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Verzögern der Rechtskräftigkeit ->Bußgeldbescheid

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Allgemein: Verzögern der Rechtskräftigkeit ->Bußgeldbescheid
By Gerd (194.123.184.2) on Donnerstag, den 27. September, 2001 - 12:47:

Habe Ende August einen Bußgeldbescheid erhalten.
Dagegen habe ich jetzt Einspruch eingelegt.

Die Rechtskräftigkeit würde ich gerne bis Anfang
Januar hinauszögern, da bis dahin bestehende
Punkte getilgt wären. Hat jemand einen Tipp ob
und wie man das am besten bewerkstelligt ??

By farendil (217.0.226.243) on Donnerstag, den 27. September, 2001 - 13:00:

Zuerst mußt du die Bußgeldstelle hinhalten, damit die die Sache nicht ans Amtsgericht abgibt.

Fordere (sofern bei deinem Verstoß vorhanden) nacheinander! folgendes an:
-Eichurkunde
-Meßprotokoll
-Foto


Dannach kannst du noch irgendwelche Begründungen schreiben oder Wünsche äußen (weniger Geldstrafe etc.).
Irgendwann wird auch der geduldigste Sachbearbeitet zum Tier und gibt es an das Gericht ab.

Nun mußt du bei jedem Verhandlungstermin KURZFRISTIG vorher eine Entschuldigung bringen (Krankenschein, Urlaub, Aufenthalt an dem Tag in einer anderen Stadt)

Hast du es geschafft, ziehst du deinen Einspruch zurück...
viel Glück!

By alfa (195.124.135.7) on Donnerstag, den 27. September, 2001 - 14:10:

@farendil
na , da hast du ja den vollen Werkzeugkoffer abgeladen; mir tut fast schon das arme Paragaphenwürstchen leid, das das bearbeiten muss. ;-)

By Gerd (194.123.184.3) on Donnerstag, den 27. September, 2001 - 14:23:

@farendil

Ich dachte wenn ich (mein Anwalt) gegen den
Bußgeldbescheid Einspruch einlege und Akten-
einsicht verlange, dann geht das ohnehin
automatisch ans Gericht ? Oder liege ich da
falsch ?

By farendil (217.0.226.243) on Donnerstag, den 27. September, 2001 - 14:54:

@gerd: es kann abgegeben werden, wenn jedoch beder betroffene um einsicht in unterlagen bittet, wird ihm diese gewährt.

legst du nur einspruch ohne begründung ein (oder sagst, daß du es nicht warst o.ä.) wird oft gleich abgegeben (manchmal erhält man einen 2. bescheid, mit der bitte, sich die sache noch mal zu überlegen)

auf jeden fall immer freundlich bitten und auf keinen fall schon beim OA den verdacht aufkommen lassen, daß du nur zeit schinden willst.

By Maik (217.228.71.212) on Donnerstag, den 15. November, 2001 - 07:16:

Muß man bei einer Verhandlung wegen Bußgeld/ Fahrverbot vor einem Amtsgericht mit zusätzlichen Kosten rechnen.????

By Greatblackbird (213.6.148.38) on Donnerstag, den 15. November, 2001 - 21:19:

Bis zum Verhandlungstermin fallen keine weiteren Kosten bzw. nur die eigenen Auslagen an. Wenn es zur Verhandlung kommt und ein Urteil durch den Richter gefällt wird (außer bei Freispruch), kommen nochmal 50 DM zzgl. der Kosten für die Zustellung der gerichtlichen Ladung und (11 DM) hinzu. Wenn Du den Einspruch während der Verhandlung zurücknimmst, also kein Urteil gefällt wird, entfallen die 50 DM und der Bußgeldbescheid wird rechtskräftig.

By Maik (217.228.77.175) on Montag, den 19. November, 2001 - 20:02:

Was ist wenn ich in einem anderen Bundesland geplitzt werde und möchte die Geschichte rauszögern bis zur Verjährung.
Kann das zuständige Gericht den Fall an des Amtsgericht in meinem Heimatort weiterleiten?????

By farendil (217.0.226.224) on Montag, den 19. November, 2001 - 20:07:

@maik: nein.

By Maik (217.228.77.175) on Montag, den 19. November, 2001 - 20:12:

Wie läuft dann das Verfahren weiter wenn ich z.B nicht zur gerichtlichen Vorladung erscheinen kann( will) ?????

By farendil (217.0.226.224) on Montag, den 19. November, 2001 - 20:40:

dann wird dein einspruch verworfen (es sei denn, du hast einen anwalt UND dein persönliches erscheinen ist nicht angeordnet)

wenn du nicht kannst, mußt du dich entschuldigen (z.b. krankenschein)

By Maik (217.82.183.7) on Dienstag, den 20. November, 2001 - 07:00:

Heißt verworfen, daß mein Bußgeldbescheid weiter
bestehen bleibt auch wenn ich mich mehrmals entschuldige ( Krank , aufenthalt im Ausland).
Oder habe ich eine Chance wenn ich mehrmals mit Begründung fehle, daß das Verfahren fallengelassen wird????

By farendil (217.0.227.97) on Dienstag, den 20. November, 2001 - 10:24:

@maik:
wenn du entschuldigt fenbleibst, dürfen die den einspruch nicht verwerfen.

fallen gelassen wird das verfahren unter garantie nicht!

By Maik (217.228.79.79) on Dienstag, den 20. November, 2001 - 17:11:

Wie lange könnte ich das Spiel treiben bzw.
welche weiteren Maßnahmen werden dann eingeleitet

By farendil (217.0.227.97) on Dienstag, den 20. November, 2001 - 18:49:

theoretisch unendlich lange. praktisch wird es ihnen irgendwann zu bunt und sie versuchen den einspruch zu verwerfen.

dagegen müßtest du dann gerichtlich vorgehen. (und brauchst einen anwalt)

By Heike (217.228.72.118) on Mittwoch, den 21. November, 2001 - 09:55:

Wenn der Einspruch verworfen ist und man reagiert
was passiert dann??

By farendil (217.0.227.96) on Mittwoch, den 21. November, 2001 - 10:37:

gerichtliche entscheidung, ob verwerfen rechtmäßig war.

By Alberto (62.224.96.99) on Samstag, den 24. November, 2001 - 14:28:

farendils "Kleine Rechtskunde"....ich bewundere manchmal deine Geduld!

By farendil (217.0.226.243) on Samstag, den 24. November, 2001 - 16:49:

@alberto: danke! *g*


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