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Im Halteverbot geparkt und von Polizei aufgeschrieben????

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Allgemein: Im Halteverbot geparkt und von Polizei aufgeschrieben????
By Roger (217.3.21.157) on Freitag, den 28. September, 2001 - 18:48:

Brauch mal nen Tip von euch:

Also,ich hab im absoluten Halteverbot geparkt (um kurz zu m.Bank reinzugehen).Als ich grad wieder losfahren wollte, fuhr da ein Polizeifahrzeug vorbei.
Der Polizist schaute schon so Richtung mein Auto,paar Meter weiter hielt dann das Fahrzeug.

Ist es möglich?das d.sich m.Kennzeichen notiert haben,weil ich im Halteverbot stand??
Obwohl,die wissen doch gar nicht,wie lange ich da stand,hätte ja auch sein können,das ich da nur für ein Sekündchen angehalten hab.

Wenn ja, könnte ich das bei Ordnungsamt erfragen, ob oder ob nicht? Ist das übrigens richtig, das die im Normalfall keine Nachricht am Auto hinterlassen müssen,wenn sie sich den Wagen aufgeschrieben haben?

Dank euch schon mal für die Beatwortung meiner vielleicht idiotischen Frage.

Roger

By traffic (62.134.73.210) on Freitag, den 28. September, 2001 - 19:50:

Wie lange du da gestanden hast, ist egal, da das Halten im absoluten Halteverbot immer verboten ist (wie der Name schon andeutet). Dennoch hast du wahrscheinlich Glück. Wenn Du während der Beobachtung weder ein- noch ausgestiegen bist noch be- und entladen hast und gleich weggefahren bist, wird wahrscheinlich gar nichts kommen.
Eine Nachricht müssen sie dir keinesfalls hinterlassen, das wird nur zur Verfahrensvereinfachung gemacht (Stichwort "Direktüberweisung").

By NetGhost (193.159.52.13) on Freitag, den 28. September, 2001 - 23:27:

Haha, wenn du zum Ordnungsamt gehst um zu fragen :"Ich hab da kurz im Halteverbot geparkt, hat das jemand aufgeschrieben?", dann lacht sich der Sesselfurzer in Fäustchen und schreibt Dir gleich ein Knöllchen....

By kln (193.158.141.122) on Samstag, den 29. September, 2001 - 20:14:

Na und,

Du hast imabsoluten Halteverbot nicht nur gehalten, sondern sogar geparkt.

Was jammerst Du denn dann hier noch rum??

MufG

kln

By Roger (217.3.28.33) on Sonntag, den 30. September, 2001 - 07:42:

Das lustige ist nur,dass ich selbst schon beobachtet hab, wie die Herren von der Polizei in diesem Halteverbot geholten haben, einer im Wagen gewartet hat und der andere seine Bankgeschäfte kurz erledigt hat.

Und da frag ich mich, wo ist da die Gerechtigkeit. Entweder alle nicht oder alle doch.

Das ist das was mich nervt.

Roger

By Alfred (62.227.95.145) on Sonntag, den 30. September, 2001 - 09:57:

Wenn die Polizei abkassiert halten die einen zu 99% an und lassen sich den Führerschein zeigen (Fahreridentifizierung).

Zu fragen ob man beim Ordnungsamt nachfragen soll ist wirklich Idiotisch.

By Roger (217.3.18.25) on Sonntag, den 30. September, 2001 - 12:17:

Wie läuft das denn überhaupt,bekomm ich im Normalfall wenigstens was zugeschickt,was ich zu zahlen hab?

Ich weiß nämlich noch als ich einmal im eingeschränkten Halterverbot stand und -wie nachher erfahren von der Polizei- aufgeschrieben wurde,dass ich da kein Schreiben bekommen habe.Nur nachher die Mahnung,dass ich angeblich 30,-Bußgeld nicht gezahlt hätte,wovon ich allerdings gar nichts wußte!

Roger

By traffic (172.179.102.89) on Montag, den 1. Oktober, 2001 - 11:43:

@roger: Du hast es hoffentlich nicht bezahlt. Das Ordnungsamt müßte dir zuvor beweisen, daß du den Bescheid erhalten hast, oder zumindest einen neuen zuschicken.

By farendil (217.0.227.78) on Montag, den 1. Oktober, 2001 - 11:50:

@traffic: es gibt leider keinen rechtsanspruch auf eine verwarngeldbescheid (ohne 36,- verfahrenskosten)

By Polizist (217.4.96.207) on Montag, den 1. Oktober, 2001 - 11:58:

@roger: (Ironie an) Du brauchst nichts schriftliches abwarten. Du kannst selbstverständlich in einem Akt vorauseilender Selbstkasteiung das Verwarnungsgeld auch so überweisen (Ironie aus)
Selbstverständlich kriegst du irgendwann Post, wenn die Kollegen die aufgeschrieben haben und nichts an die Scheibe hängen. Also cool bleiben und abwarten.

Viele Grüße,

ein Polizist

By Sven (213.7.63.22) on Dienstag, den 16. Oktober, 2001 - 22:26:

Hallo,
gibt es für die Zustellung eines Bussgeldbescheides eine Frist die das Ordnungsamt einhalten muss? Ich habe heute (15.10.01) einen Bescheid über einmal Falschparken vom 14.06.01 erhalten. Ist dieser noch gültig oder bereits verjährt?

Danke für die Hilfe

Sven

By Greatblackbird (213.6.148.29) on Dienstag, den 16. Oktober, 2001 - 22:38:

Wenn Du vorher eine Verwarnung erhalten hast, ist er gültig.

By Sieh es ein.. (213.6.26.23) on Dienstag, den 16. Oktober, 2001 - 23:08:

Mensch was soll denn das? Nenne einen Grund, weshalb dich der Polizist nicht sofort angehalten hat?
Außerdem kostet dies im Höchstfall 75,- Verwarngeld,- das ist zwar ärgerlich, aber noch lange kein Grund hier ne Welle zu machen als wenn du deinen Führerschein verlierst.........

By alpak (217.88.160.102) on Dienstag, den 16. Oktober, 2001 - 23:25:

Das kostet im Höchstfall 36,-... du Neuling ;)

By sven (213.6.8.88) on Donnerstag, den 18. Oktober, 2001 - 20:55:

Wat fürne Verwarnung? Ich hab einfach dat Schreiben bekommen und wußte vorher von nix.

By Greatblackbird (145.254.147.67) on Donnerstag, den 18. Oktober, 2001 - 21:25:

Eine Verwarnung wird per einfachem Brief verschickt und unterbricht die Verjährung. Ein Bußgeldbescheid wird per Postzustellungsurkunde zugestellt. Er unterbricht die Verjährung zwar auch, aber wenn 3 Monate nach der Tat nicht nachweislich eine Verwarnung bzw. ein Anhörungsbogen verschickt wurde, ist die Sache verjährt, auch wenn Du danach noch einen Bußgeldbescheid erhälst.
Was hast Du denn nun bekommen?

By Sven (213.6.210.242) on Donnerstag, den 18. Oktober, 2001 - 22:34:

Ich habe per Einschreiben einen Kostenbescheid über eine Verkehrsordnungswidrigkeit erhalten. Das war das erste Schriftstück, dass ich erhalten habe. Da steht nur drin, dass ich falsch geparkt hatte und nun 25DM plus 11DM Auslagen zu zahlen habe.

Sven


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