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innerorts 30 vor Brücke mit Zusatz "Brückenschäden", dahinter mit 56 geblitzt.

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2000: Geschwindigkeitsverstoß: innerorts 30 vor Brücke mit Zusatz "Brückenschäden", dahinter mit 56 geblitzt.
By Lonz (62.96.232.193) on Mittwoch, den 4. Oktober, 2000 - 21:45:

Hallo,
Hab da wohl was falsch interpretiert.. Bin mit 56km/h ca. 200 Meter nach einer Brücke geblitzt wordern, vor der ein 30er Schild mit dem Zusatz "Brückenschäden" stand. Hab davor die Geschwindigkeit gedrosselt, war nach der Brücke aber der Meinung, die Gefahrenstelle sei vorrüber.(-änlich wie ein |100m| Zusatz-). Weitere 100 Meter hinter dem Blitzerwagen kam dann ein 50 Schild...
Lohnt da ein Rechtsstreit?

By michael (62.158.214.74) on Donnerstag, den 5. Oktober, 2000 - 09:05:

Bringt wohl nichts, denn eine Geschwindigkeitsbeschränkung gilt erst dann als aufgehoben, wenn entweder ein Schild "Ende aller Streckenverbote" (Zeichen 282) oder ein anderes Zeichen 274 eine andere zulässige Höchstgeschwindigkeit anzeigt.

In der Praxis stößt das natürlich auf Probleme, weil gerade an Baustellen oftmals vergessen wird, ein entsprechendes Schild zur Aufhebung der Geschwindigkeitsbeschränkung aufzustellen.

By farendil (213.20.176.212) on Donnerstag, den 5. Oktober, 2000 - 11:04:

hm, also soweit ich weiss, ist ein weißes, rechteckiges schild mit einem grund für die darüber angegebene geschwindigkeitsbegranzung lediglich ein hinweis darauf, warum die geschwindigkeit an dieser stelle herabgesetzt wurde.
dieser hinweis dient lediglich der besseren aktzeptanz der geschwindigkeitsbegrenzung - ob der auf dem schild angegebene grund allerdings wirklich existiert, ist unerheblich.

anders sieht es bei einem gefahrenzeichen(wie auchtung baustelle) und einer geschwindigkeitsbegranzung aus. ist die angezeigte gefahrenstelle vorbei (in diesem fall die baustelle) gilt die geschwindigkeitsbeschränkung automatisch als aufgehoben.

tja, die sache mit dem rechtsstreit sieht wohl nicht so gut für dich aus. - wart mal ab, was kommt. wenn du bis +20 bist, kostet es nur 75,- (außerorts 60), dann zahl einfach.
über +20 gibt es punkte....

By Greatblackbird (213.20.122.34) on Donnerstag, den 5. Oktober, 2000 - 12:40:

In der Fahrschule habe ich das auch mal so gelernt, wie farendil es beschrieben hat, ein Gesetzestext ist mir aber auch nicht bekannt. Wie gesagt, warte erstmal ab.

By Anonym (213.23.4.86) on Samstag, den 7. Oktober, 2000 - 13:03:

@Lonz
Wenn Du eine Rechtschutzversicherung hast, versuche es doch mal drauf ankommen zu lassen. Ein Tempolimit wegen Brückenschäden an einer Stelle, an der sich keine Brücke mehr befindet, ist absurd. Gemäß wörtlicher Auslegung der StVO dürften die Chancen dennoch leider nicht allzu groß sein.


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