicht sein. oder? Müsste doch so wie ein Stop Schild überfahren geahndet werden. Interessant wird es natürlich besonders dann wenn die Ampel schon länger als 1 s rot war.

Stimmt das nun, oder kann man den Führerschein nur entzogen bekommen weil man an dieser Stelle halt die Vorfahrt nicht beachtet (halt den Pfeil wie ne Ampel sieht..)

THX

By Driver (217.87.201.4) on Montag, den 1. Oktober, 2001 - 18:43:

Das überfahren eines Grünpfeils ohne zu stoppen kostet meines Wissens nach 100,- DM und 3 Punkte. Sagte mir ein Bekannter, der ist bei der Polizei für die Verkehrsgeschichten zuständig. Was ich auch noch gehört habe ist folgendes: Kommt es innerhalb von zwei Jahren zu drei Unfällen mit Personenschaden aufgrund der Nichtbeachtung des Haltegebots muß das Schild demontiert werden.

Gruß Driver

By Guido (193.159.80.98) on Montag, den 1. Oktober, 2001 - 19:48:

Qualifizierter Rotlichtverstoss?

Ist doch qualifizierter Blödsinn! Maximal kann das Missachten der Halteanweisung bei vorhandenem Grünpfeil bestraft werden!
Das Strafmass dazu sollte mal ein Fachmann raussuchen.

Im Übrigen glaube ich, das war nicht die erste Sendung, wo der Danner Quatsch erzählt. Er macht allen Leuten, die mit dem Grünpfeil ungeübt sind (alte Länder) nur noch mehr Angst.

Über die Vorteile des Grünpfeil´s sagte er nur, das es sie gibt! Damit kann keiner etwas anfangen! Er sollte sich mal in die neuen Bundesländer begeben und lernen, wie reibungslos das gehen kann.

Langsam wird der wohl so „schlaubergerisch“ wie sein Vater (bis sie ihn wegen Alkohol aus dem Verkehr gezogen haben, dann wurde es Ruhiger um ihn).

Als Rennfahrer hat mich der Christian da schon mehr begeistert, den Verkehrsquatsch sollte er lassen (wahrscheinlich muss er nun leider Geld verdienen).

By frosch (217.4.129.122) on Donnerstag, den 4. Oktober, 2001 - 01:20:

Hab die Sendung nicht gesehen,weiß aber wer einfach drüberrasselt und erwischt wird zahlt die 100 Märker und bekommt 3 Punkte.Aber in dieser Hinsicht steht es hier (in Schwerin ) nicht zum Besten,ein Großteil hält nicht an.Sogar als es damals wieder neu eingeführt wurde und die Strafen eigentlich schon bekannt waren, hat die Polizei offen,also nicht etwa versteckt kontrolliert.Sie standen mit nem Streifenwagen unmittelbar an der Ampel (mit grünem Blechpfeil),ca. 50 - 100 m nach dem Abbiegen stand dann der zweite Wagen und hat rausgewunken.Soll jetzt neuerdings wieder gemacht werden.Aber wer sich in dieser Hinsicht korrekt verhält,riskiert einen Auffahrunfall (der Nachfolgende hat ja nie die Absicht anzuhalten) oder darf sich über ein Hupkonzert nicht wundern.Musste ich selbst schon erleben,ganz nach dem Motto:"Du A***,fahr gefälligst rüber...ist doch ein Pfeil dran !!!Was fällt Dir ein,MICH auszubremsen." Wilde gesten sind natürlich inklusive. .o( MfG - frosch

By Driver (62.227.30.237) on Donnerstag, den 4. Oktober, 2001 - 13:24:

Bleibt noch anzufügen: Der Grünpfeil KANN befolgt werden, muß aber nicht!
Hab auch schon erlebt, wie einer hinter einer Zivilstreife ein Hupkonzert hingelegt hat, als die dann ausgestiegen sind, war's nicht mehr so lustig... .
Gruß Driver

By farendil (217.0.227.37) on Donnerstag, den 4. Oktober, 2001 - 16:04:

@driver: nein, es ist kein direktes muß in dem §en formuliert.

ABER: es gibt einen §1 und der besagt, daß du niemanden unnötig behindern darfst. also MUSST du fahren, wenn jemand hinter dir ist und die straße auch frei ist.

den zivis hätte ich schon was gehustet :-)

By Mr. Spock (134.109.132.116) on Montag, den 22. Oktober, 2001 - 22:54:

Das ist meines Wissens kein Rotlichtverstoß, denn man darf ja bei Rot fahren, wenn auch nach einem Stopp und wenn keiner kommt, der Grün hat.
Es würde nur eine Strafe geben, weil nicht angehalten wurde. Ich habe schon gehört, dass die Polizei dieses Anhalten an Grünpfeilen mit Videowagen kontrolliert hat. Die Höhe der Strafe kenne ich auch nicht.

farendil: das ist aber ein Gummiparagraph den man
unterschiedlich interpretieren kann.
Aber die Zivilstreife kann nicht einfach an einer Kreuzung aussteigen und so den Verkehr behindern, oder sehe ich das falsch. Denn das wäre wirklich eine unnötige Verkehrsbehinderung.

By farendil (217.0.227.41) on Montag, den 22. Oktober, 2001 - 23:12:

@mrspoc: wenn die zivilpolizei in ihrer eigenschaft als polizei auftritt und hoheitliche aufgaben wahrnimmt, so darf sie das schon...


ansonsten ist die strafe für nichtanhalten am grünpfeil die gleiche wie beim nicht qualifizierten rotlichtverstoß:100,- + 3 punkte


zur interpretation: spätestens wenn komplett frei ist, sehe ich das nichtweiterfahren des vordermannes als wirklich unnötig.
da ich dadurch als hintermann behindert werde, dürfte dieser TB erfüllt sein.

By Mr. Spock (134.109.132.116) on Montag, den 22. Oktober, 2001 - 23:19:

farendil:
Zur Zivilstreife: nicht jeder Zweck heiligt die Mittel. Es muß schon ein angemessener Grund vorhanden sein um eine Kreuzung zu blockieren.
Hupen gehört eigentlich nicht dazu. Allerdings ob es viel Sinn hat, mit solchen Zivilpolizisten, wie von "Driver" beschrieben, zu diskutieren oder ihnen "etwas zu husten" viel mehr als Ärger bringt, ist doch sehr fraglich. Erst recht wenn Du allein und die zu zweit sind.

Grünpfeil: Nun, manche Westdeutsche und Ausländer sind mit dieser Regelung nicht vertraut. Normalerweise merken sie es, wenn man mal kurz hupt. Aber das würde ich nicht unbedingt als Verkehrsbehinderung betrachten.

By farendil (217.0.227.41) on Montag, den 22. Oktober, 2001 - 23:32:

@mrspoc: ich meinte mit angemessenm grund auch die argumentation, daß sie die papier/personalien des hupers kontrollieren wollten.
(die grün-weißen sind ja auch nicht in jedem fall auf den mund gefallen, wenn es um eine ausrede geht)


Allerdings ob es viel Sinn hat, mit solchen Zivilpolizisten, wie von "Driver" beschrieben, zu diskutieren oder ihnen "etwas zu husten" viel mehr als Ärger bringt, ist doch sehr fraglich.

ärger hat man in dem moment, wo die aus ihrer lethargie erwachen und es ihnen einfällt auszusteigen.
da kann ich dann auch meinen rechtsstandpunkt sher deutlich zum ausdruck bringen.

allein oder zu zweit ist sowieso unerheblich - ihre aussage wiegt im zweifelsfall sowieso schwerer.

By Guido (62.226.74.156) on Dienstag, den 23. Oktober, 2001 - 11:12:

Die Strafen laut Bussgeldkatalog im Vergleich:
Rotlicht
34.2 bei schon länger als 1 Sekunde andauernder Rotphase eines Wechsellichtzeichens 250,--

Grünpfeil
34a Beim Rechtsabbiegen mit Grünpfeil
34a.1 vor dem Rechtsabbiegen mit Grünpfeil nicht angehalten 100,--
3 Pkt.

Mit Gefährdung o. ähnlichem:

Rotlicht
34.2.1 mit Gefährdung oder Sachbeschädigung 400,--
4 Pkt. 1 Monat

Grünpfeil
34a.2 den Fahrzeugverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtungen, ausgenommen den Fahrradverkehr auf Radwegefurten, gefährdet 120,--
3 Pkt.
34a.3 den Fußgängerverkehr oder den Fahrradverkehr auf Radwegfurten der freigegebenen Verkehrsrichtungen
34a.3.1 behindert 120,--
3 Pkt.
34a.3.2 gefährdet 150,--
3 Pkt.

Es ist also beiweitem nicht dasselbe, auch nicht beim Strafmass. Trotzdem sicher auch keine Bagatelle. Ich werde also mehr aufpassen müssen als ich dachte.

By farendil (217.80.147.59) on Dienstag, den 23. Oktober, 2001 - 12:04:

ich finde es schon heftig, für einen verstoß in tiefster nacht, wo ich alleine auf der straße bin, die gleiche punktzahl zu kassiern und nur 20,- bzw. 50,- unterschied für die gefährdung zu verlangen!

By HPH (62.156.29.67) on Dienstag, den 23. Oktober, 2001 - 17:08:

wenigstens gibts an den Ampeln mit grünem Blechpfeil kein Rotlichtblitzer (würde sich m.E. ausschließen), oder sehe ich das falsch?

By farendil (217.80.147.59) on Dienstag, den 23. Oktober, 2001 - 17:25:

@hph: an dresdens einziger ampelblitze hat die rechte spur der hansastr. an der fritz reuter str., wo die ampel einen grünpfeil hat, keine meßschleife.

sprich: du kannst auf der ganz rechten spur auch geradeaus bei rot durchfahren...

By Mr. Spock (134.109.132.142) on Dienstag, den 23. Oktober, 2001 - 21:00:

guido: Du hast die Punkte und das Fahrverbot vergessen.

HPH: Irrtum, in 04736 Waldheim gibt es Grünpfeile und Starenkasten. Die Abbieger werden einmal geblitzt, erhalten aber keine Strafe. Aber im Kasten ist nicht immer eine Kamera.

By farendil (217.80.147.59) on Dienstag, den 23. Oktober, 2001 - 23:28:

@mrspock: was willst du denn??? guido hat doch eindeutig zu jedem delikt die punkte angegeben? (brille gefällig? *g*)
ein fahrverbot gibt es beim grünpfeil nicht
(bußgeldkatalog gefällig? *g*)

Aber im Kasten ist nicht immer eine Kamera
also ich keinne kein fest instaliertes meßgerät, das blitzt, aber nicht fotografiert!
wenn kein meßeinsatz da ist, wird weder gemessen, noch fotografiert, noch geblitzt.

By guido (62.226.74.178) on Mittwoch, den 24. Oktober, 2001 - 11:35:

@Mr.Spock
Beim Rotlicht über eine sek. habe ich die Punkte und das Fahrverbot nicht angegeben. Das war ein Kopierfehler, sorry. Daher auch farendil`s Entrüstung.

Richtig:
34.2 bei schon länger als 1 Sekunde andauernder Rotphase eines Wechsellichtzeichens 250,--
4 Pkt. 1 Monat

Damit wird klar, das ich mit dem Grünpfeil (missachtung des Haltegebotes) im Verhältniss zum Rotlichtverstoss (über eine sek)noch halbwegs glimpflich wegkomme.

By Mr. Spock (134.109.132.116) on Mittwoch, den 24. Oktober, 2001 - 21:51:

farendil: ich meine 34.2, hat ja Guido selbst gemerkt.
Mit "Im Kasten ist nicht immer eine Kamera"
meine ich: es steht nur der leere Kasten da, die Kamera samt Blitz (oder von mir aus "Meßeinsatz") wird nur ein- oder ausgebaut.
Der LK Döbeln hat 3 Kästen aber nur eine oder 2 Kameras (oder eben Meßeinsätze). Dass ein leerer Kasten nichts macht ist eigentlich logisch.
Also wer braucht hier ne Brille??? Bevor Du *g*
solltest Du richtig lesen (lernen).
Auch ist mir bekannt dass es beim Grünpfeil kein Fahrverbot gibt. Aber das gibt es beim Rotlichtverstoß über 1 s.!
Also Augen auf nicht nur im Straßenverkehr.
Du scheinst etwas streitsüchtig und kleinlich zu sein?

By farendil (217.0.227.16) on Mittwoch, den 24. Oktober, 2001 - 23:47:

@mrspock: dein beitrag war an beiden stellen so geschrieben, daß man es auch so verstehen konnte, wie ich es getan habe.

da ich falsche oder auch nur unklare behauptungen nicht gerne stehen lasse, habe ich natürlich was dazu geschrieben.

wenn du es anders meintest, um so besser.


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