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Schweizer Blitzer

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2000: Geschwindigkeitsverstoß: Schweizer Blitzer
By Tom (62.224.135.85) on Mittwoch, den 4. Oktober, 2000 - 21:56:

Hallo,
habe gestern Post der Schweizer Polizei erhalten. Demnach bin ich während einer Motorradtour vor 3 Monaten innerorts 15 km/h zu schnell gewesen. Sie bitten mich nun Sfr 250,- auf ihr Konto zu überweisen. Nun meine Frage: Was kann passieren, wenn ich nicht bezahle? Gibt es ein Rechtshilfeabkommen mit Deutschland? Hat schon jemand Erfahrungen gesammelt?
Für Informationen wäre ich sehr dankbar?

Gruss Tom

By Freund_des_schnellen_fahrens (195.252.178.75) on Mittwoch, den 4. Oktober, 2000 - 22:29:

Also wenn Du in den naechsten Jahren nicht mehr in die Schweiz einreisen moechtest, dann kannst Du den Wisch zum Altpapier legen. 250 sfr fuer +15 km/h ist ja wirklich ne frechheit

By alpak (62.104.212.72) on Donnerstag, den 5. Oktober, 2000 - 16:44:

Ich bin ja nicht so gut über den aktuellen Wechselkurs informiert, aber dieses Sümmchen ist in DM ausgedrügt doch echt ne ganze Menge, oder? Frechheit. Gut, daß die Eidgenossen nicht zu Europa gehören.
Werf den Wisch einfach Weg und denk' Dir: Irgendwann, wenn die Italiener endlich aufhören, die Bergziegen zu poppen, sterben die Schweizer aus.
Sorry für den blöden Witz, aber was besseres ist mir zu so einer überzogenen "Strafe" einfach nicht eingefallen!

By Tom (62.158.255.52) on Donnerstag, den 5. Oktober, 2000 - 19:21:

Sehe ich ähnlich. Sind immerhin ca. DM 300,-. Die Frage ist nur, was kann es für mich für Kosequenzen haben? Wann verjährt die Geschichte? Möchte auch künftig in die Schweiz fahren.

By alpak (62.104.212.87) on Freitag, den 6. Oktober, 2000 - 00:59:

Wen Du Wert darauf legst, weiterhin legal in die Schweiz zu fahren, solltest Du meiner Meinung nach auf jeden Fall zahlen, auch wenns weh tut.

By farendil (213.20.176.159) on Freitag, den 6. Oktober, 2000 - 09:59:

naja, du mußt auch die chance rechnen, wie oft du in der schweiz angehalten wirst, und deine personalien elektronisch (d.h. per funk, datenfunk, im computer etc.) überprüft werden.

wenn du nur mal kurz durchfährst, ist die chance verschwindend gering.

bei dieser risikoabwägung ist es natürlich noch wichtig zu wissen, wie teuer es wird, wenn du erwischt wirst. ich nehme mal an, daß du dann noch ein paar franken bearbeitungsgebühren zahlen darfst. also nicht mehr als nochmal 100,- (zu den 300,-).
also:
- wenn du nicht erwischt wirst, spaarst du 300,-
-wenn du erwischt wirst, gibst du nur 100,- mehr aus.

es wäre natürlich ganz toll, wenn hier jemand genaue zahlen hätte, um wieviel es teurer wird!

By alpak (62.104.212.87) on Freitag, den 6. Oktober, 2000 - 15:04:

Ich hab da auch keine genauen Informationen, aber ist es nicht so, daß sich Tom nach Schweizer Recht strafbar macht, wenn er nicht zahlt und dennoch später im Alpenland "erwischt" wird? Im schlimmsten Fall sollte es da wohl noch schwerwiegendere Maßnahmen als eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr geben! Aber wie gesagt, ist alles nur Vermutung!

By farendil (62.180.213.115) on Freitag, den 6. Oktober, 2000 - 20:07:

naja, das auto und /oder er könnte bis zur bezahlung festgehalten werden. (also bis zum nächsten bankomat)

ich kenn zwar kein schweizer recht, aber strafbar? - schon gar nicht, wenn die schweizer behörden nicht nachweisen können, daß er den schriebs bekommen hat.

By Barry Fischer (62.104.208.70) on Sonntag, den 8. Oktober, 2000 - 10:59:

Wenn die Post aus der Schweiz nicht per Einschreiben oder niedergelegtem Schriftstück (vereinfachte Zustellung) kam,
würde ich die Zahlungsauffoderung auf alle Fälle Ignorieren.


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