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Private Anzeige wg. falschparken

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Ruhender Verkehr: Private Anzeige wg. falschparken
By Alexander (217.81.130.142) on Montag, den 24. September, 2001 - 14:32:

Hallo zusammen :)

Hab heute eine Anzeige bekommen wegen falsch parkens (Parken im absoluten Halteverbot)
Situation wie folgt:
X1BBBBBBBBBBX2A******

X1=Schild für Absolutes Halteverbot
B=Bushaltestelle
X2=Schild für Absolutes Halteverbot nach links
A=mein Auto (mit Motorhaube im absoluten Halteverbot
*=Grünfläche
Mein Auto stand auf dem geteerten Teil, mit der Haube im absoluten Halteverbot. Der Schulleiter (*ironie an* sehr nette Person *ironie aus*) vor dessen Schule sich die Bushaltestellebefindet, meinte, daß er mich anzeigen würde und hat meine Nummer notiert. Macht der auch - ist als ein Ars****** verschrien...
Nun frag ich mich: Ist diese Anzeige
a) rechtens - stand ja nur mit der haube im Parkverbot (alos quasi im öffentlichen Luftraum *gg*) oder
b) was muß ich machen um am wenigsten zu zahlen?

Vielen Dank schon im Vorraus
Gruß Alexander

By dagegen (213.6.162.124) on Montag, den 24. September, 2001 - 15:19:

Entscheidend ist, wo die Räder standen.
Wenn die beiden Vorderräder schon vor dem Schild waren, sieht es schlecht aus. Das ist formaljuristisch.
Praktisch empfehle ich, falls da wirklich was kommt, das ganze so lange wie möglich in die Länge zu ziehen und in der Gerichtsverhandlung Fakten präsentieren wie Länge von Grünfläche bis Schild 3 Meter, mein Auto aber nur 2,95m lang oder so ähnlich, am besten mit Skizze und Foto, beeindruckt die Richter immer, dann Zeugen ausfragen, nach einem halben Jahr kann der sich bestimmt nicht mehr an den KONKRETEN Vorfall erinnern (es sei denn, du kennst ihn persönlich)

By Alexander (217.81.130.142) on Montag, den 24. September, 2001 - 15:33:

puh.... das wird wohl nix :-(
länge der parkfläche rund 4m - länge auto rund 5,2m - da is nix mit "da hab ich reingepasst" *lach*
na ja......wieviel muß ich denn zahlen?

By Rennfahrer (213.7.133.35) on Montag, den 24. September, 2001 - 17:16:

Meines Wissens nach sind nicht die Raeder entscheidend, sonder die Stossstangen, war mal ein Bericht im Fernsehen, ueber Politessen in Koeln. EIner hat sein Auto genau mit den Reifen auf die Linie eines Parplatzes gestellt, da hat die gemeint, das viele glauben, das es so erlaubt sei, was aber nicht den Tatsachen entspricht. Also sollen die Stossstangen zaehlen, nciht die Reifen..

Rennfahrer

By Alexander (217.81.130.142) on Montag, den 24. September, 2001 - 18:05:

na ja... andere Frage: Dürfen Busse dort überhaupt halten - denn auf dem Schild sind sie vom absoluten Halteverbot nicht ausgenommen!
Zählen Bushaltestellenschilder als Verkehrsschilder oder sind die priv. vom Busunternehmen?

Gruß Alexander

By traffic (62.134.73.71) on Montag, den 24. September, 2001 - 19:22:

Das Zeichen "Bushaltestelle" ist ein amtliches Verkehrszeichen. Es erlaubt den Bussen das Halten und dürfte das Halteverbot entlang der Haltebucht unterbrechen.

By Alexander (217.81.132.221) on Dienstag, den 25. September, 2001 - 01:52:

Okay...... Eigentlich schade *gg*
Kann mir einer grad zufällig sagen wieviel ich nun blechen muß? Oder hat mir doch zufällig einer einen genialen Vorschlag wie ich um das abdrücken von Kohle - die ich als Zivi nun wirklich nicht übrig hab - vorbeikomme?

Gruß Alexander

PS: Ich weiß es ist keine Entschuldigung aber wenn man rechts ranfährt auf eine Bushaltestelle um die Freundin (die schon dasteht) mitzunehmen und kein Bus weit und breit zu sehen ist finde ich eine solche Anzeige BESCHEUERT!

By KJK (194.138.37.41) on Dienstag, den 25. September, 2001 - 08:31:

Also hast Du nur gehalten, der Vorwurf lautet aber auf Parken? Ich weiß allerdings nicht, ob das beim Strafmaß einen Unterschied macht.

By kirk (193.150.166.43) on Dienstag, den 25. September, 2001 - 08:49:

Mach mal halblang Alexander.
Das kost´wahrscheilich nen Zwanni.
Maximal dürften es ja wohl bei 36,00 DM (Halterhaftung für die Kosten bleiben), es sei denn, der Schulleiter hat dich identifiziert.
Außerdem glaube ich, daß man an einer Bushaltestelle durchazs Halten (nicht parken) darf, um beispielsweise Personen ein- oder aussteigen zu lassen (da bin ich mir aber nicht ganz sicher)

By Alexander (217.81.132.221) on Dienstag, den 25. September, 2001 - 10:10:

Nun er hat mein Gesicht gesehen - hat sich ja mit mir unterhalten...mußte mir ja unbedingt mitteilen, daß er mich anzeigt... aber das Auto ist auf meine Mutter zugelassen (ja ja und wieder 1000DM weniger Versicherung bezahlt *fg*) und ich nehme erst mal an daß der Bußgeldbescheid an sie gehen wird...
Aber wenn der Vorwurf auf parken lauten sollte ( waß ich noch nicht weiß) dann müßte sogesehen der BGB ja nicht rechtens sein - da das ja nicht der Owi (halten) entspricht....

Gruß Alexander

By traffic (172.179.37.68) on Dienstag, den 25. September, 2001 - 10:42:

Kirk hat recht, entlang der Bushaltebucht kann man zum Ein/Aussteigen halten, sofern der Busverkehr dadurch nicht behindert wird. Außerdem hat Alexander nicht geparkt, sondern gehalten. Wenn der falsche Verstoß angezeigt würde, kann man diesen zurückweisen. Einen Zeugen gibt es ja.

By KJK (194.138.37.41) on Dienstag, den 25. September, 2001 - 10:45:

@kirk: Prinzipiell hast Du recht, daß man in einer Bushaltestelle halten darf, nach Alexanders Skizze wurde dies aber durch Schild X2 (absolutes Halteverbot nach links, also in Richtung der Haltestelle) explizit verboten, es sei denn, Alexander hat rinks und lechts velwechsert.

@Alexander: Im Eingangsposting schreibst Du doch schon von "Anzeige bekommen wegen falsch parkens (Parken im absoluten Halteverbot)" und jetzt weißt Du nicht, wie der Vorwurf lautet?!?

By farendil (217.0.226.235) on Dienstag, den 25. September, 2001 - 10:45:

@alexander: du kannst den schulleiter maximal ärgern, in dem du zugibst, gefahren zu sein und dann einspruch einlegst.

irgendwann kommt es zur verhandlung, zu der auch der schulleiter geladen wird.

diese verhandlung sagst du mehrfach so kurzfristig ab (z.b. krankheit, aber attest bei gericht abgeben), daß der zeuge nicht mehr benachrichtigt werden kann.
irgendwann gehst du vor gericht und nimmst dort deinen einspruch zurück.

so kostet dich das ganze nur den parkverstoß (ca.30) +verwaltungsgebühren (36,-).
der schulleiter überlegt sich aber das nächste mal 3 mal, ob er jemanden anzeigt.
da darf der herr dann

By Alexander (217.81.132.221) on Dienstag, den 25. September, 2001 - 11:09:

@kjk
Er hat mir gesagt, daß er mich wegen "falsch parkens" anzeigen wird - und wie schon eingangs erwähnt: er ist ein Ar*** und macht das auch...
Links und rechts hab ich nicht verwechselt... Das schild steht halt nicht ganz rechts - und in diese kurze Lücke quetscht sich halt normal keiner rein - nur ich *gg*

@farendil
Das klingt gut - frei nach dem Moto "Rache ist Blutwurst"

Ich möchte dazu auch nochmals Stellung nehmen: Ich bin nicht generell dafür an verbotenen Stellen zu halten oder zu parken. Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer muß ausgeshlossen sein und es darf auch niemand behindert werden. Aber wenn ein Bus weit und breit nicht zu sehen ist wieso soll ich dann an einer slch extra geschützten Stelle - wie einer Bushaltestelle - einen Mitfahrer nicht ein-/aussteigen lassen!?

Na ja wie auch immer - dank sei euch allen
Gruß Alexander

By traffic (172.178.207.96) on Dienstag, den 25. September, 2001 - 12:21:

@KJK: Das Halteverbotsschild muß aber durch das Haltestellenschild unterbrochen werden, sonst dürfte auch der Bus nicht zum Ein- und Aussteigen halten, was ja unsinnig wäre. Das sind zwar Erbsenzählereien, aber so geht es halt nun mal im Rechtswesen zu.

By Alexander (217.81.132.221) on Dienstag, den 25. September, 2001 - 12:42:

@traffic

Du hast den Nagel auf den Kopf getroffen!
Wenn ich nicht zum aufnehmen eines Mitfahrers aum Straßenrand halten darf ohne jemand zu behindern - 'tschuldigung dann darf das aber auch kein verdammter Bus welcher einem privatrechtlichen Unternehmene gehört. Somit würden wir ja irgendwie bei einer Zweiklassengesellschaft landen. Und wenn der Rektor mein er muß Erbsen zählen dann mach ich da auch mit...
und außerdem verbietet - ist mir grad so aufgefallen - das Zeichen 283 (absolutes Halteverbot) "jedes halten auf der Fahrbahn". Da aber eine Bushaltestelle ja eigentlich zur Fahrbahngehört - sondern wie es der Name schon sagt - eine Haltestelle ist dürfte dort doch auch gehalten werden? Oder hab ich das falsch verstanden?

Gruß Alexander

By traffic (172.178.207.96) on Dienstag, den 25. September, 2001 - 12:52:

@Alexander: Ist schon richtig. Alles andere ergäbe keinen Sinn.
Der "Oberlehrer" dürfte die rechtliche Situation überhaupt nicht richtig einschätzen können. Am ehesten blamieren sich solche Leute bei einer Zeugenaussage vor Gericht, aber das wäre in dem Fall wirklich übertrieben.

By Alexander (217.81.132.221) on Dienstag, den 25. September, 2001 - 12:52:

Nochmals zur Bushaltestelle:
STVO § 41 Abs. 4 "Das Zeichen 224 mit dem Zusatzschild "Schulbus (Angabe der tageszeitlichen Benutzung)" kennzeichnet eine Schulbushaltestelle"

Da steht nirgends daß dieses Schild das Halteverbotschild (Zeichen 283) aufhebt für Busse oder diese sonst irgendwie dazu legitimiert dort zu halten - meines Erachtens müßte eher unter dem Zeichen 283 der Zusatz "ausgenommen Schulbusse" stehen?
Gruß Alexander

By indy (195.226.96.180) on Dienstag, den 25. September, 2001 - 14:26:

Das Zeichen 283 wird wohl nur ausserhalb der Schulbuszeit gelten, denn ausserhalb der Schulbuszeit ist das Parken an einer Schulbushaltestelle ja erlaubt. Deshalb wahrscheinlich auch Zeichen 283. Zeichen 286 wäre logischer gewesen um das Parkverbot ganztags aufrechtzuerhalten, da man ja tags halten, nachts aber nicht halten darf.
Da Du aber nur gehalten hast, dürfte Dich die Anzeige (sofern da von so nem Wichtigtuer überhaupt kommt) wenig jucken, sofern es innerhalb der Schulbuszeit war.


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