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Hilfe! Über Rot gefahren

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Rotlichtverstoß: Hilfe! Über Rot gefahren
By sebastian (149.225.104.123) on Mittwoch, den 4. Oktober, 2000 - 21:13:

Neulich bin ich mit dem Auto meines Vaters nachts bei Rot über die Ampel gefahren, nachdem ich vorher dreimal bei gelben Ampeln gehalten hatte. Schätzungsweise war es schon länger als 1 sek. rot. Ca 5 Wochen später kam ein Anhörungsschreiben, daß ich das Rotlicht nicht befolgt habe. Was soll ich jetzt tun?

By Greatblackbird (213.54.18.252) on Mittwoch, den 4. Oktober, 2000 - 21:41:

An wen ist denn der Anhörungsbogen adressiert bzw. wer wird verdächtigt, wann ist der Verstoß gewesen und welches Ausstellungsdatum steht auf dem Anhörungsbogen?

By farendil (213.20.176.212) on Donnerstag, den 5. Oktober, 2000 - 11:07:

was steht als zeugen/beismittel da?
foto? polizeibeamter?

warum steht in dem anhörungsbogen nicht, wie lange das rotlicht dauerte?

By alpak (62.104.212.72) on Donnerstag, den 5. Oktober, 2000 - 16:45:

Bei Photo sollte Nachts die Chance doch eigentlich relativ groß sein, daß Dein Konterfei nicht zu erkennen ist! Aber genau kann ich das auch nicht sagen!

By sebastian (149.225.114.24) on Donnerstag, den 5. Oktober, 2000 - 22:51:

Der Anhörungsbogen ist natürlich an den Fahrzeughalter gerichtet. Der Verstoß war am 14.08, ein Ausstellungsdatum kann ich auf dem Bogen nicht finden. Er kam ca vor 2 Wochen. Verdächtigt wird darauf auch noch niemand. Es geht nur darum, ob die Daten (Adresse, Geb. Datum) des Fahrzeughalters korrekt sind. Dann gibt es noch zwei Kästchen: "Wird der Verstoß zugegeben" Ja/Nein, wenn Nein bitte Begründung angeben. Wir haben geschrieben, daß der Wagen von mehreren Personen benutzt wird und es nach 6 Wochen nicht mehr nachzuvollziehen sei, wer gefahren ist.
Von der Dauer der Rotlichtphase war nichts erwähnt.

By Greatblackbird (62.180.207.12) on Donnerstag, den 5. Oktober, 2000 - 23:32:

Wenn der Anhörungsbogen an Deinen Vater gerichtet ist, wird dann Dein Vater auch als Betroffener genannt? (Sehr geehrter Herr..., Ihnen wird zur Last gelegt...). Wenn das so ist, dann wirst Du noch nicht verdächtigt und die Verjährungsfrist ist noch nicht unterbrochen. Wenn Du bis zum 13.11.2000 24:00 Uhr nicht ermittelt werden kannst, ist die Sache verjährt. Es gibt jetzt mehrere Möglichkeiten, wie die Behörde weiter verfährt. Wahrscheinlich wird ein Bußgeldbescheid gegen Deinen Vater erlassen. Am besten wartest Du erstmal ab und meldest Dich hier wieder, wenn etwas passiert. Mit etwas Glück ist das Foto so unscharf, daß es als Beweismittel nicht verwendet werden kann.

By sebastian (149.225.45.176) on Freitag, den 6. Oktober, 2000 - 14:00:

Ja mein Vater wird laut des Schreibens verdächtigt. Gestern habe ich aber mit meinem Nachbarn (Polizist) gesprochen, der sagte mir, daß die Verjährungszeit ohne mein Wissen aufgehoben werden kann.

By Greatblackbird (213.20.122.14) on Freitag, den 6. Oktober, 2000 - 17:33:

Das ist richtig, trifft aber nur zu, wenn Du z.B. durch einen Paßfotovergleich auf Anfrage bei der Einwohnermeldebehörde ermittelt wirst. Dann wird behördlich verfügt, einen Anhörungsbogen an Dich
auszustellen und in diesem Moment wird die Verjährungsfrist unterbrochen,obwohl Du davon absolut nichts mitbekommst, auch wenn der Anhörungsbogen noch gar nicht gedruckt, geschweigedenn abgeschickt wurde. Die Sache würde anders aussehen, wenn Deine Mutter Halterin wäre und auf dem Foto eine männliche Person zu sehen ist.

By sebastian (149.225.90.185) on Sonntag, den 29. Oktober, 2000 - 22:14:

Gestern habe ich Post vom zuständigen Amt bekommen, daß ich auf dem Foto eindeutig als Fahrer zu sehen sei. Innerhalb einer Woche könnte ich Widerspruch einlegen. Ich frage mich nur, ob ich damit irgendetwas erreichen kann. Darüber hinaus ist bis heute in keinem Schreiben ein genauerer Hinweis der Tat genannt. Ich weiß also noch nicht, ob es schon länger als eine Sekunde rot war.

By klausk (62.153.37.75) on Montag, den 30. Oktober, 2000 - 05:18:

Hallo sebastian,
kein Vorwurf, nicht mal der § gegen den Du verstoßen haben sollst???
Ließ noch mal. Wenn der vergessen worden ist, kannst Du ja nichts zugeben ;-)))

Grüße
Klaus

By Greatblackbird (62.180.207.37) on Montag, den 30. Oktober, 2000 - 21:38:

@sebastian
Wiso hast Du denn jetzt Post bekommen und nicht Dein Vater? Was war das denn für ein Schreiben? Wenn es ein weiterer Anhörungsbogen ist, kannst Du dagegen keinen Einspruch einlegen, Du hast lediglich eine Woche Zeit, Dich zu äußern. Wenn es ein Bußgeldbescheid ist, wurde dieser per Postzustellungsurkunde zugestellt. Hier hättest Du dann zwei Wochen Zeit, Einspruch einzulegen. Trotzdem muß irgendwo der genaue Tatvorwurf mit allen Einzelheiten stehen.

By Sophie (212.197.154.134) on Dienstag, den 21. November, 2000 - 14:51:

Hi Sebastian,
wenn ich die Mails richtig verstanden habe, bist Du mit dem Auto Deines Vaters geblitzt worden.
Wiese wurdest Du plötztlich als Fahrer erkannt?
Hast Du Widerspruch eingelegt? Bist Du in der Probezeit und ist Dein Führerschein jetzt weg?
Wenn es dein Vater auf sich genommen hat, was hat er für eine Srafe bekommen?
Eine Antwort wäre mir sehr wichtig!!!

By Felix (213.21.1.27) on Dienstag, den 21. November, 2000 - 18:00:

Hallo,
gestern bin ich (unwissentlich) um 22.30 Uhr in Nürnberg bei Rot über eine Linksabbiegerampel gefahren. Erst mein Beifahrer hat mich daraufhin auf mein Missgeschick aufmerksam gemach, als wir bereits die Kreuzung passiert hatten. Einen Blitz, bzw. eine ähnliche Möglichkeit mich auf einem Foto festzuhalten, habe sowohl ich als auch er nicht bemerkt. Ist es trotzdem möglich, dass dieser Vertoß festgtgestellt wurde, bzw. kann man überhaupt geblitzt werden, ohne dass man es merkt?!

By Greatblackbird (212.144.200.47) on Dienstag, den 21. November, 2000 - 18:04:

Es besteht die Möglichkeit der Videoüberwachung. Das ist aber bei Dunkelheit eher unwahrscheinlich.

By HarryB (208.227.150.212) on Mittwoch, den 22. November, 2000 - 02:31:

Vielleicht sollte man einmal darauf hinweisen, dass die Mehrzahl der Ampelanlagen in deutschen Landen nicht mit einer Blitzanlage ausgestattet ist. Oder sollte sich das geaendert haben? Die Videoueberwachung existiert auch nur als Wunschdenken - von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen. Bitte korrigiert mich, wenn ich damit falsch liegen sollte....

By Greatblackbird (212.144.244.136) on Mittwoch, den 22. November, 2000 - 19:59:

@HarryB
Blitzanlagen habe ich bisher auch nur un größeren Städten an großen Kreuzungen gesehen. Daß eine Abbiegerspur überwacht wird, halte ich für eher selten. Mobile Videoüberwachungen an Ampeln sind mir schon desöfteren aufgefallen, an den Ampeln war aber nie eine Blitzanlage.

By garfield (129.143.4.36) on Donnerstag, den 23. November, 2000 - 08:26:

Vorsicht!

Hier in der Gegend gibt es auch an Ampeln zwischen den Ortschaften oder an Fußgängerampeln Blitzer. Z.B. am Abzweig von der B14 bei Backnang in Richtung Großbottwar (Überlandstrecke) oder an der Fußgängerampel in Esslingen in der Neckarstraße bei der Einmündung der Fußgängerzone Pliensaustraße. Beide Ampeln wurden vermutlich (besonders nachts) von einigen Autofahrern als Geßlerhut angesehen, wenn weit und breit kein Fußgänger bzw. anderes Auto zu sehen war, und bei Rot überfahren. Statt dann Einsicht zu zeigen und die Ampeln nachts abzuschalten, wurde eine neue Einnahmequelle installiert. Um gleich den üblichen Bemerkungen vorzubeugen: Nein, hier würde bei sehr geringem Verkehr niemand gefährdet, es handelt sich bei beidem um sehr übersichtliche Stellen.


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