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Schon 3x beim Amtsgericht München gewonnen...

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: Schon 3x beim Amtsgericht München gewonnen...
By Hans Meier (212.79.35.42) on Sonntag, den 30. September, 2001 - 16:21:

Wegen einer innerörtlichen Übertretung um 32km/h sollte ich (vor ca. 2 Jahren) einen Monat Fahrverbot erhalten. Das eingeleitete Verfahren beim Amtsgericht München habe ich "gewonnen": kein Fahrverbot aber dafür die doppelte Kohle.
Gründe:
1. keine Punkte
2. Führerschein wird beruflich gebraucht: Vertriebler im Aussendienst
3. ca. 50tkm pro Jahr
Danach kam prompt die Rechtsbeschwerde der Oberstaatsanwaltschaft und der wurde vom OLG stattgegeben:
Neuverhandlung beim Amtsgericht München.

Und jetzt kommt der Hammer: das ganze hat sich seit dem bereits noch 2x wiederholt. D.h. bereits 3x habe ich den "Spass" schon durchmachen müssen.
Na, und dann ratet mal was jetzt wieder passiert ist: erneut Rechtsbeschwerde!!!

Kennt einer von euch einen ähnlichen Fall? Mein Anwalt meint, das könnte u.U. noch 10x so weiter gehen. Haben die denn sonst nichts besseres zu tun?

Grus

Hans

By farendil (217.80.147.126) on Sonntag, den 30. September, 2001 - 18:56:

@hans meier: ist doch egal! die zeit speiel für dich!

nach einer gewissen zeit darf dir schon aufgrund des großen zeitabstandes zwischen fahrverbot (urteil)und tat nicht mehr verhängt werden!

grund: das fahrverbot soll eine denkzettelfunktion haben und deshalb möglichst zeitnah verhängt werden.


in diesem fall würde dann auch das erhöhte bußgeld wegfallen...

By Alberto (62.224.96.47) on Montag, den 1. Oktober, 2001 - 09:46:

Richtig, - man müßte sogar darum kämpfen, daß keine Punkte mehr eingetragen werden, denn auch da sind ja längst mehr als 2 Jahre vergangen.

Das Fahrverbot ist auf alle Fälle nicht mehr gerechtfertigt.

Wie farendil richtig sagte: "Denkzettelfunktion"

Was der Staatsanwalt da macht, schadet seinem eigenen Erfolgsdenken.

By farendil (217.0.227.78) on Montag, den 1. Oktober, 2001 - 10:25:

@alberto: leider - aber für den beginn der 2 jahre für die punkte zählt die rechtskraft des urteils.

auch bei extremer verfahrensdauer werden nach ständiger rechtssprechung die punkte eingetragen.

By Alberto (62.224.97.89) on Montag, den 1. Oktober, 2001 - 10:53:

Ich weiß das ja, lieber farendil, dennoch... ich würde mich reinspaßhalber mal beschweren, - denn die Punkte sind ja auch eine Art "Strafregister" - und, wenn ich nun schon wieder 2 Jahre oder mehr "sauber" war, sollte eine solche Eintragung eigentlich nicht erfolgen.

Das ganze Punktesystem hat für mich sowieso ein gewisses Problem....
nämlich dergestalt, daß ich z.B. - bei Erreichen von 18 Punkten - in einem gewissen "rechtsfreien" Raum schwebe..

Die Behörde hat mir - auf Anfrage - hierzu keinerlei detaillierte Auskunft erteilt, sondern nur ein "Merkblatt" geschickt.

Es erhebt sich aber die Frage: "Was passiert eigentlich genau - danach?"

Meines Wissens nach...
1. Der Führerschein ist weg - für immer - nach 18 Punkten

2. Man kann einen neuen beantragen (wann? am 1. Tag? nach 3 Monaten? nach 6 Monaten?) - und muß dazu eine PMU bestehen.

3. Besteht man diese, bekommt man nur noch 9 Punkte - als Maximal-Soll. (Wie lange? lebenslang? - oder 2 Jahre oder 5 Jahre?)

Was passiert, wenn man sich, wie ein 18-Jähriger - neu zum Führerschein anmeldet, da man ja nun keinen FS mehr hat. Wird das abgelehnt?(Ein poliz. Führungszeugnis dürfte ja trotzdem einwandfrei sein).

Was passiert, wenn ich nun - völlig legal im Ausland, z.B. Holland, einen Führerschein mache?

Ich habe ja - mit Einziehen des FS, wg. 18 Punkten - keineswegs ein Fahrverbot in Deutschland, sondern ich bin eben ein Bürger ohne Führerschein, wie ein 17-jähriger auch( oder, wie meine Oma)- also, was passiert dann?

Kann man dann einen solchen FS auch auf Deutschland - via EURO-Führerschein - umschreiben?

Irgendwann - nach weiteren 2 Jahren, hat man ja schließlich auch garkeine Punkte in FL.

Also - du siehst - hier ist noch vieles zu hinterfragen.... - für den "day after".

By alpak (217.88.173.48) on Montag, den 1. Oktober, 2001 - 11:08:

Diese Euroführerscheinsache würde mich auch mal interessieren.
Ich habe einen "deutschen Euro-FS". Kann (besser: darf) ich in Spanien, Öschiland oder sonstwo einen weiteren Schein machen (also einen spanischen Euro-FS)? Daß dieser in ganz Europa und also auch in Dt gelten würde, ist wohl unbestritten. Deshalb wurde er ja vereinheitlicht. Sieht ja auch überall genauso aus - vom Länderkennbuchstaben und Sprache mal abgesehen.

Die Frage ist, ob man diesen in den entsprechenden Ländern überhaupt bekommt, ob man einen Wohnsitz braucht (wäre in Spanien dann ja kein Problem), polizeiliche Anmeldung etc.

Weiß da jemand was genaueres?
Alberto, Du hast doch einen Österreichischen, oder? Was gibt's da zu beachten?

Mein Vater hat zwar früher FS gesammelt, bei Reiseleitungen in Afrika oder der Südsee - sind echte Exoten dabei - nur die nutzen hier leider nichts, weil sie eben nicht umgeschrieben sind.

By farendil (217.0.227.78) on Montag, den 1. Oktober, 2001 - 11:37:

@alpak: innerhalb der eu:
-du brauchst einen wohnsitz und eine gewisse aufenthaltsdauer in dem land
-dann wird abgefragt, ob du bereits irgendwo in der eu schon einen fs hast.
in dem falle bekommst du nur einen fs (mußt den alten abgeben oder kannst ihn umschreiben lassen)


außerhalb der eu:
-je nach land kannst du einen fs machen (bestimmte auflagen).
-in deutschland gilt der jedoch nur, wenn du deinen hauptwohnsitz in dem land des fs-erwerbs hast.

albertos führerscheine sind noch aus der zeit vor der verheinheitlichung in der eu.

@alberto: ich verstehe dich, muß aber passen. bei gelegenheit versuche ich mich noch mal schlau zu machen, allerdings sind die infos dazu nicht besonders gut. (habe schon mal in dieser richtung recherchiert...)

By Alberto (62.224.100.102) on Montag, den 1. Oktober, 2001 - 11:46:

@alpak
Wie farendil richtig sagt, - mein Öschi-Schein stammt aus 1989 - und ich habe ihn dort legal, wie ein Anfänger, erworben.
(Wohnsitz in Salzburg angemeldet - Fahrschule besucht - Prüfung bestanden)

Das dürfte heute anders sein.

Ich werde aber mal versuchen, diesen österreichischen FS in Ibiza gegen einen "spanischen" zu tauschen, bzw. einen Spanischen EURO-FS dazuzubekommen, weil ich ja noch keinen Euro-Schein habe.
Mal sehen, was passiert....

Ich kenne dort eine Rechtsanwältin, die aus Dresden stammt und schon 6 Jahre auf Ibiza lebt, - die kann mir sicherlich dabei helfen.

By Mr. Spock (134.109.132.116) on Montag, den 1. Oktober, 2001 - 18:03:

Alberto: Ein Kumpel von mir hat es wegen 18 Punkten erwischt (lebt in NRW):
Hat seinen Führerschein los
Hat 6 Monate Fahrverbot
Muß dann zur MPU (Idiotentest)
Muß Wiedererteilung des FS beantragen
Muß Ersthelferlehrgang machen (erste Hilfe)
Muß augenärztliches Gutachten machen
Muss möglicherweise zur Nachschulung, wenn der MPU - Prüfer das als Bedingung zur FS - Wiedererteilung macht.
Dann sollte er möglichst lammfromm fahren, wenn er den FS wieder hat.
Leute, die hauptsächlich wegen Alkoholdelikten
die 18 Punkte erreicht haben (mein Kumpel nicht)
sollten ihren Alkoholkonsum minimieren, denn anhand von Blutuntersuchungen kann man feststellen, ob und wieviel Alkohol derjenige trinkt (ob er öfters bzw. regelmäßig trinkt oder nur gelegentlich oder gar nicht).
Normalerweise geben die Führerscheinstellen Auskunft, wenn man diesbezüglich Fragen hat.
Auch gibt es genug Literatur und MPU - Vorbereitungslehrgänge.

Aber ich nehme an, Dich betrifft es nicht.

By farendil (217.0.227.78) on Montag, den 1. Oktober, 2001 - 19:00:

@mrspock: bei alkohol kann man schon beim ersten verstoß zur mpu geschickt werden - je nach tat, auffälligkeiten, alkoholgehalt etc.

nicht erst bei 18 punkten!

im übrigen gibt es sicherlich literatur - ich habe jedoch keien gelesen, die albertos fragen beantwortet...

ach so: eine nachschulung (wie wir sie von fahranfängern kennen) ist das nicht, wo dein freund mögölicherweise hin muß, sondern ein spezieller "aufbaukurs"

By Alberto (62.224.96.114) on Montag, den 1. Oktober, 2001 - 19:07:

Das mit dem 6-monatigen Fahrverbot - ist mir neu..., weil es ein solches ansich auch nicht gibt, sondern es ist wahrscheinlich eine 6-monatige Führerscheinsperre - sprich: Entzug der Fahrerlaubnis.

Dazu würde mich aber interessieren:
Welches letztes Delikt genau hat denn bei deinem Kumpel zu den 18 Punkten geführt?

Zur MPU gebe ich farendil auch Recht, was er schreibt.

Ich bin sehr an Berichten über das Erreichen von 18 Punkten interessiert, weil es eben für "danach" noch so keinen richtigen "Patentweg" gibt.

Übrigens: ich selbst habe "0" Punkte

By faraday (217.5.112.146) on Donnerstag, den 11. Oktober, 2001 - 21:36:

@ mr. spock

wegen welchen delikten kommt man denn auf 18 punkte ? und das in 2 jahren!
das würd mich jetzt aber schon intressieren.
oder gilt das mit den 2 jahren nur für den einzelnen verstoß und den dazugehörigen punkten ?


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