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Wie kann ich ein drohendes Fahrverbot umgehen?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: Wie kann ich ein drohendes Fahrverbot umgehen?
By Andre (168.143.112.8) on Sonntag, den 23. September, 2001 - 21:49:

Hi Leute
ich bin gestern Nacht innerorts auf einem Autobahnzubringer mit ca 100KM/h statt der erlaubten 60KM/h geblitzt worden!!
Welche Möglichkeiten habe dem nun drohenden Fahrverbot zu entgehen???zu meinem Fahrzeug: dass ist zwar auf meinem Vater Versichert aber auf meinem Namen zugelassen ! Und der Blitzer befand sich in einem anderen Bundesland! Wie siehts da mit der Verjährung(3Monate) aus? Weiterhin haben mir bekannte erzählt dass wenn man das erste Mal mit Fahrverbot geblizt wurde das Fahrverbot umgehen kann indemman eine höhere Summe bezahlt? Was ist da dran?

By andré (168.143.112.8) on Sonntag, den 23. September, 2001 - 22:08:

Und was passiert, wenn ich in der Zwichenzeitbis der A bogen kommt das Fahrzeug komplett abmelde und sofort auf meinem Vater anmelde?und der dann keine Angaben zum fahrer macht?

By alfa (195.124.135.7) on Montag, den 24. September, 2001 - 08:54:

@andre
als Erstes, die Ummeldespielchen bringen nichts, die können nachvollziehen, auf wen das Auto am fraglichen Tag zugelassen war. Wer der Versicherungsnehmer ist, ist unerheblich.
Als Zweites, tatsächlich wird das hier und da gemacht, dass bei Verdoppelung des Geldbetrages auf das Fahrverbot verzichtet wird, wenn noch keine Punkte eingetragen sind.
Andererseits könntest du auch noch Glück haben. Wenn du keinen elektronischen, sondern einen mechanisch angetriebenen Tacho hast, könnte der durchaus 5 bis 7 km/h Voreilung haben zuzüglich die 3km/h abzuziehende Toleranz, könnte, wenn du Glück hast, gerade noch zu + 30 km/h reichen, meint kein Führerscheinparkhaus. Oder stand die Nadel fett über 100?
Die Verjährung 3 Monate wird dann gegen dich unterbrochen (und fängt wieder von vorne an zu zählen) wenn der A Bogen an dich adressiert wurde.

By Andre (168.143.112.8) on Montag, den 24. September, 2001 - 17:54:

Aha Also erstens fahre ich einen Renault Megane mit Mechanischen Tacho! Und die Nadel stand unwesentlich über 100!Wie siehts aus weiterhin habe ich gehört wenn man dass erste mal Fahrverbot bekommt, geschieht dass nicht sofort sondern man kann sich den Monat rausuchen!Was ist da dran könnte ich so noch über den Winter kommen?

By Greatblackbird (213.6.152.51) on Montag, den 24. September, 2001 - 18:52:

Du versuchst das Verfahren durch Einspruch gegen den Bußgeldbescheid solange wie möglich hinauszuzögern. Wenn es an der Zeit ist, nimmst Du den Einspruch zurück. Ab diesem Zeitpunkt hast Du nochmal 4 Monate Zeit, das Fahrverbot anzutreten.

By Chris2605x (217.4.3.72) on Montag, den 24. September, 2001 - 21:13:

@alfa
Ich dachte die Verjährung zählt ab Tatdatum? Ist das nicht so? Gilt das ab dem Tag der Bekanntmachung, d.h. ab dem der Brief im Briefkasten liegt?

Gruß
Christof

By andré (168.143.112.8) on Montag, den 24. September, 2001 - 22:56:

Genau dass mach ich dass wird auch bestimmt ein bischen länger dauern durch den Schriftverkehr in ein anderes Bundesland!oder???
Wie ist dass überhaupt dürfen die den Blitzerkasten überhaupt mitten in der Nacht ohne PKW und ohne zu sehende Aufsichtsperson in den Straßengraben Stellen?????

By alfa (195.124.135.7) on Dienstag, den 25. September, 2001 - 08:27:

@chris
natürlich zählt die Verjährung ab Tatdatum. Wenn aber gegen den Täter die Ermittlungen aufgenommen wurden -du bekommst den A-Bogen- ist die Verjährung unterbrochen und die Fristen fangen neu an zu laufen.

By farendil (217.0.226.235) on Dienstag, den 25. September, 2001 - 10:24:

@andre: du kannst sicher sein, daß irgendwo im gebüsch einer hockt, und, wenn er schon den meßbetrieb nicht aufmerksam verfolgt, wenigstens so weiß aufpasst, daß ihm das gerät nicht gestohlen/sabotiert wird...

zum tacho: dein tacho ist vielleicht analog, aber du wirst keine tachowelle mehr haben, sondern eine elektronische einheit dahinter, die digitale signale in eine analoge anziege umwandelt - probier es aus: lass sich langsam im leerlauf rollen und amch die zündung aus: geht der tacho auf 0, so ist er elektronisch, zeitgt er die geschwindigkeit, so ist er vollmechanisch

By Andre (168.143.112.8) on Mittwoch, den 26. September, 2001 - 12:07:

zum Tacho das habe ich vorhin ausprobiert und der Tacho blieb auf 0 wenn der Motor aus war! Was hat dass zu sagen? geht der dadurch wesentlich genauer wie einer mit Tachwelle?

By Andre (168.143.112.8) on Mittwoch, den 26. September, 2001 - 12:16:

Da ich meinen Führerschein zum auf Arbeit fahren unbedingt benötige und eine Mangelhafte Busverbindung besteht(nur 2 busse pro Tag)einer früh einer abends .kann ich da Das Fahrverbot für den kürzesten Weg zur arbeit und zurück gegen Sondergenehmigung unterbrechen lassen? Ist so etwas Möglich sodass man wenigstens zur und von der Arbeit nach hause fahren kann ???

By farendil (217.80.147.115) on Mittwoch, den 26. September, 2001 - 13:24:

es bedeutet, daß du einen elektronischen tacho hast, der genauer sein KANN, wenn der hersteller es will.

ich würde denken, daß es leider nicht für eine überschreitung UNTER fahrverbot reicht...

zu ausnahmegenehmigung: das ist (fast) nicht möglich.

du kannst allerdings versuchen, mt denen zu verhandeln, ob das fahrverbot in eine erhöhte geldstrafe umgewandelt werden kann.
dazu müßte ein fb eine außergewöhnliche härte darstellen (z.b. definitiver jobverlust, pflegebedürftige angehörige etc.). diese mußt du aber nachweisen können.

By andré (168.143.112.8) on Mittwoch, den 26. September, 2001 - 21:26:

Mit wem müsste ich da verhandeln mit den Ordnungsamt der Stadt in der geblitzt wurde oder mit der Führerschein/Zulassungstelle meines Heimatkreises?

By farendil (217.80.144.135) on Donnerstag, den 27. September, 2001 - 00:17:

mit dem ordnungsamt. auf jeden fall bevor der bescheid rechtskräftig ist.

By Andre (168.143.112.8) on Donnerstag, den 27. September, 2001 - 14:06:

Also dann wenn der A bogen da ist und bevor oder danach ich wiederspruch einlege? ich müsste dass ja wenigstens solange rauszögern bis der Winter rum ist!Der Einspruch dürfte ja keinen Einfluss auf die Entscheidung ob Fahrverbot oder doppelte gerldsumme haben? oder?

By farendil (217.0.226.243) on Donnerstag, den 27. September, 2001 - 15:03:

@andre: du kannst es schon beim a-bogen machen, normalerweise ist der weg IMHO so am besten:

wennd er bußgeldbescheid da ist, rufst du beim der zuständigen sachbearbeiterin auf dem OA an (oder gehst hin) und erklärst ihr ganz ruhig, was du möchtest (ein wenig auf die tränendrüse drücken, einsicht zeigen, deine UNGEWÖHNLICH schere situation in die du durch das fahrverbot kommst, zeigen).
wenn die bearbeiterin dir dann zustimmung signalisiert, ist alles andere formalsache.

-du wiederprichst schriftlich innerhalb der frist dem bg-bescheid
in dem widerspruch gibst du an, daß du die tat zugibst, aber aufgrund deiner umstände (genau schildern) um eine andere Strafe BITTEST.

wenn alles klar geht, erhälst du nach einiger zeit einen neuen bg-bescheid mit höherer geldstrafe aber ohen fahrverbot.

WICHTIG: die entscheidung dir das zu gewähren ist ERMESSENSSACHE!
du bist also den bearbeitern ausgeliefet, deshalb immer höflich und korrekt auftreten, du bist der BITTSTELLER.
und auf keinen fall mit irgendwelchen spielchen nerven.

wenn du beim OA keinen erfolg mit der umwandlung es fahverbotes hast, bleibt dir noch der gang zum gericht, aber dort sinddeine chancen erfahrungsgemäß schlechter.


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